Abgeordnetenhaus: Strafbarkeit von Hundeködern

Berliner Abgeordnetenhaus – Drucksache 17 / 12 604

Kleine Anfrage
des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU)
vom 02. September 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. September 2013) und Antwort

Strafbarkeit von Hundeködern

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

  • 1. Inwieweit ist das Auslegen von Ködern mit der Absicht der Tötung oder zumindest Verletzung der den Ködern aufnehmenden Hunde strafbar?
    Zu 1.: Unter Zugrundelegung der Umstände des Einzelfalles ist für den Fall der Aufnahme des Köders eine Strafbarkeit nach § 17 Tierschutzgesetz zu prüfen. Schon das Auslegen kann nach Maßgabe des § 303 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 Strafgesetzbuch als versuchte Sachbeschädigung strafbar sein.
  • 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden wegen des Auslegens von entsprechenden Ködern in den letzten 5 Jahren eingeleitet und wie viele dieser Verfahren führten zur Verurteilung der Täter (bitte unter Angabe des jeweiligen Strafmaßes)?
    Zu 2.: Bei der Staatsanwaltschaft Berlin werden derartige Verfahren im Aktenverwaltungssystem nicht gesondert ausgewiesen. Zu der Anzahl der Verfahren können daher keine Angaben gemacht werden.
  • 3. In welchen Umfang wird insoweit im Land Berlin Präventionsarbeit zum Schutz der Hunde und ihrer Halter geleistet?
    Zu 3.: Wenn derartige Fälle, in der Regel über Print- und Online-Medien, öffentlich bekannt werden, häufen sich Nachfragen besorgter Hundehalterinnen und Hundehalter bei den Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern und dem Berliner Landestierschutzbeauftragten. Die Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten von diesen Stellen sachkundige Hinweise, wie ihre Hunde vor der Aufnahme evtl. ausliegender und aufgefundener verdächtiger Futterhappen geschützt werden können. Der Landestierschutzbeauftragte hat zudem in der Vergangenheit mehrfach öffentlich warnend auf entsprechende Fälle hingewiesen.

Berlin, den 20. September 2013
Thomas Heilmann
Senator für Justiz und
Verbraucherschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Sep. 2013)

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