Willy Dockhorn – Grafiker und Lehrer

Ein Brief von Willy Dockhorn aus Frose in Anhalt, gelaufen am 11.03.1922 nach Berlin-Spandau. Frankiert mit Dauermarken der Serie „Ziffern im Rechteck“, 10 Pfennig (Michel Nummer 159/178) und 40 Pfennig (Michel Nummer 163/182). Ersteigert bei ebay am 18.02.2020 für insgesamt 1,80 €.

Auf der Heimatkunde-Webseite „Frose in Anhalt / Das finstere Mittelalter im neuen Licht“ steht über Willy Dockhorn folgendes:

In den Jahren 1914 bis 1924 wurde die Herausgabe von Notgeld in Deutschland eine regelrechte Mode. Dieses Notgeld wurde mit solch einer Hingabe entworfen und erstellt, dass einige Ausgaben als kleine Kunstwerke bezeichnet werden können.

Für Frose / Anhalt gestaltete der damalige Lehrer Willy Dockhorn das Notgeld. Eine Vielzahl von Notgeldentwürfen lehnten sich in ihrem Aussehen an die gültigen Zahlungsmittel an. Dies war aber nicht die Auffassung des Lehrer Dockhorn. Er ging eigene Wege bei der Gestaltung dieses Geldes. Seine Art kam bei den Sammlern an, so dass eine Reihe weiterer Orte, ihn beauftragte, für ihr Notgeld die Entwürfen auszufertigen.

Bemerkenswert ist unter anderem der Notgeldsatz Gatersleben. Er beinhaltete die gesamte Geschichte von „Max & Moritz“.

 

GALERIE: Grafiker Willy Dockhorn – 1921 Notgeld Frose

Abgeordnetenhaus: Kontrolle der Schutzgebiete durch StadtNaturRanger und Parkmanager

Abgeordnetenhaus, Drucksache 18/22192

  • Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 20. Januar 2020
  • Antwort der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 06.02.2020

zum Thema:

Kontrolle der Schutzgebiete durch StadtNaturRanger und Parkmanager

[…] externe Dienstleister […]  keine ordnungsrechtlichen Befugnisse […] Tatbestände beobachten und weitergeben. […] Bürgerinnen und Bürger ansprechen und versuchen, argumentativ zu überzeugen […] in Konfliktsituation vermitteln […] auf Fehlverhalten hinweisen […] Kontakt zum Ordnungsamt oder der Polizei aufnehmen. […] Parkbetreuung langfristig zu versteigen […]

 

 

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Kommentar:

Halte ich rechtlich für fragwürdig. Siehe u.a. LTO 20.01.2020: „Keine Leih­ar­beiter als Hilfs­po­li­zisten“