Abgeordnetenhaus: Tierversuche in Berlin

Abgeordentenhaus

  • Schriftliche Anfragen des Abgeordneten Dr. Stefan Taschner (GRÜNE) vom 15.02.2018
  • Antwort der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vom 02.03.2018 und 05.03.2018

 

Drucksache 18/13517 zum Thema: Tierversuchskontrollen 2016 und 2017

Beanstandungen gab es 2016 und/oder 2017 bei:
Charité Berlin,
Freie Universität Berlin,
Humboldt-Universität Berlin,
Max-Delbrück-Centrum Berlin und
Museum für Naturkunde

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Drucksache 18/13516 zum Thema: Tierversuche Berlin – Erste Ergebnisse durch die retrospektive Bewertung?

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) hat bisher für Tierversuche in Berlin noch keine abschließende retrospektive Bewertung erstellt.

Zurzeit steht für 15 Tierversuche die retrospektive Bewertung durch das LAGeSo aus.

 

Abgeordnetenhaus: Waldumwandlung in Berlin

Abgeordnetenhaus – Drucksache 18 / 13 520

  • Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg und Marion Platta  (LINKE) vom 15. Februar 2018
  • Antwort der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 06. März 2018

zum Thema:
Waldumwandlung in Berlin

 

Frage 1: Wie viele Flächen des Berliner Waldes sind in Landeseigentum, in Privateigentum, in Eigentumgemeinnütziger Stiftungen und wie werden diese verwaltet und bewirtschaftet (etwa durch Bewirtschaftungsverträge)?

Antwort zu 1:
Von den ca. 16.400 Hektar (ha) Waldfläche in Berlin bewirtschaften die Berliner Forsten ca. 16.000 ha innerhalb Berlins (konkret 15.979,50 ha). Weitere 135,67 ha Wald sind dem Land Berlin bereits zugeordnet (Rückübertragung), aber noch nicht dem Fachvermögen der Berliner Forsten.
Auf Flächen der Berliner Wasserbetriebe wachsen innerhalb der Schutzzonen um die Trinkwassergewinnungsanlagen ca. 58 ha Wald. Die Bundesforsten als Teil der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind für ca. 123 ha Wald in Berlin zuständig.
Statistische Erhebungen über andere Waldeigentümer werden im Land Berlin nicht geführt.

Frage 2: Welche Unterschiede gibt es zwischen Forst und Stadtwald?

Antwort zu 2:
Die Bezeichnung „Forst“ beschreibt im allgemeinen Sprachgebrauch Waldflächen, die aufgrund ihrer Entstehung (i.d.R. Pflanzung) und Bewirtschaftung stark antropogen geprägt sind; dem würden begrifflich „Naturwälder“ nicht entsprechen. Der Begriff „Stadtwald“ wird umgangssprachlich eher für Waldflächen im urbanen Raum gebraucht (bundesweit gesehen in der Regel in kommunalem Eigentum).

Frage 3: Welche Wälder sind nicht den Berliner Forsten unterstellt, sondern den Bezirksämtern oder landeseigenen Betrieben?

Antwort zu 3:
Gemäß Landeswaldgesetz Berlin (LWaldG Bln) sind Waldflächen im Eigentum des Landes Berlin durch die Berliner Forsten zu bewirtschaften. Diese Waldflächen sind dem Fachvermögen der Berliner Forsten zugeordnet. Da der Waldbegriff den faktischen Zustand auf einer Fläche umfasst, können auch Waldflächen durch das Wachstum von Baumpflanzen und der natürlichen Entwicklung auf Flächen neu entstehen (Sukzession). Einzelne Flächen mit Waldaufwuchs liegen daher auch z.B. im Vermögen von Betrieben und Institutionen des Landes – siehe dazu Antwort zu Frage 1.

Frage 4: Worin unterscheiden sich Parks mit starkem Baumbewuchs (etwa der Volkspark Prenzlauer Berg) und Wald?

Antwort zu 4:
Eine Fläche als Grün- und Erholungsanlage gemäß Grünanlagengesetz gewidmete Fläche kann nicht gleichzeitig Wald i.S. des Landeswaldgesetzes Berlin sein. Der Zustand der Fläche – z.B. Waldcharakter durch Bewuchs mit typischen Waldbäumen – ist dabei nicht relevant.

Frage 5: Wie viele Waldflächen sind seit 2006 (seitdem kann auch ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan die Waldumwandlungsgenehmigung einschließen, sofern dieser die erforderliche forstrechtliche Kompensationregelt) auf der Grundlage eines Bebauungsplanes umgewandelt und gerodet worden (bitte Angabe in Zahl der Waldflächen und in Quadratmetern)?

Antwort zu 5:
Es wurden auf der Grundlage von sieben Bebauungsplänen seit 2006 insgesamt 65.546 m² Waldfläche in eine andere Nutzungsart umgewandelt.

Frage 6: Wer beurteilt und wie erfolgt die Einschätzung, dass Wald nur im notwendigen Umfang und nach Ausschöpfung von Innenentwicklungsmaßnahmen umgewandelt werden kann?
Frage 7: Wer behält den Überblick über die ganze Stadt und die Relevanz des Waldes für Klima, Erholung usw., wenn stets die Entscheidung über Walderhalt und Waldumwandlung dem konkreten Einzelfall vorbehalten bleibt?

Antwort zu 6 und zu 7:
Gemäß Landeswaldgesetz ist Wald in Berlin zu erhalten, nach Möglichkeit zu mehren und seine ordnungsgemäße Pflege zu sichern. Die Behörde Berliner Forsten ist zuständig für die Durchführung des Gesetzes, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die Grundlage für die Einschätzung und Bewertung von Anträgen zu Waldumwandlungen bilden planungsrechtliche Voraussetzungen einer Fläche im Zusammenhang mit stadtplanerischen Entwicklungszielen. Kennzahlen als Orientierung für Genehmigungsverfahren, wie z.B. ein angestrebtes Bewaldungsprozent auf lokaler oder regionaler Ebene existieren nicht. Somit ist die Einzelfallprüfung von Waldumwandlungen die Regel.

Frage 8: Fand für die Rodung von Waldflächen im Land Berlin der notwendige Ausgleich seit 2006 ausschließlich in Berlin statt? Wenn ja, auf welchen Flächen fand der Ausgleich statt? Wenn nein, wo fand er statt und wie hoch ist der Anteil der in Berlin geleisteten Kompensation?
Frage 9: Welche Waldaufwertung, welche gezielten Ersatzaufforstungen, welche Bereitstellung geeigneter Ersatzflächen und welche Biotopvernetzungen wurden in Berlin seit 2006 als Kompensation für Waldumwandlung geleistet (bitte maßnahmenscharf und in Quadratmetern auflisten)?

Antwort zu 8 und zu 9:
Es wurden ausschließlich im Land Berlin Ersatzflächen (im Bezirk Pankow zwischen der Siedlung Buch IV und der Panke 19.265 m² sowie im Bezirk Spandau an der Landesgrenze nördlich des Brunsbüttler Damms 6.800 m²) in das Fachvermögen der Berliner Forsten übertragen, um eine natürliche Waldentwicklung (Sukzession) einschließlich der Möglichkeiten für eine Biotopvernetzung zu ermöglichen. Ersatzaufforstungsflächen wurden von Privateigentümern nicht zur Verfügung gestellt.

Frage 10: Wie werden die Kompensationsmaßnahmen öffentlich dargelegt, so dass sie für die breite Bevölkerung nachvollziehbar sind?

Antwort zu 10:
Im Rahmen von Bebauungsplanverfahren, die z.B. eine Waldumwandlung rechtsverbindlich einschließen, wird die Öffentlichkeit zweimal formal beteiligt. Weitere informelle Beteiligungsmöglichkeiten werden zunehmend von den planaufstellenden Behörden und Verwaltungen angeboten. Grundsätzlich werden alle Kompensationsflächen im KompensationsInformationsSystem (siehe Fachinformationssystem der Berliner Verwaltung/FIS-Broker) entsprechend § 17 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz veröffentlicht.

Frage 11: Wie wird der jeweilige Pflegeplan für Wald und für Ersatzflächen aus Waldumbaumaßnahmen dokumentiert und kontrolliert?

Antwort zu 11:
Sind Kompensationsmassnahmen z.B. im Rahmen von Bebauungsplänen verbindlich verfügt, erfolgt die fachliche Einschätzung und Begleitung durch die Berliner Forsten.

Frage 12: In wie vielen Fällen wurde seit 2006 eine Walderhaltungsabgabe geleistet, weil eine Realkompensation nicht geleistet werden konnte?

Antwort zu 12:
Seit 2006 wurden in 35 Fällen eine Walderhaltungsabgabe geleistet, da eine Realkompensation nicht möglich war.

Frage 13: Wie hoch waren die Einnahmen aus der Walderhaltungsabgabe, wurden sie zweckgebunden für den Wald ausgegeben, wofür (Pflege, Aufforstung) und wo (bitte maßnahmenscharf auflisten)?

Antwort zu 13:
Die Höhe der Walderhaltungsabgabe beträgt 1.796.485,90 € (Stand 21.02.2018). Bisl angsind 356.866,71 € für Flächenarrondierungen und -vorbereitungen ausgegeben worden (Entsiegelungen und Vorbereitung von Aufforstungsmaßnahmen im Forstamt Tegel, Flächenerwerb im LSG „Neue Wiesen“ und Ersteigerung von Flächen in den Gosener Wiesen im NSG Müggelspreeniederung Köpenick).

Frage 14: Wie hoch ist der ökologische Verlust einer Waldumwandlung u.a. bezüglich Wasserhaushalt, Bindungsfunktion und Sauerstoffverlust und ist dies in die Berechnung der Kompensationshöhe eingeflossen; welcher Kostenanteil verbleibt der Allgemeinheit?

Antwort zu 14:
Wird Wald in eine andere Nutzungsart umgewandelt, bildet der „Leitfaden zur Waldumwandlung und zum Waldausgleich im Land Berlin“ die Grundlage für die Berechnung der Kompensation in Fläche bzw. finanziellen Ausgleich. Dieses Berechnungsmodell versucht alle Parameter (Boden, Wasser, Klima, Luft) zu berücksichtigen, die bei einem Verlust von Wald zu bewerten sind.

Frage 15: Welche Zielwerte gibt es bezogen auf die Erholungsfunktion und andere Funktionen des Waldes bezüglich einer erforderlichen und erstrebenswerten Waldfläche pro Einwohner in Berlin?

Antwort zu 15:
Solche Zielwerte sind für das Land Berlin nicht formuliert.

Frage 16: Welcher Zeitplan ist gegenwärtig für die Erstellung des Stadtentwicklungsplans (StEP) Grüne Infrastruktur vorgesehen?

Antwort zu 16:
Die Abstimmungen zwischen den betroffenen Verwaltungen im Zusammenhang mit einem gesamtstädtischen Konzept Grüne Infrastruktur sind noch nicht abgeschlossen. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird unter Beteiligung der Stadtgesellschaft eine Charta für das Berliner Stadtgrün erarbeiten. Geplant ist es, diese als Selbstverpflichtung Berlins und damit als verlässliche Balance zwischen der Sicherung und Entwicklung des Stadtgrüns und den baulichen Entwicklungspotentialen der Stadt bis Ende 2019 zu beschließen.

Frage 17: Um wie viele Wochen wurde das Verfahren nach dem Inkrafttreten des Wohnungsbaubeschleunigungsgesetzes – nach dem die Berliner Forsten nur noch Einvernehmens- und nicht mehr Genehmigungsbehörde ist und die Baugenehmigung eine Waldumwandlungsgenehmigung miteinschließt – verkürzt und wie viel Wald wurde in Folge des Wohnungsbaubeschleunigungsgesetzes beseitigt?

Antwort zu 17:
Ein Vergleich über die Dauer der einzelnen Baugenehmigungsverfahren vor und nach Inkrafttreten des Wohnungsbaubeschleunigungsgesetzes wird im Land Berlin nicht geführt. Seit 2016 wurde in fünf Einzelfällen eine Waldumwandlung mit einer Flächengröße von insgesamt 11.947 qm aufgrund der Bauordnung Berlin und des Landeswaldgesetzes genehmigt.

 

 

Berlin, den 06. März 2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

 

VG Berlin: Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Erforschung des Gesangs von Nachtigallen

Vorschau: Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Erforschung des Gesangs von Nachtigallen

VG 24 K 1261.17, ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest

Zwei Wissenschaftlerinnen an der Freien Universität Berlin wollen die neuronalen Mechanismen erforschen, die dem Duettgesang („vocal turn taking“) der Nachtigall zugrunde liegen.

Aus der Untersuchung der grundlegenden Koordinationsprozesse im Gehirn der Nachtigallen erhoffen sie sich einen Erkenntnisgewinn für das bessere Verständnis des Krankheitsbildes autistischer Kinder, die nicht in der Lage sind, eine soziale vokale Interaktion zu führen.

Zu diesem Zweck wollen sie in den nächsten fünf Jahren 36 Nachtigallen als Nestlinge der Natur entnehmen, diese mittels Tonaufnahmen ihr Gesangsrepertoire erlernen lassen und ihnen dann unter Narkose einen Speicherchip im Gehirn implantieren.

Nach den beabsichtigten Messungen sollen die Implantate entfernt und die Vögel je nach Heilungsverlauf in die freie Natur entlassen oder eingeschläfert werden.

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat den Antrag auf Erteilung einer hierfür nach dem Bundesnaturschutzgesetz erforderlichen Ausnahmegenehmigung abgelehnt.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, Geschäftsbericht 2017 und Ausblick auf 2018 vom 25.01.2018, Seite 10.

Tierversuche mit Nachtigallen auch aus dem Grunewald

Berliner Abgeordnetenhaus – Drucksache 18 / 13 363, veröffentlicht am 27.02.2018

Anfrage des Abgeordneten Dr. Michael Efler (LINKE) vom 31. Januar 2018 (Ei
Antwort der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierungzum Thema:
Tierversuche mit Nachtigallen

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Treffen Presseberichte zu, wonach Berliner Wissenschaftler 36 Nachtigallen aus der Natur entnehmen wollen, um Tierversuchsvorhaben an ihnen durchzuführen?

Zu 1.: Ja, es handelt sich jedoch um 35 Nachtigallen.

2. Welchem Zweck dient das Tierversuchsvorhaben?

Zu 2.: Das Tierversuchsvorhaben dient der Grundlagenforschung. Es sollen neurobiologische Prozesse untersucht werden.

3. Welche Maßnahmen sind laut dem Versuchsaufbau zwecks der Entnahme aus der Natur geplant?
a. Welche Kriterien bestehen bezüglich der Auswahl der Nester?
b. In welchem Gebiet/welchen Gebieten Berlins soll die Entnahme stattfinden?
c. In welchem Alter sollen die Jungtiere sich bei der Entnahme befinden?
d. Welche Vorkehrungen planen die Forscher hinsichtlich der Eltern?
e. Wie viele Jungtiere sollen pro Nest entnommen werden bzw. wie viele Brutpaare wären von der Entnahme betroffen?

Zu 3.: Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) hat das Tierversuchsvorhaben grundsätzlich genehmigt, jedoch keine Ausnahmegenehmigung gemäß § 20 Tierschutz- Versuchstierverordnung (TierSchVersV) für dieses Versuchsvorhaben erteilt. Demnach dürfen keine aus der Natur entnommenen Tiere in dem geplanten Tierversuch verwendet werden.
Zu a.: Es war geplant, Nester auszuwählen, bei denen zuvor beobachtet wurde, dass sie ein Gelege enthalten.

Zu b.: Für folgende Gebiete wurde die Entnahme von Nachtigallen beantragt:

– Dreipfuhl-Park
– Thiel-Park/Triest-Park
– Gleisdreieck-Park (Süd)
– Gleisdreieck – Südkreuz
– Gasometer
Grunewald
– Schlossgarten Charlottenburg (Nord/Süd)
– Schuttberg
Strandbad Wannsee
– Südgelände (Mitte/Nord/Süd)
Teufelsberg
Teufelssee
– Tiergarten (Nord/Nordost/Nordwest/Süd/Südost/Südwest)
Zu c.: Zum Zeitpunkt der Entnahme sollten die Tiere drei Tage alt sein.
Zu d.: Es waren keine besonderen Vorkehrungen für die Eltern geplant.
Zu e.: Es sollten maximal zwei Tiere pro Nest entnommen werden.

4. Welche Belastungen entstehen für die Tiere sowohl für die Jungtiere als auch für die Eltern?

Zu 4.: Die maximale Belastung für das Einzeltier in diesem Versuchsvorhaben wurde vom Antragsteller als mittel eingeschätzt. Die Tiere werden einer Operation unterzogen, wobei das LAGeSo den Belastungsgrad als mittelgradig einstuft.

5. Wie lange sollen die Tiere dem Versuch zur Verfügung stehen?

Zu 5.: Die Tiere sollten aufgezogen und im Erwachsenenalter für 21 Tage im Versuch eingesetzt werden.

6. Mit welcher Begründung wurde der Versuch von der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klima abgelehnt?

Zu 6.: Der Bescheid von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 07.11.2017 bezüglich der Entnahme von bis zu 50 Nachtigallen wurde in der Hauptsache aufgrund des fehlenden Nachweises abgelehnt, dass keine gegenüber der Naturentnahme anderen Alternativen – insbesondere die Verwendung von Zuchtvögeln – zur Verfügung stehen. Die Alternativprüfung schreibt das Bundesnaturschutzgesetz § 45 Absatz 7 Satz 2 in Umsetzung des Artikel 9 EG-Vogelschutzrichtlinie vor.

7. Wie viele Versuchsanträge gab es in den letzten drei Jahren, bei denen Wildtiere aus der Natur entnommen wurden und wie viele davon wurden genehmigt? Bitte nach Tierart und Tieranzahl aufschlüsseln.

Zu 7.: In den letzten drei Jahren sind bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zwei Anträge eingegangen. Es handelte sich hier um einen Versuchsantrag zur Entnahme von Wildtieren (10 Fledermäuse) aus der Natur, für den eine Ausnahme zugelassen wurde und einen Versuchsantrag zur Entnahme von Wildtieren (50 Nachtigallen) aus der Natur, für den keine Ausnahme zugelassen wurde.

Beim LAGeSO wurden in den letzten drei Jahren acht Versuche beantragt, für die aus der Natur entnommene Wildtiere verwendet werden sollten: 40 Fledermäuse, 156 Igel, 120 Waschbären, 40 Feldhasen, 35 Nachtigallen, zwei Mal je 144 Fische und 100 Biber.

Davon wurden sieben Versuche genehmigt, zu dem achten bestehen noch unbeantwortete Nachfragen.

Für sechs dieser Versuche wurde eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 20 TierSch-
VersV erteilt. In diesen Projekten werden die Tiere mit Sendern versehen und wieder in
die Natur entlassen bzw. bei den Fischen Verhaltensversuche durchgeführt, die zu keiner bleibenden Beeinträchtigung führen. Für den Versuch, für den 35 Nachtigallen aus der Natur entnommen werden sollten, wurde keine Ausnahmegenehmigung erteilt (s. auch Antwort zu Frage 3.). Ebenso wurde für die noch nicht genehmigte Besenderung von Bibern noch keine Ausnahmegenehmigung erteilt.

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Berlin, den 14. Februar 2018
In Vertretung
Margit Gottstein
Senatsverwaltung für Justiz,
Verbraucherschutz und Antidiskriminierung

 

Abgeordnetenhaus: Folgerungen aus der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest

Berliner Abgenordnetenhaus (Drucksache 18/13207)

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) vom 16.01.2018

und Antwort der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vom 01.02.2018

Folgerungen aus der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest

 

1. Wie schätzt der Senat die Gefährlichkeit der Afrikanischen Schweinepest ein?

Zu 1.: Der Senat schließt sich der fachlichen Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) und der EU-Kommission an, dass es sich bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) um eine gefährliche Tierseuche handelt.

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2. Welche Maßnahmen wurden seitens des Senats und der Landesbehörden getroffen, um der vom Friedrich-Loeffler-Institut für Tiergesundheit prognostizierte Ausbreitung der Afrikanischen Schweinpest nach Deutschland in Berlin vorzubeugen?

Zu 2.: Die Öffentlichkeit ist über die Presse über die Gefährlichkeit und die Verbreitungswege der ASP informiert worden.

Die seitens des FLI empfohlenen Krisenmanagementoptionen werden derzeit, soweit im städtischen Umfeld anwendbar, über die Krisenplanung in den Berliner Behörden etabliert, um im Ausbruchsfalle zur Verfügung zu stehen.

Hinsichtlich der vorgeschlagenen jagdlichen Maßnahmen des FLI werden derzeit die Jagdnutzungsvorschriften dahingehend geändert, dass für die Bejagung von Schwarzwild bei Berliner Forsten kein Abschussentgelt für den Einzelabschuss zu zahlen ist. Außerdem wird derzeit die Möglichkeit der Erstattung der Trichinenuntersuchungsgebühr für Schwarzwild rechtlich geprüft.

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3. Plant der Senat analog zum Brandenburger Beispiel, die Stadtjäger mit Sets zur Probenentnahme auszustatten und eine Prämie für entdeckte verendete Tiere auszuloben?

Zu 3.: Die beim Land angestellten Jäger und die privaten Begehungsscheininhaber sind bereits in das Probenahmesystem eingebunden. Die außerhalb der Forstflächen im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen tätigen „Stadtjäger“ werden in Kürze mit Probenahmetupfern ausgestattet.

Eine Prämie für entdeckte verendete Wildschweine ist im Land Berlin verzichtbar, da in aller Regel der Finder von sich aus den Hinweis mit der Bitte um Beseitigung an die zuständige Behörde heranträgt. Darüber hinaus ist die Berliner Landesfläche so engmaschig von Menschen frequentiert, dass eventuell nicht entdeckte Tierkörper eher die Ausnahme darstellen.

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4. Gibt es einen Notfallplan für den Fall, dass in Berlin bei einem Wildschwein die Schweinepest entdeckt wird, z.B. mobile Wildsammelstellen, Ausrüstungen für einen verstärkten Fallenfang oder ähnliche Vorsorgemaßnahmen?

Zu 4.: Es gibt einen Berliner Notfallplan zur Bekämpfung der ASP, der derzeit an die neuen Empfehlungen des FLI angepasst wird. Darin werden u. a. sowohl die Einrichtung von Restriktionszonen als auch die sachgerechte Tierkörperbeseitigung, sowie Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen festgelegt.

Nach dem Landesjagdgesetz Berlin ist die Ausübung der Jagd mittels Fallen untersagt. Im Ausnahmefall wird ggf. ein Einsatz von Fallen durch die Jagdbehörde genehmigt werden. Weitere jagdliche Vorsorgemaßnahmen gibt es derzeit nicht.

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5. Wie groß war die Schwarzwildstrecke in Berlin jeweils in den letzten zehn Jahren?

2007-08 2.084
2008-09 3.436
2009-10  1.502
2010-11 2.519
2011-12  1.057
2012-13  1.598
2013-14  1.245
2014-15  1.876
2015-16  1.512
2016-17  1.863

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6. Werden Prämien für abgeschossenes Schwarzwild in Berlin bezahlt und wenn ja, in welcher Höhe? Wird diese Prämie angesichts der drohenden Ausbreitung der Schweinepest erhöht?

Zu 6.: Prämien im Hinblick auf die drohende Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepestwerden derzeit nicht gezahlt.

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7. Besteht eine Gefährdung oder Ansteckungsgefahr durch das Virus für andere Wildtiere oder Vögel?

Zu 7.: Nach derzeitigem Kenntnisstand löst das ASP-Virus ausschließlich bei Schweinen eine Erkrankung aus. Anderen Tieren oder dem Menschen kommt aber als passiven Überträgern (z. B. an den Schuhen) bei der Weiterverbreitung des Virus eine große Bedeutung zu.

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8. Besteht eine Gefährdung oder Ansteckungsgefahr für Haustiere, insbesondere Hunde oder Katzen?

Zu 8.: Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.

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9. Plant der Senat eine Aufklärungskampagne darüber, wie die Bürgerinnen und Bürger bei der Bekämpfung der Seuche mitwirken können?

Zu 9.: Der Senat hat bereits eine umfassend informierende Presseerklärung zur ASP abgegeben und veröffentlicht auch Informationen auf der Homepage der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung. Am Flughafen Berlin-Tegel und am Zentralen Omnibusbahnhof sind Plakate angebracht, die darauf hinweisen, dass die Mitnahme von tierischen Erzeugnissen aus Drittländern aus Gründen der Tierseuchenverschleppung im Reisegepäck verboten ist.

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10. Gibt es am Flughafen Tegel eine verstärkte Überwachung der Einfuhr von Lebensmitteln aus den besonders von der Schweinepest betroffenen osteuropäischen Gebieten?

Zu 10.: Sowohl am Flughafen Berlin-Tegel als auch am Zentralen Omnibusbahnhof werden durch den Zoll täglich im Reisegepäck illegal eingeführte tierische Erzeugnisse sichergestellt und nach Anweisung der zuständigen Veterinärbehörde unschädlich beseitigt.

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Berlin, den 1. Februar 2018
In Vertretung
Margit Gottstein
Senatsverwaltung für Justiz,
Verbraucherschutz und Antidiskriminierung

 

 

 

 

 

Zur Umbenennung der Zitadelle Spandau in Zitadelle Berlin

Aus dem heutigen Tagesspiegel „Zitadellen-Posse wird peinlich„:

In der Debatte um die Zuordnung der Zitadelle hat sich jetzt auch der Vorsitzende der Heimatkundlichen Vereinigung Spandau, Karl-Heinz Bannasch, zu Wort gemeldet. Er verwies darauf, dass in der Endphase des Zweiten Weltkrieges der zentrale Verteidigungsabschnitt rund um den sogenannten Führerbunker von den damaligen Machthabern aus Durchhaltegründen als „Zitadelle Berlin“ bezeichnet wurde. „Diejenigen, die aus Marketing- und Profitinteresse diese Umbenennung betreiben, haben also sein Eigentor geschossen“, zitiert Bannasch in seiner Erklärung den Berliner Historiker Prof. Dr. Felix Escher. „Was weitläufig erscheinen will, ist doch nur geschichtsvergessen.“

Bannasch sieht die Umbenennung von Zitadelle Spandau in Zitadelle Berlin in einem größeren Zusammenhang. Bereits vor einigen Jahren sei der heutige Spandauer See umbenannt worden. Die noch bei Theodor Fontane üblichen, historischen Gewässernamen Krienicke und Malche seien getilgt worden, um die Anrainergrundstücke besser vermarkten zu können. „So ist dass mit der eignenen Geschichte, wenn sie stört wird sie einfach entsorgt“, so Bannasch. Es sei „ein Trauerspiel, wie die eigene, Jahrhunderte alte Geschichte mit den Füßen getreten wird“. Als Konsequenz müsste der Bezirk auf seinen Schriftstücken auch den Marketingslogan „Zitadellenstadt Spandau“ ablegen.

Namen sollten sich aus dem Sprachgebrauch der Bevölkerung ergeben und nicht von Marketingfritzen bestimmt werden.

Hans Zank: Gatower See – Sechserbrücke bei Pichelswerder

Die Maler Willi Gericke (1895 – 1970) und Hans Zank (1889 – 1967) gehörten zu den bedeutensten Künstlern aus Spandau. Sie lebten und arbeiteten bis zur Zerstörung ihres Ateliers und ihrer Wohnung bei einem großen Bombenangriff in der Nacht vom 15. zum 16. Dezember 1943 in der Spandau Altstadt, Charlottenstraße 17 Ecke Potsdamer Straße (heute Carl-Schurz-Straße). Vorher hatten sie seit 1919 ein gemeinsames Atelier an der Ruhlebener Straße (Freiheit 3 ?). Nach Kriegsende ziehen sie 1945 nach Falkensee in ein großes Wohnhaus in der Haydenallee 15.

Die Galerie „pro Art“ in Verden an der Aller erwarb 1981 den Gesamtnachlaß von etwa 1 700 Werken, das vorher im desolaten Zustand in DDR-Archiven vermoderte, erstelle ein Werkverzeichnis, restaurierte, rahmte, verkaufte die Bilder und brachte ein Buch über die Künstler heraus.

Das Werkverzeichnis der beiden Künstler, die gemeinsam lebten und arbeiteten, enthält 1.801 Bilder. Aber vermutlich sind es mehr, wie dieses Bild hier zeigt.

Über den Werdegang des Bildes ist mir leider nur sehr wenig bekannt. Vor einigen Jahren kaufte es ein Bürger aus Wustermark, welches westlich von Falkensee liegt, auf einem Flohmarkt. Nun ging es als Weihnachtsgeschenk über ebay an mich. Aber ich vermute, dass es nicht aus dem Nachlaß stammt, denn dann wäre es vermutlich mit dem Wappenstempel der Galerie und mit einer Werksnummer versehen.

Das Werkverzeichnis enthält 4x das Motiv: „Gatower See – Sechserbrücke bei Pichelswerder„. Dieses Bild ist nicht dabei, jedoch diente vermutlich die Bleistiftzeichnung mit dem späteren Werkverzeichnis 1.585 als Vorlage.

Aus dem Werksverzeichniss:

   

Sonstiges:

10.06.1995 Berliner Zeitung Zitadelle zeigt jetzt Werke der beiden Spät-Impressionisten / Spandau aus allen Blickwinkeln / Leben und Tod in Falkensee Zank und Gericke – eine erfolgreiche Malsymbiose
2016 Stadtjournale Spandau „Lithographien aus Spandau“ und
Falkensee „Ein Schatz im Falkenseer Museum
Museum-Galerie Falkensee

 

Abgeordnetenhaus: Wackersteine am Grunewald-Seengebiet

Berliner Abgeordnetenhaus – Drucksache 18 / 12 814

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 23. November 2017

Antwort der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 12. Dezember 2017

zum Thema:
Wackersteine am Grunewald-Seengebiet

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Frage 1: Wann genau und wie oft wurden in den letzten zehn Jahren Wackersteine am Ufer der Krummen Lanke und des Schlachtensees verteilt?

Antwort zu 1: In den Jahren 2009 und 2010 wurden an Krumme Lanke und Schlachtensee zur Uferbefestigung an ausgewählten stark erodierten Stellen Wasserbausteine eingebracht. In den Jahren 2016/2017 erfolgte eine erneute Sanierung der Ufer ohne das Einbringen weiterer Wasserbausteine.

Frage 1.1: Was war Zweck dieser Aktion?

Antwort zu 1.1: Die intensiv genutzten Ufer der beiden Seen waren sehr stark durch Erosion und Übernutzung geschädigt. Durch Untergraben und Unterspülen drohten Wege wegzubrechen und Bäume umzustürzen. Das punktuelle Wiederauffüllen mit Bodenmaterial konnte diese Entwicklung nicht wirkungsvoll stoppen. Das Einbringen der Wasserbausteine mit anschließender Abdeckung mit sandigem Material diente der
Sanierung und Stabilisierung der betroffenen Uferbereiche.

Frage 1.2: Um welches Material handelt es sich genau?

Antwort zu 1.2: Verwendet wurde ausschließlich Grauwacke (Naturstein) der auch für Wasserschutzgebiete geeigneten Güteklasse Z0.

Frage 1.3: Wie viele Tonnen wurden ausgebracht?

Antwort zu 1.3: Die Menge der 2009 und 2010 ausgebrachten Steine lässt sich durch die Berliner Forsten aus den verfügbaren Akten kurzfristig nicht ermitteln. Die Beschaffung und Bereitstellung des Materials erfolgte durch die Berliner Wasserbetriebe.

Frage 1.4: Wie viele Arbeitsstunden wurden für die Durchführung benötigt?

Antwort zu 1.4: Der zeitliche Aufwand für die Maßnahmen in den Jahren 2009 und 2010 lässt sich durch die Berliner Forsten aus den verfügbaren Akten kurzfristig nicht ermitteln. Der Einbau der Steine erfolgte im Wesentlichen durch Arbeitskräfte aus Arbeitsförderungsmaßnahmen.

Frage 1.5: Was kosteten die Aktionen?

Antwort zu 1.5: Die Kosten der Maßnahmen aus den Jahren 2009 / 2010 lassen sich aus den verfügbaren Akten kurzfristig nicht ermitteln. Die Kosten aus den Jahren 2016/2017 siehe 1.6.

Frage 1.6: Wer kam dafür auf?

Antwort zu 1.6: Alle Maßnahmen zur Sicherung und Sanierung der Ufer an Krumme Lanke und Schlachtensee wurden anteilig durch die Berliner Wasserbetriebe und die Berliner Forsten als jeweilige Eigentümer der betroffenen Flächen finanziert. 2016 erfolgte eine erneute Ufersanierung an den Badestellen, die vor allem aus einer Wegesicherung (Neubefestigung von abgestürzten Wegerändern) und der Abdeckung der freigelegten Wasserbausteine bestand. Die Kosten von 40.000 € wurden je zur Hälfte durch die beiden Flächeneigentümer getragen. In 2017 werden durch sommerliche Starkregen entstandene Schäden erneut im Auftrag der Berliner Forsten repariert (Kosten: ca. 20.000 €).

Frage 2: Wie wird die Einbringung von Fremdmaterial in/an den See aus naturschutzfachlicher Sicht bewertet?

Antwort zu 2: Alle notwendigen Maßnahmen der vergangenen 10 Jahre waren mit der Naturschutzbehörde und der Wasserbehörde abgestimmt.

Berlin, den 12.12.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

 

 

 

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