Abgeordnetenhaus: Hunde 2015 – Senat arbeitet mit wertloser Anspring- und Beißstatistik

Berliner Abgeordnetenhaus, Drucksache 17 / 18 817

Schriftliche Anfrage
der Abgeordneten Claudia Hämmerling (GRÜNE) vom 10. Juni 2016
und Antwort der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz vom 13. Juli 2016:

 

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Kommentar:

Die in der Antwort enthaltene „Anspringen und Beißen“-Statistik hat in Bezug auf die Frage, ob einzelne Rassen gefährlich sind oder nicht nur einen geringen Aussagewert, weil sie nur absolute Häufigkeit ausweist. Notwendig wäre aber die relative Häufigkeit. Es fehlt dafür aber an die Angabe, wie viele Hunde einer bestimmten Rasse es im Land Berlin überhaupt gibt und wie viele davon auffällig wurden.

Interessant – und zweifelhaft an dem Aussagewert dieser Aufstellung – ist auch, dass es im Jahr 2015 mit Dackeln 16x zu Vorfällen kam, in denen Menschen von einem Dackel verletzt oder von einem Dackeln angesprungen wurden. Das müssen ja wirklich wahre Riesenkampfdackel gewesen sein. Oder aber Dackel, die es nur auf kleine Kinder abgesehen haben. Auch sieben Yorkshire Terrier (das sind diese kleinen Hunde, die oft kläffen, bei denen erwachsene Menschen aber sehr aufpassen müssen, dass man nicht aus Versehen auf sie tritt – dann würde man ihnen nämlich die Wirbelsäule brechen und sie wären Tod) schafften es in die „Anspring- und Beißstatistik“. Auch bei der Gefährlichkeit von Pekinesen habe ich meine Zweifel, hier gab es in 2015 drei gemeldete Vorfälle.

Die Gesamtanzahl der gemeldeten „Anspring- und Beißvorfälle“ gegenüber Menschen beträgt 584. Das mag auf den ersten Blick vielleicht als hoch erscheinen – und ich hoffe, dass nicht wirklich schlimme Vorfälle dabei waren. Aber: Bezogen auf die Relation der Gesamtzahl der Menschen und der Gesamtzahl der Hunde in Berlin und wenn man dann noch bedenkt, wie oft sich täglich Menschen und Hunde in Berlin im Freien aufhalten und somit ständig begegnen, ist dieser Wert weder geeignet, Hunde grundsätzlich als „gefährlich“ einzustufen, noch einen generellen Anleinzwang zu begründen bzw. das bisherige Hundegesetz zu verschärfen.

  1. Berlin hat rund 3.500.000 gemeldete Einwohner.
  2. In Berlin leben rund 100.000 beim Finanzamt gemeldete und rund 150.000 beim FA nicht gemeldete Hunde, zusammen also rund 250.000 Hunde.
  3. Diese Relation macht deutlich, dass 584 gemeldete Vorfälle innerhalb eines Jahres – objektiv – eine eher geringe Gefährdungsgefahr darstellen.
    Zum Vergleich, laut Kriminalitätsatlas gab es im Jahr 2015 in Berlin über 40.000 Fälle von Körperverletzung von Mensch zu Mensch und über 260.000 gemeldete Fälle von Diebstahl.

PS. Der Kriminalitätsatlas enthält übrigens keine Angaben über die Anzahl der gemeldeten Fälle von Tierquälerei.

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