Berliner Feuerwehr: Hund aus Dachsbau befreit

Berliner Feuerwehr: 09.11.2012 – 18:19

Hund aus Dachsbau befreit

Ein kleiner Hund hatte sich am Abend in einen Dachsbau verrannt. Mit Spaten und Schippen legten die Einsatzkräfte eine Fläche von ca. 50 m² teilweise bis zu einer Tiefe von 3,5 m frei. Nach diesen intensiven Grabearbeiten konnte der Hund um 01:33 Uhr befreit und seinem Besitzer übergeben werden. Das Zuschütten des Dachsbaus übernahmen Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerkes.

Vor Ort: 3 LHF, 1 TLF, 1 RTW, ELW-C, THW

FOTOS

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Jack-Russell-Terrier „Skipper“: Laut BILD im Grunewald, laut Berliner KurrierBerliner Morgenpost, Berliner Zeitung und BZ in Tegeler Forst-Konradshöhe

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Berliner Kurrier: „Skippers Übermut wird die Familie wohl laut Einsatzleiter „weit über 10 000 Euro“ kosten.“
Berliner Zeitung: „Das war die bisher längste und auch teuerste Tierrettung aller Zeiten in Berlin, hieß es anschließend bei der Feuerwehr. Die Rettung habe alles in allem mehr als 10 000 Euro gekostet. Allerdings nicht die Steuerzahler. Der Gebührenbescheid geht nun an die Besitzer von Skipper.“

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Berliner Feuerwehr Rechtsgrundlagen:

  • Tabelle Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung „Gebührenverzeichnis „K“ – Kostenersatz“ Seiten 48/49

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Berliner Feuerwehr: Häufig gestellte Fragen zum Notruf 112:

  • Die Notrufnummer 112 ist nur für die Meldung akuter Notfallsituationen, wie z.B. Brände, Unfälle und akute medizinische Notfälle
    Ein akuter medizinischer Notfall liegt dann vor, wenn der Rettungsdienst beim Patienten lebensrettende Maßnahmen oder Maßnahmen zur Verhinderung schwerer gesundheitlicher Schäden durchführen und ggf. die Transportfähigkeit herstellen muss. Die Patienten werden dann unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden in eine weiterführende medizinische Versorgungseinrichtung, in der Regel das nächstgelegene geeignete Krankenhaus, transportiert. Bei einem akuten medizinischem Notfall sind ohne sofortige Hilfeleistung erhebliche gesundheitliche Schäden oder der Tod des Patienten zu befürchten.
  • Entstehen Kosten bei einem Feuerwehreinsatz und wer trägt diese?
    Bei jedem Feuerwehreinsatz entstehen Kosten. Gebührenpflichtig sind zum Beispiel:

    • Tätigkeiten im Rettungsdienst (Behandlung vor Ort/Transport ins Krankenhaus). Diese Kosten werden im Regelfall direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Gebührenschuldner bleibt jedoch stets der Betroffene.
    • Vorsätzlich grundlose Alarmierungen Hier ist der Alarmierende auch der Gebührenschuldner.
    • Gefahrenabwehreinsätze infolge vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachens. Hier ist der Verursacher der Gebührenschuldner.
    • Gefahrenabwehreinsätze mit Anspruch aus der Gefährdungshaftung (z. B. Gefahrenabwehreinsätze im Nachgang zu Verkehrsunfällen). Hier ist der Halter des die Hilfe der Feuerwehr benötigenden Fahrzeuges der Gebührenschuldner.
    • Gefahrenabwehreinsätze im Zusammenhang mit dem Umgang von brennbaren Flüssigkeiten/Gefahrgütern. Gebührenschuldner ist hier der Transportunternehmer, Eigentümer, Besitzer bzw. sonstiger Nutzungsberechtigter.
    • Fehlalarmierungen durch Brandmelde-/Gefahrenmeldeanlagen
    • Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen, insbesondere Brandsicherheitswachen und deren Einrichtung
  • Muss ich als Anrufer die Kosten für den Einsatz tragen?
    Nein. Generell trägt derjenige die Kosten, der die Hilfe der Feuerwehr in Anspruch nimmt. Nur bei einer vorsätzlich grundlosen bzw. böswilligen Alarmierung werden die Kosten des Einsatzes gegen den Alarmierenden erhoben sowie eine Strafanzeige erstattet.

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