Berliner Feuerwehr: Hund aus Dachsbau befreit

Berliner Feuerwehr: 09.11.2012 – 18:19

Hund aus Dachsbau befreit

Ein kleiner Hund hatte sich am Abend in einen Dachsbau verrannt. Mit Spaten und Schippen legten die Einsatzkräfte eine Fläche von ca. 50 m² teilweise bis zu einer Tiefe von 3,5 m frei. Nach diesen intensiven Grabearbeiten konnte der Hund um 01:33 Uhr befreit und seinem Besitzer übergeben werden. Das Zuschütten des Dachsbaus übernahmen Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerkes.

Vor Ort: 3 LHF, 1 TLF, 1 RTW, ELW-C, THW

FOTOS

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Jack-Russell-Terrier „Skipper“: Laut BILD im Grunewald, laut Berliner KurrierBerliner Morgenpost, Berliner Zeitung und BZ in Tegeler Forst-Konradshöhe

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Berliner Kurrier: „Skippers Übermut wird die Familie wohl laut Einsatzleiter „weit über 10 000 Euro“ kosten.“
Berliner Zeitung: „Das war die bisher längste und auch teuerste Tierrettung aller Zeiten in Berlin, hieß es anschließend bei der Feuerwehr. Die Rettung habe alles in allem mehr als 10 000 Euro gekostet. Allerdings nicht die Steuerzahler. Der Gebührenbescheid geht nun an die Besitzer von Skipper.“

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Berliner Feuerwehr Rechtsgrundlagen:

  • Tabelle Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung „Gebührenverzeichnis „K“ – Kostenersatz“ Seiten 48/49

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Berliner Feuerwehr: Häufig gestellte Fragen zum Notruf 112:

  • Die Notrufnummer 112 ist nur für die Meldung akuter Notfallsituationen, wie z.B. Brände, Unfälle und akute medizinische Notfälle
    Ein akuter medizinischer Notfall liegt dann vor, wenn der Rettungsdienst beim Patienten lebensrettende Maßnahmen oder Maßnahmen zur Verhinderung schwerer gesundheitlicher Schäden durchführen und ggf. die Transportfähigkeit herstellen muss. Die Patienten werden dann unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden in eine weiterführende medizinische Versorgungseinrichtung, in der Regel das nächstgelegene geeignete Krankenhaus, transportiert. Bei einem akuten medizinischem Notfall sind ohne sofortige Hilfeleistung erhebliche gesundheitliche Schäden oder der Tod des Patienten zu befürchten.
  • Entstehen Kosten bei einem Feuerwehreinsatz und wer trägt diese?
    Bei jedem Feuerwehreinsatz entstehen Kosten. Gebührenpflichtig sind zum Beispiel:

    • Tätigkeiten im Rettungsdienst (Behandlung vor Ort/Transport ins Krankenhaus). Diese Kosten werden im Regelfall direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Gebührenschuldner bleibt jedoch stets der Betroffene.
    • Vorsätzlich grundlose Alarmierungen Hier ist der Alarmierende auch der Gebührenschuldner.
    • Gefahrenabwehreinsätze infolge vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachens. Hier ist der Verursacher der Gebührenschuldner.
    • Gefahrenabwehreinsätze mit Anspruch aus der Gefährdungshaftung (z. B. Gefahrenabwehreinsätze im Nachgang zu Verkehrsunfällen). Hier ist der Halter des die Hilfe der Feuerwehr benötigenden Fahrzeuges der Gebührenschuldner.
    • Gefahrenabwehreinsätze im Zusammenhang mit dem Umgang von brennbaren Flüssigkeiten/Gefahrgütern. Gebührenschuldner ist hier der Transportunternehmer, Eigentümer, Besitzer bzw. sonstiger Nutzungsberechtigter.
    • Fehlalarmierungen durch Brandmelde-/Gefahrenmeldeanlagen
    • Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen, insbesondere Brandsicherheitswachen und deren Einrichtung
  • Muss ich als Anrufer die Kosten für den Einsatz tragen?
    Nein. Generell trägt derjenige die Kosten, der die Hilfe der Feuerwehr in Anspruch nimmt. Nur bei einer vorsätzlich grundlosen bzw. böswilligen Alarmierung werden die Kosten des Einsatzes gegen den Alarmierenden erhoben sowie eine Strafanzeige erstattet.

IKEA Lampen-Modelle „CIRKEL“ (Kreis – Saturn – UFO ) 1990-1997

IKEA Cirkel, Hängelampe „TYP T712“

An manchen Dingen hängt man einfach.

Wir hatten früher einmal eine T712 in der Küche, dann ging sie kaputt. Der Ersatz machte uns nicht glücklich. Dann haben wir unser Glück auf eBay versucht und jetzt haben wir wieder eine T712. Zwar etwas zerkratzt, aber das ist gemessen an ihrem Alter kein Nachteil.

Ein ähnliches Modell haben wir früher auch im Lampenhandel gesehen. Vermutlich aber nicht mit Plexiglasschirm, sondern mit Echtglas. Dafür auch sündhaft teuer. Die T712 war dagegen damals wie heute ein Schnäppchen. Am Sonntag habe ich sie für rund 15 € bei eBay ersteigert und gleich am Montag selbst bei einer Dame in Pankow abgeholt.

Jetzt hängt sie vor unserer 30 Jahre alten Sitting Duck von Michael Bedard und unserer ebenfalls vor liebgewonnenen alten rot-grünen Quarz-Uhr Junghans W738, welche in dieser Ausführung seinerzeit ebenfalls von IKEA verkauft wurde, so meine ich mich jedenfalls zu erinnern. Übrigens die letzte ihrer Art in unserem Haushalt. Alle anderen sind (wegen der nervigen Zeitumstellung) jetzt Funkuhren.

Nachtrag November 2023:

Verkauft wurde die T712 unter dem Modellnamen „Cirkel“.

Es gab sie als Hängelampe (Typ T712), als Tischlampe (Typ B8803) und als Stehlampe (Typ ?).

Gefunden habe ich sie in den schwedischen IKEA-Katalogen von 1990-1997.

Hier eine Tischlampe:

IKEA Cirkel, hier mit einer E27 60 Watt Glühbirne klar. Daneben, zeitgerecht, mit einem BRAUN Type 3877 / DB10 fsl Funkwecker (1991-1995).

Und hier mit einer gleichstarken aber kleineren E27 60 Watt Krypton Birne in Pilzform. Damit ist der Lichtfall ruhiger. Dazu ein modernerer Funkwecker BRAUN BNC009BK-RC, welcher inzwischen aber auch nicht mehr produziert wird (heute Wecker BC09).

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Der Modellname „Cirkel“ wurde von IKEA vorher schon einmal für eine Lampe verwendet. Und zwar 1979 für einen vom Designer Bent Gantzel-Boysen entworfenen Lampenschirm. Hier ist sie auf der Webseite des IKEA Museum zu sehen: CIRKEL  

Dieser Lampenschirm wird heute wieder bei IKEA unter dem Namen HAVSFJÄDER angeboten.

Mir ist nicht bekannt, ob die neuere Cirkel ganz oben auch von Bent Gantzel-Boysen de­signt wurde.

IKEA Cirkel Tischlampe

IKEA Cirkel Tischlampe „TYP B8803“

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Insperiert worden sein könnte (!) die Lampe möglicherweise (!) von einer „Bankierlampe aus den 1930er Jahren, Hersteller und Designer unbekannt“ sein.

Allerdings gab es sehr ähnliche Lampen auch von „DESIGN LIGHT A/S“ aus Dänemark. Deren Modellnamen: „ASTRA“, „GALAXY“ und „SPACE“. Ob weitere Namen, ist mir nicht bekannt.

 

Charlottenburg-Nord: Verletztes Wildschwein attackiert Passanten

Berliner Polizei – Pressemeldung
Eingabe: 29.10.2012 – 19:40 Uhr
Wildschwein attackiert Passanten
Charlottenburg-Wilmersdorf

# 3466

Ein Wildschwein, das heute Nachmittag Passanten in Charlottenburg attackiert und verletzt hatte, musste von einem Polizisten getötet werden.
Gegen 14 Uhr alarmierten Zeugen die Polizei in die Wirmerzeile, nachdem das Tier die Passanten angegriffen hatte. Kurz nach Eintreffen der Beamten ging das Schwein auch auf einen Polizeiobermeister los und verletzte ihn am Bein. Der Polizist gab mehrere Schüsse aus seiner Dienstwaffe auf das Tier ab und tötete es. Neben dem Polizeiobermeister, der zwei Schnittwunden erlitt, wurde ein 74-jähriger Mann durch mehrere Tierbisse am Rücken und am Bein verletzt. Darüber hinaus griff das zirka 120 Kilogramm schwere Tier eine 74-Jährige Frau an, die zu Boden stürzte und sich an der Hüfte verletzte. Eine 24-jährige Passantin erlitt ebenfalls Bisswunden an den Beinen und brachte sich auf einem parkenden „BMW“ in Sicherheit. Alle drei Passanten kamen zur stationären Behandlung in Krankenhäuser. Das tote Tier wurde einer Stadtjägerin übergeben.

Die Berliner Morgenpost ergänzt:

„Das Tier soll einen Bruch am linken Vorderlauf gehabt haben. Vieles spreche dafür, dass es zuvor von einem Fahrzeug angefahren worden sei. „Mit dieser unter Umständen schmerzhaften Verletzung kann es von seinem Ruheplatz im Heckenbereich von Hunden oder Menschen aufgescheucht worden sein“, sagte Marc Franusch, Sprecher der Berliner Forsten. Verletzte Tiere reagierten aggressiv. Möglicherweise sei das aufgescheuchte Tier auf der Suche nach Schutz in Panik geraten und habe dabei die Menschen verletzt.“

BM: Foto

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Nachtrag
Berliner Feuerwehr:
29.10.2012   14:05
Wildschwein griff Menschen an
Adresse:
Wilmerzeile 11
Ortsteil: Charlottenburg-Nord
Die Berliner Feuerwehr wurde gegen Mittag in die Wilmerzeile zu mehreren verletzten Personen alarmiert. Dort wurden Passanten von einem Wildschwein attakiert. Ein herbei gerufenenr Polizist, der ebenfalls von dem Tier angegriffen wurde, konnte das Wildschwein nur mit einem gezielten Schuss aus seiner Dienstwaffe von weiteren Angriffen abhalten. Das Tier verstarb vor Ort. Drei Personen und der Polizist mussten mit Biß- und Schürfwunden an Oberkörper und Beinen in umliegende Krankenhäuser gebracht werden. Zur Eigensicherung rückte ein Löschfahrzeug zur Einsatzstelle aus.
Vor Ort:
1 LHF, 4 RTW, ELW ORG. L RD, Polizei

Abgeordnetenhaus: Wildtierpflegestation

Kleine Anfrage
des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU)
vom 20. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. September 2012) und Antwort
Zukünftige Förderung der Wildtierpflegestation in Marzahn-Hellersdorflesen

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

  • Frage 1: Wie sind die Zuständigkeiten und Aufgaben für die Pflege und Versorgung von verletzten Tieren im Senat bisher geregelt und welche Probleme entstehen dadurch für die Versorgung und Pflege verletzter Wildtiere?
    Antwort zu 1: Der Umgang mit hilflos aufgefundenen Wildtieren berührt die Themenbereiche Naturschutz und Tierschutz; hierfür sind jeweils die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz zuständig. Für die Pflege und Versorgung der Tiere gibt es jedoch keinerlei behördliche Zuständigkeiten. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz kann jedermann kranke und verletzte Tiere aufnehmen, um sie gesund zu pflegen und unverzüglich wieder in die Natur zu entlassen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als zuständige Behörde kann bestimmen, wohin die Tiere abzugeben sind. Versorgung und Pflege hilfloser Wildtiere wurde bisher weitgehend von Ehrenamtlichen durchgeführt. Diese stoßen in den letzten Jahren aber zunehmend an die Grenzen ihrer Kapazitäten. Eine staatliche Pflicht zur Finanzierung der medizinischen Versorgung verletzter Wildtiere gibt es nicht nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Sie könnte sich allenfalls aus den Bestimmungen zum allgemeinen Tier-schutz ableiten lassen.
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  • Frage 2: Welche Maßnahmen wird der Senat einleiten, um die kontinuierliche Versorgung von verletzten Wildtieren zu gewährleisten?
    Antwort zu 2: Der Senat prüft, ob eine finanzielle Unterstützung der Ehrenamtlichen soweit erfolgen kann, dass diese die Aufgabe weiterhin wahrnehmen können. Ferner wird eine mögliche Unterstützung der Kleintierklinik der Freien Universität Berlin in Düppel geprüft, damit diese weiterhin Wildtiere kostenfrei entgegen-nimmt. Während ersteres dem Bereich des Naturschutzes und damit der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zuzuordnen ist, ist letzteres als Frage des Tierschutzes durch die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz zu klären.
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  • Frage 3: Welche Aufgaben soll die Wildtierpflegestation in Marzahn-Hellersdorf in den nächsten Jahren wahrnehmen und welche Finanzierungsmöglichkeiten werden dafür angestrebt?
    Antwort zu 3: Der Haushaltsplan für das Jahr 2013 sieht für das Thema „Beratung über hilflose Wildtiere“ einen Betrag von € 50.000 vor. Die Wildtierpflegestation des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) in Marzahn-Hellersdorf sollte nach Vorstellung des Senats auch weiterhin die zentrale Rolle bei der Bürgerberatung und dem Umgang mit hilflos aufgefundenen Wildtieren spielen. Hierfür wird angestrebt, dem NABU einen ausreichend großen Zuschuss zu geben, damit er – unter Verwendung von Eigenmitteln und Sponsorengeldern – die Station auch langfristig betreiben kann.

Berlin, den 05. Oktober 2012
In Vertretung
Christian Gaebler
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Okt. 2012)

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