VG Berlin: Hunde dürfen am Schlachtensee mitdemonstrieren

Eine für den 11. August 2015 geplante Demonstration gegen das Verbot von Hunden auf dem Uferweg des Schlachtensees kann dort nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin wie geplant stattfinden.

Der Antragsteller beabsichtigt, im Rahmen eines Aufzuges mit ungefähr 30 Personen und mitgeführten Hunden, den Schlachtensee auf dem Uferweg einmal zu umrunden, um gegen das seit Mai 2015 vom Bezirksamt Zehlendorf-Steglitz ausgeschilderte Mitnahmeverbot zu protestieren. Der Polizeipräsident in Berlin untersagte dem Antragsteller daraufhin sofort vollziehbar, den Uferweg im Rahmen des Aufzuges zu nutzen.

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts räumte dem Versammlungsrecht im konkreten Fall den Vorrang ein. Die Rechtmäßigkeit des Mitnahmeverbots könne angesichts der Kürze der Zeit und vor dem Hintergrund des noch bestehenden tatsächlichen Aufklärungsbedarfs in der Sache nicht abschließend geprüft werden. Eine daher nur mögliche Abwägung des Versammlungsrechts des Antragstellers mit den öffentlichen Interessen am Verbot gehe zu dessen Gunsten aus. Denn etwaigen Gefahren durch die mitgeführten Hunde könne dadurch begegnet werden, dass diese ständig anzuleinen seien und deren Kot mit Hundekotbeuteln ordnungsgemäß entsorgt werde. Darüber hinausgehende Belästigungen durch Hunde seien unwahrscheinlich und müssten ansonsten wegen der zeitlichen Kürze der möglichen Beeinträchtigung hingenommen werden.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
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Quelle:Verwaltungsgericht Berlin, Pressemitteilung Nr. 30-2015 vom 10.08.2015
Beschluss der 1. Kammer vom 10. August 2015 (VG 1 L 257.15)

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Berliner Forsten machen mit Front gegen HundeMenschen am Neuen Großen Griebnitzsee (ex Schlachtensee)

„größtes Hundeklo Deutschlands“

In der Ausgabe 03/2015 der Berliner Waldzeitung machen die Berliner Forsten ebenfalls Front gegen HundeMenschen. Im Artikel „Harte Arbeit im Revier Dachsberg“, in welchem von der Arbeit des zuständigen Revierförster berichtet und dieser kurz porträtiert wird, heißt es:

Harte Arbeit im Revier Dachsberg….

Berliner Förster haben Residenzpflicht. Das heißt, sie bekommen eine Dienstwohnung, um ihr Forstrevier zu betreuen. Andreas Constien, der Förster vom Grunewaldrevier Dachsberg, wohnt und arbeitet seit 1987 idyllisch am Waldrand im hübschen Forsthaus mit Naturgarten……

Ähnlich idyllisch ist sein Revier um Grunewald-, Schlachtensee und Krumme Lanke auf den ersten Blick. Drei lange schmale Seen, die sich an steilen Hängen durch die Landschaft schlängeln, mit Uferwegen und Badestellen.

Doch hier ist die Idylle leider empfindlich gestört. Denn Andreas Constien hat mit dem Revier auch das größte Hundeauslaufgebiet Europas zu betreuen. Er mag Vierbeiner. Aber was sich hier täglich abspielt, muss man mal erlebt haben. Nirgends sonst in Berlin und Brandenburg gibt es ein vergleichbares Gebiet, das Hunden so großzügig Auslauf erlaubt. Schon seit den 20iger Jahren des vergangenen Jahrhunderts führen die Berliner hier ihre Vierbeiner aus. Heute kommen nicht nur Frauchen oder Herrchen mit dem Hund, sondern auch der Gassi-Service mit je 10 bis 15 Vierbeinern im Schlepptau. Die Hunde spielen und toben, buddeln und bellen …. Sportler, Spaziergänger und vor allem Badegäste an Schlachtensee und Krumme Lanke fühlten sich längst ausgebotet. Seit Beginn der Badesaison in diesem Jahr sind nun die Seeufer für Hunde gesperrt. Das gibt Konfliktstoff, mit dem sich Andreas Constien täglich auseinandersetzen muss. Er tut es gelassen und freundlich, schließlich kennt er viele Leute hier. Doch es brodelt zwischen den Fronten und die Natur an den Grunewaldseen hat sichtbar gelitten. Das schmerzt den Förster natürlich sehr. „Schon Richard von Weizäcker spazierte hier einst am Schlachtensee“, erzählt er und blickt die geschundenen Uferhänge hinauf. Einem Nachfolger, der in dreieinhalb Jahren sein Revier übernehmen soll, wird er empfehlen, die Buchen und Amerikanischen Roteichen hier wegzunehmen und auf einen Mischwald aus lichten Kiefern, Eichen und Birken zu setzen. Sogar Gräser und Kräuter wie Drahtschmiele und Sternmiere könnten sich hier eines Tages in neuer Pflanzengesellschaft ansiedeln, sobald sich die Natur vom Spiel der Hunde erholt hat und sich in Ruhe wieder ausbreiten kann….

Als er 1987 in Berlin-Zehlendorf das Revier Dachsberg übernahm, wusste er, worauf er sich hier einlässt. Das ist kein ruhiges Plätzchen im Walde, sondern stadtnahes Ausflugsziel für Anwohner und Gäste und dazu noch ein historisch bedingtes Gebiet für Vierbeiner, das er scherzhaft „größtes Hundeklo Deutschlands“ nennt….

 

Berliner Waldzeitung Ausgabe 03/2015
Herausgegeben von der Senatsverwaltung für Stadtwentwicklung und Umwelt
Erhältlich hier, sowie in den Forstämtern und Revierförstereien
Forstamt Grunewald und Revierförstereien

Wildtiere in Berlin

Abgebordentenhaus Berlin
Drucksache 17 / 16 568

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 06.07.2015 und
Antwort von Staatssekretär Christian Gaebler, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, vom 16.07.2015

Wildtiere in Berlin

 

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Welche Wildtiere (Säugetiere) leben in Berlin? (bitte soweit möglich nach Anzahl und Bezirken aufschlüsseln)

Antwort zu 1: Die Gesamtartenliste der Säugetiere umfasst 59 Arten.

Quantitative Angaben liegen nur zu wenigen Säugetierarten im Land Berlin vor:

– Bei den Fledermäusen finden regelmäßig Zählungen an den großen Winterquartieren statt. Bei der letzten Kontrolle wurden hierbei ca. 5.100 Tiere gezählt. Da in einigen Quartieren (Zitadelle Spandau, Fort Hahneberg) nur ein kleiner Teil der Tiere erfasst wird, und zahlreiche kleine Quartiere nicht bekannt sind, kann vermutlich von mindestens dem doppelten Bestand ausgegangen werden.

– Der Biber hat rund 40 Ansiedlungen im Land Berlin. Dies entspricht vermutlich 100-150 Individuen.

Zu den in Berlin lebenden jagdbaren Wildtieren gibt es keine zahlenmäßigen Erfassungen.

Frage 2: Gibt es Aufklärungskampagnen für die Berlinerinnen und Berliner bzgl. des Umgangs mit den Wildtieren in der Stadt, wenn nein, warum nicht, wenn ja, wie sehen diese aus?

Antwort zu 2: Über die Internetseiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und die Versendung von Broschüren werden die Berlinerinnen und Berliner informiert. Des Weiteren gibt es das Wildtiertelefon, welches derzeit im Auftrag des Senats vom Naturschutzbund (NABU) Berlin betreut wird und zu jagdbaren Säugetieren Auskünfte erteilt. Darüber erfolgt eine gezielte Beratung im Einzelfall auf Anfrage.
Bei Bedarf werden zu speziellen Themen Pressemitteilungen herausgegeben.

Frage 3: Zu welchen Problemen und Konflikten kommt es mit Wildtieren in der Stadt?

Antwort zu 3: Grundsätzlich ist ein Leben mit den Wildtieren ohne Probleme und Konflikte in der Stadt möglich. In Einzelfällen können demnach beispielhaft folgende Situationen auftreten:

Fledermäuse fliegen in der Zeit der Auflösung der Wochenstuben (Juli/August) vermehrt in Wohnungen ein, was vereinzelt zu Handlungsbedarf führt. Maulwürfe führen durch ihre Grabtätigkeit zu Problemen auf Sportplätzen oder in Gärten. Biber fressen im Winterhalbjahr Gehölze an den Gewässern und in deren Nähe an.

Bei den jagdbaren Säugetieren kann die Errichtung von Bauen durch Wildkaninchen oder Füchse zu Problemen führen. Steinmarder oder Waschbären können sich in Wohngebäuden einnisten oder Wildschweine auf Gartengrundstücken Schäden verursachen, sofern die Gebäude oder Grundstücke nicht entsprechend gesichert sind.

Frage 4: Wie viele Wildtiere wurden 2014 bei der NABU-Wildvogelstation abgegeben? Wie viele Tiere konnten dort wieder ausgewildert werden?

Antwort zu 4: Es wurden im Jahr 2014 fünf Säugetiere (hilflose Fledermäuse) bei der Wildvogelstation des NA-BU abgegeben und wieder ausgewildert.

Frage 5: Wie ist die Zusammenarbeit mit den Umwelt- und Naturschutzverbänden zu diesem Thema?

Antwort zu 5: Es gibt zu diesen wie zu anderen Themen eine enge Zusammenarbeit. Da die Kompetenz bei den Umwelt- und Naturschutzverbänden vorhanden ist, werden entsprechende Aufträge wie z.B. die Bestandserfassung im Rahmen der Roten Liste von gefährdeten Zielarten oder die Beratung der Bevölkerung an diese Organisationen gegeben.

 

 

Kartierungsergebnisse Tier- und Pflanzenwelt auf Gatower Wiesenlandschaft

Berliner Abgeordnetenhaus
Drucksache 17 / 16 532

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 30. Juni 2015 und
Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 17. Juli 2015, Christian Gaebler

Kartierungsergebnisse Tier- und Pflanzenwelt auf Gatower Wiesenlandschaft

 

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Liegen dem Senat aktuelle Ergebnisse der Tier- und Pflanzenkartierungen vor, die auf dem Gelände des geplanten Landschaftsparks Gatow durchgeführt wurden?

Antwort zu 1: Es liegen Kartierungen aus dem Jahr 2010 vor, zu Vögeln und Zauneidechsen. Außerdem liegt eine Fledermauskartierung aus dem Jahr 2012 vor. Zurzeit wird untersucht, ob ein Vorkommen des Wachtelkönigs bestätigt werden kann. Aktuelle Pflanzenkartierungen liegen nicht vor, das Planungsgebiet ist hauptsächlich von faunistischem Interesse.

Frage 2: Wenn ja, welche Tier- und Pflanzenarten, die auf Berlins Roten Listen stehen, wurden nachgewiesen und wenn nein, wann ist mit neuen Ergebnissen zu rechnen?

Antwort zu 2: Einen Gefährdungsstatus nach der Roten Liste der Brutvögel Berlins (WITT 2003) haben folgende dort vorkommende Vogelarten:

Braunkehlchen
Grauammer
Haubenlerche
Sperber
Wendehals

Wegen rückläufiger Bestände in der Vorwarnliste zur Berliner Roten Liste geführt werden die Brutvogelarten

Bachstelze
Baumpieper
Dorngrasmücke
Feldlerche
Feldsperling
Gelbspötter
Girlitz
Grauschnäpper
Grünspecht
Rauchschwalbe
Schafstelze
Sumpfrohrsänger

Die im Plangebiet zahlreich vorkommende Zauneidechse wird in Berlin in der Roten Liste als „gefährdet“ eingestuft.

Von den neun nachgewiesenen Fledermausarten werden Bereiche im Planungsgebiet als Jagdquartier genutzt, Wochenstuben wurden nicht nachgewiesen. Bis auf die Mückenfledermaus befinden sich alle Arten auf der Roten Liste.

Das Ergebnis zum Wachtelkönig wird im Herbst vorliegen. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die Art als Brutvogel nachgewiesen wird, da das Planungsgebiet nicht die von dieser Tierart benötigte Biotopstruktur hat.

Eine Vegetationskartierung wird aus fachlicher Sicht nicht für erforderlich gehalten.

Frage 3: Welche Konsequenzen haben die derzeit vorliegenden Kartierungsergebnisse für die Pläne zur Gestaltung des Landschaftsparks?

Antwort zu 3.: Die vorliegenden Kartierungsergebnisse haben zu einer erheblichen Überarbeitung des Konzepts geführt, um es an die artenschutzrechtlichen Erfordernisse anzupassen. Außerdem werden zusätzliche Angebote für Fledermäuse gemacht, um ihnen auch Wochenstuben anbieten zu können.

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Klage erhoben wegen HundeMenschenverbot am Neuen Großen und Kleinen Griebnitzsee

Zehlendorfer Hundestreit: Vorerst keine Entscheidung

Im Streit um das Verbot, Hunde an den Uferwegen von Schlachtensee und Krumme Lanke mitzuführen, wird es vorerst keine gerichtliche Entscheidung geben.

Ein Anwohner, der im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes eine Aussetzung des Verbotes begehrt hatte, nahm heute seinen Antrag zurück. Dem war ein rechtlicher Hinweis des Gerichts vorangegangen, das Zweifel an der Eilbedürftigkeit der Entscheidung geäußert hatte. Eine Vorentscheidung in der Sache ist damit nicht verbunden.

Die Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Bezirksamts wird nunmehr im Rahmen der gestern erhobenen Klage (VG 23 K 359.15) überprüft werden.

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Quelle: Senatsverwaltung für Justiz, Pressemitteilung Nr. 27/2015 vom 17.07.2015

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Abgeordnetenhaus: Gewässerqualität und tatsächliche Erkrankungen von Menschen an Schlachtensee und Krumme Lanke

Berliner Abgeordnetenhaus: Drucksache 17 / 16 435
Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Philipp Magalski und Simon Kowalewski (PIRATEN) vom 09. Juni 2015
und Antwort der Staatssekretärin Emine Demirbüken-Wegner von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales vom 27. Juni 2015:

 

Gewässerqualität und tatsächliche Erkrankungen von Menschen an Schlachtensee und Krumme Lanke

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

 

Frage 1. Welche Parameter der Gewässergüte wurden in den vergangenen fünf Jahren (2010-2014) im Schlachtensee und in der Krummen Lanke von welchen Behörden oder beauftragten Unternehmen wann gemessen, deren Werte Aufschluss bzw. Anzeichen dafür ergaben, dass badende Hunde bzw. Hundekot hierfür Verursacher waren?

Zu 1.: Im Auftrag des Landesamtes für Gesundheit und Soziales(LAGeSo) wurden der Schlachtensee und die Krumme Lanke während der Badesaison regelmäßig in 14-tägigen Abständen auf Indikatorbakterien (Escherichia coli, Intestinale Enterokokken, coliforme Bakterien) untersucht. Die untersuchten Indikatorbakterien kommen sowohl im Darm vom Mensch als auch vom Hund vor. Ein Nachweis erhöhter Keimzahlen weist zunächst allgemein auf eine fäkale Verunreinigung hin. Leider kann die Herkunft anhand dieser Parameter nicht explizit einem Verursacher zugeordnet werden. Bei Ortsbesichtigungen wurden jedoch mehrfach Verunreinigungen der Ufer mit Hundekot festgestellt. Im zurückliegenden Zeitraum von 2010 bis 2014 wurden in den Jahren 2010 und 2011 erhöhte Keimzahlwerte für den Indikatorparameter „coliforme Bakterien“ gemessen. Die Werte erreichten jeweils die Bestimmungsgrenze von 11.000 KBE/ 100 ml. Es ist davon auszugehen, dass nach Starkregen eingespülter Hundekot bei den Messungen miterfasst wurde. Es kann aber aufgrund dieser Untersuchungen keine Aussage getroffen werden, welchen Anteil eingespülter Hundekot an den Keimzahlschwankungen hat.

Durch das Referat wasserwirtschaftliche Grundlagen und Hydrologie in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (bzw. anderslautende Verwaltungsbezeichnung in den Vorjahren) wurden in den Seen Schlachtensee und Krumme Lanke von 1988 bis 2013 jährlich je eine Messstelle in 0,5 m beprobt. Ab 2013 werden ausgewählte Seen <50 ha alle 3 Jahre in der Seemitte detailliert in mehreren Tiefen beprobt. Weitere Sonderuntersuchungen zur Dokumentation der Betriebs-weise der OWA Beelitzhof bzw. Sanierungsstand für den Schlachtensee: Vertikalprofile 2009, 2012, 2013; Krumme Lanke 2013. Nächstes Monitoring für beide Seen ist für 2016 geplant. Untersuchungen von Seen <50 ha erfolgen in Amtshilfe für die Bezirksämter.

Als Parameter werden untersucht: Nährstoffe, Sauerstoff, pH, Leitfähigkeit, Phytoplankton, Chlorophyll a.

Ein spezielles Monitoring zur Auswirkung von Hundekot oder Hunden auf die Gewässer wurde in diesem Zeitraum nicht durchgeführt.

Frage 2. Gibt es ungefilterte oder gefilterte Einleitungen in beide Seen, z.B. von Niederschlagswasser? Wenn ja, wo befinden sich diese und wie kann ausgeschlossen werden, dass diese Einleitungen Ursache für mögliche Verunreinigungen sind?

Frage 3. Wurden bei gemessenen Parametern (Frage 1) geltende Grenzwerte für EU-Badegewässer überschritten? Wenn ja, welche und in welcher Art und Weise?

Zu 2. und 3.: Nach Starkregenereignissen wird über die Regenwassereinleitung vom Becken unter der Fischerhüttenstraße das anfallende Wasser über den Wolfsschluchtgraben in den Schlachtensee geleitet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass kurzzeitig Keime und Nährstoffe aus dem Einzugsgebiet (u. a. mit Hundekot kontaminierte Flächen) eingespült werden. Die Messwerte im See spiegeln einen nachhaltigen Einfluss nicht wider.

Bei den gemessenen Parametern (Frage1) wurden keine geltenden Grenzwerte für EU-Badegewässer überschritten.

4. Welche tatsächlichen Erkrankungen von Kindern sind dem Senat bekannt, die in den vergangenen fünf Jahren (2010-2014) nachweislich in Folge von Hunde-Verunreinigungen der Gewässer Schlachtensee und Krumme Lanke bzw. deren Uferbereiche erfolgten? (Bitte nach Jahren und Fällen aufschlüsseln!)

5. Welche tatsächlichen Erkrankungen von Erwachsenen sind dem Senat bekannt, die in den vergangenen fünf Jahren (2010-2014) nachweislich in Folge von Hunde-Verunreinigungen der Gewässer Schlachtensee und Krumme Lanke bzw. deren Uferbereiche erfolgten? (Bitte nach Jahren und Fällen aufschlüsseln!)

6. Welche tatsächlichen Erkrankungen von Kindern oder Erwachsenen sind dem Senat bekannt, die in den vergangenen fünf Jahren (2010-2014) nachweislich in Folge von Hunde-Verunreinigungen an öffentlichen Ber-liner Badestellen erfolgten? (Bitte nach Jahren und Fällen aufschlüsseln!)

Zu 4. bis 6.: Eine Auflistung von Krankheiten und deren Häufigkeit, die nachweislich in Folge von Hunde-Verunreinigungen erfolgten, ist dem Senat nicht möglich.

Die nach dem Infektionsschutzgesetz zur Verhinderung der Weiterverbreitung von übertragbaren Erkrankungen beim Menschen zuständigen Behörden sind in Berlin die bezirklichen Gesundheitsämter. Sie erhalten Meldungen zu übertragbaren Krankheiten bzw. zum Nachweis von Krankheitserregern und stellen die notwendigen Ermittlungen zu Art, Ursache, Ansteckungs-quelle und Ausbreitung von meldepflichtigen Krankheiten an, wobei die Ansteckungsquelle bei Einzelerkrankungen i. d. R. nicht ermittelbar ist. Zudem unterliegt der Nachweis vieler Erreger, die vom Hund auf den Menschen übertragen werden können, nicht der gesetzlichen Meldepflicht, z. B. vom Hund übertragbare Pilzinfektionen, bzw. erfolgt im Fall der Echinokokkose nicht-namentlich direkt an das Robert Koch-Institut.

7. Welches ist die Rechtsgrundlage dafür, Hundehalter*innen entgegen § 6 Abs. 1 Nr. 3 des Berliner Grünanlagengesetzes (GrünanlG) sogar zu verbieten, Hunde im Bereich der ausgewiesenen Grünanlagen überhaupt mitzuführen?

Zu 7.: Hunde müssen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen grundsätzlich angeleint werden, damit Besucherinnen und Besucher nicht von frei laufenden Hunden gestört oder belästigt sowie Anpflanzungen nicht beschädigt oder zerstört werden. Ohne Leine ist ein Freilauf von Hunden nur in dafür gesondert ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Diese Flächen sind entsprechend eingefriedet und gekennzeichnet. Die Leinenpflicht wird durch das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz) in § 6 Absatz 1 Nummer 3 vorgeschrieben. Die Vorschrift enthält ferner ein generelles Mitnahmeverbot von Hunden für besondere Benutzungsbereiche in öffentlichen Grünanlagen wie Kinderspielplätze und Liegewiesen. Laut § 6 Absatz 4 des Grünanlagengesetzes können darüber hinaus von der zuständigen Bezirksverwaltung für Anlagen oder Anlagenteile Beschränkungen auf bestimmte Benutzungen festgelegt und die Benutzung durch weitere Ge- und Verbote geregelt werden. Dies erfolgt im Einzelfall unter Abwägung der örtlichen Gegebenheiten und Erfordernisse. In manchen Grünanlagen besteht darum auch ein generelles Hundeverbot.

8. Welches ist die Rechtsgrundlage dafür, Hundehalter*innen entgegen § 23 Abs. 1 Nr. 2 Landeswaldgesetz Berlin (LWaldG) sogar zu verbieten, Hunde im Waldgebiet überhaupt mitzuführen?

Zu 8.: Rechtsgrundlage für das Mitnahmeverbot für Hunde an gekennzeichneten öffentlichen Badestellen an Krumme Lanke und Schlachtensee ist § 2 des Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden in Berlin. Die gleiche Regelung verbietet auch das Mitführen von Hunden auf Kinderspielplätzen im Wald.

9. Wie verträgt sich das Hundeverbot mit § 25 Abs. 1 des Berliner Wassergesetzes (BWG), wonach zum Gemeingebrauch auch das „Tränken“ und „Schwemmen“ gehören, also Verhaltensweisen, die zwingend voraussetzen, dass die in Betracht kommenden Tiere, also auch Hunde, an das Wasser gelangen?

 10. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen dem Senat darüber vor, dass Hunde entgegen landläufiger Meinung, die bisher auch von den Senatsdienststellen vertreten wurde, ihre Notdurft ins Wasser verrichten?

Zu 9. und 10.: Nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Berliner Wassergesetz (BWG) ist „Schwemmen“, d. h. das Baden und Tränken von Tieren, im Rahmen des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern jeder Person ohne besondere Zulassung gestattet. Dies gilt auch für den Schlachtensee und die Krumme Lanke. Das Gesetz gestattet aber ausdrücklich Einschränkungen dieser erlaubnisfreien Nutzung.

Wissenschaftliche Erkenntnisse, nach denen Hunde ihre Notdurft im Wasser verrichten, liegen dem Senat nicht vor.

 

 

 

Waldspielplätze der Berliner Forsten

Der Berliner Wald ist gemäß § 10 Landeswaldgesetz Berlin Schutz- und Erholungswald und als solcher zu sichern und zu entwickeln.

Waldspielplätze sind dabei ein wichtiges und beliebtes Erholungsangebot und werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen durch die Berliner Forsten unterhalten. In den verschiedenen Berliner Waldgebieten gibt es derzeit folgende 12 Waldspielplätze:

  • Blankenfelde (Pankow)
  • Plänterwald (Treptow-Köpenick)
  • Däumlingsweg (Treptow-Köpenick)
  • Hirschgarten (Treptow-Köpenick)
  • Promenade Teufelssee (Treptow-Köpenick)
  • Grünau (Treptow-Köpenick)
  • Badestelle Schmöckwitz (Treptow-Köpenick)
  • Rauchfangswerder (Treptow-Köpenick)
  • Fischerhüttenweg (Steglitz-Zehlendorf)
  • Schildhorn (Spielplatzfoto) (Charlottenburg-Wilmersdorf)
  • Goldfischteich (Spandau)
  • Schulzendorfer Straße (Reinickendorf)

Der Bau der Spielgeräte erfolgt seit über 15 Jahren in Eigenleistung. Dabei hat sich eine gute und robuste Bauweise aus eigenem Berliner Hartholz etabliert.

Die vorhandenen Edelstahlrutschen auf einigen Spielplätzen sind bereits älter als 10 Jahre und werden bei entsprechend gutem Erhaltungszustand wiederverwendet.

Pro Spielplatz und Jahr ist von einem Personalaufwand von ca. 1/4 Forstwirtinnen-Stelle oder Forstwirt-Stelle auszugehen.

Zusätzlich dazu erfolgen der Bau und die grundlegende Sanierung von Spielplätzen jährlich umlaufend durch eine Arbeitsgruppe Spielplatzbau. Die Gruppe von ca. 5 Forstwirtinnen und Forstwirten erneuern pro Jahr innerhalb einer Woche einen der 12 Spielplätze. Daraus ergibt sich ein Personalaufwand von insgesamt ca. 3,25 VZÄ (Vollzeitäquivalente) mit einer durchschnittlichen Kostensumme pro Jahr von ca. 127.000,- € (Lohngruppe E5 (39.050,-€), TV-L-Forst).

Einmal jährlich erfolgt eine Kontrolle aller Spielplätze durch einen externen Sachverständigen. Die Kosten hier-für belaufen sich für die letzten 10 Jahre auf 8.600,- €, durchschnittlich 860,- € pro Jahr.

Waldspielplätze stellen auch in Zukunft ein wichtiges Element des Erholungswaldes dar.

Aufgrund von Prioritätensetzungen hinsichtlich des Einsatzes eigenen Personals (Personalentwicklung siehe Grafik / Drucksache 17/15704) werden Dienstleistungen im Bereich der Waldspielplätze und anderer Erholungseinrichtungen wie z.B. Schutzhütten, Sitzbänke usw. vermehrt auf Dritte (Unternehmer) übertragen werden müssen.

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Vollständig siehe Drucksache 17/16 423:
Abgeordnetenhaus, Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU)
vom 11. Juni 2015 und Antwort des Staatssekretärs Christian Gabeler von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 26. Juni 2015

Vertreibung von HundeMenschen ist jetzt auch am Grunewaldsee ein politisches Ziel

Nachdem der Bezirk Steglitz-Zehlendorf an den Ufern des Neuen Großen Griebnitzsee und des Neuen Kleinen Griebnitzsee ein totales HundMenschen-Verbot ausgesprochen hat, soll dies nach dem Willen des CDU Kreisverbandes Charlottenburg-Wilmersdorf jetzt auch am Grunewaldsee erfolgen:

Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Tagesordnung – 46. Öffentliche Sitzung am 18. Juni 2015, Beginn 17:00 Uhr

Tagesordnungspunkt Ö 10.19, Drucksache 1281/4

Antrag der CDU-Fraktion
Verfasser: Susanne Klose / Gerald Mattern

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird um Prüfung gebeten, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um negative Auswirkungen durch den Beschluss des Bezirks Steglitz-Zehlendorf, das Hundeauslaufgebiet am Schlachtensee erheblich zu begrenzen, auf das Gebiet rund um den Grunewaldsee zu vermeiden. Dabei sollte es langfristig das Ziel sein, für den Grunewaldsee wieder Badequalität zu erreichen.

Der BVV ist bis zum 31.07.2015 zu berichten.

Begründung:

Durch den Beschluss des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf, die Möglichkeit des Hundeauslaufs am Schlachtensee zu beschränken, weichen private wie gewerbliche Hundehalter bereits jetzt auf das Hundeauslaufgebiet am Grunewaldsee aus. Dies führt zunehmend zu Konflikten zwischen Hundehaltern und Erholungssuchenden und lässt sich auch mit den Gesichtspunkten des Naturschutzes nicht mehr vereinbaren.

Die Situation wird zudem dadurch verschärft, das infolge nicht vorhandener Hundeauslaufgebiete im Berliner Umland neben gewerblichen Hundeführern aus Berlin vermehrt auch Brandenburger Hundebetreuungsdienste dieses Gebiet aufsuchen.

Unter dem Gesichtspunkt, das Gebiet rund um den Grunewaldsee weiterhin für alle Mitbürger erlebbar zu machen, ist eine Begrenzung des Hundeauslaufs erforderlich.

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Dann muss ich mir wohl für den Grunewaldsee auch einen neuen Namen ausdenken. Vielleicht „Griebnitzsee ist Überallsee“?

Zur Wasserqualität am Grunewaldsee bitte hier.

 

Weiterführend:

 

Der Antrag wurde – ohne öffentliche Besprechung – von der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf am 18. Juni 2015 an den Ausschuss für Umwelt und Natur übertragen.

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