Tiere besser schützen – Tierschutzverbandsklagerecht kommt in Berlin

Der Senat hat heute auf Vorlage des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, den Entwurf des Gesetzes zur Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts zur Kenntnis genommen. Vor Beschlussfassung durch den Senat und Einbringung in das Abgeordnetenhaus wird die Vorlage nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.

Senator Dr. Behrendt: „Tiere können naturgemäß nicht selbst Klage erheben. Für Tierschutzorganisationen fehlt aber bisher die Möglichkeit, stellvertretend für die Tiere rechtswidriges Handeln oder Unterlassen seitens der Behörden des Landes Berlin anzugreifen.“

In dem vorliegenden Gesetzentwurf wird anerkannten Tierschutzorganisationen das Recht eingeräumt, an tierschutzrelevanten Verwaltungsverfahren mitzuwirken und Maßnahmen der Behörden des Landes Berlin oder deren Unterlassen auf die Vereinbarkeit mit dem Tierschutzrecht gerichtlich überprüfen zu lassen, ohne dass diese Tierschutzorganisationen in eigenen Rechten verletzt sein müssen (Verbandsklagerecht). Die Regierungskoalition hat sich in den Richtlinien der Regierungspolitik auf die Schaffung eines Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzorganisationen verständigt, um auch so Tierversuche auf das notwendige Maß zu beschränken und Tierleid zu verringern.

Quelle: Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vom 25.06.2019

Abgeordnetenhaus: Rodungen in den Berliner Forsten

Abgeordnetenhaus – Drucksache 18/18923

  • Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 14.05.2019
  • Antwort der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 30.05.2019

 

 

Frage 1: Wie viel Holz wurde in den vergangenen zehn Jahren aus den Berliner Forsten gerodet (aufgeteilt nach Revierförstereien)?

Rodungen finden bei den Berliner Forsten nicht statt, die Bewirtschaftung erfolgt gemäß der §§ 11 und 12 Landeswaldgesetz nach den Grundsätzen der naturgemäßen Waldbewirtschaftung und damit kahlschlagfrei. Rodungen würden nur im Rahmen von Waldumwandlungen bei einer Nutzungsänderung stattfinden.
Da die Frage wahrscheinlich auf die Menge des im Rahmen der Waldpflege geernteten Holzes zielte, sind diese Daten in der folgenden Tabelle aufgeführt.

Revier Holzernte in fm aufsummiert 2008 – 2018
Anmerkung: Das Holzvolumen für Rundholz wird in Festmetern (fm) angegeben. Ein Festmeter entspricht dem Volumen von einem Kubikmeter (m³).
Dachsberg 30.115
Eichkamp 34.998
Saubucht 45.380
Wannsee 29.170
Weitere

 

Frage 2: Wie viele Bäume wurden in den vergangenen zehn Jahren in Berliner Forsten gepflanzt (aufgeteilt nach Revierförstereien)?

In den vergangenen zehn Jahren wurden in den Berliner Forsten ca. 2,5 Mio. Bäume gepflanzt. Die Ermittlung der Einzeldaten für die 28 Reviere war den Berliner Forsten nicht möglich, da die Pflanzungen nicht nur im Rahmen des zentral koordinierten Mischwaldprogramms (100 ha je Jahr), sondern auch durch eine Vielzahl kleinerer Pflanzaktionen erfolgten, sowohl in Eigenregie als auch durch ehrenamtliche Initiativen bis hin zu besonderen Solitärpflanzungen (z.B. Pflanzungen anläßlich der Aktion Baum des Jahres, Pflanzaktionen verschiedener Naturschutzvereine, Einzelgruppen, Unternehmen usw.).

 

Frage 3: Wie hat sich der Preis für Holz in den letzten zehn Jahren entwickelt?

Der Preis für Holz wird immer zwischen den jeweiligen Vertragsparteien ausgehandelt. Er ist abhängig vom allgemeinen Holzmarkt, der Holzart, dem Sortiment usw. Eine bundesweite Übersicht gibt die Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: LINK.
Die in der folgenden Tabelle aufgeführten Preise sind die Nettoerlöse in Euro je Festmeter (fm) verkauften Holzes als Durchschnittswert aller Sortimente und Baumarten, die durch die Berliner Forsten erzielt wurden.

Jahr Durchschnittspreis/fm
2008 26,77
2009 23,01
2010 22,24
2011 29,89
2012 24,89
2013 19,58
2014 26,19
2015 25,16
2016 21,33
2017 23,05
2018 22,19

 

Frage 4: Wie hoch ist der Gewinn aus dem Verkauf des Holzes?

Die im Durchschnitt der letzten Jahre erzielten Erlöse belaufen sich für die Berliner Forsten insgesamt auf ca. 2 Mio. € /Jahr.

 

Frage 4.2: Wer sind die Abnehmer?

Bei den Abnehmern handelt es sich in der Regel um forstliche Dienstleister, die als sogenannte Selbstwerber das Holz nach den vertraglich mit den Berliner Forsten vereinbarten Regeln auf eigene Rechnung ernten und vermarkten. Kleinstmengen gehen an private Verbraucher, die entweder fertig aufgearbeitetes Holz kaufen oder ebenfalls als Selbstwerber liegendes Holz im Wald aufarbeiten und gegen Entgelt erwerben.

 

Frage 5: Wird das Holz durch Angestellte des Landes geerntet oder werden damit Drittunternehmen beauftragt?

Die überwiegende Holzmenge wird im Rahmen standardisierter Pflegemaßnahmen durch Drittunternehmen (siehe Antwort zu 4.2) gewonnen. Die Holzernte durch angestellte Forstwirtinnen/Forstwirte, Forstwirtschaftsmeisterinnen / Forstwirtschaftsmeister und Auszubildende erfolgt unter anspruchsvollen Bedingungen schwerpunktartig in sensiblen und komplexen Waldarealen sowie im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.

 

Frage 6: Mit welchen Geräten werden die Bäume geerntet?

Der überwiegende Teil der Waldpflege erfolgt durch sogenannte Harvester (vollmechanisierte Holzerntemaschinen). Je nach den Verhältnissen in den verschiedenen Waldflächen (Alter, Struktur, Baumartenzusammensetzung) erfolgt eine Kombination zwischen mechanisierter Harvesterfällung und manueller Zufällung mit 1-Personen- Motorsägen. Die Bäume werden dann durch den Harvester entastet und in unterschiedlichen Längen aufgearbeitet (Sortimentsbildung).

(Kritscher Hinweis: Boden ist kein „Schwamm“, „verdichtet bleibt verdichtet – bis zur nächsten Eiszeit“.
Weiterführend u.a. bitte: Wikipedia Holzvollernter – Ökologische Auswirkung)

 

Frage 6.2: Wird darauf geachtet, leichte Geräte zur Schonung des Waldbodens zu nutzen?

Die Pflege der Berliner Wälder erfolgt unter Einhaltung der Bewirtschaftsungsvorgaben der §§ 11 und 12 des Landeswaldgesetzes. Die dabei zum Einsatz kommenden Verfahren und Maschinen entsprechen den Grundsätzen der naturgemäßen Waldwirtschaft.
Leichte Geräte sind für die Pflege größerer Waldflächen im Rahmen der Holzrückung (Holztransport außerhalb der Wege) aus technischen Gründen (Schwere des Holzes, Unwegsamkeit der Fläche, Aspekte der Arbeitssicherheit, Arbeitsökonomie) in der Regel nicht einzusetzen.
Die Verwendung von bodendruckmindernden Breitreifen ist Standard. Nach den Maßgaben der FSC1- und Naturland-Zertifizierung erfolgt der Einsatz von Maschinen im Wald ausschließlich auf dafür dauerhaft markierten Rückegassen. Auf diesen wird zur Verminderung des Bodendrucks das Reisigmaterial aus der Entastung abgelegt. In geeigneten Beständen kommen auch Pferde für Waldarbeiten zum Einsatz.

 

Frage zu 7: Warum wird das Holz geerntet?

Die Nutzung von Holz verfolgt mehrere Zwecke.
Vorrangig erfolgt die Holzgewinnung in den Wäldern der Berliner Forsten im Rahmen einer ordnungsgemäßen Pflege und im Sinne der Entwicklungsziele des gesetzlichen Schutz- und Erholungswaldes.
Weiterhin dient die Holznutzung der Steuerung von Prozessen der Waldentwicklung (Standraumregulierung der Bäume). Die Entnahme von Kiefern zugunsten von Laubholz beschleunigt die Veränderung der Baumartenzusammensetzung hin zu stabilen und zukunftsfähigen Mischwäldern im Rahmen des so wichtigen Klimaschutzes und der Biodiversität.
Mit dem aus den Wäldern gewonnenem nachwachsendem Rohstoff Holz tragen die Berliner Forsten auch zur Deckung des Holzbedarfs der Berliner Bevölkerung bei.
Auch wenn global gesehen das Holz aus den Berliner Wäldern nur einen relativ kleinen Teil zur Nachfragedeckung beitragen kann, spiegelt sich doch in der Holznutzung die Verantwortung der Berliner Stadtgesellschaft wider, den eigenen Holzbedarf nicht nur anderen Holzerzeugern, möglicherweise aus Übersee, aufzulasten.

 

Frage 7.2: Welche Auswirkungen hat das auf das Ökosystem Wald?

Wie schon unter Antwort zu 7 beschrieben dient die Ernte von Holz auch der Steuerung von Prozessen im Wald. Durch die Entnahme von Bäumen stehen größere Anteile der verfügbaren Ressourcen (Wasser, Licht, Nährstoffe) den verbleibenden Baumindividuen zur Verfügung. Damit verbessern sich deren Wachstumsbedingungen, was zu einer höheren Stabilität und Vitalität der Waldbestände beiträgt. Dies wirkt sich insbesondere auf Baumarten mit erhöhtem Lichtbedarf (z.B. Eichen) positiv aus und die natürliche Verjüngung der Waldbäume sowie Prozesse der Bodenentwicklung (Humusbildung, Nährstoffumsatz) werden gefördert.

 

Frage 8: Wie war die Personalentwicklung inklusive Krankenstand in den letzten zehn Jahren (aufgeteilt nach Revierförsterein)?

Eine Auswertung für die gewünschte Darstellung ist digital erst für die Personalentwicklung ab 2010 möglich.

Tabelle siehe hier.
Weiterführend: Abgeordnetenhaus 2017: Berliner Forsten – Personalentwicklung

Krankenstand an dieser Stelle weggelassen, Antwort siehe hier.

 

Frage 9: Gibt es Vorgaben an die Revierförstereien, wieviel Holz geerntet werden kann?

Für die Berliner Forsten und die Revierförstereien gibt es eine zehnjährige Maßnahmenund Nutzungsplanung (Forsteinrichtung). Diese beschreibt unter anderem auch, wieviel Holz geerntet werden kann und soll.

 

Frage 10: Dürfen auch private Käufer Holz erwerben?

Ja.

 

Frage 10.2: Wenn ja, wie ist der Ablauf (Telefon, Abholung, Kosten)?

Berliner Forsten bieten verschiedene Möglichkeiten, Holz zu erwerben. Für Kleinstabnehmer (Private mit Kamin- bzw. Ofenheizung) empfiehlt sich, die jeden Dienstag stattfindenden Sprechstunden in den Revierförstereien und Forstämtern zu nutzen oder bei den bevorzugt zur Weihnachtszeit stattfindenden Märkten mit Holzversteigerung zu bieten. Regelmäßig ist das Holz selbst abzuholen. Dieses Brennholz ist in aller Regel auch durch die Käufer zu schneiden, zu spalten und zu trocknen. In geringem Umfang wird auch meterlanges, teilweise gespaltenes Holz angeboten.
Die Kosten für dieses Holz liegen je nach Holzart und Aufarbeitungsgrad in der Regel zwischen 12,00 € und 50,00 € pro Raummeter (rm), ansonsten siehe Antwort zu 3.

 

OVG Berlin-Brandenburg: Einsatz des Insektizids Karate Forst gegen den Kiefernschädling „Nonne“ in zweiter Instanz gestoppt

Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg auf die Beschwerde des NABU die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die Genehmigung der Anwendung des Pflanzenschutzmittels „Karate Forst flüssig“ wiederhergestellt und damit die weitere Ausbringung des Insektizids über Kiefernwaldflächen im Landkreis Potsdam-Mittelmark gestoppt.

Gegenstand des Verfahrens war eine vom Landesbetrieb Forst Brandenburg beantragte und durch das zuständige Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) erteilte Genehmigung, das genannte Pflanzenschutzmittel mittels Helikopter über Waldflächen zu versprühen, die von dem Kiefernschädling „Nonne“ befallen worden sind. der. Das Verfahren war besonders eilbedürftig, weil die Schädlinge die befallenen Bäume in kurzer Zeit kahlgefressen und ihr Raupenstadium, in dem das Pflanzenschutzmittel Wirkung entfaltet, bald verlassen hätten.

Anders als das Verwaltungsgericht Potsdam hat der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts den Antrag (sogenannte Verbandsklage) nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz für zulässig gehalten.

Der Antrag hatte auch in der Sache Erfolg, weil die Genehmigungsbehörde die erforderlichen naturschutzrechtlichen, insbesondere artenschutzrechtlichen Prüfungen nicht durchgeführt hatte.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung Nr. 15/19 zum Beschluss vom 17. Mai 2019 – OVG 11 S 40.19 –

 

 

VG Potsdam: Eilantrag gegen Insektizid-Einsatz

Die für das Pflanzenschutz- und Umweltrecht zuständige 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam hat in dem vom Naturschutzbund (NABU), Landesverband Brandenburg e. V., anhängig gemachten Eilverfahren gegen die vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung erteilten Genehmigungen zur Ausbringung des Pflanzenschutzmittels „Karate Forst flüssig“ durch Luftfahrzeuge zur Bekämpfung des Kiefernschädlings Nonne am heutigen Vormittag eine sog. Zwischenverfügung erlassen.

Mit dieser Zwischenverfügung wird es dem beigeladenen Landesbetrieb Forst Brandenburg vorläufig, d. h. bis zur Entscheidung im Eilverfahren, längstens bis zum 17. Mai 2019, untersagt,

  • das Pflanzenschutzmittel auf Flächen auszubringen, die in den den Beteiligten bekannten Bescheiden des Landrats des Landkreises Potsdam-Mittelmark im Einzelnen bezeichnet sind oder die in FFH-Gebieten, Europäischen Vogelschutzgebieten (SPA) und Naturschutzgebieten belegen sind.

Damit wird hinsichtlich dieser Schutzgebiete auch durch den gerichtlichen Ausspruch das Verbot des Insektizideinsatzes einstweilen sichergestellt.

Zu darüber hinausgehenden vorläufigen Schutzanordnungen sieht sich die Kammer unter Berücksichtigung des bisherigen Vortrags der Antragstellerin und der vorliegenden Erkenntnisse nicht veranlasst. Die Kammer hat den beteiligten Behörden bis Montag Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Vorlage der behördlichen Verwaltungsvorgänge gegeben. Deren Vorlage und Sichtung ist Voraussetzung für eine tragfähige Beurteilung der sich in dem Eilverfahren stellenden Fragen.

Quelle: Pressemitteilung VG Potsdam, Beschluss vom 10. Mai 2019 – VG 4 L 358/19

 

NABU reicht Eilantrag gegen Insektizideinsatz im Wald ein

Verwaltunsggericht Potsdam muss jetzt schnell entscheiden / NABU belegt: kein Absterben der Wälder durch Nonnen-Fraß

Der NABU Brandenburg hat in der vergangenen Nacht durch den Fachanwalt für Umweltrecht Thorsten Deppner beim Verwaltungsgericht Potsdam einen Eilantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt. Der trotz des Zeitdrucks sorgfältig ausgearbeitete Antrag des Fachanwalts umfasst dreißig Seiten. Damit soll die Begiftung der 8.000 Hektar Kiefernforst mit dem Totalinsektizid „Karate Forst flüssig“ im Raum Borkheide, Fichtenwalde gestoppt werden. Zugleich wird beantragt, in einer Zwischenverfügung dem Landesforstbetrieb die Ausbringung des Totalinsektizid zu untersagen, bis das Gericht über den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung entschieden hat.

In seinem Eilantrag legt der NABU Brandenburg dar, wie unverhältnismäßig hoch der Schaden an geschützten Tier- und Pflanzenarten durch den Einsatz des Breitband-Insektizids „Karate Forst flüssig“ ist.

  • Bei neun besonders geschützten Schmetterlingsarten ist von einer unmittelbaren Tötung oder einer Schädigung in ihrer Entwicklung auszugehen. Das betrifft u.a. Trauermantel, Kleinen Feuerfalter und Kaisermantel.
  • Erheblich betroffen sind aber auch Fledermäuse und Vögel durch den Nahrungsentzug und die Störung während der Jungenaufzucht. In dem Befliegungsgebiet sind 13 Fledermausarten nachgewiesen, die für ihre Ernährung auf Insekten angewiesen sind.
  • Betroffen sind aber auch Reptilien und Amphibien, darunter zwei streng geschützte Arten. Eine Vielzahl von Untersuchungen zeigt, dass Amphibien sowohl über die Anreicherung des Giftes in der Nahrungskette, als auch durch den Nahrungsmangel durch den Insektizideinsatz vergiftet oder geschädigt werden.

In dem Befliegungsgebiet liegt auch das nach europäischem Recht geschützte Flora-Fauna-Habitatgebiet „Hackenheide“. Für die Ausbringung des Totalherbizids über dem wertvollen Heide-Magerrasen-Komplex liegt weder das Einvernehmen des Landesamtes für Umwelt vor, noch hat die notwendige Verträglichkeitsprüfung stattgefunden.

Der NABU widerlegt auch die Behauptung des Landesforstbetriebes, dass mit einem großflächigen Absterben der Kiefernwälder durch den Fraß der Nonnenraupen zu rechnen sei. Privatdozent Dr. Werner Kratz, Ökotoxikologe und stellvertretender Vorsitzender des NABU Brandenburg verweist dafür auf Erfahrungen aus Gebieten mit massivem Schädlingsbefall, die sich innerhalb kurzer Zeit wieder erholt haben. „Wir haben große Kieferflächen in der Lieberoser Heide, die mit Raupen des Kiefernspinners befallen waren. Dort wurden im Jahr 2014 Teilflächen gespritzt, in Naturschutzgebieten liegende Flächen aufgrund der Intervention des NABU aber nicht. Beide Flächen unterscheiden sich heute nicht mehr voneinander. Der Wald hat sich nach diesem Schädlingsbefall erwartungsgemäß erholt. Dies belegt der NABU gegenüber dem Gericht mit eindrucksvollen Fotos. Eine gleiche Situation ist in der Schorfheide festzustellen. Dort war der Kiefernwald nach einem Nonnenfraßereignis 2003 nach vier bis fünf Jahren wiederhergestellt.“

Auch mit der Behauptung, dass ein erhöhter Totholzanteil zwingend zu einem Anstieg der Waldbrandgefahr führen würde, setzt sich der Antrag auseinander. Der vom Landesforstbetrieb befürchtete Kahlfraß der Kiefern führt nicht unmittelbar zum Absterben der Bäume und damit zu Totholz. Darüber hinaus können einzelne abgestorbene Bäume im Rahmen der Waldbewirtschaftung entfernt werden. Außerdem werden Untersuchungen der Hochschule Eberswalde angeführt, dass vermodernde Totholzstämme zu mehr Feuchtigkeit im Wald und damit zu einem geringeren Waldbrandrisiko führen.

Der NABU stellt fest, dass wirtschaftliche Einbußen, die sich möglicherweise durch das Absterben einzelner Bäume oder dem vorzeitigen Einschlag von abgängigen Kiefern einstellen könnten, keinen öffentlichen Belang darstellen, die die Naturschutzbelange überwiegen könnten. Durch die Befliegung und die Ausbringung des Totalinsektizids werden verschiedene streng geschützte und eine Vielzahl besonders geschützter Arten sowie ein FFH-Gebiet und FFH-Lebensraumtypen erheblich beeinträchtigt oder gar vernichtet. Deshalb müsse von dem Einsatz des Totalinsektizids „Karate Forst flüssig“ wegen der Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen zwingend abgesehen werden.

Abschließend stellt Friedhelm Schmitz-Jersch, Landesvorsitzender des NABU Brandenburg fest: „Die Erfahrung zeigt, dass die Kiefernforsten ohne die Begiftungsaktion überleben. Der Verzicht auf das Ausbringen des Totalinsektizids vermeidet nicht nur Schädigungen am Ökosystem, sondern verhindert auch die Beeinträchtigung von Gesundheit und Wohlbefinden der dort lebenden Menschen. Aus Kiefernplantagen müssen endlich vielfältige Wälder entwickelt werden. Die Begiftungsaktion widerspricht eklatant einer natürlichen Waldbewirtschaftung. Umwelt- und Agrarminister Vogelsänger kann sich nicht zum Insektenschutz bekennen, und gleichzeitig den großflächigen Einsatz des Totalinsektizids zulassen.“

Quelle: NABU Brandenburg, Presemitteilung vom 09.05.2019

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