Karl Deibel: Glückwunsch zum 24. Geburtstag

Diese Postkarte habe ich am 18. Juli 2017 für insgesamt 4,00 € über ebay ersteigert. Also wieder einmal wenig Geld für ein kleines Zeitdokument. Gelaufen ist sie am 10. April 1922 und frankiert mit insgesamt 75 Pfennig. Deutschland befand sich zu diesem Zeitpunkt kurz vor dem Einsetzten der Hyperinflation. Abgeschickt wurde sie in Charlottenburg.

Es ist eine ungewöhnliche Glückwunschkarte zum 24. Geburtstag und auch hier konnte ich etwas herausfinden:

Herr Karl Deibel war ein politischer Widerstandskämpfer gegen die NS-Diktatur, indem er unter anderem in der Großbeerenstraße 92 in den Jahren 1943 und 1944 mindestens zehn jüdische Mitbürger vor den Verfolgungen durch das NS-Regime versteckte. Er wurde am 11. April 1897 geboren und verstarb am 01. Mai 1981.

Die Karte wurde am 10. April 1922 verschickt.

  • Glückwunschgeber ist ein Herr „Hans Kolldewuppdich“, wobei dies als Wertschätzungsaxiom für „Hans Kollde“ (oder „Hans Kallde“) und „wuppdich“ stehen könnte, also „Hans drückt Dich“ oder „Hans knuddelt Dich“ oder ähnliches.
  • Über die Namen „Hans Ko(a)llde“ konnte  konnte ich nichts herausfinden.
  • Karolus dürfte für eine Bezugname auf den Vornamen „Karl“ darstellen.
  • Offen ist, was „Bundesgenosse“ bedeutet?
  • Berliner Adressbuch 1922:
    – Karl Deibel – kein Eintrag gefunden
    – Hans Kollde/Kallde – kein Eintrag gefunden
    – Lützowstraße 105:
    Ostermann & Co. Import – Export
    und Sachsawerke Ostermann & Co.

Und mit „Sachsawerke Ostermann & Co“ damit bietet Goggle ein sehr gutes Suchergebnis:

Die Firma Sachsawerke Ostermann & Co. produzierte Maschinen für die Holz-,Leder- und Textilbearbeitung. Es handelte sich um den väterlichen Betrieb von Karl Deibel. Eine ausführliche Abhandlung über Karl Deibel findet sich in dem Buch

So auf den Seiten ab 303 („Das Versteck „Großbeerenstraße 92„. Karl Deibel, Emma Trostler und andere“) und 305 ff. (Helfer: Karl Wilhelm Deibel“). Ansonsten ist er im Personenregister auf zahlreichen Seiten aufgeführt.

Ich belasse es an dieser Stelle damit, denn die Karte konnte ich zuordnen.

Bleibt nur noch die Frage offen, wer der Absender der Karte „Hans Kalldewuppdich“ ist?

 

Weiterführend:

 

Weiterführend, 10.12.2021:

Herr Ralph Boehm, Vorsitzender des Förderverein Heimatmusem Bad Sachsa e.V. konnte dankenswerterweise wie folgt weiterhelfen:

Sehr geehrter Herr Gerber, auf der Suche nach den Familien Deibel und Ostermann bin ich auf Ihre Beschreibung des EBAY-Fundes vom 1. August 2017 gestoßen.

  • Der dort genannte Karl Deibel ist der Sohn von Louis Deibel und Elisabeth geb. Fleckinger.
  • Die Firma „Sachsawerke – Ostermann & Co“ war in Bad Sachsa ansässig.
  • Der Herr „Hans Kollde…“ – wird sein Hans Koldewey (geb 29.7. oder 30.7.1895 in Bad Sachsa , gest. 1969)
  • Der „Bundesgenosse“ wird sich auf die Verbindung ehemaliger Schüler des hiesigen Gymnasiums Pädagogium beziehen (Dafür spricht auch der lateinische KAROLUS XXIV).

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1938: Deutscher Verband für entschiedenes Christentum

Dieser Brief machte mich neugierig, und so habe ich ihn bei ebay für insgesamt 2,90 € ersteigert, also wieder einmal wenig Geld für ein klitzekleines Zeitdokument.

  • Absender ist: Gustav Otto – Bundeswart des Deutschen Verbandes für entschiedenes Christentum – Berlin Charlottenburg 5 – Spandauer Straße 17.
  • Empfänger ist: Inspektor J. Bartsch – Füll 62 III – Nürnberg.
  • Gelaufen ist der Brief am 14. Oktober 1938

Zunächst einmal: Die Spandauer Straße ist heute der Spandauer Damm 54. Vor dem Haus befinden sich seit 2009/10 drei Stolpersteine.

Die Gemeinschaft für entschiedenes Christentum wurde 1881 in den USA ins Leben gerufen. Es gibt sie noch heute.

 

Abgeordnetenhaus: Hundehasser in Berlin

Abgeordenethaus von Berlin
Drucksache 18/11537

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 31. Mai 2017 zum Thema:

Hundehasser in Berlin

und Antwort vom 23. Juni 2017 der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Ist dem Senat bekannt, dass im Bereich des Tegeler Sees in den vergangenen Wochen mindestens 14 Hunde vergiftet wurden und 11 davon nicht gerettet werden konnten?

Zu 1.: Bei der für den Tegeler See örtlich zuständigen Dienststelle der Polizei (Abschnitt 11) werden aktuell 12 Vorgänge im Zusammenhang mit erkrankten bzw. verendeten Tieren bearbeitet. Betroffen sind insgesamt elf Hunde, von denen sieben tierärztlich nicht gerettet werden konnten.

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2. Ist inzwischen bekannt, womit und wie die Hunde vergiftet wurden?

Zu 2.: Nach Mitteilung der Polizei lagen ihr bis zum 14.06.17 keine abschließenden pathologischen bzw. toxikologischen Ergebnisse zu den vergifteten Hunden vor.
Nachdem ein erstes Gutachten des Bezirksamtes Reinickendorf von Berlin ergeben hatte, dass das Wasser des Tegeler Sees unbelastet ist, wurde bei weiteren Untersuchungen eine Belastung des Tegeler Sees mit Blaualgen festgestellt. In einem Fall konnte Blaualgengift bei einem verendeten Hund nachgewiesen werden, wobei nicht sicher ist, dass der Hund auch daran verstorben ist. Da auch Hunde Vergiftungserscheinungen aufwiesen, die nicht im Wasser waren, geht das Bezirksamt davon aus, dass Blaualgen nicht der einzige Grund für die Vergiftungserscheinungen sind.

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3. Sind dadurch auch spielende Kinder gefährdet?

Zu 3.: Eine verifizierte Beantwortung der Frage ist abhängig vom Ergebnis der Ermittlungen und kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen.
Da sich nach Einschätzung des Bezirksamtes Reinickendorf der Verdacht auf Giftköder zunehmend erhärtet, kann jedoch unabhängig von der durch die Blaualgenbelastung des Sees auch für Menschen vorhandenen Gefahr eine Gefährdung von Kindern bisher nicht ausgeschlossen werden.

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4. Welche Maßnahmen wird der Senat ergreifen, um weitere Vergiftungen zu verhindern?

Zu 4.: Der Senat informiert die Öffentlichkeit über Funde von Giftködern über den Giftköderatlas Berlin. Im vorliegenden Fall wurden die Bürgerinnen und Bürger auch durch Pressemitteilungen des Senats und des Bezirksamtes Reinickendorf auf die Gefahr für Kinder aufmerksam gemacht und Eltern darum gebeten, unbedingt darauf zu achten, dass Kinder nichts in den Mund stecken oder essen, was sie rund um den Tegeler See finden.
Die Einleitung konkreter Vor-Ort-Maßnahmen liegt im Falle entsprechender Ereignisse im Aufgabenbereich des jeweiligen Bezirkes. Die zuständige Ordnungsbehörde des Bezirksamtes Reinickendorf hat in dem betroffenen Gebiet rund um den Tegeler See Warntafeln aufgestellt. Außerdem erfolgten Begehungen des Bereiches durch das Ordnungsamt sowie Einsatzkräfte der Polizei, die bisher nicht zum Auffinden ausgelegter Giftköder führten.
Mit dem Ziel der Information und Sensibilisierung von Bürgerinnen und Bürgern werden uniformierte Einsatzkräfte der Polizei im Uferbereich des Tegeler Sees eingesetzt.

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5. Gibt es weitere Fälle von vergifteten Hunden in anderen Bezirken Berlins und wenn ja, wo und wie viele?

Zu 5.: Nein, weitere vergleichbare Fälle in anderen Bezirken Berlins sind dem Senat nicht bekannt.

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Berlin, den 23. Juni 2017
In Vertretung
Margit Gottstein
Senatsverwaltung für Justiz,
Verbraucherschutz und Antidiskriminierung

 

Moderne trifft auf Moderne

Diese Karte gefiel mir sofort. Zum einen eine New Yorker Hochhaus und zum anderen die „alt“-wirkenden Briefmarken direkt daneben. Vielleicht von einem Sammler geschrieben und da die Karte nur einen Empfänger und keinen Absender – ja nicht einmal einen Gruß – enthält, hat die Karte vielleicht sogar der Empfänger an sich selbst geschickt? Vielleicht von einer Urlaubsreise?

Dann hat die Karte noch einen Stempelaufdruck:

F. E. Knoke – 395 Prospect Ave. – Brooklyn (N.Y.) USA.

Zunächst hatte ich dies für einen Werbeaufdruck gehalten. Aber da die Karte auch den Stempelaufdruck „Marke umseitig“ und „Stamps over“ hat, kann es vielleicht auch sein, dass es sich bei der Firma Knoke um einen Briefmarkenversand handelt? Dies würde Sinn machen, da die beiden Briefmarken  1 1/2c Washington (#706) 1932 erschienen sind. Demnach würde es sich also evtl. um ein Briefmarkenabonnement mittels echt gelaufenen Postkarten handeln.

Nun, abgebildet ist das Woolworth-Building. Es wurde 1913 eröffnet. Ausführender Architekt war Cass Gilbert, der auch das New York Life Insurance Building und das Thurgood Marshall United States Courthouse in New York City erbaute. Das Woolworth-Bulding war über 15 Jahre lang das höchste Gebäude der Welt und gilt als prägend für den New Yorker Hochhausstil der 1920er Jahre.

Und wo ging die am 27. April 1932 abgeschickte Karte hin: Nach Berlin-Spandau, in den Tannenweg 10. Der Tannenweg ist Bestandteil der Waldsiedlung Hakenfelde, einer Gartenstadt, welche 1919 fertiggestellt wurde.

Das Woolworth-Building steht für eine neue Zeit, für Städte, welche mit imposanten Kathedralen wie nie zuvor in den Himmel wachsen. Die Waldsiedlung Hakenfelde hingegen steht ebenfalls für eine neue Zeit, nämlich für die Schaffung von attraktiven Wohnraum im Grünen für Arbeiter, welche bisher beengt in den Hinterhöfen der zu schnell wachsenden Stadt Berlin und Spandau wohnten.

Moderne trifft auf Moderne: Aber doch so unterschiedlich.

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Hans Dammann: Bildhauer und Reserveoffizier

Bei ebay am 05.06.2017 für insgesamt 5,19 € ersteigert.

Um diese Karte zuordnen zu können, habe ich einen Blick in das Berliner Adressbuch des Jahres 1922 geworfen:

Hans Dammann, Bildhauer, Grunewald, Schinkelstraße 2

Auszug aus Wikipedia:

Hans Dammann (* 16. Juni 1867 in Proskau, Landkreis Oppeln, Schlesien; † 15. Juni 1942 in Berlin) war ein deutscher Bildhauer.

Da Hans Dammann Reserveoffizier war, wurde er gleich zu Beginn des Ersten Weltkrieges eingezogen.

Laut der Karte war er seinerzeit Offizier des 3. Garde-Regiments zu Fuß. Als Teil der 1. Garde-Infanterie-Brigade machte das Regiment zu Beginn des Ersten Weltkriegs am 2. August 1914 mobil. Im Verbund mit der 1. Garde-Infanterie-Division nahm es am Vormarsch in das neutrale Belgien teil und kämpfte zunächst bei Namur. Das Regiment wurde ab dem 13. Dezember 1918 in Berlin demobilisiert und im Juni 1919 schließlich aufgelöst.

Hans Dammann schuf unter anderem zahlreiche Kriegerdenkmale. Eines davon war das am 06. Mai 1923 auf dem Truppenübungsplatz Döberitz eingeweihte Denkmal für die Gefallenen des 3. Garde-Regiments zu Fuß im I. Weltkrieg, genannt der „Löwe von Döberitz“. Von diesem Denkmal besteht heute nur noch ein Überrest. Herr Martin Conrath hat sich ausführlich mit den Denkmal beschäftigt und 2012 eine interessante Abhandlung veröffentlicht: Zur Geschichte der Döberitzer Heide Supplemente #12.

In der Schinkelstraße wohnte 1922 außerdem auch noch Bruno Damann.

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Abgeordnetenhaus: Sachkundenachweis und „Hundeführerschein“

Abgeordenetnhaus: Drucksache 18 / 10 821

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) vom 15. März 2017
und Antwort der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vom 11. April 2017

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Sachkundenachweis und „Hundeführerschein“

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Frage 1. Wie und durch wen kann die im neuen Hundegesetz geforderte Sachkunde von Hundekäufern bzw. Hundebesitzern festgestellt werden?

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Frage 2. Wird der von verschiedenen Verbänden in Berlin abgenommene „Hundeführerschein“ vom Senat als ausreichender Nachweis für die im neuen Hundegesetz geforderte Sachkunde gewertet?

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Frage 3. In welcher Form können Hundebesitzer sonst die geforderte Sachkunde nachweisen?

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Frage 4. Wie viele Hundeführerscheine wurden im Jahr 2017 bereits in Berlin abgenommen?

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Frage 5. Wie hoch ist derzeit die Zahl der Hundeführerschein-Besitzer in Berlin?

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Frage 6. Wie will der Senat erreichen, dass möglichst viele Hundehalter einen Sachkundenachweis ablegen?

…Hunde, deren Haltung bereits vor Inkrafttreten des Hundegesetzes aufgenommen wurde, sind von der allgemeinen Leinenpflicht nach § 28 Absatz 2 des Hundegesetzes ausgenommen…

Abgeordnetenhaus: Wann geht es mit dem Teufelsberg weiter?

Abgeordnetenhaus, Drucksache 18 / 10 854

Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 27. März 2017
und Antwort der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 10. April 2017:
Wann geht es mit dem Teufelsberg weiter?

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

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Frage 1: Welche konzeptionelle Überlegungen hat der Berliner Senat zur zukünftigen Nutzung des Teufelsbergs insbesondere des Teils mit der ehemaligen Abhörstation?

Antwort zu 1: Entsprechend der Darstellungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms Berlin strebt der Senat eine Wiedereingliederung der Fläche des Teufelsberges in den Grunewald an. Die oberste Naturschutzbehörde sieht im Rahmen der geplanten Schutzgebietsausweisung des Grunewaldes auf der Grundlage von Natura 2000 die Integration des Areals vor.
Nach vier Sitzungen (runder Tisch), an denen u. a der jetzige Regierende Bürgermeister, Mitglieder des Abge-ordnetenhauses und der BVV1-Charlottenburg-Wilmersdorf sowie Vereine und Bürgerinnen und Bürger des Aktionsbündnisses Teufelsberg teilgenommen haben, war man sich einig, dass eine öffentlichen Nutzung des Geländes anzustreben ist. Innerhalb des Rahmens des baulichen Bestandes wurden z.B. eine Aussichtsplattform, eine Ausflugsgaststätte, ein kleines Museum/Archiv bzw. ein Wald-/Abenteuerspielplatz favorisiert. Aufgrund gegenläufiger Interessen der Eigentümergemeinschaft, die eine kommerziell ausgerichtete Nutzung einfordert, und dem Interesse der Vertreter der Vereine und Bürger, die einen Rückbau der Baulichkeiten und nur eine zurückhaltende Nutzung eröffnen wollen, wurden noch keine weitergehenden konkretisierenden Planungen vorangetrieben.

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Frage 2: Wie beurteilt der Berliner Senat den Zustand des Areals mit der ehemaligen Abhörstation auf dem Teufelsberg, seit wann ist der Zustand wie nachgefragt und warum hat sich an der Situation bis heute nichts geändert?

Antwort zu 2: Das Land Berlin hat nur wenig Einfluss auf den Zustand des Teufelsbergareals, da sich das Ge-lände der ehemaligen Abhörstation in Privatbesitz befindet; der Pächter zeigt sich gegenüber dem Umweltamt Charlottenburg-Wilmersdorf bemüht, einen ordnungsgemäßen Zustand des Grundstücks herzustellen; seit 2015 wurde z.B. Abfallentsorgung vorgenommen.

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Frage 3: Wie beurteilt der Berliner Senat die Forderungen der Bürgerinitiative Teufelsberg und inwieweit wird die BI und die angrenzenden Siedlervereine in die Planung einbezogen?

Antwort zu 3: Partizipation ist dem Senat eine wichtiges Anliegen. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, wie auch die Bürgerinitiative und die angrenzenden Vereine werden Gelegenheit zur Stellungnahme und Erörterung erhalten, sobald erste Planungsüberlegungen initiiert werden – dies ist jedoch zurzeit nicht absehbar.

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Frage 4: Wann ist mit konkreten Schritten zur Änderungen der Situation zu rechnen, mit welchen Kosten ist zu rechnen und inwieweit sind in welchem Umfang Haushaltsmittel dafür eingestellt worden?

Antwort zu 4: Die Eigentümer streben eine gewinnorientierte Grundstücksverwertung durch hohe Ausnutzung des Areals an, die mit den Vorstellungen des Senats von einer grundsätzlichen Wiedereingliederung in die Erholungslandschaft des Grunewaldes nicht übereinstimmt. Eine Einigung ist derzeit nicht absehbar. Kostenschätzungen liegen nicht vor.
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Berlin, den 10. April 2017
In Vertretung
Jens – Holger Kirchner
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

 

 

 

 

Städtische Wildschweine bevorzugen natürliche Nahrung

Anders als vermutet kommen Wildschweine nicht nach Berlin, um dort Mülleimer zu plündern oder andere Nahrungsquellen aus menschlicher Herkunft zu nutzen. Im Gegenteil, auch Stadtschweine ernähren sich vorzugsweise von natürlichen Ressourcen. Das ist das überraschende Ergebnis einer Studie des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (IZW), die von National Geographic und der Stiftung Naturschutz Berlin unterstützt wurde. Die ForscherInnen untersuchten Mägen von 247 Wildschweinen aus Berlin und dem Umland. Die Forschungsergebnisse wurden jetzt in der wissenschaftlichen Zeitschrift „PLOS ONE“ veröffentlicht.

Immer mehr Wildtiere leben in Städten, auch in Berlin, das als „Hauptstadt der Wildschweine“ bekannt ist. Aufgeteilt in vier Forstgebiete sind 20 % des Berliner Stadtgebiets von großflächigen Wäldern bedeckt, ideal für Wildtiere aller Art. Allerdings leben Berliner Wildschweine nicht nur in diesen Stadtwäldern, sondern werden auch regelmäßig in innerstädtischen Parks oder Gärten gesichtet und bringen dort sogar Frischlinge auf die Welt.

Wildschweine sind Allesfresser und bekannt für ihre hohe Flexibilität bei der Nahrungssuche; die aufgenommene Nahrung spiegelt in der Regel die Verfügbarkeit von Nahrungsquellen im untersuchten Lebensraum wider. Bislang wurde angenommen, dass sie vor allem durch ein attraktives Nahrungsangebot wie Kompost, sonstiger Abfall oder auch direkte Fütterung durch Anwohner in die Siedlungen gelockt werden. Derartige Beobachtungen wurden bereits bei anderen Wildtieren wie Schwarzbären in Nordamerika, Makaken in Indien und Füchsen in urbanen Lebensräumen in Europa gemacht. Um diese Vermutung auch bei Berliner Wildschweinen zu überprüfen, sollten die Zusammensetzung und der Energiegehalt ihrer Nahrung im Vergleich zu ländlichen Wildschweinen aus Brandenburg untersucht werden. Die ForscherInnen beprobten dazu 247 Mägen von gejagten Wildschweinen und analysierten die Landschaftsstrukturen an den Sammelorten.

„Überraschenderweise fressen Wildschweine in Berlin und Brandenburg fast ausschließlich natürliche Nahrungsmittel, vorrangig Eicheln, Engerlinge, Fasern oder auch Mais, während Nahrungsmittel aus direkter menschlicher Herkunft nur einen Bruchteil ausmachen. So waren nur in vier von 247 Mägen Brot mit Wurst und Käse und in weiteren fünf Mägen Plastikpartikel  zu finden“, berichtet Leibniz-IZW Doktorandin Milena Stillfried, die die Studie durchführte. Ihre Analysen zeigen, dass es trotzdem Unterschiede zwischen Stadt und Land gibt. Stadt und Land unterscheiden sich in der Landschaftsstruktur und damit auch in der Verfügbarkeit natürlicher Nahrung; so gibt es in Berlin beispielsweise mehr masttragende Mischwälder in denen die Wildschweine mehr Eicheln oder Bucheckern finden, während in Brandenburg, neben landwirtschaftlichen Flächen, eher „nahrungsarme“ Kiefernwälder dominieren. Der Energiegehalt der im Magen gefundenen Nahrung war in Berlin höher als in Brandenburg, was vermutlich auf die erhöhte Aufnahme von Eicheln zurückzuführen ist. Analysen von Makronährstoffen wie Protein, Fett, Stärke oder der Fasergehalt zeigen, dass nicht das Stadt- oder Landleben an sich, sondern die Zusammensetzung der Landschaft innerhalb des Streifgebiets eines Wildschweins die Nahrungsqualität bestimmt. So wurden beispielsweise erhöhte Stärkewerte in Mageninhalten nachgewiesen, wenn ein Großteil der durchstreiften Fläche landwirtschaftlich genutzt wurde, während der Proteingehalt der Nahrung in Nadelwäldern stark abfiel. Wildschweine in ländlichen Gebieten profitierten teilweise von menschlich geprägten, urbanen Landschaftsstrukturen, da in ländlichen Gebieten mit hoher Flächenversiegelung energiereichere Mageninhalte gefunden wurden.

Während Wildschweine im ländlichen Gebiet Begegnungen mit Menschen meiden, lernen sie in der Stadt, dass vom Menschen oftmals keine direkte Gefahr ausgeht und sie auch in unmittelbarer Nähe zu menschlichen Behausungen geeignete Lebensräume und Nahrung finden können. Noch nutzen sie auch in der Stadt eher natürliche Lebensräume, aber wie lange noch? „Aufgrund der hohen Lernfähigkeit der Wildschweine ist es wichtig, sie nicht zu füttern und Kompostbehälter sowie Mülleimer zu sichern, da Wildschweine mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Ressourcen aus menschlicher Herkunft zurückgreifen, falls sie einfach zugänglich sind oder natürliche Nahrungsressourcen knapp werden“, so die Initiatorinnen des neuen Forschungsschwerpunktes „Urbane Wildtierökologie“, Stephanie Kramer-Schadt und Sylvia Ortmann, die diese Initiative 2012 am Leibniz-IZW ins Leben gerufen haben.

Um Konflikte langfristig zu vermeiden, sollte sich die städtische Bevölkerung an gewisse Regeln halten. Wildschweine in urbanen Gebieten sind bekannt für wiederholt auftretende Schäden an privaten und öffentlichen Grünanlagen, die sie bei der Nahrungssuche verursachen. Viele BürgerInnen haben Angst vor den eigentlich friedlichen Wildschweinen. Die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Ernährungsweise der Wildschweine in Berlin und Brandenburg tragen zum Verständnis von Prozessen der Urbanisierung bei. Für die Behörden könnte die aktuelle Studie eine wichtige Datengrundlage für einen verbesserten Umgang mit Mensch und Wildtier sein.

Publikation:

Stillfried M, Gras P, Busch M, Börner K, Kramer-Schadt S, Ortmann S (2017): Wild inside: urban wild boar select natural, not anthropogenic food resources. PLOS ONE.

https://doi.org/10.1371/journal.pone.0175127

Quelle: Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) im Forschungsverbund Berlin e.V., Pressemitteilung vom 13.04.2017

 

OVG: Kein generelles waffenrechtliches Bedürfnis für Schalldämpfer zum Zweck der Jagdausübung

Das Oberverwaltungsgericht hat heute ent­schie­den, dass ein in Ber­lin leben­der Kläger, der in sei­ner Frei­zeit der Jagd nach­geht, nach gel­ten­der Rechts­lage kei­nen An­spruch auf Erteilung einer waffen­recht­lichen Erwerbs­be­rech­ti­gung für einen Schall­dämp­fer zum Zwecke der Jagd­aus­übung hat. Damit hat es die voran­ge­gan­gene Ent­schei­dung des Ver­wal­tungs­ge­richts Berlin (Urteil vom 26. Novem­ber 2014 – VG 1 K 208.13 -) im Ergeb­nis bestätigt.

Für die Ertei­lung einer waf­fen­recht­lichen Erwerbs­be­rech­ti­gung ist ein waf­fen­recht­liches Bedürf­nis er­for­der­lich. Zwar wird in der Spe­zial­rege­lung des § 13 WaffG ein Bedürf­nis der Jäger für den Er­werb und Be­sitz der für die Aus­übung der Jagd erfor­der­lichen Schusswaffen aner­kannt (sog. „Jäger­privi­leg“). Nach Auf­fas­sung des 11. Se­nats ist diese Vor­schrift aber ins­beson­dere im Hin­blick auf den Zweck des waf­fen­recht­lichen Bedürfnisprin­zips und die Ent­ste­hungs­ge­schich­te der Norm nicht dahin­ge­hend aus­zu­le­gen, dass der Ge­setz­ge­ber damit zu­gleich auch ein Bedürf­nis für die Benut­zung von Schalldämp­fern zur Jagd an­er­ken­nen woll­te. Denn die Ver­wen­dung von Schall­dämp­fern zur Jagd wird kon­tro­vers beur­teilt und ist bis heu­te in den Lan­des­jagd­ge­set­zen ver­schie­de­ner Bun­des­län­der sogar aus­drück­lich ver­bo­ten. So­weit das waf­fen­recht­liche Bedürf­nis eines Jä­gers – wie im ent­schie­de­nen Fall – nicht auf­grund beson­derer Um­stän­de im kon­kre­ten Ein­zel­fall ab­wei­chend zu beur­tei­len ist, muss die grund­sätz­liche Ent­schei­dung hier­über dem Ge­setz­geber vor­be­hal­ten blei­ben. Dass ein­zel­ne Bundes­län­der (da­run­ter auch Branden­burg) für ihren Be­reich in­zwi­schen an­ders ver­fah­ren, ver­mag an dieser recht­lichen Beur­tei­lung nichts zu än­dern.

Wegen der grund­sätz­lichen Bedeu­tung der Rechts­frage hat der Senat die Re­vision zum Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt zuge­lassen.

Quelle: OVG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung Nr. 10/17 zum Urteil des 11. Senats vom 6. April 2017 – OVG 11 B 11.16 –

 

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