Wildtierschutz auf Berliner Gebiet

Abgeordnetenhaus Berlin – Drucksache 17 / 11 124

Kleine Anfrage
des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU)
vom 26. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Oktober 2012) und Antwort
Wildtierschutz auf Berliner Gebiet

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

  • Frage 1: Welchen Stellenwert misst der Senat dem Wildtierschutz im Berliner Landesgebiet bei und welche gesetzlichen Vorschriften liegen dem zugrunde?
    Antwort zu 1: Der Senat misst der Erhaltung der Biodiversität und damit auch dem Schutz der wildlebenden heimischen Tierarten eine große Bedeutung zu. Hierzu hat er sich im Beschluss zur „Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt“ vom 13. März 2012 bekannt. Die gesetzlichen Vorschriften finden sich in erster Linie im Bundesnaturschutzgesetz („Allgemeiner Artenschutz“, „Besonderer Artenschutz“). Für die dem Jagdrecht unterliegenden Wildtierarten gelten darüber hinaus die speziellen Regeln des Jagdrechtes im Bundes– und Landesjagdgesetz. Weitere Vorschriften zum Umgang mit Tieren beinhaltet das Tierschutzgesetz. Ein spezieller Wildtierschutz ist nicht normiert.
  • Frage 2: Wie entwickelten sich die Populationen von Wildtieren in den letzten fünf Jahren (bitte unterteilt nach Tierarten und Jahren)?
    Antwort zu 2: In den Artenverzeichnissen und Roten Listen des Landes Berlin sind für alle untersuchten Tierartengruppen 5.087 Arten aufgeführt. Schätzungen, die die nicht untersuchten Artengruppen beinhalten, gehen für das Land Berlin von knapp 20.000 vorkommenden Tierarten aus. Detaillierte Bestandsangaben sind nur für vergleichsweise wenige Arten bekannt. Aus den veröffentlichten Artenverzeichnissen und Roten Listen lassen sich aber für viele der genannten 5.087 Arten Angaben zu Bestand und Bestandsentwicklung entnehmen. Eine Auflistung hier ist nicht leistbar. Für jagdbare Tiere können an Hand der zum Jagdjahresende mitgeteilten „Streckenergebnisse“ allgemeine Rückschlüsse auf einen Populationszuwachs oder Verlust gezogen werden. Die Streckenmeldungen werden nach Ende des jeweiligen Jagdjahres im Internet veröffentlicht.
  • Frage 3: Welche Instrumente nutzt der Senat, um diese Daten zu erheben und zu evaluieren?
    Antwort zu 3: Die Artenlisten und Roten Listen sind Fachgutachten der entsprechenden Experten. Der Senat beauftragt diese in größeren Zeitabständen, um die Listen zu aktualisieren. Darüber hinaus werden für bestimmte Arten- oder Artengruppen (z.B. Fledermäuse, Trauerseeschwalbe) detailliertere Untersuchungen in Auftrag gegeben. Für die jagdbaren Tiere werden über die Streckenmeldungen hinaus keine Daten erhoben.
  • Frage 4: Inwieweit besteht zwischen dem Senat und den Tierschutzverbänden eine Zusammenarbeit auf diesem Gebiet bzw. wie lässt sich eine solche herstellen?
    Antwort zu 4: Nach Erkenntnis des Senats spielen die Tierschutzverbände für den Erhalt der Biodiversität oder den Schutz von wildlebenden Tierarten eine allenfalls geringe Rolle.

Berlin, den 22. November 2012
In Vertretung
C h r i s t i a n   G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Nov. 2012)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert