Fröhliches Halali in Berlin – Fragen rund um die Jagd?

Berliner Abgeordnetenhaus – Drucksache 17 / 13 309
Schriftliche Anfrage
der Abgeordneten Claudia Hämmerling (GRÜNE)
vom 27. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. März 2014) und Antwort
Fröhliches Halali in Berlin – Fragen rund um die Jagd?

 

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wie viele Personalstellen sind im Senat und den nachgeordneten Einrichtungen für die Jagd zuständig?

  • Antwort zu 1: Bei der Jagdbehörde (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) obliegt einer Person die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Bundes- und Landesjagdgesetz. Hiervon ausgenommen ist die Erteilung der Gestattungen zur beschränkten Jagdausübung für die befriedeten Bezirke, für die eine Person bei den Berliner Forsten zuständig ist, sowie die Verwaltungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Jagdscheinvergabe, die durch 12 Personen beim Landeskriminalamt wahrgenommen werden.Nach den Jagdnutzungsvorschriften sind alle Forstdienstkräfte zur Jagdausübung in den Verwaltungsjagdbezirken verpflichtet. Es handelt sich dabei um 41 Personen. Mit der Betreuung der Wildkammern und die Abrechnung der Wildverwertung sind weitere 10 Personen betraut.Alle betroffenen Personen sind neben den Aufgaben für die Jagd für weitere Aufgaben zuständig, so dass der tatsächliche Personalstellenanteil nicht ermittelt werden kann.

Frage 2: Wie hoch sind die Einnahmen der Berliner Forsten aus dem Verkauf von Wildbret?

  • Antwort zu 2: Durch den Verkauf von Wildbret wurden im Jagdjahr 2013/2014 131.703,98 € eingenommen.

Frage 3: Welche Voraussetzungen müssen private Jäger erfüllen, um das Jagdrecht pachten zu können?

  • Antwort zu 3: Vorschriften zur Jagdpacht enthält das Bundesjagdgesetzes, wonach eine/ein Pächterin/Pächter nur sein darf, wer einen Jahresjagdschein besitzt und schon vorher einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen hat.

Frage 4: Wie groß ist der Anteil von Privatwald im Land im Verhältnis zum Landesforst?

  • Antwort zu 4: Dem Senat liegen keine Daten über Flächenanteile für Privatwald vor, so dass das Verhältnis zum Landesforst nicht ermittelt werden kann.

Frage 5: Wie viele und welche Eigenjagdbezirke gibt es in Berlin?

  • Antwort zu 5: Es gibt folgende drei Eigenjagdbezirke:
    Eigenjagdbezirk Pankow des Bezirksamts Pankow
    Eigenjagdbezirk Jungfernheide der Bundesforsten
    Eigenjagdbezirk Rieselfeld Karolinenhöhe der Berliner Wasserbetriebe

Frage 6: Wie hoch ist jeweils der Anteil von Hochund Niederwild-Jagdbezirken?

  • Antwort zu 6: Es gibt ein Niederwildrevier, die restlichen Jagdbezirke sind Hochwildreviere.

Frage 7: Durch wen wird die Jagd in den Landesforsten ausgeübt und welche jagdbaren Tierarten werden in Berlin bejagt (bitte auflisten)?

  • Antwort zu 7: Die Jagd in den Verwaltungsjagdbezirken wird von den Forstbediensteten ausgeübt, zu deren Dienstpflichten die Jagdausübung gehört. Darüber hinaus werden Privatpersonen an der Jagd beteiligt, die Jagderlaubnisse für bestimmte Jagdreviere erhalten. Es können alle dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten bejagt werden, die keine ganzjährige Schonzeit haben. In Berlin können auf Grund des Vorkommens folgende Tierarten bejagt werden: Rehwild, Damwild, Schwarzwild, Muffelwild, Fuchs, Wildkaninchen, Steinmarder, Waschbären, Marderhunde, Stockente, Blässhuhn

 Frage 8: Wie viele staatliche Jäger und wie viele Privatjäger üben jeweils in Berlin die Jagd aus?

  • Antwort zu 8: In Berlin üben in den Verwaltungsjagdbezirken 41 staatliche Jägerinnen und Jäger (Dienstpflicht) und 128 private Jägerinnen und Jäger (Jagderlaubnisinhaber ohne Dienstpflicht) die Jagd aus.
    In den privaten Jagdrevieren, der Eigenjagden oder Jagdgenossenschaften üben ca. 10 Personen die Jagd aus. Weiterhin haben 40 Stadtjäger die Gestattung zur beschränkten Jagdausübung für die befriedeten Bezirke und jagdbezirksfreien Flächen. Dazu kommen noch 13 Frettiererinnen und Frettierer/Falknerinnen und Falkner, wovon einer auch Stadtjäger ist.

 Frage 9: Wie hoch waren die Jagdstrecken für die jeweils erlegten Tierarten und wie haben sich die Abschusszahlen in den letzten 10 Jahren verändert?

  • Antwort zu 9: Aus der folgenden Tabelle ist die Jagdstrecke (davon Fallwild) und deren Veränderung zu entnehmen.

Berlin Abschusszahlen 2003-2013

Frage 10: Wie hoch sind die Jagdabgaben, wie hoch sind die durchschnittlichen jährlichen Einnahmen aus den Jagdabgaben und wozu werden sie verwendet?

Frage 11: Wie viele im Hunde und Katzen wurden in den Berliner Jagdbezirken zur Strecke gebracht?

  • Antwort zu 11: Dem Senat liegen hierüber keine Zahlen vor.

Frage 12: Welche Behörde ist zuständig für die Durchsetzung des Berliner Hundegesetzes in den Berliner Forsten?

  • Antwort zu 12: Die Durchsetzung des Hundegesetzes obliegt dem jeweils für den Bezirk zuständigen Ordnungsamt.

Frage 13: Musste die Jagdbehörde die Erfüllung von Abschussplänen für Schalenwild erzwingen und wenn ja wie häufig?

  • Antwort zu 13: Nein.

Frage 14: In welchen Umfang musste Schadenersatz für Wildschäden geleistet werden?
Frage 19: Ist der für die Jagd zuständigen Behörde bekannt, wie hoch die Ersatzleistungen für Wildschäden im vergangenen Jahr waren und wie sich der Umfang der Wildschäden in den letzten 10 Jahren entwickelt hat, wenn ja, bitte erläutern?

Antwort zu 14 und 19: Dem Senat ist nicht bekannt, dass Schadensersatz gezahlt werden musste.

Frage 15: Mussten Jagdscheine eingezogen werden und wenn ja, aus welchen Gründen?

  • Antwort zu 15: Die Frage wird für die letzten fünf Jahre wie folgt beantwortet:
    2009: 4 Einziehungen insgesamt, davon 1 wegen mangelnder Zuverlässigkeit, 2 wegen mangelnder Zuverlässigkeit und Eignung, 1 wegen erloschener Jagdhaftpflichtversicherung
    2010: 3 Einziehungen wegen mangelnder Zuverlässigkeit
    2011: keine Einziehung
    2012: keine Einziehung
    2013: 1 Einziehung wegen mangelnder Zuverlässigkeit

Frage 16: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um das für die Landesforsten geltende Verbot zur Verwendung bleihaltiger Munition auf die privaten Jagdgebiete auszudehnen.

  • Antwort zu 16: Dies wäre nur durch eine Änderung des Landesjagdgesetzes möglich. Der Bund bestreitet jedoch, dass den Ländern eine Gesetzgebungskompetenz für ein generelles Verbot bleihaltiger Munition bei der Jagd zusteht.

Frage 17: Wie viele Verkehrsunfälle durch wechselndes Wild wurden im vergangenen Jahr erfasst?

  • Antwort zu 17: Im Jahr 2013 wurden 429 Verkehrsunfälle mit der Ursache „Wild auf der Fahrbahn“ in Berlin polizeilich registriert

Frage 18: Gab es in den vergangenen 10 Jahren Jagdunfälle in Berlin und wenn ja, welche?

  • Antwort zu 18: Dem Senat sind keine Jagdunfälle in den vergangenen 10 Jahren bekannt.

Frage 20: Wie viele Schusswaffen sind auf Berliner Jäger registriert (bitte auflisten getrennt nach Lang- und Kurzwaffen)?

  • Antwort zu 20: Nach der Waffendatenbank sind 2425 Kurzwaffen und 10778 Langwaffen unter dem Bedürfnis „Jäger“ registriert.

 

 

Berlin, den 12. März 2014
In Vertretung
C h r i s t i a n   G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

 

 

 

 

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