Bürger-Petition: Aufhebung des Hundeverbots am Schlachtensee/ Krumme Lanke
P E T I T I O N
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Aufhebung des Hundeverbots am Schlachtensee/ Krumme Lanke
Hier direkt unterzeichnen:
Online Petition Nr. 1 seit 14.01.2015 bei AVAAZ
Wieder soll den Hunden und ihren Besitzern eine der sowieso schon zu wenigen Möglichkeiten des Freilaufs genommen werden, schlimmer noch: nicht einmal mit Leine sollen unsere geliebten Vierbeiner an die Krumme Lanke und den Schlachtensee dürfen (an deren grunewaldabgängigen Seiten sowieso bereits Leinenzwang besteht!). Durchgesetzt von Frau Christa Markl im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf und geltend gemacht ab April/Mai 2015.
Die haltlose Begründung: Die Hunde seien eine Gefahr für badende Kinder (es gab keine aktenkundigen Vorfälle die diese Aussage untermauern !!!) und zu dem würden sie die Gewässer verschmutzen.
Wir bitten um die Aufhebung dieser Neuerung (Hundeverbot an den Uferwegen/Badestellen der bislang zum Hundeauslaufgebiet gehörenden Uferseiten)
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Weitere Informationen auch bei facebook: hier.
sowie
www.hundeamschlachtensee.berlin
mit einer weiteren Online-Petition:
Online Petition Nr. 2 seit 27.01.2015 bei OPENPETITION
Aufhebung des Hundeverbots am Schlachtensee/Krummen Lanke & Problemlösung im Sinne aller Betroffenen
Hundehaltern sollen mit Ihren Hunden weiterhin die Uferwege der Seen betreten dürfen!
Mit dem Beschluss des Bezirksamts Steglitz – Zehlendorf (20150113 VzK Beschluss Nr. 907 Drs.1318) wird ab 15.05.2015 de facto allen Hundebesitzern der Zugang zum Schlachtensee und der Krummen Lanke verboten.
Den Ausgang mit dem Hund an den Uferwegen des Schlachtensee und der Krummen Lanke auch an der Leine zu verbieten entspricht de facto einem Verbot für den Hundehalter persönlich!
Die Begründungen dafür sind teilweise sachlich falsch, einseitig oder unvollständig und bislang in keiner Weise für die Öffentlichkeit nachvollziehbar belegt.
Da es bislang keinerlei öffentliche Diskussionen oder gar Beteiligung an dem Prozess gab, wurden Alternativen, die den berechtigten Teil der Begründungen vollständig genüge tun, nicht hinreichend in Erwägung gezogen.
Wir fordern eine Aussetzung des Beschlusses, einen offenen Dialog mit der Politik, Erörterung alternativer Lösungen und einen Beschluss, der die Interessen aller Betroffenen berücksichtigt.
Begründung:
An dieser Petition kann und sollte sich jeder Bürger beteiligen, der für ein friedvolles und verständnisvolles Miteinander von Menschen mit unterschiedlichen Interessen steht.
Die jetzt entfachte öffentliche Diskussion verläuft stark polarisiert. Es besteht die Gefahr, dass durch die Spaltung in die Parteien: „Für Hundeverbot“ und „Gegen Hundeverbot“ zwei Interessengruppen gegeneinander aufgebracht werden, statt eine Lösung für ein friedliches Miteinander zu finden.
Dies bei der Politik einzufordern ist das Recht eines jeden Bürgers und dafür stehen die Verfasser dieser Petition.
Wer mehr über die Hintergründe, die Fakten und Entscheidungsgrundlagen und unsere alternativen Vorschläge, die das berechtigte Interesse aller Betroffenen berücksichtigen, wissen will, der kann diese erhalten auf unserer Website:
www.hundeamschlachtensee.berlin
Im Namen aller Unterzeichner/innen.
Berlin, 27.01.2015 (aktiv bis 26.03.2015)
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Siehe auch: Bürgerinitiative „Berliner Schnauze“
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Promblemübergreifend folgendes Argument des Tierschutzvereins Berlin in „„Einseitiges“ Hundeverbot am Schlachtensee“ vom 03.02.2015:
„Wichtig wäre es, den Druck von den Hundeauslaufgebieten im Südwesten Berlins zu nehmen, indem auch in anderen Bezirken endlich größere Hundeauslaufgebiete eingerichtet werden. Dann gäbe es die Probleme in dem genannten Bereich nicht“, sagt Wolfgang Apel, Präsident des Tierschutzvereins für Berlin…“
Und vermutlich wäre es auch richtig hier das Bundesland Brandenburg mit einzubeziehen.
Der Bedarf dafür ist schließlich nicht zu übersehen.
Weiterführend:
Grunewaldsee: Wasserqualität
Seit 2003 besteht im Grunewaldsee ein Badeverbot. Schuld sind nach einem Artikel in der Berliner Morgenpost vom 19.09.2003 jedoch nicht die Hunde, sondern: „Auch der Grunewaldsee werde bei starken Regengüssen über die Zuflüsse aus Diana- und Hundekehlensee sowie den Hundekehlegraben zu stark mit Schadstoffen und Bakterien angereichert.“ Laut einem Artikel im Tagesspiegel vom 23.05.2004 wurde dann ein Badeverbot verhängt, weil Bußgelder aus Brüssel drohten, und zwar in empflindlicher Höhe: „Für jeden Tag, den die Verschmutzungen über den Maximalwerten liegen, könne Brüssel ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe gegenüber der Bundesregierung verhängen, das diese sicherlich an Berlin weiterreichen werde, sagte der Sprecher des zuständigen Landesamtes für Gesundheit und technische Sicherheit (Lagetsi), Robert Rath…“ Das generelle Badeverbot hatte dann zur Folge und bot den Vorteil, dass seitdem der Senat den Verschmutzungsgrad des Grunewaldsees nicht mehr regelmäßig prüfen und die Werte nach Brüssel melden muss.