Abgeordnetenhaus: Fassadenbegrünung in Berlin – Nur Vorteile
Berliner Abgeoirdenetenhaus – Drucksache 18/22893
- Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 06.03.2020
- Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vom 18.03.2020
zum Thema:
Fassadenbegrünung in Berlin – mehr als ein Lippenbekenntnis?
Frage 4. Welche Vor- und Nachteile sieht der Senat für die Begrünung von Fassaden?
Antwort zu 4:
Vorteile der Fassaden- und Wandbegrünung:
- Erlebbarkeit und Identifikation, Erhöhung der Aufenthaltsqualität,
- Positive psychologische und emotionale Effekte z.B. Beruhigung, Entspannung,
Verbundenheit und Zufriedenheit - Gestaltungselement
- Umweltbildung, Vermittlung eines verantwortungsbewussten Umgangs mit der Umwelt und den natürlichen Ressourcen
- Luftreinhaltung- Bindung von Feinstaub und Stickoxiden,
- Lärmschutz / optischer Schallschutz,
- Verbesserung Stadtklima, Reduzierung der Hitzebelastung,
- Element zur Stärkung des natürlichen Wasserhaushalts durch Verdunstung,
- Klimaschutz, Element der Energieeffizienz, Gebäudekühlung, Verschattung,
- Schutz vor Witterungseinflüsse wie z.B. Sturm, Hagel, Starkregen, UV- Strahlung,
- Grafittischutz,
- Erhaltung, Förderung, Verbesserung der Biologischen Vielfalt.
Nachteile sind bei einer fachgerechten Ausführung und einem sachgerechten Betrieb,
Wartung und Pflege nicht bekannt.