Abgeordnetenhaus: Wann geht es mit dem Teufelsberg weiter?

Abgeordnetenhaus, Drucksache 18 / 10 854

Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 27. März 2017
und Antwort der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 10. April 2017:
Wann geht es mit dem Teufelsberg weiter?

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

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Frage 1: Welche konzeptionelle Überlegungen hat der Berliner Senat zur zukünftigen Nutzung des Teufelsbergs insbesondere des Teils mit der ehemaligen Abhörstation?

Antwort zu 1: Entsprechend der Darstellungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms Berlin strebt der Senat eine Wiedereingliederung der Fläche des Teufelsberges in den Grunewald an. Die oberste Naturschutzbehörde sieht im Rahmen der geplanten Schutzgebietsausweisung des Grunewaldes auf der Grundlage von Natura 2000 die Integration des Areals vor.
Nach vier Sitzungen (runder Tisch), an denen u. a der jetzige Regierende Bürgermeister, Mitglieder des Abge-ordnetenhauses und der BVV1-Charlottenburg-Wilmersdorf sowie Vereine und Bürgerinnen und Bürger des Aktionsbündnisses Teufelsberg teilgenommen haben, war man sich einig, dass eine öffentlichen Nutzung des Geländes anzustreben ist. Innerhalb des Rahmens des baulichen Bestandes wurden z.B. eine Aussichtsplattform, eine Ausflugsgaststätte, ein kleines Museum/Archiv bzw. ein Wald-/Abenteuerspielplatz favorisiert. Aufgrund gegenläufiger Interessen der Eigentümergemeinschaft, die eine kommerziell ausgerichtete Nutzung einfordert, und dem Interesse der Vertreter der Vereine und Bürger, die einen Rückbau der Baulichkeiten und nur eine zurückhaltende Nutzung eröffnen wollen, wurden noch keine weitergehenden konkretisierenden Planungen vorangetrieben.

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Frage 2: Wie beurteilt der Berliner Senat den Zustand des Areals mit der ehemaligen Abhörstation auf dem Teufelsberg, seit wann ist der Zustand wie nachgefragt und warum hat sich an der Situation bis heute nichts geändert?

Antwort zu 2: Das Land Berlin hat nur wenig Einfluss auf den Zustand des Teufelsbergareals, da sich das Ge-lände der ehemaligen Abhörstation in Privatbesitz befindet; der Pächter zeigt sich gegenüber dem Umweltamt Charlottenburg-Wilmersdorf bemüht, einen ordnungsgemäßen Zustand des Grundstücks herzustellen; seit 2015 wurde z.B. Abfallentsorgung vorgenommen.

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Frage 3: Wie beurteilt der Berliner Senat die Forderungen der Bürgerinitiative Teufelsberg und inwieweit wird die BI und die angrenzenden Siedlervereine in die Planung einbezogen?

Antwort zu 3: Partizipation ist dem Senat eine wichtiges Anliegen. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, wie auch die Bürgerinitiative und die angrenzenden Vereine werden Gelegenheit zur Stellungnahme und Erörterung erhalten, sobald erste Planungsüberlegungen initiiert werden – dies ist jedoch zurzeit nicht absehbar.

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Frage 4: Wann ist mit konkreten Schritten zur Änderungen der Situation zu rechnen, mit welchen Kosten ist zu rechnen und inwieweit sind in welchem Umfang Haushaltsmittel dafür eingestellt worden?

Antwort zu 4: Die Eigentümer streben eine gewinnorientierte Grundstücksverwertung durch hohe Ausnutzung des Areals an, die mit den Vorstellungen des Senats von einer grundsätzlichen Wiedereingliederung in die Erholungslandschaft des Grunewaldes nicht übereinstimmt. Eine Einigung ist derzeit nicht absehbar. Kostenschätzungen liegen nicht vor.
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Berlin, den 10. April 2017
In Vertretung
Jens – Holger Kirchner
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

 

 

 

 

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