Abgeordnetenhaus: High Noon im Prinzenbad: Warum musste Fuchsi sterben?

Berliner Abgeordnetenhaus, Drucksache 17/18 588

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Behrendt (GRÜNE) vom 18. Mai 2016
und Antwort von Christian Gaebler, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, vom 02. Juni 2016

High Noon im Prinzenbad: Warum musste Fuchsi sterben? (Vorgeschichte hier und hier)

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

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Frage 1: Wie kam es zum tödlichen Zwischenfall am 08.05.2016 bei dem der im Prinzenbad lebende Fuchs „Fuchsi“ sein Leben lassen musste?
Frage 2: Wie war die Auffindesituation von Fuchsi? Wer ist wann aufmerksam geworden und welche Maßnahmen wurden von wem eingeleitet?

Antwort zu 1 und 2: Ein Mitarbeiter der Berliner Bäder-Betriebe alarmierte am 07. Mai 2016 gegen 13:10 Uhr die Polizei ins Sommerbad Kreuzberg („Prinzenbad“). Der Alarmierende stellte einen „verendenden Fuchs“ fest. Bei Eintreffen der eingesetzten Dienstkräfte lag der Fuchs nahezu regungslos am Rand eines Gebüsches.

Frage 3: Warum wurde die Polizei hinzugezogen? Wie viele Einsatzkräfte waren in welchem Zeitraum vor Ort? Zu welcher Entscheidung kam die Einsatzleitung?

Antwort zu 3: Die Polizei wurde hinzugezogen, um die unaufschiebbaren Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen. Vor Ort befanden sich Kräfte eines Funkstreifenwagens des Polizeiabschnitts 53, der diensthabende Wachleiter sowie Teilkräfte der 14. Einsatzhundertschaft der Direktion Einsatz der Polizei Berlin. Die Polizei Berlin kam zu der Einschätzung, dass das Tier aufgrund der schweren Verletzungen unter den Qualen verenden wird.

Frage 4: Wurde ein Stadtförster oder ein Jäger hinzugezogen? Mit welcher Begründung traf der Hinzugezogene die Entscheidung, Fuchsis Leben zu beenden? Woraus ergab sich die Zuständigkeit des Hinzugezogenen? Über welche Qualifikation verfügte der Hinzugezogene? Wie viel Erfahrung im Umgang und Erschießen von Wildtieren hatte der Hinzugezogene? Wer erteilte die Genehmigung für den Einsatz im Prinzenbad, das kein Wald ist?

Antwort zu 4: Die sachliche Zuständigkeit der Polizei Berlin ergibt sich aus § 4 Abs. 1 Satz 1 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln). Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 ASOG Bln kann die Polizei Maßnahmen durch einen Beauftragten unmittelbar ausführen. Die tatbestandlich erforderliche konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung lag in dem aus § 1 des Tierschutzgesetzes i. V. m. Art. 20a des Grundgesetzes resultierenden Auftrag, vermeidbare Schmerzen und Leiden von Tieren zu verhindern. Für die unmittelbare Ausführung wurde ein Stadtjäger hinzugezogen. Der Stadtjäger erlegte den Fuchs waidgerecht.

Frage 5: Mit welcher Waffe wurde Fuchsi getötet? Wie viele Schüsse wurden abgegeben? Welche Körperteile wurden beschossen?

Antwort zu 5: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor.

Frage 6: Wann und durch wen wurde das zuständige Veterinäramt informiert? War das Veterinäramt vor Ort? Traf das Veterinäramt die Entscheidung, Fuchsi zu erschießen?

Antwort zu 6: Das Veterinäramt wurde durch den Polizeiabschnitt 53 am 09. Mai 2016 durch Übersendung eines Tätigkeitsberichts über den Sachverhalt informiert.

Frage 7: Welche Verletzungen lagen bei Fuchsi vor? Hatte die Badeanstaltsleitung etwaige Erkenntnisse über Fuchsis Zustand? Hätte eine medizinische Behandlung Fuchsis Leben retten können?

Antwort zu 7: Es wird auf die Antwort zu Fragen 1 bis 3 verwiesen. Weitere Erkenntnisse sind hierzu dem Senat nicht bekannt.

Frage 8: Wurden die Badegäste über die Vorgänge informiert? Wurde darauf geachtet, einen Sichtschutz und einen Sicherheitsabstand für die Badegäste (besonders für die Kinder) einzurichten?

Antwort zu 8: Sowohl die Beschäftigten des „Prinzenbades“ als auch die Polizei Berlin nahmen nach Abwägung aller Umstände davon Abstand, die Badegäste vor und während der Maßnahmen umfassend über den Sachverhalt zu informieren. Dadurch sollte ein größerer Zulauf von Schaulustigen vermieden werden. Die Einsatzkräfte sicherten den Auffindeort des Fuchses durch Umstellen ab. Dadurch wurde ein Hinzutreten oder das Beobachten des Geschehens durch Badegäste verhindert.

Frage 9: Wurde Fuchsi obduziert? Was ergab die Obduktion?

Antwort zu 9: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor.

Frage 10: Wie war der Umgang der Angestellten des Prinzenbades mit Fuchsi? Wurde Fuchsi aktiv gefüttert und getränkt?

Antwort zu 10: Einen Umgang mit dem Fuchs durch die Beschäftigten des „Prinzenbades“, auch mit anderen im Bereich des „Prinzenbades“ lebenden Füchsen, gab und gibt es nicht. Auch werden Füchse durch das Personal nicht aktiv gefüttert oder getränkt. Das Füttern von jagdbaren Wildtieren ist grundsätzlich verboten. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann nach §§ 34 und 50 des Gesetzes über den Schutz, die Hege und Jagd wildlebender Tiere im Land Berlin (LJagdG Bln) mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Frage 11: Was passierte mit den sterblichen Überresten von Fuchsi? Wurde er beerdigt?

Antwort zu 11: Es wurde nach dem für tote Wildtiere üblichen Verfahren gehandelt.

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Orientierungsläufe bald in allen Berliner Forsten möglich?

Berliner Abgeordnetenhaus – Drucksache 17 / 18 053

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 22. Februar 2016
und Antwort von Christian Gaebler von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 10. März 2016

Orientierungsläufe bald in allen Berliner Forsten möglich?

Frage 1: Welches Ergebnis haben die in der Schriftlichen Anfrage 17-17335 angekündigten Abstimmungsgespräche?

Frage 2: Falls die Gespräche noch nicht stattgefunden haben, wird um Mittteilung der Gründe und des neuen Termins gebeten?

Antwort zu 1 und 2: Es fand ein Abstimmungsgespräch zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenInnSport), der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) und den Berliner Forsten statt. Neben den nach dem Landeswaldgesetz Berlin (LWaldG) unter Beachtung der naturschutz- und wasserschutzrechtlichen Bestimmungen genehmigungsfrei möglichen Trainingsaktivitäten einzelner Sportlerinnen und Sportler waren Veranstaltungen wie organisierte Vereinstrainingsläufe und Wettkämpfe Gegenstand des Gesprächs. Für diese Veranstaltungen sind jeweils Genehmigungen nach dem LWaldG und ggf. weiteren Rechtsvorschriften einzuholen.

Gemeinsam mit dem Landessportbund, SenInnSport, SenStadtUm und den Berliner Forsten (Landesforstamt) werden in weiteren Schritten mögliche Waldgebiete, Zeiträume und Rahmenbedingungen verabredet, die Grundlage für die zukünftige Nutzung verschiedener Berliner Wälder für Orientierungslaufveranstaltungen sein werden.

Für die im Rahmen des Internationalen Turnfestes 2017 in Berlin geplanten Orientierungslaufveranstaltungen legen die Veranstalter dem Landesforstamt Berlin ein hinreichend konkretes Veranstaltungskonzept vor. Auf Grundlage dieses Konzeptes werden die Details der Veranstaltungen abgestimmt, um rechtzeitig die notwendigen Genehmigungen erteilen zu können.

Frage 3: Welche zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten der Berliner Wälder für Orientierungslaufveranstaltungen sieht der Senat?

Antwort zu 3: Die starken und vielfältigen Beanspruchungen des Berliner Erholungswaldes und seine wichtigen Schutzfunktionen insbesondere für den Natur- und Artenschutz und für die Trinkwasserversorgung machen jeweils einen Ausgleich der verschiedenen Nutzungsinteressen und entsprechende Abwägungsprozesse erforderlich. Der Berliner Senat hält vor diesem Hintergrund die verabredeten Schritte für geeignet, Orientierungslaufveranstaltungen in den Berliner Wäldern in verträglichem Maß zu ermöglichen.

 

 

 

 

 

Das „Beringer – Albrecht der Bär-Wappen“ am Jaczoturm

Der Name „Jaczoturm“ beruht auf einer Fehldeutung

Beringer-Wappen: Der Name „Jaczoturm“ ist eine Fehldeutung. Richtig wäre: „Albrecht-der-Bär-Turm

Fortsetzung von „Neues zum Jaczo-Turm„:

Wie ich am 25.07.2014 geschrieben habe, handelt es sich bei dem am Jaczo-Turm über den Eingang angebrachten Wappen um das Wappen des früheren Uradelsgeschlechts der Beringer in Anhalt (siehe Feld 4 im Anhalter Wappen). Es ist damit dem Adelsgeschlecht der Askanier zuzuordnen.

Da sich das Grundstück zum Zeitpunkt der Turmerbauung im Eigentum des Charlottenburger Chemiefabrikaten Herrn Emil Beringer (August Beringer GmbH) gehört hat, ist die bis zum 25.07.2014 offene Frage des Turmerbauers damit gelöst.

Herr Emil Beringer, Kommerzienrath zu Charlottenburg, erwarb das betreffende „Flurstück 49/10“ „An der Gatower Grenze“ im Jahre 1902. Dieses Flurstück war vorher Teil der Fläche des Gutshof Carolinenhöhe. Herr Beringer hat das Grundstück mit der Absicht erworben, seine chemische Fabrik von Charlottenburg an das Havelufer zu verlegen. Daraus resultiert die noch heute sichtbare Uferbefestigung. Dies hat sich jedoch zerschlagen und genutzt wurde das Grundstück dann offensichtlich als (Sommer)wohnsitz der Familie Beringer und später der Familie Hissink und weiterhin als kleiner „landwirtschaftlicher Betrieb“.

Die Erbauung des Turmes lässt sich anhand der verwendeten historisierenden überformatigen (Kirchen)Industrie-Ziegel und die Stempelung eines Ziegels mit „51/A1“ auf die Zeit von 1909 – 1914 zuverlässig datieren.

Wie ich bei einem Besuch am 20.02.2016 im Deutschen Technikmuseum festgestellt habe, wurde dieses Wappen aber auch noch anders verwendet, nämlich als „Hausorden Albrechts des Bären„.

Sammlung:

Spoiler

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14.03.2016 Wikipedia
(seit 20.03.2015)

[caption id="" align="alignright" width="152"] Wappen von Anhalt, Quelle: Wikipedia[/caption]

Beringer Adelsgeschlecht:
„Die Beringer sind ein konstruiertes anhaltisches Adelsgeschlecht“ – Im anhaltischen Wappen findet sich in Feld 4 in Silber eine schräglinke rote Zinnenmauer mit geschlossenem goldenen Tor, darauf linksgewendet ein schwarzer Bär mit goldener Krone und silbernem Halsband schreitend. Dieser Bär steht für das Geschlecht der Beringer und das Herzogtum Bernburg.

14.03.2016  Wikipedia Hausorden Albrechts des Bären
Der Herzoglich Anhaltische Hausorden Albrechts des Bären wurde am 18. November 1836, dem Todestag Albrechts des Bären…gestiftet. Namensgeber des Ordens war der Askanier Albrecht der Bär.
FOTO: Bruststern zum Großkreuz, Kommandeur I. Klasse, Ordenszeichen (v.o.n.u.)
14.03.2016 Ehrenzeichen-Orden.de

Hausorden Albrecht des Bären Ritterzeichen 2. Klasse

Hausorden Albrecht des Bären Kommandeurzeichen

Hausorden Albrecht des Bären Ritterzeichen 2. Klasse mit Krone

Hausorden Albrecht des Bären Ritterzeichen 1. Klasse mit Krone

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⇒ Also, ich fasse zusammen:

Herr Beringer baute in der Zeit zwischen ca. 1909 – 1914 einen Turm, welcher die Abbildung enthält, wie Albrecht der Bär den letzten Wendenfürsten Jaczo nach seiner verlorenen Schlacht und auf der Flucht in die Havel treibt. An dem Turm brachte er außerdem ein Wappen an, welches zugleich sowohl das (mythische) Adelsgeschlecht der Beringer und zugleich Albrecht den Bären symbolisiert. Und der Standort des Turms passt auch noch in das Gebiet, wo der Sage nach die Entscheidungs-Schlacht stattfand.

„Das passt wie die Faust auf’s Auge“ und ehrt nicht Jaczo, sondern Albrecht den Bären. Daher müßte der Name des Türmchens, wie ich nur nochmals feststellen kann, richtigerweise „Albrecht-der-Bär-Turm“ lauten.

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VG Berlin: Hundeverbot am Schlachtensee und an der Krummen Lanke aufgehoben

Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Hundeverbot am Schlachtensee und an der Krummen Lanke aufgehoben, weil der Uferweg nicht insgesamt als Badestelle angesehen werden könne.

Beide Seen sind Gewässer, in denen das Baden nach der Berliner Badegewässerverordnung erlaubt ist. Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf stellte im Mai 2015 rund um die beiden Seen verschiedene Schilder und beschriftete Holzpfähle auf, wonach es sich bei beiden Seen einschließlich Uferweg insgesamt um Badestellen handele. Ausgenommen hiervon ist ein ca. 600 m langes Teilstück am südwestlichen Ende des Schlachtensees. Dabei stützte sich die Behörde auf das Berliner Hundegesetz, das die Mitnahme von Hunden an gekennzeichneten Badestellen verbietet. Nach Ansicht der Behörde dient das Mitnahmeverbot dem Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen, die von badenden Hunden ausgingen. Der Kläger meint, der Uferweg könne nicht insgesamt als Badestelle qualifiziert werden, u.a. weil ein Zugang zum See über weite Strecken nicht möglich sei.

Die 23. Kammer des Verwaltungsgerichts gab der Klage statt. Der Uferweg als solcher sei keine Badestelle. Eine Badestelle nach dem Berliner Hundegesetz sei ein für die Allgemeinheit zugänglicher Bereich am Ufer eines zum Baden geeigneten Gewässers, der dem Baden und den hiermit typischerweise verbundenen Freizeitaktivitäten diene. Dies sei hier nicht der Fall, denn der Uferweg diene in erster Linie der Fortbewegung, und der Zugang zum See sei über weite Strecken durch Zäune gerade ausgeschlossen.

Entgegen der Auffassung der Behörde sei nicht jedes Badegewässer nach der Badegewässerverordnung zugleich Badestelle im Sinne des Hundegesetzes. Die eigentlichen Badestellen, an denen allein die vom Hundegesetz erfassten Nutzungskonflikte auftreten könnten, ließen sich vom Weg klar trennen. Das Ziel des Gewässerschutzes sei schließlich durch die allgemein geltende Leinenpflicht für Hunde gewährleistet, deren Einhaltung die Behörde ggf. strenger kontrollieren müsse.

Die Kammer hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.
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Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, Pressemitteilung Nr. 45/2015 vom 15.12.2015
Urteil der 23. Kammer vom 15. Dezember 2015 (VG 23 K 359.15)

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Waldklimapfad durch den Grunewald

Berliner Abgeordnetenhaus
Drucksache 17 / 17 290

  • Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 28. Oktober 2015 und
  • Antwort von Herrn Staatssekretär Christian Gaebler (SPD). Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 16. November 2015

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Wohin führt der Wald-Klima-Pfad?

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

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Frage 1: Wie ist der Stand der Planung für die Anlage eines Wald-Klima-Pfades im Grunewald?

Antwort zu 1: Die Konzeptionierung ist abgeschlossen. Das Projekt befindet sich aktuell in der Entwurfs- und Feinplanungsphase.

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Frage 2: Wie erfolgt die Finanzierung des Wald-Klima-Pfades, welche Mittel werden aus dem Haushalt des Landes Berlin bereitgestellt (bitte nach Haushaltstiteln aufschlüsseln)?

Antwort zu 2:
Gesamtmittel: 1.035.193,00 €

Projektförderung: 319.856,50 €
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB [im Rahmen des Wald-Klima-Fonds])

Landesmittel: 715.336,50 €
Strategie Stadtlandschaft – Haushalttitel 54106

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Frage 3: Wie viele und welche Objekte sind dafür geplant, welche baulichen Eingriffe sind dafür erforderlich, wie und auf welcher Länger werden Wege ausgebaut und Flächen versiegelt?

Antwort zu 3: Sämtliche Objekte (Stege und Präsentationsmöbel) werden in temporärer Bauweise aus Holz gebaut. Bis auf einen ca. 700m langen Wegeumbau von Reitweg zum Wanderweg verläuft der Pfad auf bereits existierenden Wegen.

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Frage 4: Wie soll die öffentliche Erschließung des Wald-Klima-Pfad erfolgen?

Antwort zu 4: Die Erschließung wird durch den Öffentlichen Personennahverkehr (S-Bahnhof Grunewald und Bushaltestelle am Grunewaldturm) und durch ein seitens der Agentur für Erneuerbare Energien geplantes E-Mobilitätskonzept erfolgen.

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Frage 5: Wurde hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf das FFH-Gebiet Grunewald eine FFH-Vorprüfung durchgeführt und zu welchem Ergebnis ist diese ggf. gelangt?

Antwort zu 5: Ja, es wurde eine Vorprüfung durchgeführt. Diese kam zu dem Ergebnis, dass der Wald-Klima-Pfad mit den Zielen des FFH1-Gebietes vereinbar angelegt werden kann.

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Frage 6: Trifft es zu, dass der Wald-Klima-Pfad im Bereich des NSG PechseeBarsee angelegt werden soll? Wie wird sichergestellt, dass durch den Pfad die Naturschutzziele des Gebiets nicht beeinträchtigt werden?

Antwort zu 6: Der 4 km lange Wald-Klima-Pfad soll auf einer kurzen Strecke durch das NSG2 „Barssee und Pechsee“ geführt werden und nutzt dabei überwiegend vorhandene Waldwege. Die Informationsinseln innerhalb des NSG werden auf Holzplateaus beschränkt. Durch die bauliche Anlage des Pfades wird sichergestellt, dass das NSG nicht beeinträchtigt wird. Wesentliche Bereiche des NSG sind ohnehin eingezäunt und nicht begehbar.

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Frage 7: Durch wen und in welchem zeitlichen Umfang wird der Wald-Klima-Pfad betreut und welche zusätzlichen Mittel sind für die Müllbeseitigung und die Instandhaltung vorgesehen?

Antwort zu 7: Die Betreuung wird durch die Berliner Forsten erfolgen, intensiv während der Zeit der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2017 (April – Oktober 2017) und regulär für einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Kosten für Wartung und Müllbeseitigung werden die Berliner Forsten tragen.

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Frage 8: Wurden bei der Konzeption und Planung des Wald-Klima-Pfades die anerkannten Naturschutzverbände beteiligt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Antwort zu 8: Im Rahmen des Grünen Runden Tisches der Berliner Forsten ergingen Einladungen zur Ortsbesichtigung an die Naturschutzverbände. Die letzte Ortsbesichtigung mit den Naturschutzverbänden fand am 22.09.2015 statt. Weitere Termine erfolgten mit Beteiligung der Obersten Naturschutzbehörde, dem Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege und der Stiftung Naturschutz Berlin.

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Frage 9: Welche anderen Standorte, die ggf. weniger in schutzwürdige Naturräume eingreifen, wurden für den Wald-Klima-Pfad geprüft? Was war ggf. das Ergebnis der Prüfung?

Antwort zu 9: Alternative Versionen wurden geprüft und nicht weiter verfolgt.

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Ernst Weiss an Resi Weiss

Ein Brief von Ernst Weiss aus Beetzendorf / Provinz Sachsen, an Resi Weiss nach Stecken in Böhmen. Monogrammaufdruck „E. W.“ auf der Rückseite und Zugstempel 972 und 963 vom 29.09.1923 und vom 30.09.1923 von Oebisfelde nach Salzwedel.

Leider wohl kein Brief von dem  Schriftsteller Ernst Weiss.

Wikipedia:Nach einem kurzen Aufenthalt in München ließ sich Weiß Anfang 1921 in Berlin nieder. Dort arbeitete er als freier Schriftsteller, u.a. als Mitarbeiter beim Berliner Börsen-Courier. In den Jahren 1926 bis 1931 lebte und wirkte Weiß in Berlin-Schöneberg. Am Haus Luitpoldstraße 34 erinnert daran eine Gedenktafel.

Allerdings spielen eine „Resi“ und eine „Rosi“, „17½ und 19 Jahre alt, die eine blond, die andere hellbraun“ in seiner „Erzählung in Anekdoten“: „Wer hat, dem wird gegeben“ (Erstdruck in »Das Wort« 2, Moskau 1937) eine Rolle.

Vielleicht also doch ein Brief des Schriftstellers, vielleicht an einem Urlaubsort aus der „Provinz“ geschrieben?

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Jedenfalls ist dies ein hübscher Briefumschlag auf der Zeit der Inflation in Deutschland.

Ersteigert bei ebay für insgesamt 7,30 €.

Abgeordnetenhaus: Umwandlungsgenehmigungen nach dem Landeswaldgesetz

Abgeordnetenhaus von Berlin
Drucksache 17 / 17 086

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 23. September 2015 und
Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, vom 08. Oktober 2015
Wie viel Beschleunigung bringt das Wohnungsbaubeschleunigungsgesetz des Senats?

Auszug:

Frage 2:

  • Bei wie vielen Wohnungsbauverfahren war in den vergangenen 5 Jahren eine Umwandlungsgenehmigung nach dem Landeswaldgesetz erforderlich?
  • In wie vielen Fällen wurde die Genehmigung nicht erteilt?
  • Wie lange dauerte durchschnittlich das Genehmigungsverfahren (bitte nach Baugenehmigung bzw. bauordnungsrechtlicher Zustimmung und Umwandlungsgenehmigung aufteilen)?

Antwort zu 2:

  • In den vergangenen fünf Jahren sind neben den Waldumwandlungsgenehmigungen für sonstige Vorhaben (Parkplätze, Sicherheitseinrichtungen, Straßenbau etc.) zehn Waldumwandlungsgenehmigungen erteilt worden, die Wohnungsbauvorhaben zuzuordnen sind.
  • Da sich im Vorfeld eines Antrages auf Waldumwandlung der Vorhabenträger bei Berliner Forsten nach den Möglichkeiten und einer grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit erkundigt, werden kaum Anträge abgelehnt, doch wurde hierüber keine Statistik geführt.
  • Ab Antragsdatum wird i.d.R. innerhalb von vier Wochen beschieden, hier ist unberücksichtigt, dass im Vorfeld umfangreiche Abstimmungen erfolgen.

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Meinhard Jacoby

Heute habe ich bei ebay ein neues, kleines Exponat für meine lose Briefmarkensammlung erworben.

Ein Korrespondenz-Umschlag der Buchdruckerei Gutenberg aus (Berlin) Charlottenburg, an den damals 26 Jahre alten Studenten und späteren deutschen Maler und Bildhauer Meinhard Jacoby, Colonie Grunewald, Caspar-Theyss-Straße 19.

Gestempelt am 25. August 1899, versehen mit einer Briefmarke vom Deutschen Reich der Dauermarkenserie Krone/Adler, hier 3 Pfennig, Michel Nr. 45a.

Rückseitig aller Wahrscheinlichkeit nach mit von Jacoby angefertigten kleinen Skizzen.

Kaufpreis einschließlich Versand: 4,98 €

 

 

 

PS. Zufällig sind mir dann am 12. August 2018 für insgesamt 3,52 € noch zwei Postkarten vom 05. Mai 1898 und 23. Juni 1899, adressiert an Gustav Jacoby, ebenfalls Caspar-Theyss-Straße 19, in die Hände gefallen:

 

PS 2. Und dann am 13.01.2019 noch eine am 11.02.1903 gelaufene Postkarte von „Emma von Lüschern/Lüschem“ (?) aus Friedenau an Frau Professor Jacoby, ebenfalls Caspar-Theyss-Straße 19, wegen eines Fischgerichts. Ebay für insgesamt 2,69 €.