Bürger-Petition: Aufhebung des Hundeverbots am Schlachtensee/ Krumme Lanke

P E T I T I O N

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Aufhebung des Hundeverbots am Schlachtensee/ Krumme Lanke

Hier direkt unterzeichnen:

Online Petition Nr. 1 seit 14.01.2015 bei AVAAZ

Wieder soll den Hunden und ihren Besitzern eine der sowieso schon zu wenigen Möglichkeiten des Freilaufs genommen werden, schlimmer noch: nicht einmal mit Leine sollen unsere geliebten Vierbeiner an die Krumme Lanke und den Schlachtensee dürfen (an deren grunewaldabgängigen Seiten sowieso bereits Leinenzwang besteht!). Durchgesetzt von Frau Christa Markl im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf und geltend gemacht ab April/Mai 2015.
Die haltlose Begründung: Die Hunde seien eine Gefahr für badende Kinder (es gab keine aktenkundigen Vorfälle die diese Aussage untermauern !!!) und zu dem würden sie die Gewässer verschmutzen.
Wir bitten um die Aufhebung dieser Neuerung (Hundeverbot an den Uferwegen/Badestellen der bislang zum Hundeauslaufgebiet gehörenden Uferseiten)

 

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Weitere Informationen auch bei facebook: hier.

sowie

www.hundeamschlachtensee.berlin

mit einer weiteren Online-Petition:

Online Petition Nr. 2 seit 27.01.2015 bei OPENPETITION

Aufhebung des Hundeverbots am Schlachtensee/Krummen Lanke & Problemlösung im Sinne aller Betroffenen
Hundehaltern sollen mit Ihren Hunden weiterhin die Uferwege der Seen betreten dürfen!
Mit dem Beschluss des Bezirksamts Steglitz – Zehlendorf (20150113 VzK Beschluss Nr. 907 Drs.1318) wird ab 15.05.2015 de facto allen Hundebesitzern der Zugang zum Schlachtensee und der Krummen Lanke verboten.
Den Ausgang mit dem Hund an den Uferwegen des Schlachtensee und der Krummen Lanke auch an der Leine zu verbieten entspricht de facto einem Verbot für den Hundehalter persönlich!
Die Begründungen dafür sind teilweise sachlich falsch, einseitig oder unvollständig und bislang in keiner Weise für die Öffentlichkeit nachvollziehbar belegt.
Da es bislang keinerlei öffentliche Diskussionen oder gar Beteiligung an dem Prozess gab, wurden Alternativen, die den berechtigten Teil der Begründungen vollständig genüge tun, nicht hinreichend in Erwägung gezogen.
Wir fordern eine Aussetzung des Beschlusses, einen offenen Dialog mit der Politik, Erörterung alternativer Lösungen und einen Beschluss, der die Interessen aller Betroffenen berücksichtigt.
Begründung:
An dieser Petition kann und sollte sich jeder Bürger beteiligen, der für ein friedvolles und verständnisvolles Miteinander von Menschen mit unterschiedlichen Interessen steht.
Die jetzt entfachte öffentliche Diskussion verläuft stark polarisiert. Es besteht die Gefahr, dass durch die Spaltung in die Parteien: „Für Hundeverbot“ und „Gegen Hundeverbot“ zwei Interessengruppen gegeneinander aufgebracht werden, statt eine Lösung für ein friedliches Miteinander zu finden.
Dies bei der Politik einzufordern ist das Recht eines jeden Bürgers und dafür stehen die Verfasser dieser Petition.
Wer mehr über die Hintergründe, die Fakten und Entscheidungsgrundlagen und unsere alternativen Vorschläge, die das berechtigte Interesse aller Betroffenen berücksichtigen, wissen will, der kann diese erhalten auf unserer Website:
www.hundeamschlachtensee.berlin
Im Namen aller Unterzeichner/innen.
Berlin, 27.01.2015 (aktiv bis 26.03.2015)

 

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Siehe auch: Bürgerinitiative „Berliner Schnauze

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Promblemübergreifend folgendes Argument des Tierschutzvereins Berlin in „„Einseitiges“ Hundeverbot am Schlachtensee“ vom 03.02.2015:

„Wichtig wäre es, den Druck von den Hundeauslaufgebieten im Südwesten Berlins zu nehmen, indem auch in anderen Bezirken endlich größere Hundeauslaufgebiete eingerichtet werden. Dann gäbe es die Probleme in dem genannten Bereich nicht“, sagt Wolfgang Apel, Präsident des Tierschutzvereins für Berlin…“

Und vermutlich wäre es auch richtig hier das Bundesland Brandenburg mit einzubeziehen.

Der Bedarf dafür ist schließlich nicht zu übersehen.

 

Weiterführend:

Grunewaldsee: Wasserqualität

Seit 2003 besteht im Grunewaldsee ein Badeverbot. Schuld sind nach einem Artikel in der Berliner Morgenpost vom 19.09.2003 jedoch nicht die Hunde, sondern: „Auch der Grunewaldsee werde bei starken Regengüssen über die Zuflüsse aus Diana- und Hundekehlensee sowie den Hundekehlegraben zu stark mit Schadstoffen und Bakterien angereichert.“ Laut einem Artikel im Tagesspiegel vom 23.05.2004 wurde dann ein Badeverbot verhängt, weil Bußgelder aus Brüssel drohten, und zwar in empflindlicher Höhe: „Für jeden Tag, den die Verschmutzungen über den Maximalwerten liegen, könne Brüssel ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe gegenüber der Bundesregierung verhängen, das diese sicherlich an Berlin weiterreichen werde, sagte der Sprecher des zuständigen Landesamtes für Gesundheit und technische Sicherheit (Lagetsi), Robert Rath…“ Das generelle Badeverbot hatte dann zur Folge und bot den Vorteil, dass seitdem der Senat den Verschmutzungsgrad des Grunewaldsees nicht mehr regelmäßig prüfen und die Werte nach Brüssel melden muss.

 

 

 

Grunewald: Behörden schränken Hundeauslaufgebiet im Hochsommer massiv ein

HundemenschverbotMit der Badesaison 2015, welche am 15. Mai beginnt, verändern sich die Grenzen des Hundeauslaufgebiets Grunewald im Bereich von Schlachtensee, Krumme Lanke und dem Riemeisterfenn. Tabu sind für Hunde künftig alle Fußwege um den Schlachtensee und um die Krumme Lanke in einem Abstand von 5,50 m um die Seen herum. Menschen mit Hunden dürfen diesen Bereich nicht mehr betreten, auch dann nicht, wenn die Hunde angeleint sind.

Zwar handelt es sich bei der Einschränkung angeblich nur um ca. 4 Prozent der Fläche des Hundeauslaufgebiets. Jedoch sind dies die im Hochsommer wichtigsten Flächen, damit  die Hunde trinken und sich abkühlen können. Mein Hund benötigt das jedenfalls bereits ab einer Temperatur von + 25 Grad.

Ohne Wasserzugang sind im Hochsommer die verbleibenden Auslaufteile minderwertig. Damit verbleibt von der gesamten Hundeauslaufläche des Grunewaldes im Hochsommer mit Wasserzugang nur noch der Grunewaldsee, welcher damit wohl noch mehr überlaufen sein wird und wo zu erwarten ist, dass es dort dann zwangsläufig auch zu einer Sperrung für Hunde kommen wird.

Die Entscheidung wurde vom Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf getroffen und vom Berliner Senat unterstützt.

 

Weiterführend:

  • Tagesspiegel, 14.01.2015:Der Beschluss und das Merkblatt für Hundehalter im Wortlaut als pdf-Datei
  • Tagesspiegel, 14.01.2015:
    Und was ist mit den behaupteten gesundheitlichen Risiken? Die Veterinärin und Geschäftsführende Direktorin der Tierklinik Düppel, Barbara Kohn, sieht durch badende Hunde „kein akutes Risiko für den Menschen“. Der Bezirk solle erst einmal „die konkrete Gefährdung mit Studien und Daten belegen“, bevor etwas beschlossen wird. Im Übrigen würden ja ohnehin nur gesunde Hunde fröhlich ins Wasser springen..
  • Tagesspiegel, 15.01.2015:
    Interview mit einem Labrador: „Wir kacken nicht ins Wasser!“

 

 

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Pfaueninsel: PKW kippt von der Fähre

Berliner Feuerwehr, Meldung vom 23.09.2014 –  20:34 Uhr

Straße: Pfaueninselchaussee
Ortsteil: Wannsee

Beim Befahren der Fähre zur Pfaueninsel rollte ein PKW über das Ende der Fähre hinaus und kippte in die Havel. Der Fahrer des Fahrzeugs konnte sich noch vor dem Versinken des Wagens selbst in Sicherheit bringen.

Zu Bergung wurden zwei Taucher eingesetzt. Mit dem FwK 30 wurde das Fahrzeug an Land gehoben und dem Eigentümer übergeben.

Eine Gefährdung der Umwelt durch austretende Betriebsstoffe konnte verhindert werden.

Eingesetzte Kräfte: 1 LHF, 1 AB-Rüst Wasser, 1 GW Wasser, 1 RW 3, 1 FwK 30, 1 LB, 1 ELW

siehe auch:

 

Am Schlachtensee sollen Hunde an die kurze Leine

Tagesspiegel, 01.08.2014: Am Schlachtensee sollen Hunde an die kurze Leine

 

Eine Lösungsmöglichkeit wäre:

  1. Sperrung des westlichen Schlachtenseeufers als Hundeauslaufgebiet.
  2. Freigabe der gesamten Krummen Lanke als Hundeauslaufgebiet, bis auf vielleicht die südliche Badestelle zur Wolfsschlucht/Schlachtensee hin.
    • Freigabe der Badestelle an der Krummen Lanke zum Riemeistersee hin als Hundebadestelle und Schaffung einer zweiten Hundebadestelle am Westufer (Autobahnseite).
    • Ansonsten Einzäunung der gesamten Uferbereiche, so wie auch schon am Grunewaldsee geschehen.

Müllbehälter für die Entsorgung der Hundetüten sollten unbedingt aufgestellt werden.

 

Neues zum Jaczo-Turm

pdf-download2014-04-02 Jaczoturm - WappenHerr Emil Beringer ist als Erbauer des Turmes anzusehen

„Der „Albrecht-der-Bär-Turm“: Ein katholisches Christianisierungs-Denkmal (in eigener Sache)“, so lautete die Überschrift eines mehrseitigen Aufsatzes, welchen ich in Bearbeitung hatte. Bis, ja bis ich mich soeben mit dem Wappen am Turm beschäftigt habe, siehe rechts.

Es handelt sich hierbei um das Wappen des früheren mythologischen Uradelsgeschlechts der Beringer in Anhalt (siehe Feld 4 im Anhalter Wappen). Es ist damit dem Adelsgeschlecht der Askanier zuzuordnen. Albrecht der Bär, welcher der Sage nach 1157 den letzten Wendenfürsten Jaczo in einer Schlacht am Westufer der Havel vernichtend geschlagen hatte, war der erste Askanische Markgraf von Brandenburg. Mit seinem Sieg wurde die Mark Brandenburg christlich.

Das Grundstück Gatower Straße 199, auf welchem sich der Turm befindet, gehörte ab 1901/1902 Herrn Kommerzienrat Emil Beringer. Er war ein Sohn von Herrn Christian August Beringer, Inhaber einer chemischen Fabrik in Charlottenburg und verstarb am 13. Januar 1920. Er ist im Familiengrab auf dem evangelischen Luisenfriedfhof II in Westend beerdigt. Laut der Edition Luisenstadt war er “von 1876 bis 1903 unbesoldeter Stadtrat. Das Grundstück an der Havel hatte Herr Beringer mit dem Ziel erworben, nach dorthin seine chemische Fabrik zu verlegen, was sich dann aber zerschlagen hat.

Es ist naheliegend anzunehmen, dass sich Herr Beringer als in verwandtschaftlicher Beziehung zu „Albrecht den Bären“ stehend verstanden hat, bzw. sich zumindestens der mythologischen Abstammung seines Nachnamens Beringer bewusst war. Und so hat er sich und seiner Familie (also seinem „Geschlecht“) mit diesem Turm ein eigenes Denkmal gesetzt, vielleicht ernst, aber vielleicht auch einfach nur „spielerisch„.

Der Turm stellt in diesem Sinne auch kein „Jaczo-Denkmal“ dar. Die Tafel an seiner Seite mit der Inschrift:

Has per fauces, Jaczo, princeps Slavorum, / ab Alberto Urso pulsus, ad habelam evasit. / Anno Domini MCLVII.
(Durch diese Schlucht wurde Jaczo der Slawenfürst im Jahre des Herrn 1157 von Albrecht dem Bären verfolgt und in die Havel getrieben.)

ehrt nicht Jaczo, sondern Albrecht den Bären. Auch nimmt die Inschrift nicht Bezug auf die Schildhornsage. Jaczo wurde an dieser Stelle in die Havel getrieben und damit endet die Darstellung am Turm. Sein heutiger Name „Jaczoturm“ ist daher falsch und resultiert aus einer Fehlinterpretation bzw. der Unkenntnis über seine(n) Erbauer. Richtig wären die Namen: „Albrecht-der-Bär-Turm„, „Askanierturm“ oder „Beringerturm„.

Der Turm besteht zu einem großen Teil aus überformatigen, roten Ziegelsteinen, wie sie ab 1900 im historisierenden „märkischen“ Kirchenbau verwendet wurden. So befindet sich ein Ziegel mit der Stempelung „51/A1“ rechts an seinem Eingang. Vergleichbare Ziegelsteine mit ähnlichen Stempeln habe ich an der Katholischen St. Marien-Kirche in Spandau (erbaut 1909/10 mit der damaligen Anschrift: Askanierring 11-12, heute Flankenschanze 43) und an der Katholischen St. Marien-Kirche in Friedenau (erbaut 1913/14) gefunden. Die Ziegel der St. Marien-Kirche in Spandau stammen von den “Rathenower Verblendwerke C. G. Matthes & Sohn”. Bei der Stempelung handelt es sich um nichts anderes als Katalognummern.

Meines Wissens sind leider keine Kataloge der Ziegelei Matthes überliefert, so dass die Einschätzung, von wann bis wann der Ziegel mit dem Katalog-Stempel „51/A1“ zum Verkauf angeboten wurde, zunächst nur anhand der beiden Kirchen geschätzt werden kann. Demnach liegt das Baujahr des Turmes in der Zeit von 1909 bis 1914.

Unklar ist, weshalb der Turm aus Ziegeln errichtet wurde, welche wegen ihres Überformates eher für Gebäude in einem monumentalen Stil, wie Kirchen oder Museen verwendet wurden, zumal die Ziegel am diesem kleinen Turm keinen derartigen Wert haben, außer vielleicht, dass der Turm durch das historisierende Maß auch älter wirken soll.

Es wäre daher interessant die Frage zu klären, wie Herr Beringer ausgerechnet an diese Ziegel geraten ist? Wurden sie einfach nach Katalog bestellt? Oder handelt es sich um Überschuss-Ziegel vom Bau der St. Marien-Kirche in Spandau oder in Friedenau? Wie gelangten sie dann aber auf das Grundstück? Gab es damals einen Kontakt zwischen Herrn Beringer und der katholischen Kirche in Berlin? Sollte dies der Fall sein, so würde ich es für möglich halten, dass der Turm nicht nur nach eigener Intention, sondern unter Mitwirkung von Mitgliedern der Katholischen Gemeinde errichtet wurde. Vielleicht sogar erst auf deren Vorschlag hin. Es würde dahingehend Sinn machen, weil die Geschichte der katholischen Pfarrgemeinde zu Spandau eben in jenem Jahr 1157 begann: Herr Franz Kohstall, Geschichte der katholischen Pfarrgemeinde Spandau, Einleitung: „…bis unter den Askaniern die Germanisierung und Christianisierung der Mark vollständig wurde. … und hier setzt meine Geschichte der katholischen Pfarrgemeinde Spandau ein, der Gemeinde zu S. Marien.“ und sich die katholische Kirche um 1900 in einer Diaspora befand, gegen welche sie sich zu wehren versuchte (umfangreich beschrieben 1993 von Herrn Prof. Dr. Dr. Andreas Tacke, Kirchen für die Diaspora, Christoph Hehls Berliner Bauten und Hochschultätigkeit 1894-1911). Viele Aspekte fallen hier passend zusammen. Einen derartigen Kontakt zwischen Herrn Beringer und (einzelnen) namhaften Mitgliedern der katholischen Kirche kann ich aber nicht belegen.

Momentan bewerte ich den Turm einfach als eine Art „Familiendenkmal“. Möglicherweise auch wirklich einfach nur (mit) zum Spielen für die Enkelkinder gedacht und zusammen mit den anderen (späteren) Gartenanlagen Wasserfall, Teich und Brunnen ein Garten-Ensemble darstellend. Mit dem Jaczo-Denkmal auf Schildhorn hat er nichts zu tun. Das Jaczo-Denkmal auf Schildhorn befindet sich auch nicht gegenüber der Schlucht, in welcher such der Turm befindet. Das Schildhorn-Denkmal befindet sich, in Übereinstimmung mit der 1823 von Herrn Valentin Heinrich Schmidt mit konkreten Handlungsorten begründeten Sage, gegenüber der Landzunge „Sack„, dorthin zeigen das Schild und das (evangelische) Kreuz. Sollte sich jedoch ein Kontakt zwischen der Familie Beringer und Mitgliedern der katholischen Kirche belegen lassen, so kann der Turm zusätzlich wohl auch als katholisches Gegendenkmal zur Schildhornsäule verstanden werden. Nicht auszuschließen wäre dann sogar, dass an seiner Errichtung Herr Prof. Christoph Hehl beteiligt war. Denn ich gehe davon aus, dass dem Turm als Bauwerk eine Planung zugrunde gelegen hat.

Da am Turm das Familienwappen der Beringer angebracht ist, dürfte es auszuschließen sein, dass der Turm vor 1901 von einem der Vorbesitzer des Grundstücks erbaut wurde. Denn nicht nur das Familienwappen, sondern auch das Alter des Ziegelsteins mit dem Stempel „51/A1“ schließen dies doppelt aus.

Herr Emil Beringer ist daher als Erbauer des Turmes anzusehen.

Damit sollten nunmehr jahrzehntelange Spekulationen ein Ende nehmen, wer der Erbauer des Turmes war und wann er erbaut wurde. Die erste derartige Spekulation geht nach meinem bisherigen Wissenstand auf einen Zeitungsartikel vom 30. Mai 1954 zurück. Die weiteren Einschätzungen sind in den Seiten unten dokumentiert. Den älteren Einschätzungen liegt leider das Problem zugrunde, dass sie nicht in der Lage waren, den Standort des Turmes mit den wirklichen Grundstückseigentümern in Einklang zu bringen. „Stadtentwässerung“ war immer eine falsche Feststellung, und so bot sich Raum für Gerüchte. Dies änderte sich erst 2011 mit den Forschungssergebnissen von Frau Gabriele Birkenmayer und dem Projektteam der Paul-Moor-Schule, deren Ergebnisse dann auch in diesem Jahr vom mir eigenständig nachvollzogen wurden.

Was bleibt noch zu tun?

  1. Eine Beteiligung katholischer Mitglieder könnte bereits jetzt anhand schlüssiger Indizien und einer positiven Motivlage vermutet werden, ist aber nicht wirklich beweisbar und so möchte ich dies nur als Merkpunkt für die weitere Erforschung des Turmes und der Historie der Familie Beringer (Hissink) und der katholischen Kirchengeschichte in Spandau und Berlin im Raum stehen lassen. Diesen Punkt zu postulieren wäre falsch, ihn zu verschweigen wäre aber nicht richtig.
  2. Darüber hinaus erscheint es mir wichtig weitere Information über Gebäude zusammenzutragen, welche mit Ziegelsteinen der Ziegelei Matthes aus Rathenow errichtet wurden. Ziel ist es den Zeitraum einzugrenzen, von wann bis wann die Ziegelkatalognummern nach dem Muster 51/A1 verwendet wurden um abzuklären, ob für den Turm auch eine Erbauung vor 1909 oder nach 1914 in Frage kommt, bzw. ob eine Hinbewegung zur den katholischen Kirchenbauten sinnvoll erscheint oder nicht. Optimal wäre natürlich, wenn zum zweifelsfreien Abgleich die Ziegelstein-Angebotskataloge der ehemaligen Rathenower Ziegelei Matthes gefunden werden würden.
  3. Die Frage ist noch, ob sich im Nachlass von Frau Karin Hahn-Hissink, der Enkelin von Herrn Emil Beringer, Fotos vom Turm und vom Grundstück befinden. Von Interesse wäre auch der Kaufvertrag, mit welchem Herr Beringer das Grundstück erworben hat. Der Nachlass befindet sich im Frobenius-Institut in Frankfurt/Main und ist diesbezüglich noch nicht vollständig gesichtet.

Abschließend ist noch anzumerken, dass es schon eine interessante Geschichte zur Spandauer Heimatkunde ist, dass ein (wenn auch nur imaginärer) Verwandter von Albrecht dem Bären ausgerechnet ein Grundstück in diesem Gebiet erworben hat, welches von Herrn Kohstall 1922/24 wie folgt beschrieben wurde:

Als … Albrecht der Bär im Jahre 1157 auf den Bergen zwischen Weinmeisterhorn und Gatow die letzte Stütze des Heidentums in hiesiger Gegend, den Jaczo von Köpenick, besiegt hatte.“ und die ältere Inschrift am Turm dann auch noch zufällig ergänzt: “…und dann in die Havel trieb”.

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Ziegelstempelvergleiche:

2014-08-03 Stempelvergleiche Jaczoturm - St.MKSpandau - St.MKFriedenau

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Vorgeschichte und Weiterführend:

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Uwe Gerber, 25. Juli 2014
Kontakt

 

 

 

Umfrage: Der Grunewald im Spannungsfeld des Klimawandels

herzlichen Glückwunsch zu der großartigen Webseite!

Ich bin wissenschaftliche Mitarbeiterin an der HU Berlin und dem Potsdam Institut für Klimafolgenforschung.
Ich bin verantwortlich für eine Studie zu Waldnutzung und Forstmaßnahmen im Zuge des Klimawandels in Ballungsgebieten, die dieses Jahr mit einem Pilotprojekt im Berliner Grunewald startet.

Ich weiß nicht, ob Sie das in Erwägung ziehen, ich würde Sie jedoch gerne fragen, ob Sie die online Befragung auf Ihrer Webseite plazieren können.
Wir arbeiten eng mit den Berliner Forsten zusammen, es werden OR Codes im Grunewald verteilt, einen Link auf der offziellen Seite geben und zusätzlich eine 2wöchige Umfrage vor Ort. Ihre Webseite ist jedoch eine der besten Informationsquellen zum Grunewald.
Sollte die Veröffentlichung für Sie nicht in Frage kommen, dann entschuldigen Sie höflichst meine Anfrage.
Es würde mich natürlich auch freuen, wenn Sie einfach daran teilnehmen. Sebstverständlich ist die Umfrage annonym.
Sollten Sie fragen dazu haben, dann stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Der Link:
https://docs.google.com/forms/d/1Q8_lqJkrOzg3ziFCCmeHabW0JvWV1bHZAeQzkTpcrZU/viewform?usp=send_form

Herzlichen Dank und mit freundlichen Grüßen
Neele Larondelle

Wann gibt es einen natürlichen Wasser-Land-Übergang am Grimnitzsee (Berlin- Spandau)?

1937 Grimnitzsee Spandau klein

Der Grimnitzsee 1937

Drucksache 17/13674
Schriftliche Anfrage
der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE)
vom 23. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. April 2014) und Antwort

Wann gibt es einen natürlichen Wasser-Land-Übergang am Grimnitzsee (Berlin-Spandau)?

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wie bewertet die Senatsverwaltung die Wasserqualität des Grimnitzsees?

Antwort zu 1: Im Grimnitzsee wird keine Messstelle betrieben, daher liegen keine Angaben zur Wasserqualität des Sees vor. Naheliegend ist, dass sie stark von der Qualität der Unterhavel abhängt, die nährstoffreich ist (geringe Sichttiefen, hohe Planktonmassen).

Frage 2: Ist ein naturnaher Wasser-Land-Übergang am Grimnitzsee ein wichtiges Ziel für die Senatsverwaltung?

  • Wie schätzt die Senatsverwaltung die Uferbefestigungen in Bezug auf eine ufernahe Vegetation und einen natürlichen Wasser-Land-Übergang ein?
  • Wie setzt sich die Senatsverwaltung dafür ein, dass ein naturnaher Wasser-Land-Übergang am gesamten Ufer des Grimnitzsees wiederhergestellt werden kann?
  • Wie setzt sich die Senatsverwaltung dafür ein, dass die erfolgten Landaufschüttungen beseitigt werden?
  • Wie setzt sich die Senatsverwaltung dafür ein, dass die Bildung eines Schilfgürtels unterstützt wird?

Frage 3: Inwieweit sind die Uferbefestigungen am Grimnitzsee im Bereich des Mahnkopfweges mit dem naturschutzrechtlich vorgesehenen Röhrichtschutz vereinbar?

Antwort zu 2. und 3.: Die Grundstücke am Grimnitzsee befinden sich größtenteils in Privateigentum. Die Ufer sind teilweise mit Uferbefestigungen verbaut. Es ist ufernahe Vegetation vorhanden, die auch vor den befestigten Ufern gedeiht. Natürliche Wasser-Land- Übergänge können im Zusammenhang mit der Neuerrichtung von Uferbefestigungen geschaffen werden. Bei Neubauanträgen wird die Senatsverwaltung darauf hinwirken, dass möglichst naturnahe Böschungen gebaut werden.

Röhrichte sind im Grimnitzsee am Mahnkopfweg nur am Südufer an der dort vorhandenen Parkanlage vorhanden. Neue Ansiedlungsmaßnahmen im Bereich der verbauten Ufer werden für nicht sinnvoll erachtet.

Frage 4: Welche Maßnahmen hat die Senatsverwaltung in der Vergangenheit ergriffen, um für eine ufernahe Vegetation im genannten Bereich, wie sie an anderer Stelle am Grimnitzsee besteht, zu sorgen?

Antwort zu 4: Das Röhrichtschutzprogramm der Senatsverwaltung beschränkt sich aus Gründen der finanziellen und personellen Prioritätensetzung auf die Gewässer Oberhavel, Unterhavel, Griebnitzsee, Große Grunewaldseenkette sowie die Dahme- und Müggelspreeseen in Köpenick. Im Grimnitzsee wurden keine Maßnahmen ergriffen.
Der gesetzliche Schutz von Röhrichtbeständen ergibt sich aus dem Berliner Naturschutzgesetz, 2. Abschnitt. Dort sind sowohl die Erhaltungspflichten und Schutzvorschriften für bestehende Röhrichtbestände als auch das Ziel, Maßnahmen zur Erhaltung der Röhrichte zu ergreifen, rechtlich verankert. Maßnahmen der Senatsverwaltung dienen auch diesen Zielsetzungen.

Frage 5: Welche Maßnahmen ergreift die Senatsverwaltung, wenn nicht genehmigte Uferbebauungen und -befestigungen wie am Grimnitzsee im Bereich des Mahnkopfweges geschehen, gemeldet werden?

Antwort zu 5: Es ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. Nach Klärung der Eigentumsverhältnisse am Gewässer und dem Ufer wird mit den Verantwortlichen Kontakt aufgenommen und eine Stellungnahme gefordert.

Frage 6: Hat die Senatsverwaltung Kenntnis, wer die Steine für die Uferbebauungen und -befestigungen im Bereich des Mahnkopfweges zur Verfügung gestellt hat?

Antwort zu 6: Von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde 2010 die marode senkrechte Uferwand aus Holz im Bereich des Mahnkopfweges durch eine naturnähere Schrägböschung ersetzt. Damit wurde das dahinter liegende Grundstück vor weiteren Geländeabbrüchen infolge der hydraulischen Belastung durch Schwall- und Sunkwellen der in der Unterhavel vorbeifahrenden Schiffe gesichert. Die Böschung wurde aufgrund der Empfehlungen der Bundesanstalt für Wasserbau nach dem Merkblatt „Anwendung von Regelbauweisen für Böschungs- und Sohlensicherungen an Binnenwasserstraßen“ (MAR) ausgebildet. Die Initialzündung zur Begrünung des Deckwerkes ist leider in den darauf folgenden Jahren nicht eingetreten. Deshalb wurde das Deckwerk in Abstimmung mit dem Bezirksamt Spandau ab März dieses Jahres mit einem Spezialboden (Alginat) aufgefüllt und mit standortgerechten Röhrichtpflanzen begrünt. Mit diesen zusätzlichen naturnahen Maßnahmen wurden die beiden Ziele erreicht, nämlich das Ufer vor weiteren Abbrüchen zu sichern und zum anderen einen möglichst natürlichen Lebensraum zu schaffen.

Frage 7: Welche rechtlichen Konsequenzen hat der Bau nicht genehmigter Uferbebauungen und -befestigungen?

Antwort zu 7: Es wird im Einzelfall geprüft, ob eine Legalisierung der unbefugt betriebenen wasserbaulichen Anlagen durch eine vom Betreiber der Anlage nachträglich zu beantragende Genehmigung möglich ist. Hierfür bedarf es jedoch eines Genehmigungsverfahrens nach dem Berliner Wassergesetz. Ergibt sich im Antragsverfahren, dass schwerwiegende Gründe vorliegen, die eine nachträgliche Genehmigung unmöglich machen, kann der Rückbau oder Umbau der wasserbaulichen Anlagen vom Eigentümer verlangt werden.

Frage 8: Wie ist generell das Prozedere bezüglich Absprache bzw. Aufgabenteilung zwischen Senat, Bezirk und BürgerInnen bei der Genehmigung von Uferbebauungen und -befestigungen?

Antwort zu 8: Die für Uferbebauungen und -befestigungen erforderlichen Genehmigungsverfahren gemäß §§ 62 ff Berliner Wassergesetz liegen in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Im Verfahren werden die Betroffenen (Gewässereigentü-mer, Bezirksamt usw.) um Stellungnahme gebeten.

 

Berlin, den 06. Mai 2014
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2014)

 

 

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