Gemeinsam aktiv für den Artenschutz am Gebäude

Vögel und Fledermäuse haben es zunehmend schwer. Durch Sanierungen und Abrissarbeiten gehen immer wieder viele Brutstätten und Quartiere verloren, was häufig auch an der Unkenntnis über das Vorkommen der Arten liegt. Mit Hilfe eines Online-Formulars soll nun Abhilfe geschaffen werden. Hier kann man ab sofort Nester und Lebensstätten an Gebäuden eintragen und somit an das Umwelt- und Naturschutzamt Spandau melden.

Haussperlinge, Mauersegler, Schwalben und Fledermäuse bauen ihre Lebensstätte meist unbemerkt an Gebäuden – in Nischen, an Fassaden oder versteckt im Dachkasten. Bei Bauvorhaben, wie z.B. Sanierungsmaßnahmen, kann es dann problematisch werden: Durch Unkenntnis kommen immer wieder die Rückzugsräume zu Schaden oder der Zugang zum Nest oder Quartier wird beispielswiese durch Netze an Baugerüsten versperrt.

Dabei genießen, mit Ausnahme der Straßentaube, die an Gebäuden lebenden Fledermaus- und Vogelarten durch das Bundesnaturschutzgesetz einen besonderen Schutz. Alle Beeinträchtigungen der Tiere sind verboten und dies gilt während der Brut- und Aufzuchtzeit oder bei Winterquartieren in besonderem Maße. Aber auch Lebensstätten, die die Tiere wiederholt nutzen, sind sogar dann noch geschützt, wenn sie jahreszeitbedingt nicht anwesend sind.

Damit legt das Gesetz beispielsweise einen besonderen Fokus auf den Schutz von Fledermausquartieren, Schwalbennestern und Hohlräume von Mauersegler, Sperling und Co. Wer diese vermeintlich leeren Nester trotzdem zerstört, für den kann es im Zweifelsfall richtig teuer werden.

Um es nicht so weit kommen zu lassen, braucht das Umwelt- und Naturschutzamt Spandau neben seinem eigenen Engagement in Sachen Artenschutz aufgrund der vielfältigen Bauaktivitäten im Bezirk, auch ehrenamtliche wache Augen. Aufmerksame Bürgerinnen und Bürger können ab sofort Ihre Beobachtungen von Nestern und anderen Lebensstätten an Gebäuden unter

eintragen.

Möglichst vollständige Angaben zu Tierart, Adresse, Beobachtungsdatum oder auch Fotos helfen dabei.

Bei anstehenden Baumaßnahmen finden die Artenschützerinnen und Artenschützer des Umwelt- und Naturschutzamtes unter der hinterlegten Adresse dann im Idealfall früh- und rechtzeitig die passenden Hinweise, um bei Bedarf gemeinsam mit den Bauherrschaften die notwendigen Schutzmaßnahmen ergreifen zu können.

Quelle: Bezirksamt Spandau, Pressemitteilung vom 16.09.2021

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