Großer Wannsee: Nachbarklage gegen geplante sechsgeschossige Bebauung erfolgreich

Pressemitteilung Berliner Verwaltungsgericht
Berlin, den 16.08.2013

Das Verwaltungsgericht Berlin gab einer Nachbarklage gegen eine am Großen Wannsee in unmittelbarer Nähe der Wannseebrücke geplante sechsgeschossige Bebauung statt, mit der das Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbs umgesetzt werden soll.

Das in der Nachbarschaft des Klägers gelegene Baugrundstück wurde in den 70er Jahren viergeschossig bebaut, diese Bebauung wird jedoch nicht mehr genutzt. Der Bebauungsplan für das Gebiet, in dem das Baugrundstück gelegen ist, setzt die Zahl der Vollgeschosse auf zwei fest. Der der Grundstückseigentümerin vom Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin erteilte Bauvorbescheid, gegen den sich der Kläger wendet, stellt die Befreiung von der festgesetzten Zahl der Vollgeschosse auf sechs Vollgeschosse in Aussicht.

Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts hielt die in Aussicht gestellte Befreiung für rechtswidrig und gab der Klage statt. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes dürfe nur erteilt werden, wenn sie die Grundzüge der Planung nicht berühre. Diese Voraussetzung sei nicht erfüllt. Denn die Festsetzung von lediglich zwei Vollgeschossen diene ausweislich des Bebauungsplanes gerade dazu, das landschaftlich reizvolle Gesamtbild des Gebietes, das für den Ausflugsverkehr der Berliner Bevölkerung von übergeordneter städtebaulicher Bedeutung sei, zu erhalten und zu verbessern. Die in Aussicht gestellte Befreiung verletze den Kläger in seinem Anspruch auf Erhalt der typischen Prägung des Gebiets.

Gegen das Urteil ist der Antrag auf Zulassung der Berufung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.

Urteil der 13. Kammer vom 15. August 2013 – VG 13 K 306.12

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