Abgeordnetenhaus: Woran scheitert die Unterschutzstellung Berliner Naturschutzgebiete?
Berliner Abgeordnetenhaus – Drucksache 19 / 12 420
- Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Felix Reifschneider (FDP) vom 01.07.2022
- Antwort der Senatsverwaltung Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz vom 11.07.2022
Zum Thema:
Auszug Tiefwerder Wiesen / Langes Luch und Dachsheide:
Frage 5:
Bis wann plant der Senat das LSG-24 Tiefwerder Wiesen als Naturschutzgebiet auszuweisen?
a. Welche Maßnahmen wurden wann bereits getroffen?
b. Welche Maßnahmen sind bis wann im Einzelnen geplant?
Antwort zu 1 bis 5, 7 und 8, 10 bis 12, 14:
In den vergangenen Jahren hatte die zwingend erforderliche rechtliche Sicherung der an die EU-Kommission gemeldeten Berliner Natura-2000-Gebiete zur Abwendung von Strafzahlungen infolge des Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland oberste Priorität. Dies hatte zur Folge, dass Unterschutzstellungsverfahren für andere schützenswerte Flächen auf der Grundlage des Landschaftsprogramms / Artenschutzprogramms (LaPro) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2016 (siehe Amtsblatt für Berlin Nr. 24, Seite 1314 ff) – siehe Anhang A: Liste der Berliner Schutzgebiete – zurück gestellt werden mussten. Das gilt u.a. für die in den Fragen 1 bis 5, 7 und 8, 10 bis 12 und 14 genannten Flächen.
Aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre ergibt sich, dass……
Dies führt dazu, dass hinsichtlich des Zeithorizontes für die Ausweisung der benannten Gebiete keine konkreten Angaben gemacht werden können. Die zeitliche Planung für Unterschutzstellungsverfahren ist dabei vor allem auch abhängig von den zur Verfügung
stehenden Personalkapazitäten (siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 17).
Frage 6:
Bis wann plant der Senat die Erweiterung NSG-15 Langes Luch als Naturschutzgebiet auszuweisen?
a. Welche Maßnahmen wurden wann bereits getroffen?
b. Welche Maßnahmen sind bis wann im Einzelnen geplant?
Antwort zu 6:
Die Erweiterung des Naturschutzgebietes (NSG) 15 Langes Luch um die Dachsheide ist bereits erfolgt und festgesetzt in der Verordnung zum Schutz der Landschaft des Grunewaldes mit den darin liegenden Naturschutzgebieten in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf und Steglitz-Zehlendorf von Berlin (Grunewaldschutzverordnung – SchVO Gw) vom 20. Dezember 2017 (GVBl. S. 2).