Abgeordnetenhaus: Fassadenbegrünung in Berlin – Nur Vorteile

Berliner Abgeoirdenetenhaus – Drucksache 18/22893

  • Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 06.03.2020
  • Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vom 18.03.2020

zum Thema:

Fassadenbegrünung in Berlin – mehr als ein Lippenbekenntnis?

 

 

Frage 4. Welche Vor- und Nachteile sieht der Senat für die Begrünung von Fassaden?

Antwort zu 4:

Vorteile der Fassaden- und Wandbegrünung:

  • Erlebbarkeit und Identifikation, Erhöhung der Aufenthaltsqualität,
  • Positive psychologische und emotionale Effekte z.B. Beruhigung, Entspannung,
    Verbundenheit und Zufriedenheit
  • Gestaltungselement
  • Umweltbildung, Vermittlung eines verantwortungsbewussten Umgangs mit der Umwelt und den natürlichen Ressourcen
  • Luftreinhaltung- Bindung von Feinstaub und Stickoxiden,
  • Lärmschutz / optischer Schallschutz,
  • Verbesserung Stadtklima, Reduzierung der Hitzebelastung,
  • Element zur Stärkung des natürlichen Wasserhaushalts durch Verdunstung,
  • Klimaschutz, Element der Energieeffizienz, Gebäudekühlung, Verschattung,
  • Schutz vor Witterungseinflüsse wie z.B. Sturm, Hagel, Starkregen, UV- Strahlung,
  • Grafittischutz,
  • Erhaltung, Förderung, Verbesserung der Biologischen Vielfalt.

Nachteile sind bei einer fachgerechten Ausführung und einem sachgerechten Betrieb,
Wartung und Pflege nicht bekannt.