HundeMenschen Schlachtensee: Die PIRATEN zeigen, wie man Politik machen sollte

1931-07-05 Krumme lanke Mann mit zwei Hunden klein a

1931

Eine sehr gute Stelungnahme von Herrn Eric Lüders, Vorsitzender der Fraktion der Piratenpartei in der BVV Steglitz-Zehlendorf, veröffentlicht im Tagesspiegel vom 28.04.2015:

„Grüne hetzen Bürger gegeneinander auf“

Für Hunde-Menschen bedauerlich, die PIRATEN stellen in der BVV nur 3 von 55 Vertretern.

HundeMenschen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf sollten daher mal geschwind überlegen, bei der nächsten Wahl im Herbst 2015 einfach mal die PIRATEN zu wählen.

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Protokoll des „Bürgergespräches“ vom 15. April 2015

Berliner Schnauze, 16.04.2015:

 

Abschrift mit kleinen Ergänzungslinks und zusätzlich vier Anmerkungen:

Zusammenfassung des so genannten „Bürgergespräches“ vom 15.April 2015

Frau Christa Markl-Vieto (Bündis 90/Die Grünen), Stadträtin in Steglitz-Zehlendorf, und Herr Christian Gaebler (SPD), Staatssekretär des Sen. für Stadtentwicklung, luden zu einem „Bürgergespräch“ ins Auditorium Maximum der FU Berlin ein.

Für die Befürworter der neuen Regelung, nach der Hundehalter den Weg rund um die beiden Seen „Schlachtensee“ und „Krumme Lanke“ nicht mehr betreten dürfen und die Hunde nicht mehr ans Wasser dürfen, waren neben den o.g. Akteuren noch aufs Podium geladen:

  • Dr. Michael Gödde (Referatsleiter Umwelt auf Senatsebene)
  • und Dr. Andreas Ruck (Leiter des Umweltamtes Steglitz-Zehlendorf)
  • sowie ein Anwohner,
  • insgesamt also 5 Personen.

Für die Befürworter der alten Regelung, wonach Hundehalter-Innen wie jeder andere auch am Schlachtensee spazieren gehen dürfen, 2 Personen:

Der Saal stand Interessierten offen; gekommen waren ca. 150-200 Menschen.

Redezeit für die Hundegegner auf dem Podium : ca. 45 Minuten
Redezeit für die Hundefreunde: ca. 15 Minuten
Podiumsargumente der Hundegegner (die Gegenargumente – kursiv – konnten weitgehend nicht geäußert werden):
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Argument: Hunde verdrecken das Wasser. Wir müssen die Hunde vom Wasser fernhalten, um die Gewässer in Zukunft sauber zu halten. (Herr Gaebler)
Gegenargument: Fakt aber ist: die Wasserqualität am Schlachtensee und an der Krummen Lanke ist seit Jahrzehnten hervorragend trotz der dort badenden Hunde. Am Nordufer, das ans Auslaufgebiet grenzt, ist sie laut ADAC noch besser (hervorragend) als am Südufer mit den 3 Badestellen nur für Menschen (Hunde verboten), wo die Qualität nur ausreichend beträgt. Das ist Herrn Gaebler natürlich bekannt.
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Argument: Die Seen sind seit 2006 EU-Badeseen, Hunde dürfen schon seit langem dort nicht baden. Die Hundehalter halten sich nicht daran; deshalb müssen sie nun mit einem generellen Platzverbot belegt werden (Markl-Vieto, Dr. Ruck).
Gagenargument: Fakt aber ist: Um einen See als EU-Badesee zu melden, müssen erst einmal 4 Jahre lang alle 14 Tage Messungen der Wasserqualität gemacht werden. Dies ist seit 2008 geschehen mit dem durchgehenden Ergebnis A+++ trotz ständig dort badender Hunde. Die Seen wurden erstmals 2012 als Badeseen eingestuft, bekannt gemacht wurde dies erst 2015.
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Noch heute stehen überall am Schlachtensee und an der Krummen Lanke Schilder, die das Hundeauslaufgebiet an der Nordseite bis an das Wasser führen. Von Badeverbot für Hunde ist nirgendwo die Rede. Die Hundehalter haben sich völlig korrekt verhalten.
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Argument: Bei der Einrichtung des Hundeauslaufgebietes 1923 haben unsere Vorfahren einen Fehler gemacht, indem sie das Gebiet bis an die Seen führten. Dieser Fehler soll nun korrigiert werden. Außerdem zertreten Hunde Bodenbrüter wie z.B. den Kuckuck. (Dr. Gödde)
Gegenargument:

Fakt aber ist: Unsere Vorfahren wussten im Gegensatz zu Dr. Gödde noch, dass Hunde Lebewesen sind, die auch Bedürfnisse haben zu spielen und zu baden, und dass sie ihre Körpertemperatur nicht über schwitzen regulieren können. Sie brauchen Wasser zur Abkühlung.
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Das Auslaufgebiet wurde von unseren weitblickenden Vorfahren zu einer Zeit eingerichtet, als die Bevölkerungszahl in Berlin durch die zunehmende Industriealisierung stark anwuchs. Zur gleichen Zeit schuf man überall Sportanlagen , Fußballplätze, Kinderspielplätze, Hallen- und Freibäder, Strandbäder, Tierparks; hinzu kamen später Eislaufbahnen, Tennis- und Golfplätze bis hin zum Tempelhofer Feld als Multi-Freizeitstätte.Das Berliner Auslaufgebiet galt bislang als vorbildlich weltweit, wenngleich mangels Infrastruktur vom Senat sehr vernachlässigt (wenig Bänke, keine Mülleimer ,keine Toiletten, verkommene Treppen
ohne Geländer etc.).
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Über den bodenbrütenden Grunewaldkuckuck hätten wir gern mehr Informationen.
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Argument: Es kommt seit Jahren zu Konflikten zwischen den verschiedenen Nutzern der Seen und der Uferwege. Deshalb müssen die Hunde weg. (Markl-Vieto und alle Hundegegner)
Gegenargument: Das Argument ist richtig, die Schlussfolgerung aber falsch.
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Die zunehmende Aggressivität in der Stadt macht auch vor dem Grunewald nicht halt.
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Seit 15 Jahre verteilen deshalb Hundefreunde in Kooperation mit der Bürgerinitiative Berliner Schnauze Flyer, in denen alle Nutzer zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert werden, keinen Müll zu hinterlassen, den Wald nicht als Toilette zu benutzen etc.
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Eine vernünftige Beschilderung, Einsatz von „Rangern“, Regelungen zur temporären Einschränkung einzelner Gruppen sind außerdem denkbar und liegen als Grundlage für einen echten Dialog am Runden Tisch längst bereit. Alle Gesprächsangebote der verschiedenen Bürgerinitiativen wurden bisher von der „Grünen“ Stadträtin und dem Senat ausgeschlagen.
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Argument: Man muss auch Menschen mit einer Hundephobie ermöglichen, einen Spaziergang zu machen, ohne einem Hund zu begegnen.
Gegenargument: Warum diese Menschen ihren Spaziergang ausgerechnet im Hundeauslaufgebiet machen müssen, wurde nicht erläutert. Ebenso wenig wurde die Frage beantwortet, warum bei jeder anderen Phobie eine Therapie empfohlen wird, in diesem Fall aber die Hunde weg müssen.
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Die Kritik der „Berliner Schnauze“, das Verfahren an sich sei undemokratisch, da der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Anhörung der Betroffenen gefasst worden sei, blieb unbeantwortet.

Ebenso der Hinweis, dass nicht nur der Hund, sondern auch der Halter einen Platzverweis erhielte, was als diskriminierend empfunden würde.

Frau Knies brachte viele vernünftige Gedanken ein, plädierte für Toiletten und Papierkörbe, und machte deutlich, dass man in anderen Städten und Ländern verträgliche Lösungen für alle gefunden habe. Ihre Appelle blieben aber ebenso wie die aus der Zuhörerschaft ungehört.

Bei der Befragung des Publikums wurden wiederum wie auf dem Podium die Hundegegner in der Redezeit nicht begrenzt , während den Hundefreunden jeweils nur eine kurze Wortmeldung zugestanden wurde. Dann wurde ihnen das Mikrofon abgedreht.

Argumente aus dem Publikum gegen Hunde am See waren:
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Argument: Die Hunde müssen weg, weil die Menschen Vorrang haben.
Gegenargument Das Auslaufgebiet umfasst 8 % der Berliner Wälder; d.h. 92 % sind kein Auslaufgebiet mit riesigen
Wasserzugängen an der Havel, der Spree, dem Wannsee, dem Tegeler See, dem Karower See, dem
Weißensee, dem Halensee etc. mit Dutzenden von Badestellen nur für
Menschen. Das wurde bisher von den Berlinern immer akzeptiert.
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Argument: Wir möchten als Anwohner ungestört die Seen genießen
Gegenargument: Die Seen sind keine Privatseen für einzelne Zehlendorfer Gruppen. Sie gehören allen Berlinern.
Viele Hundehalter sind extra nach Zehlendorf gezogen, um dort am Auslaufgebiet ein gutes Leben mit
Hund führen zu können. Wer an ein Hundeauslaufgebiet zieht und sich dann beschwert, dass dort
Hunde sind, ähnelt Leuten, die aufs Land ziehen und dann den Bauern verklagen, weil sein Hahn um
4 Uhr kräht.
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Argument: Argument eines kleinen Mädchens, das einen einstudierten Text aufsagt: „Ich mag keine Hunde, ich habe Angst vor Hunden, ich will, dass sie weg sind.“
Gegenargument: Wir äußern uns dazu nicht. Möge jeder Leser und jede Leserin selbst darüber nachdenken und
entscheiden, was für eine Art Mensch hier von den Eltern herangezogen wird.
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Argument: Ich habe als Studienrat mit meinen Schülern Wasserproben entnommen und analysiert. Wir haben Mikroorganismen im Wasser festgestellt.
Gegenargument: Es stimmt, dass sich Mikroorganismen im Wasser befinden. Aber sie sind für Menschen nicht
gefährlich. Entsprechende Studien können bei uns eingesehen werden. Seit Jahrzehnten schwimmen
Menschen und Hunde in den Grunewaldseen, ohne dass ein einziger Fall von Erkrankung bekannt
geworden ist. Bitte erziehen Sie Ihre Schüler zu Toleranz und schüren Sie keine falschen Ängste. Wir
nehmen Ihre Ängste aber ernst und laden Sie hiermit zu unserem angestrebten Runden Tisch ein.
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Als Frau Düllberg versuchte, die Diskussion von der Fäkalebene auf eine eher nachdenkliche Ebene der Philosophin Hannah Arendt zu führen, wurde sie nach 4 Sätzen von einem kleinen aber hasserfüllten und lautstarken Mob in den ersten Reihen niedergebrüllt („das reicht“, „wir wissen, wohin das läuft“, „gleich kommt sie mit Heidegger“, „ den Mist wollen wir nicht hören,“ „aufhören“, „abschalten“.) Frau Markl-Vieto ließ das Mikrofon abschalten. Frau Düllberg verließ daraufhin den Saal.

In der Folge kam es noch zu weiteren Wortmeldungen, bei denen erstmals auch moderatere Töne angeschlagen wurden.

Fazit:

Das Ergebnis dieses sog. „Bürgergespräches“ stand von vornherein fest. Es war eine reine Alibiveranstaltung, um eine Art „Bürgerbeteiligung“ vorzutäuschen.

Mit sehr hohem technischen Aufwand und Profimoderatorin bei geschätzten Kosten von mindestens 20.000 Euro Steuergeldern demonstrierte der SPD-Senat in diesen 2,5 Stunden den neuen Politikstil von Michael Müller, während am gleichen Tag in Steglitz-Zehlendorf 3 Containerschulen wegen akuter Einsturzgefahr geschlossen werden mussten und Innenminister De Maiziere ein „Klima der Maßlosigkeit und des Hasses“ (gegen Ausländer) beklagte.

Frau Markl-Vieto als Vertreterin der „Grünen“ bot das erbärmliche Bild einer willfährigen Stadträtin, die sich SPD-Staatssekretär Gaebler anbiederte („der starke Partner an meiner Seite“), wohl um im Hinblick auf die nächsten Wahlen als neuer Koalitionspartner der SPD zur Verfügung zu stehen. Dass sie dabei alle grundsätzlichen Positionen der Grünen von Basisdemokratie und Bürgerbeteiligung auf allen Entscheidungsebenen über Bord warf, störte bei den zahlreich von ihr herbeigerufenen „Grünen“ offenbar niemanden.

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Abgeordnetenhaus: Wer pflegt in Zukunft die Berliner Wälder?

Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Turgut Altug (GRÜNE)
vom 09. März 2015 und Antwort vom 26. März 2015
von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Drucksache 17/15704
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Wer pflegt in Zukunft die Berliner Wälder?

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Frage 1: Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten bei den Berliner Forsten in den letzten 20 Jahren entwickelt? (bitte nach Beschäftigten und Vollzeitäquivalenten aufschlüsseln)

Antwort mit Diagramm siehe hier.

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Frage 2: Wie stellt sich die Altersstruktur der Beschäftigten bei den Berliner Forsten – auch im Vergleich zu anderen Teilen der Berliner Verwaltung – dar?

Antwort mit Diagramm siehe hier.
2015-03-26 Berliner Forsten Anzahl der Beschaeftigten

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Frage 3: Wie hat sich die Zahl der Ausbildungsstellen bei den Berliner Forsten in den letzten 20 Jahren entwickelt? Wie viele der Ausgebildeten konnten dauerhaft, d.h. nicht nur im Rahmen von Zeitverträgen, übernommen werden?

Antwort zu 3: Entwicklung/Zahl der Ausbildungsstellen
bis 2009: 18 Ausbildungsplätze (3 Ausbildungsreviere)
ab 2010: 24 Ausbildungsplätze (4 Ausbildungsreviere)
Im Zeitraum von 20 Jahren (1995 bis zum Jahr 2014) konnten 6 ehemalige Auszubildende einen dauerhaften Arbeitsplatz bei den Berliner Forsten erhalten.
3 ehemalige Auszubildende nahmen nach ihrer Ausbildung zum Forstwirt ein Studium für den gehobenen Forstdienst auf und bewarben sich anschließend erfolgreich auf Stellen als Revierleiter.

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Frage 4: In welchem Umfang plant der Senat im Rahmen des Personalkonzepts 2016 die Zahl der Beschäftigten bei den Berliner Forsten weiter zu reduzieren? Welche Bereiche werden davon in welchem Umfang betroffen sein?

Antwort zu 4: Im Rahmen des Projekts SenStadtUm2016 sollen nach dem derzeitigen Stand 32,3 VZÄ eingespart werden, davon 30 VZÄ im Bereich der TV-L-Forst (Forstwirte/innen), 1,8 VZÄ im Angestelltenbereich und 0,5 VZÄ im Beamtenbereich.

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Frage 5: Treffen Berichte darüber zu, dass der Senat plant, die Müllbeseitigung in den Berliner Wäldern, die bisher durch die Berliner Forsten erfolgt, in Zukunft durch die Berliner Stadtreinigung durchführen zu lassen? Welche Einsparungen werden dadurch ggf. erwartet und auf welchen Berechnungen beruhen diese Annahmen?

Antwort zu 5: Die Berliner Forsten sind im Rahmen des Projekts SenStadtUm 2016 aufgefordert, erhebliche Teile der Müllbeseitigung im Wald durch Dritte erledigen zu lassen, da die Müllreinigung innerhalb der Berliner Waldflächen nicht zu den Kernaufgaben der Berliner Forsten gehört.

Zurzeit werden hierzu Gespräche mit der Berliner Stadtreinigung (BSR) geführt. Es ist geplant, in einem Forstamt (FoA Köpenick) ein entsprechendes Pilotprojekt zu starten, um eine planbare Datenlage zu dem voraussichtlichen Aufwand, der veränderten Logistik und zu den Kostensätzen zu bekommen.

Die Vorbereitungen dafür laufen derzeit. Es wird von einer personellen Einsparung in den Berliner Waldflächen bis zu 6 VZÄ aus dem Bereich TV-L- Forst ausgegangen. Hierbei handelt es sich um einen Schätzwert der Berliner Forsten. Die Kosten pro VZÄ liegen hier bei rd. 39.050,- €/Jahr.

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Frage 6: In welchem Umfang wurden in den vergangenen 20 Jahren Aufgaben, die zuvor von den Berliner Forsten wahrgenommen wurden, privatisiert? Welche weiteren Privatisierungen sind mit Blick auf die Personalentwicklung geplant?

Antwort zu 6: Die Berliner Forsten erfüllen in ihrem Kern gesetzliche Aufgaben, die nicht privatisiert werden können. Andererseits bedient sich die Forstverwaltung zur Bewältigung eines wachsenden Aufgabenspektrums der Hilfe verschiedener Unternehmenszweige durch Outsourcing.

Aufgrund des erheblichen und weiterhin anhaltenden Personalabbaues (siehe Tabelle zu Frage 2) ist die Zuhilfenahme externer Ressourcen sowohl in technischer als auch personeller Hinsicht unvermeidbar.

Für den Großteil der Pflegemaßnahmen in jungen und mittelalten Beständen (ca. 30 bis 80 Jahre alt) verfügen die Berliner Forsten selbst nicht über die sehr kostenintensive und hoch effizient arbeitende Technik, sogenannte Vollernter (Harvester) oder Rückezüge (Forwarder). Diese Forstspezialmaschinen bringen verschiedene Forstunternehmen ein und erfüllen damit inzwischen ca. 90% der notwendigen Fäll-und Transportleistungen der Berliner Forsten. Dieser Spitzenwert stellt inzwischen die vertretbare Obergrenze dar. Eine weitere Steigerung würde zu nicht vertretbaren Kompetenz- und Qualitätsverlusten bei den Berliner Forsten führen.

Weiterhin ist ein deutlicher Anstieg von Leistungen durch Dritte im Zusammenhang mit dem Mischwaldprogramm seit 2012 zu verzeichnen. Diese erfolgen ausschließlich durch private Unternehmen. Aber auch hier handelt es sich nicht um eine im engeren Sinn durchgeführte Privatisierung von Leistungen, sondern um die Umsetzung eines in dieser Art vorher nicht bestehenden Programms.

Einen deutlichen Anstieg in der Unterstützung durch Dritte lässt sich eindeutig auch im Bereich von Projekten nachweisen. Beispielhaft sei hier auf UEP1-Projekte verwiesen, die ohne die Vergabe von Leistungen an Dritte für die Projektplanung und die Projektdurchführung durch eigenes Personal der Berliner Forsten so nicht hätte erbracht werden können.

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Frage 7: Sind dem Senat Berichte darüber bekannt, dass private Firmen im Bereich des Holzeinschlags Niedriglöhne zahlen, die zum Teil unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns liegen? In welcher Weise wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch die AuftragnehmerInnen hier regelmäßig kontrolliert?

Antwort zu 7: Bei der Vergabe von Aufträgen im Holzeinschlag an Dritte gelten die Vergabevorschriften des Landes Berlin. Dabei ist die Einhaltung der Vorschriften zum gesetzlichen Mindestlohn für im Auftrag des Landes Berlin tätige Unternehmen verbindlich. Im Rahmen der Vergabe erfolgen die in diesem Fall erforderlichen Selbsterklärungen der Unternehmen, mit denen auch die Einhaltung der tarifl. Mindestlöhne schriftlich zugesichert wird.

Regelmäßig werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Forsten zur Einhaltung dieser Vorschriften befragt.

Die Berliner Forsten selbst sind aufgrund datenschutzrechtlicher Vorschriften nicht berechtigt, Lohnunterlagen von beschäftigten Unternehmen zu prüfen.

Liegen Verdachtsmomente vor, dass Unternehmen die Vergabevorschriften oder arbeitsrechtliche Vorgaben nicht einhalten, erfolgte eine Meldung an die zuständigen Stellen des Zolls oder der Gewerbeaufsicht. Dazu ist allerdings nur ein einziger Fall (FoA Grunewald im Jahr 2012) bekannt. Die Zusammenarbeit mit der betreffenden Firma wurde aufgekündigt. Im Rahmen des jährlich stattfindenden Audits (externer Auditor), zur Überwachung der auferlegten Qualitätsstandards nach den Kriterien des Forest Stewardship Council (FSC) sowie des Naturland Siegels für eine anerkannt ökologische Waldnutzung, erfolgt regelmäßig die Prüfung der Mindestlohnkriterien.

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Frage 8: Warum wird der von den Wasserbetrieben gezahlte sogenannte „Wasserpfennig“ nicht entsprechend dem Anteil der Berliner Forsten (80%) als Entschädigung für die Wasserentnahme als Einnahme gebucht?

Antwort zu 8: Gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 5 Berliner Wassergesetz ist das Ziel des Berliner Grundwasserentnahmeentgeldes, diese Mittel „vordringlich zum Schutze der Menge und Güte des vorhandenen Grundwassers, insbesondere zur Abwehr von Gefahren für das Grundwasser oder zur Beseitigung von Schäden an diesem, zu verwenden“. Der Wasserpfennig soll damit ganz bewusst eine Steuerungsfunktion beim Wasserverbrauch entfalten und zum sorgsamen Umgang mit der begrenzten Ressource Wasser animieren.

Eine solche Steuer wird üblicherweise im Landeshaushalt verbucht (woraus auch Grundwassersanierungen finanziert werden) und nicht einzelnen Flächenverwaltungen zugeordnet.

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Berlin, den 26. März 2015
In Vertretung
Christian Gaebler
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Abgeordnetenhaus: Berliner Senat offenbart seine Ablehnung gegenüber den Bedürfnissen von Bürgern mit (Familien)Hunden

Zur Lektüre sei jedem Bürger mit Hund die Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 03. März 2015 auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 19. Februar 2015 empfohlen.

Ausreichende Hundeauslaufgebiete in Berlin?

Selbstverständlich ist die Haltung eines Hundes bzw. eines Tieres Privatangelegenheit. Wenn aber sehr viele Bürger etwas Bestimmtes tun – in diesem Fall einen Hund in der Familien halten – und sich daraus Bedürfnisse ableiten, so ist es sehr wohl Aufgabe der Behörden, dies zur Kentniss zu nehmen und dafür zu sorgen, dass diese Bedürfnisse – in Abwägung mit den Möglichkeiten und den Bedürfnissen anderen Bürger(gruppen) – möglichst auch erfüllt werden. Wofür sonst gibt es denn eine öffentliche Stadtverwaltung?

 

 

 

 

 

Bürger-Petition: Aufhebung des Hundeverbots am Schlachtensee/ Krumme Lanke

P E T I T I O N

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Aufhebung des Hundeverbots am Schlachtensee/ Krumme Lanke

Hier direkt unterzeichnen:

Online Petition Nr. 1 seit 14.01.2015 bei AVAAZ

Wieder soll den Hunden und ihren Besitzern eine der sowieso schon zu wenigen Möglichkeiten des Freilaufs genommen werden, schlimmer noch: nicht einmal mit Leine sollen unsere geliebten Vierbeiner an die Krumme Lanke und den Schlachtensee dürfen (an deren grunewaldabgängigen Seiten sowieso bereits Leinenzwang besteht!). Durchgesetzt von Frau Christa Markl im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf und geltend gemacht ab April/Mai 2015.
Die haltlose Begründung: Die Hunde seien eine Gefahr für badende Kinder (es gab keine aktenkundigen Vorfälle die diese Aussage untermauern !!!) und zu dem würden sie die Gewässer verschmutzen.
Wir bitten um die Aufhebung dieser Neuerung (Hundeverbot an den Uferwegen/Badestellen der bislang zum Hundeauslaufgebiet gehörenden Uferseiten)

 

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Weitere Informationen auch bei facebook: hier.

sowie

www.hundeamschlachtensee.berlin

mit einer weiteren Online-Petition:

Online Petition Nr. 2 seit 27.01.2015 bei OPENPETITION

Aufhebung des Hundeverbots am Schlachtensee/Krummen Lanke & Problemlösung im Sinne aller Betroffenen
Hundehaltern sollen mit Ihren Hunden weiterhin die Uferwege der Seen betreten dürfen!
Mit dem Beschluss des Bezirksamts Steglitz – Zehlendorf (20150113 VzK Beschluss Nr. 907 Drs.1318) wird ab 15.05.2015 de facto allen Hundebesitzern der Zugang zum Schlachtensee und der Krummen Lanke verboten.
Den Ausgang mit dem Hund an den Uferwegen des Schlachtensee und der Krummen Lanke auch an der Leine zu verbieten entspricht de facto einem Verbot für den Hundehalter persönlich!
Die Begründungen dafür sind teilweise sachlich falsch, einseitig oder unvollständig und bislang in keiner Weise für die Öffentlichkeit nachvollziehbar belegt.
Da es bislang keinerlei öffentliche Diskussionen oder gar Beteiligung an dem Prozess gab, wurden Alternativen, die den berechtigten Teil der Begründungen vollständig genüge tun, nicht hinreichend in Erwägung gezogen.
Wir fordern eine Aussetzung des Beschlusses, einen offenen Dialog mit der Politik, Erörterung alternativer Lösungen und einen Beschluss, der die Interessen aller Betroffenen berücksichtigt.
Begründung:
An dieser Petition kann und sollte sich jeder Bürger beteiligen, der für ein friedvolles und verständnisvolles Miteinander von Menschen mit unterschiedlichen Interessen steht.
Die jetzt entfachte öffentliche Diskussion verläuft stark polarisiert. Es besteht die Gefahr, dass durch die Spaltung in die Parteien: „Für Hundeverbot“ und „Gegen Hundeverbot“ zwei Interessengruppen gegeneinander aufgebracht werden, statt eine Lösung für ein friedliches Miteinander zu finden.
Dies bei der Politik einzufordern ist das Recht eines jeden Bürgers und dafür stehen die Verfasser dieser Petition.
Wer mehr über die Hintergründe, die Fakten und Entscheidungsgrundlagen und unsere alternativen Vorschläge, die das berechtigte Interesse aller Betroffenen berücksichtigen, wissen will, der kann diese erhalten auf unserer Website:
www.hundeamschlachtensee.berlin
Im Namen aller Unterzeichner/innen.
Berlin, 27.01.2015 (aktiv bis 26.03.2015)

 

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Siehe auch: Bürgerinitiative „Berliner Schnauze

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Promblemübergreifend folgendes Argument des Tierschutzvereins Berlin in „„Einseitiges“ Hundeverbot am Schlachtensee“ vom 03.02.2015:

„Wichtig wäre es, den Druck von den Hundeauslaufgebieten im Südwesten Berlins zu nehmen, indem auch in anderen Bezirken endlich größere Hundeauslaufgebiete eingerichtet werden. Dann gäbe es die Probleme in dem genannten Bereich nicht“, sagt Wolfgang Apel, Präsident des Tierschutzvereins für Berlin…“

Und vermutlich wäre es auch richtig hier das Bundesland Brandenburg mit einzubeziehen.

Der Bedarf dafür ist schließlich nicht zu übersehen.

 

Weiterführend:

Grunewaldsee: Wasserqualität

Seit 2003 besteht im Grunewaldsee ein Badeverbot. Schuld sind nach einem Artikel in der Berliner Morgenpost vom 19.09.2003 jedoch nicht die Hunde, sondern: „Auch der Grunewaldsee werde bei starken Regengüssen über die Zuflüsse aus Diana- und Hundekehlensee sowie den Hundekehlegraben zu stark mit Schadstoffen und Bakterien angereichert.“ Laut einem Artikel im Tagesspiegel vom 23.05.2004 wurde dann ein Badeverbot verhängt, weil Bußgelder aus Brüssel drohten, und zwar in empflindlicher Höhe: „Für jeden Tag, den die Verschmutzungen über den Maximalwerten liegen, könne Brüssel ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe gegenüber der Bundesregierung verhängen, das diese sicherlich an Berlin weiterreichen werde, sagte der Sprecher des zuständigen Landesamtes für Gesundheit und technische Sicherheit (Lagetsi), Robert Rath…“ Das generelle Badeverbot hatte dann zur Folge und bot den Vorteil, dass seitdem der Senat den Verschmutzungsgrad des Grunewaldsees nicht mehr regelmäßig prüfen und die Werte nach Brüssel melden muss.

 

 

 

Grunewald: Behörden schränken Hundeauslaufgebiet im Hochsommer massiv ein

HundemenschverbotMit der Badesaison 2015, welche am 15. Mai beginnt, verändern sich die Grenzen des Hundeauslaufgebiets Grunewald im Bereich von Schlachtensee, Krumme Lanke und dem Riemeisterfenn. Tabu sind für Hunde künftig alle Fußwege um den Schlachtensee und um die Krumme Lanke in einem Abstand von 5,50 m um die Seen herum. Menschen mit Hunden dürfen diesen Bereich nicht mehr betreten, auch dann nicht, wenn die Hunde angeleint sind.

Zwar handelt es sich bei der Einschränkung angeblich nur um ca. 4 Prozent der Fläche des Hundeauslaufgebiets. Jedoch sind dies die im Hochsommer wichtigsten Flächen, damit  die Hunde trinken und sich abkühlen können. Mein Hund benötigt das jedenfalls bereits ab einer Temperatur von + 25 Grad.

Ohne Wasserzugang sind im Hochsommer die verbleibenden Auslaufteile minderwertig. Damit verbleibt von der gesamten Hundeauslaufläche des Grunewaldes im Hochsommer mit Wasserzugang nur noch der Grunewaldsee, welcher damit wohl noch mehr überlaufen sein wird und wo zu erwarten ist, dass es dort dann zwangsläufig auch zu einer Sperrung für Hunde kommen wird.

Die Entscheidung wurde vom Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf getroffen und vom Berliner Senat unterstützt.

 

Weiterführend:

  • Tagesspiegel, 14.01.2015:Der Beschluss und das Merkblatt für Hundehalter im Wortlaut als pdf-Datei
  • Tagesspiegel, 14.01.2015:
    Und was ist mit den behaupteten gesundheitlichen Risiken? Die Veterinärin und Geschäftsführende Direktorin der Tierklinik Düppel, Barbara Kohn, sieht durch badende Hunde „kein akutes Risiko für den Menschen“. Der Bezirk solle erst einmal „die konkrete Gefährdung mit Studien und Daten belegen“, bevor etwas beschlossen wird. Im Übrigen würden ja ohnehin nur gesunde Hunde fröhlich ins Wasser springen..
  • Tagesspiegel, 15.01.2015:
    Interview mit einem Labrador: „Wir kacken nicht ins Wasser!“

 

 

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Pfaueninsel: PKW kippt von der Fähre

Berliner Feuerwehr, Meldung vom 23.09.2014 –  20:34 Uhr

Straße: Pfaueninselchaussee
Ortsteil: Wannsee

Beim Befahren der Fähre zur Pfaueninsel rollte ein PKW über das Ende der Fähre hinaus und kippte in die Havel. Der Fahrer des Fahrzeugs konnte sich noch vor dem Versinken des Wagens selbst in Sicherheit bringen.

Zu Bergung wurden zwei Taucher eingesetzt. Mit dem FwK 30 wurde das Fahrzeug an Land gehoben und dem Eigentümer übergeben.

Eine Gefährdung der Umwelt durch austretende Betriebsstoffe konnte verhindert werden.

Eingesetzte Kräfte: 1 LHF, 1 AB-Rüst Wasser, 1 GW Wasser, 1 RW 3, 1 FwK 30, 1 LB, 1 ELW

siehe auch:

 

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