Berliner Wildschweine: Die einen treu im Kiez, die anderen aus dem Umland

In Berlins Stadtwäldern gibt es isolierte Wildschweinpopulationen und es gibt städtische Wildschweine, die aus ländlichen Gebieten stammen. Das ist das verblüffende Ergebnis der Kooperationsstudie des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin, dem Landeslabor Berlin Brandenburg und dem Naturkundemuseum Luxemburg. Im Rahmen einer Leibniz-IZW Doktorarbeit, die von National Geographic und der Stiftung Naturschutz Berlin unterstützt wird, untersuchten die Forscher genetische Daten von 387 ausgewachsenen Wildschweinen aus Berlin und seinem Umland. Die ersten Forschungsergebnisse wurden jetzt im „Journal of Applied Ecology“ veröffentlicht.

Infolge der weltweiten Urbanisierung leben immer mehr Wildtiere in Städten, auch in Berlin, das auch als Hauptstadt der Wildschweine bekannt ist. Vier Forstgebiete decken 20 % des Berliner Stadtgebiets  mit großflächigen Wäldern ab, ideal für Wildtiere aller Art. Wildschweine leben allerdings nicht nur in den Stadtwäldern, sondern werden auch regelmäßig in innerstädtischen Parks oder Gärten gesichtet und bringen dort sogar Frischlinge auf die Welt.

Urbane Strukturen könnten zu „Insel“populationen führen, die durch wenige Gründertiere etabliert werden und danach keinen Austausch mit ländlichen Populationen mehr haben. Alternativ, so eine andere Idee, könnten urbane Gebiete Abwanderer aus dem ländlichen Raum auffangen und bei einem kontinuierlichen Austausch zwischen Stadt und Land eine gemeinsame genetische Struktur behalten. Bislang war unklar, wo die Berliner „Stadtschweine“ herkommen. Handelt es sich um Abwanderer aus den benachbarten Stadtwäldern oder aus dem ländlichen Umland? Entwickelten sich daraus isolierte Teilpopulationen oder gibt es weiterhin einen Austausch über die Landesgrenzen? Um diese Fragen zu beantworten, sammelten die Forscher Gewebeproben von 387 Wildschweinen aus Berlin und Brandenburg.

„Überraschenderweise handelt es sich bei den Wildschweinen der Berliner Stadtwälder um drei isolierte Populationen, die im Kerngebiet des Grunewalds, im Tegeler Forst sowie im Köpenicker Forst vorkommen. Hingegen bilden die Wildschweine aus Pankow, dem vierten Forstgebiet Berlins, eine zusammenhängende Population mit den untersuchten Brandenburger Wildschweinen“, sagt die Doktorandin Milena Stillfried, die die Studie durchführte. Ihre Analysen zeigen, dass es mindestens zwei unabhängige Besiedlungsprozesse der Stadtwälder gegeben haben muss, einmal im Grunewald und einmal in Köpenick. Die dritte Population im Tegeler Forst ist aus der benachbarten Population im Grunewald entstanden.

„Besonders verblüffend ist die Tatsache, dass Wildschweine aus dem innerstädtischen Bereich aus Brandenburg und nicht aus den Stadtwäldern stammen“, erklärt Stillfried. Somit lassen sich in Berlin zwei Urbanisierungsprozesse beobachten. Zum einen entstehen isolierte Populationen in den Stadtwäldern, zum anderen fungiert der Siedlungsbereich als Auffangbecken für die Brandenburger Landpopulation. „Nie hätten wir erwartet, dass sich urbane Strukturen eins zu eins in der genetischen Struktur der Wildschweinpopulationen abbilden“, so die Initiatorinnen des neuen Forschungsschwerpunktes „Urbane Wildtierökologie“, Stephanie Kramer-Schadt und Sylvia Ortmann, die diese Initiative 2012 am Leibniz-IZW ins Leben gerufen haben.

Offensichtlich verstehen es die flexiblen und anpassungsfähigen Tiere, sich neue, städtische Lebensräume erschließen. Während Wildschweine in ländlichen Gebieten scheu sind und Begegnungen mit Menschen meiden, finden Wildschweine in der Stadt Lebensräume in unmittelbarer Nähe zum Menschen und verlieren ihre Scheu.

Genetische Muster sind oft durch Landschaftsstrukturen beeinflusst. Ist es also denkbar, dass die isolierten Populationen im Grunewald und in Tegel ein Ergebnis der Berliner Mauer, also der Berliner Geschichte sind, die möglicherweise auch eine unüberwindbare Grenze für Wildtiere darstellte? Nun, auch im Köpenicker Forst, der nicht durch eine Mauer abgetrennt war, fand ebenfalls ein Urbanisierungsprozess der Wildschweine statt, der zu einer isolierten Population führte, so dass die Berliner Mauer als alleiniger Erklärungsgrund für die Entwicklung der Struktur der Wildschweinpopulationen nicht ausreicht. Eine andere Erklärung ist naheliegender: Die Kerngebiete der isolierten urbanen Populationen sind zum großen Teil von landschaftlichen Barrieren wie großen Straßen und Wasserläufen eingegrenzt, die die Mobilität der Wildschweine in alle Richtungen erschweren könnten – obgleich Wildschweine durchaus Straßen überqueren können und als gute Schwimmer gelten.

Wildschweine in urbanen Gebieten sind bekannt für die Schäden, die sie bei der Nahrungssuche auf privaten und öffentlichen Grünanlagen verursachen. Viele BürgerInnen haben auch Angst vor den eigentlich meist friedlichen Wildschweinen. Die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Populationsstruktur der Wildschweine in Berlin und Brandenburg werden zum Verständnis von Prozessen der Urbanisierung von Wildtieren beitragen und die Behörden in ihren Bemühungen unterstützen, Konflikte möglichst zu minimieren. Diese Studie wird teilweise aus Mitteln der Jagdabgabe finanziert.

 

Publikation:

Stillfried M, Fickel J, Börner K, Wittstadt U, Heddergott M, Ortmann S, Kramer-Schadt S, Frantz A (2016): Do cities represent sources, sinks or isolated islands for urban wild boar population structure? Journal of Applied Ecology. DOI: 10.1111/1365-2664.12756.

 

Quelle: Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW)  im Forschungsverbund Berlin e.V., Pressemitteilung vom 26.09.2016

Schlachtensee: Offizielle Aufhebung der Hundemitnahmeverbote am 19. August soll offensichtlich geheim gehalten werden

2016-08-19 Amtsblatt Schlachtensee und Krumme Lanke Aufhebung HundeMenschenverbotErna-Graff-Stiftung für Tierschutz, Pressemitteilung vom 26.08.2016:

Scharfe Angriffe auf Stadträtin:

Markl-Vieto führt Bürger mit veralteten Rechtsvorschriften zu Schlachtensee und Krummer Lanke in die Irre

Seit dem 20. August gelten an Schlachtensee und Krummer Lanke wieder Bedingungen wie vor der Diskussion um ein Hundeverbot, denn im Berliner Amtsblatt von 19. August sind beide Hundeverbote ersatzlos gestrichen. D.h. im Klartext: am Nordufer dürfen Hunde unangeleint, am Südufer angeleint geführt werden. Doch diese Tatsache verschweigt das zuständige Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf den Bürgern auf ihrem Internetauftritt schlichtweg. – lesen

.

.

Abgeordnetenhauswahl: Wahlprüfsteine für HundeMenschen

hundebuch.hundeshauptstadt-berlin.de:

.

.

.

 

 

 

SPD – GRÜNE – CDU – für Menschen mit Hund in Berlin nicht mehr wählbar

Danke dem Berliner Kurier für dieses Zeitbeleg-Foto zum Thema HundeMenschen-Verbot am Schlachtensee:

Staatssekretär Christian Gaebler (SPD), Stadträtin Christa Markl-Vieto (GRÜNE) und Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) (v.l.)

Hier zeigt sich jetzt mal für alle betroffenen Menschen mit Hund, mit wem man es zu tun hat. Nämlich nicht mit anonymen Verwaltungen, sondern mit Personen, die man wählen – oder eben auch nicht wählen bzw. auch bewusst abwählen kann.

SPD – GRÜNE – CDU – für Menschen mit Hund in Berlin (leider) nicht (mehr) wählbar, weil diese Personen mit ihrer Politik gegen HundeMenschen nicht verbinden, sondern spalten.

PS. Das gilt nach den Wahlprüfsteinen auch für DIE LINKE!

Abgeordnetenhauswahl: Wahlprüfsteine für HundeMenschen

.

 

.

.

Abgeordnetenhaus: Hunde 2015 – Senat arbeitet mit wertloser Anspring- und Beißstatistik

Berliner Abgeordnetenhaus, Drucksache 17 / 18 817

Schriftliche Anfrage
der Abgeordneten Claudia Hämmerling (GRÜNE) vom 10. Juni 2016
und Antwort der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz vom 13. Juli 2016:

 

_________

Kommentar:

Die in der Antwort enthaltene „Anspringen und Beißen“-Statistik hat in Bezug auf die Frage, ob einzelne Rassen gefährlich sind oder nicht nur einen geringen Aussagewert, weil sie nur absolute Häufigkeit ausweist. Notwendig wäre aber die relative Häufigkeit. Es fehlt dafür aber an die Angabe, wie viele Hunde einer bestimmten Rasse es im Land Berlin überhaupt gibt und wie viele davon auffällig wurden.

Interessant – und zweifelhaft an dem Aussagewert dieser Aufstellung – ist auch, dass es im Jahr 2015 mit Dackeln 16x zu Vorfällen kam, in denen Menschen von einem Dackel verletzt oder von einem Dackeln angesprungen wurden. Das müssen ja wirklich wahre Riesenkampfdackel gewesen sein. Oder aber Dackel, die es nur auf kleine Kinder abgesehen haben. Auch sieben Yorkshire Terrier (das sind diese kleinen Hunde, die oft kläffen, bei denen erwachsene Menschen aber sehr aufpassen müssen, dass man nicht aus Versehen auf sie tritt – dann würde man ihnen nämlich die Wirbelsäule brechen und sie wären Tod) schafften es in die „Anspring- und Beißstatistik“. Auch bei der Gefährlichkeit von Pekinesen habe ich meine Zweifel, hier gab es in 2015 drei gemeldete Vorfälle.

Die Gesamtanzahl der gemeldeten „Anspring- und Beißvorfälle“ gegenüber Menschen beträgt 584. Das mag auf den ersten Blick vielleicht als hoch erscheinen – und ich hoffe, dass nicht wirklich schlimme Vorfälle dabei waren. Aber: Bezogen auf die Relation der Gesamtzahl der Menschen und der Gesamtzahl der Hunde in Berlin und wenn man dann noch bedenkt, wie oft sich täglich Menschen und Hunde in Berlin im Freien aufhalten und somit ständig begegnen, ist dieser Wert weder geeignet, Hunde grundsätzlich als „gefährlich“ einzustufen, noch einen generellen Anleinzwang zu begründen bzw. das bisherige Hundegesetz zu verschärfen.

  1. Berlin hat rund 3.500.000 gemeldete Einwohner.
  2. In Berlin leben rund 100.000 beim Finanzamt gemeldete und rund 150.000 beim FA nicht gemeldete Hunde, zusammen also rund 250.000 Hunde.
  3. Diese Relation macht deutlich, dass 584 gemeldete Vorfälle innerhalb eines Jahres – objektiv – eine eher geringe Gefährdungsgefahr darstellen.
    Zum Vergleich, laut Kriminalitätsatlas gab es im Jahr 2015 in Berlin über 40.000 Fälle von Körperverletzung von Mensch zu Mensch und über 260.000 gemeldete Fälle von Diebstahl.

PS. Der Kriminalitätsatlas enthält übrigens keine Angaben über die Anzahl der gemeldeten Fälle von Tierquälerei.

.

.

Politikdilettantismus: Abgeordnete verhängen absoluten Leinenzwang für alle Hunde

Politikdilettantismus: Abgeordnete verhängen absoluten Leinenzwang für alle Hunde

„Dieses Gesetz ist das Zeugnis von hochgradigem „Politikdilettantismus“ im Berliner Abgeordnetenhaus!“ Mit diesen Worten kommentierte heute der 2. Vorsitzender der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz, Hans-Georg Kluge, das soeben verabschiedete Berliner Hundegesetz und kündigt gleichzeitig an, dass die Stiftung betroffene Hundehalter dabei unterstützen wird, den Rechtsweg bis hin zur Verfassungsbeschwerde einzuschlagen.

Trotz jahrelanger Diskussionen im sogenannten Bellodialog wurde nun ein Gesetz angenommen, das in dieser Form einen massiven Eingriff in das Wohl aller Berliner Hunde bedeutet. Insbesondere die generelle Leinenpflicht ist aus Sicht der Erna-Graff-Stiftung tierschutzwidrig. Hunde müssen regelmäßig die Möglichkeit haben, ihren Erkundungsdrang auszuleben und sich frei bewegen zu können. Dies wird ihnen mit dem Leinenzwang verwehrt.

Grade diejenigen Hundehalter, die nicht in der Nähe eines Hundeauslaufgebiets leben, sind davon betroffen, haben sie nun doch oft keine Möglichkeit mehr, Ihrem Hund artgerechten Auslauf zu ermöglichen. Damit wird den Tieren unnötiges Leid zugefügt. Zunächst sollten nur Hunde über 30 cm von der Leinenpflicht betroffen sein. Auf Betreiben einiger SPD-Abgeordneter wurde die Leinenpflicht auch auf kleine Hunde ausgeweitet, sodass das heute angenommene Hundegesetz nun eine generelle Leinenpflicht für alle neu angeschafften Hunde enthält.

Doch der generelle Leinenzwang, egal ob für große oder kleine Hunde, stellt einen Verstoß gegen das höherrangige, weil bundesrechtliche Tierschutzgesetz dar. Daher kündigt die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz an, betroffene Hundehalter, die sich juristisch wehren wollen, beim Rechtsweg bis hin zur Verfassungsbeschwerde und in jeder anderen denkbaren Weise zu unterstützen.

Auch wird die Stiftung dieses Thema im bevorstehenden Wahlkampf aufgreifen. Kluge: „Berlins Abgeordnete haben eine politische Grundweisheit vergessen, die schon Konrad Adenauer, selbst Halter zweier ‚Kampfhunde‘, formuliert hat: „Lege Dich mit den Hundehaltern an und Du verlierst die absolute Mehrheit!“

Quelle: Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz, Pressemitteilung vom 23.06.2016

 

SPENDEN?

.

.

.

 

Zehlendorfer Hundeverbot gilt vorerst nicht

Das generelle Hundeverbot am Schlachtensee und an der Krummen Lanke gilt vorerst nicht. Das hat das Verwaltungsgericht in zwei Eilverfahren entschieden.

Im Dezember 2015 hatte das Verwaltungsgericht ein vom Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf auf der Grundlage des Berliner Hundegesetzes verhängtes Hundeverbot am Schlachtensee und an der Krummen Lanke aufgehoben. Das Bezirksamt und die Berliner Forsten wollen weiterhin, dass Hunde nicht auf den Uferwegen und Uferbereichen beider Seen mitgeführt werden. Sie haben daher ein sofort vollziehbares Verbot im Zeitraum vom 15. April bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres angeordnet. Die Allgemeinverfügungen sind auf das Grünanlagengesetz [hier] bzw. auf das Landeswaldgesetz [hier] gestützt. Hiergegen wendet sich der Antragsteller, der den Weg mit seinem angeleinten Hund nutzen will.

Die 24. Kammer hat die Regelungen vorerst außer Kraft gesetzt.

  • Es bestünden Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verbote.
  • Nach dem Grünanlagengesetz sei es zwar möglich, Einzelheiten der Nutzung der Anlage durch Ge- und Verbote zu regeln. Die Maßnahme müsse aber einem grünanlagenbezogenen Zweck dienen, und es müsse hierfür ein konkreter orts- und anlassbezogener Grund bestehen.
  • Das Vorliegen dieser Voraussetzungen sei hier vor dem Hintergrund, dass das Spazieren mit angeleintem Hund zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Grünanlage zähle, zweifelhaft.
  • Soweit die Verfügung auf die besondere Enge der Wege und damit einhergehende Konfliktlagen gestützt sei, seien diese angesichts der Breite des Weges, auf dem auch Fahrräder zugelassen sind, nicht nachvollziehbar.
  • Eine Berufung auf Störungen, Belästigungen oder Gefährdungen durch unangeleinte Hunde sei der Behörde erst dann möglich, wenn sie trotz entsprechender Aufklärungs-, Überwachungs- und Bußgeldmaßnahmen den durch solche Hunde verursachten Konflikten nicht wirksam begegnen könne.
  • Das sei aber bislang noch nicht hinreichend geschehen.
  • Zudem hätten aktuell vor Erlass der jetzigen Regelungen keine ausreichenden Ermittlungen stattgefunden.
  • Das zeitlich unbefristete Verbot in den Sommermonaten sei auch unverhältnismäßig, da mögliche Konflikte nicht rund um die Uhr aufträten.
  • Gleiches gelte für das auf das Landeswaldgesetz gestützte Verbot.
  • Es fehle derzeit aus denselben Gründen an einem wichtigen Grund, der die Nutzungseinschränkung für Erholungssuchende mit Hund tragen könne, solange der Leinenzwang nicht wirksam durchgesetzt werde.

Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 28/2016 vom 22.06.2016, Verwaltungsericht Berlin, Beschlüsse der 24. Kammer vom 22. Juni 2016 (VG 24 L 139.16 und VG 24 L 140.16)

 

Abgeordnetenhaus: Wer hat in Berlin einen Jagdschein?

Berliner Abgeordnetenhaus, Drucksache 17/18624

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (GRÜNE) vom 26. Mai 2016
und Antwort von Christian Gaebler, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, vom 07. Juni 2016

Wer hat in Berlin einen Jagdschein?

.Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

.

Frage 1: Für welche befriedeten Gebiete im Land Berlin wurden in den vergangenen fünf Jahren Anträge zur Bejagung gestellt und wie wurden diese im Einzelfall beschieden?

Antwort zu 1: Für die Bezirke I bis XII wurden in den vergangenen 5 Jahren Gestattungen zur beschränkten Jagdausübung in befriedeten Bezirken und jagdbezirksfreien Flächen nach § 5 Abs. 3 Landesjagdgesetz Berlin (LJagdG Bln) vergeben.

Für das Jagdjahr 2016/17 gibt es 35 Gestattungsnehmer.
Fünf Anträge wurden abgelehnt.

.

Frage 2: Treffen Informationen zu, nach denen Vattenfall für seinen Standort Hauptverwaltung, Puschkinallee 52, 12435 Berlin, einen Antrag auf die Bejagung von Wildkaninchen und Füchsen gestellt hat, und wenn ja für welches Gebiet, welchen Zeitraum und mit welcher Begründung wurde der Antrag gestellt?
Frage 3: Wurde diesem Antrag stattgegeben?

Antwort zu 2 und 3: Für den genannten Standort wurde kein Antrag gestellt.

.

Frage 4: Sollten diese und weitere Jagdgenehmigungen im befriedeten Stadtgebiet erteilt worden sein, wurde die Jagd durch die so genannten Stadtjäger*Innen ausgeübt und falls nicht, durch wen sonst?

Antwort zu 4: Jagdbare Handlungen dürfen nur mit einer Gestattung zur beschränkten Jagdausübung in befriedeten Bezirken und jagdbezirksfreien Flächen nach § 5 Abs. 3 Landesjagdgesetz Berlin ausgeübt werden. Die/der Gestattungsnehmer/in wird als „Stadtjäger/in“bezeichnet. Nur dieser Personenkreis darf auf befriedeten bzw. jagdbezirksfreien Flächen die Jagd ausüben. Das Jagdausübungsrecht der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers bleibt davon unberührt, d.h. bevor der /die Stadtjäger/in aktiv werden können, muss die Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundeigentümers vorliegen.

.

Frage 5: Wie viele und welche Unfälle im Zusammenhang mit der Jagdausübung in den Berliner Wäldern oder im Stadtgebiet sind dem Senat in den letzten fünf
Jahren begann geworden?

Antwort zu 5: In den vergangenen fünf Jahren ist nur ein Unfall auf den Jagdbezirksflächen der Berliner Forsten bekannt geworden. Durch ein abgepralltes Geschoss wurde ein Bürger leicht verletzt. In befriedeten Bezirken und auf jagdbezirksfreien Flächen ist der Jagdbehörde kein Jagdunfall bekannt.

.

Frage 6: Wie hat sich der Umfang der Anträge zur Bejagung seit der Wende entwickelt?

Antwort zu 6: Über die Anträge zur Bejagung werden keine statistischen Erhebungen geführt, so dass darüber keine Auskunft gegeben werden kann.

.

Frage 7: Ist dem Senat bekannt, ob und wie viele Beamte im Polizeidienst über einen Jagdschein verfügen?
Frage 8: Wie viele Einsätze durch so genannte Stadtjäger* Innen zur Gefahrenabwehr gab es in den vergangenen fünf Jahren?

Antwort zu 7 und 8: Eine statistische Erhebung gemäß der Fragestellungen erfolgt durch die Polizei Berlin nicht.

.

Frage 9: Wie hat sich der Umfang der Einsätze der Stadtjäger*innen seit der Wende verändert?

Antwort zu 9: Über den Umfang der Einsätze der Stadtjäger und Stadtjägerinnen werden keine statistischen Erhebungen geführt, so dass hierzu keine Daten existieren.

.

Frage 10: Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass der Einsatz mit der Jagdwaffe im Berliner Stadtgebiet besser durch beamtete Mitarbeiter*Innen des Landes Berlin ausgeübt werden sollte, als durch private Stadtjäger*innen?

Antwort zu 10: Da die Stadtjägerinnen und Stadtjäger durch das Bestehen der Jägerprüfung und einer langjährigen Jagderfahrung über die gleiche Qualifikation verfügen wie die beamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Berlin ist der Einsatz privater Personen zur Stadtjagd nicht strittig.

.

.

 

 

Abgeordnetenhaus: High Noon im Prinzenbad: Warum musste Fuchsi sterben?

Berliner Abgeordnetenhaus, Drucksache 17/18 588

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Behrendt (GRÜNE) vom 18. Mai 2016
und Antwort von Christian Gaebler, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, vom 02. Juni 2016

High Noon im Prinzenbad: Warum musste Fuchsi sterben? (Vorgeschichte hier und hier)

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

.

Frage 1: Wie kam es zum tödlichen Zwischenfall am 08.05.2016 bei dem der im Prinzenbad lebende Fuchs „Fuchsi“ sein Leben lassen musste?
Frage 2: Wie war die Auffindesituation von Fuchsi? Wer ist wann aufmerksam geworden und welche Maßnahmen wurden von wem eingeleitet?

Antwort zu 1 und 2: Ein Mitarbeiter der Berliner Bäder-Betriebe alarmierte am 07. Mai 2016 gegen 13:10 Uhr die Polizei ins Sommerbad Kreuzberg („Prinzenbad“). Der Alarmierende stellte einen „verendenden Fuchs“ fest. Bei Eintreffen der eingesetzten Dienstkräfte lag der Fuchs nahezu regungslos am Rand eines Gebüsches.

Frage 3: Warum wurde die Polizei hinzugezogen? Wie viele Einsatzkräfte waren in welchem Zeitraum vor Ort? Zu welcher Entscheidung kam die Einsatzleitung?

Antwort zu 3: Die Polizei wurde hinzugezogen, um die unaufschiebbaren Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen. Vor Ort befanden sich Kräfte eines Funkstreifenwagens des Polizeiabschnitts 53, der diensthabende Wachleiter sowie Teilkräfte der 14. Einsatzhundertschaft der Direktion Einsatz der Polizei Berlin. Die Polizei Berlin kam zu der Einschätzung, dass das Tier aufgrund der schweren Verletzungen unter den Qualen verenden wird.

Frage 4: Wurde ein Stadtförster oder ein Jäger hinzugezogen? Mit welcher Begründung traf der Hinzugezogene die Entscheidung, Fuchsis Leben zu beenden? Woraus ergab sich die Zuständigkeit des Hinzugezogenen? Über welche Qualifikation verfügte der Hinzugezogene? Wie viel Erfahrung im Umgang und Erschießen von Wildtieren hatte der Hinzugezogene? Wer erteilte die Genehmigung für den Einsatz im Prinzenbad, das kein Wald ist?

Antwort zu 4: Die sachliche Zuständigkeit der Polizei Berlin ergibt sich aus § 4 Abs. 1 Satz 1 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln). Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 ASOG Bln kann die Polizei Maßnahmen durch einen Beauftragten unmittelbar ausführen. Die tatbestandlich erforderliche konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung lag in dem aus § 1 des Tierschutzgesetzes i. V. m. Art. 20a des Grundgesetzes resultierenden Auftrag, vermeidbare Schmerzen und Leiden von Tieren zu verhindern. Für die unmittelbare Ausführung wurde ein Stadtjäger hinzugezogen. Der Stadtjäger erlegte den Fuchs waidgerecht.

Frage 5: Mit welcher Waffe wurde Fuchsi getötet? Wie viele Schüsse wurden abgegeben? Welche Körperteile wurden beschossen?

Antwort zu 5: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor.

Frage 6: Wann und durch wen wurde das zuständige Veterinäramt informiert? War das Veterinäramt vor Ort? Traf das Veterinäramt die Entscheidung, Fuchsi zu erschießen?

Antwort zu 6: Das Veterinäramt wurde durch den Polizeiabschnitt 53 am 09. Mai 2016 durch Übersendung eines Tätigkeitsberichts über den Sachverhalt informiert.

Frage 7: Welche Verletzungen lagen bei Fuchsi vor? Hatte die Badeanstaltsleitung etwaige Erkenntnisse über Fuchsis Zustand? Hätte eine medizinische Behandlung Fuchsis Leben retten können?

Antwort zu 7: Es wird auf die Antwort zu Fragen 1 bis 3 verwiesen. Weitere Erkenntnisse sind hierzu dem Senat nicht bekannt.

Frage 8: Wurden die Badegäste über die Vorgänge informiert? Wurde darauf geachtet, einen Sichtschutz und einen Sicherheitsabstand für die Badegäste (besonders für die Kinder) einzurichten?

Antwort zu 8: Sowohl die Beschäftigten des „Prinzenbades“ als auch die Polizei Berlin nahmen nach Abwägung aller Umstände davon Abstand, die Badegäste vor und während der Maßnahmen umfassend über den Sachverhalt zu informieren. Dadurch sollte ein größerer Zulauf von Schaulustigen vermieden werden. Die Einsatzkräfte sicherten den Auffindeort des Fuchses durch Umstellen ab. Dadurch wurde ein Hinzutreten oder das Beobachten des Geschehens durch Badegäste verhindert.

Frage 9: Wurde Fuchsi obduziert? Was ergab die Obduktion?

Antwort zu 9: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor.

Frage 10: Wie war der Umgang der Angestellten des Prinzenbades mit Fuchsi? Wurde Fuchsi aktiv gefüttert und getränkt?

Antwort zu 10: Einen Umgang mit dem Fuchs durch die Beschäftigten des „Prinzenbades“, auch mit anderen im Bereich des „Prinzenbades“ lebenden Füchsen, gab und gibt es nicht. Auch werden Füchse durch das Personal nicht aktiv gefüttert oder getränkt. Das Füttern von jagdbaren Wildtieren ist grundsätzlich verboten. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann nach §§ 34 und 50 des Gesetzes über den Schutz, die Hege und Jagd wildlebender Tiere im Land Berlin (LJagdG Bln) mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Frage 11: Was passierte mit den sterblichen Überresten von Fuchsi? Wurde er beerdigt?

Antwort zu 11: Es wurde nach dem für tote Wildtiere üblichen Verfahren gehandelt.

.

.

1 10 11 12 13 14 24