Abgeordnetenhaus: Wildtierpflegestation

Kleine Anfrage
des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU)
vom 20. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. September 2012) und Antwort
Zukünftige Förderung der Wildtierpflegestation in Marzahn-Hellersdorflesen

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

  • Frage 1: Wie sind die Zuständigkeiten und Aufgaben für die Pflege und Versorgung von verletzten Tieren im Senat bisher geregelt und welche Probleme entstehen dadurch für die Versorgung und Pflege verletzter Wildtiere?
    Antwort zu 1: Der Umgang mit hilflos aufgefundenen Wildtieren berührt die Themenbereiche Naturschutz und Tierschutz; hierfür sind jeweils die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz zuständig. Für die Pflege und Versorgung der Tiere gibt es jedoch keinerlei behördliche Zuständigkeiten. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz kann jedermann kranke und verletzte Tiere aufnehmen, um sie gesund zu pflegen und unverzüglich wieder in die Natur zu entlassen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als zuständige Behörde kann bestimmen, wohin die Tiere abzugeben sind. Versorgung und Pflege hilfloser Wildtiere wurde bisher weitgehend von Ehrenamtlichen durchgeführt. Diese stoßen in den letzten Jahren aber zunehmend an die Grenzen ihrer Kapazitäten. Eine staatliche Pflicht zur Finanzierung der medizinischen Versorgung verletzter Wildtiere gibt es nicht nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Sie könnte sich allenfalls aus den Bestimmungen zum allgemeinen Tier-schutz ableiten lassen.
    .
  • Frage 2: Welche Maßnahmen wird der Senat einleiten, um die kontinuierliche Versorgung von verletzten Wildtieren zu gewährleisten?
    Antwort zu 2: Der Senat prüft, ob eine finanzielle Unterstützung der Ehrenamtlichen soweit erfolgen kann, dass diese die Aufgabe weiterhin wahrnehmen können. Ferner wird eine mögliche Unterstützung der Kleintierklinik der Freien Universität Berlin in Düppel geprüft, damit diese weiterhin Wildtiere kostenfrei entgegen-nimmt. Während ersteres dem Bereich des Naturschutzes und damit der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zuzuordnen ist, ist letzteres als Frage des Tierschutzes durch die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz zu klären.
    .
  • Frage 3: Welche Aufgaben soll die Wildtierpflegestation in Marzahn-Hellersdorf in den nächsten Jahren wahrnehmen und welche Finanzierungsmöglichkeiten werden dafür angestrebt?
    Antwort zu 3: Der Haushaltsplan für das Jahr 2013 sieht für das Thema „Beratung über hilflose Wildtiere“ einen Betrag von € 50.000 vor. Die Wildtierpflegestation des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) in Marzahn-Hellersdorf sollte nach Vorstellung des Senats auch weiterhin die zentrale Rolle bei der Bürgerberatung und dem Umgang mit hilflos aufgefundenen Wildtieren spielen. Hierfür wird angestrebt, dem NABU einen ausreichend großen Zuschuss zu geben, damit er – unter Verwendung von Eigenmitteln und Sponsorengeldern – die Station auch langfristig betreiben kann.

Berlin, den 05. Oktober 2012
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Okt. 2012)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert