Bundestag beschließt leichteren Abschuss von Wölfen

rbb, 19.12.2019:

 

Deutscher Bundestag, 19.12.2019:

 

Gesetzentwurf der Bundesregierung (Abstimmungsverhalten – DAFÜR: CDU/CSU und SPD

Mit der Gesetzesänderung wird der Abschuss von Wölfen in bestimmten Fällen erleichtert. Zur Abwendung drohender „ernster landwirtschaftlicher Schäden“ durch Nutztierrisse können künftig „erforderlichenfalls auch mehrere Tiere eines Rudels oder auch ein ganzes Wolfsrudel entnommen werden“, wie es im Gesetzentwurf heißt. In das Bundesnaturschutzgesetz wird ein neuer Paragraf 45a („Umgang mit dem Wolf“) aufgenommen. Darin wird geregelt, inwiefern Wölfe nach Rissen von Nutztieren abgeschossen werden dürfen. In Fällen, in denen Nutztierrisse nicht einem Einzeltier zugeordnet werden können, darf der Abschuss von einzelnen Mitgliedern eines Rudels „bis zum Ausbleiben von Schäden“ fortgesetzt werden.

Mit der Gesetzesänderung wird auch der Ausnahmegrund im Paragrafen 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 neu gefasst. Künftig ist eine Ausnahme vom Zugriffsverbot des Paragrafen 44 zur „Abwendung ernster land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftlicher oder sonstiger ernster Schäden“ möglich. Bisher ist dies zur „Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden“ möglich.

„Durch den Einbezug von sonstigen ernsten Schäden sollen insbesondere Schäden an durch ausreichende Herdenschutzmaßnahmen geschützten Weidetieren von Hobbyhaltern erfasst werden“, schreibt die Bundesregierung zur Begründung. Zudem gilt die erweiterte Entnahmeregel auch im Sinne des Paragrafen 45 Absatz 7 Satz Nummer 4 („im Interesse der Gesundheit des Menschen“). „Dies ist insbesondere in Fällen bedeutsam, in denen ein Wolf einen Menschen verletzt, ihn verfolgt oder sich ihm gegenüber unprovoziert aggressiv gezeigt hat“, heißt es im Gesetzentwurf.

Verboten wird das Füttern und Anlocken wildlebender Wölfe mit Butter. Künftig kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Wolfshybriden müssen durch die zuständigen Behörden entnommen werden. Das Gesetz enthält ferner Regelungen zur Mitwirkung von Personen, die die Jagd ausüben dürfen.

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Abgelehnter Entschließungsantrag der Linken (Abstimmungsverhalten – Dafür: DIE LINKE)

Die Linke wollte die Bundesregierung in ihrem Entschließungsantrag ( 19/16151) auffordern, den Bestand geschützter Tierarten regelmäßig zu erfassen und den Wortlaut der Fauna-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie der EU eins zu eins in deutsches Recht zu übernehmen. Außerdem sollte ein Rechtsanspruch auf Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen bundeseinheitlich festgelegt werden. Dieser sollte die Anschaffungs-, Installations- und Instandhaltungskosten von Herdenschutzzäunen und Herdenschutztieren umfassen.

Darüber hinaus sollte festgelegt werden, dass bei Übergriffen auf Nutztiere in Wolfssiedlungsgebieten für die Auszahlungsvoraussetzungen der Entschädigungszahlungen eine Beweislastumkehr greift. Es sollte nur dann nicht ausgezahlt werden, wenn der Übergriff nachweislich nicht durch einen Wolf erfolgte.

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Abgelehnter Gesetzentwurf der FDP (Abstimmungsverhalten – DAFÜR: FDP und AFD

Die FDP-Fraktion strebte eine Änderung des Bundesjagdgesetzes an. Ihr Gesetzentwurf zum Wolfsmanagement sah vor, den Wolf als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Damit einhergehen sollte die Listung des Tieres als sogenanntes Fellwild. Des Weiteren sollte auch die Vergrämung von Wölfen rechtssicher bundeseinheitlich geregelt werden, denn einige Bundesländer hätten bereits entsprechende Regelungen in
Rechtsverordnungen getroffen. Hier bestehe der Bedarf einer bundesweit einheitlichen Praxis.

Darüber hinaus sollte klargestellt werden, dass mit der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz entsprechende Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes nicht mehr auf den Wolf anzuwenden sind. (ste/19.12.2019)

800 europäische Rotbuchen ziehen in den Grunewald – Personen zum Helfen gesucht

Ein Wald zieht um
Etwa 800 Rotbuchen aus dem Botanischen Garten werden in einen „Klimawald“ umgepflanzt / Freiwillige Helferinnen und Helfer gesucht

Rund 800 Rotbuchen aus dem Botanischen Garten Berlin sollen im Verlauf der nächsten zwei Wochen in einen „Klimawald“ am Stadtrand „umziehen“. Die Bäume (Fagus sylvatica L.) stammen aus dem gesamten europäischen Verbreitungsgebiet der Rotbuchen – von Süd-Schweden bis Sizilien und von Nord-Spanien bis Griechenland. Der neue Forst wird im Grunewald entstehen und soll der Forschung dienen. Betreut wird das Projekt von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Instituts für Biologie der Freien Universität Berlin – Arbeitsgruppe Ökologie der Pflanzen – in Zusammenarbeit mit den Berliner Forsten und dem Waldmuseum der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald. Sie untersuchen die Auswirkungen des Klimawandels unter realen Bedingungen, vor allem die Anpassungsfähigkeit europäischer Rotbuchen-Provenienzen an extrem trockene Sommermonate sowie an Spätfröste im Frühjahr.

Ein Großteil der Rotbuchen wird am Donnerstag, dem 12. Dezember, im Botanischen Garten verladen und zum „Klimawald“ transportiert. Einige Bäume ragen bereits mehr als sechs Meter in die Höhe. Medienvertreterinnen und -vertretern bietet sich die Möglichkeit, das Verladen und auch den „Umzug“ der Bäume zu begleiten. Die Buchen sollen am 19. und 20. Dezember auf der Forschungsfläche eingepflanzt werden. Freiwillige Unterstützerinnen und Unterstützer können bei der Pflanzung des Klimawaldes mithelfen. Die Teilnahme ist freiwillig, sie erfolgt auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Bei allzu schlechter Witterung müssen die eingeschlagenen Bäume zunächst in provisorischen Gruben verbleiben und werden erst im neuen Jahr eingepflanzt.

Die Forscherinnen und Forscher wollen unter anderem untersuchen, ob europäische Rotbuchen etwa aus Sizilien oder Südschweden im Vergleich zu den einheimischen Pflanzen besser an den Klimawandel angepasst sind. Außerdem stellen sie sich die Frage, was für unterschiedliche Anpassungsstrategien Rotbuchen in Hinblick auf die Phänologie (Entwicklungsstadien) ihres Blattwerks, ihr Wachstum und ihren Wasserbedarf verfolgen.

Viele der 800 Rotbuchen wachsen bereits seit mehr als 13 Jahren im Botanischen Garten heran. Die Bäumchen sind in Berlin als Jungpflanzen oder Keimlinge gesetzt oder aus Samen (Bucheckern) herangezogen worden. Auf der Forschungsfläche im Grunewald werden die Rotbuchen während der nächsten Jahrzehnte wachsen und eine Höhe von bis zu 20 Metern erreichen. Dafür wird noch ein modernes Bewässerungssystem mit Bodenfeuchtesensoren benötigt. Angelegt wurde der „Klimawald“ im Jahr 2013 im Rahmen der Lehrveranstaltung „Angewandte Gehölzökologie und Klimawandel“ an der Freien Universität Berlin unter der Leitung des Umweltforschers PD Dr. Manfred Forstreuter in Zusammenarbeit mit der Revierförsterei Eichkamp und dem Förster Klaus Micknaus.

Der Einsatz der für die Umpflanzung notwendigen Baumaschinen und Transportfahrzeuge wird gesponsert und unterstützt von den Firmen E/D/E, Einkaufsbüro Deutscher Eisenhändler GmbH, Schmidt-Elsner GmbH, Bohr- und Sprengtechnik Adolf Alexander KG GmbH & Co sowie LAT Fernmelde-Montagen und Tiefbau GmbH.

Zeit und Ort des Fototermins
Donnerstag, der 12. Dezember 2019 von 10.00 bis 13.00 Uhr
Botanischer Garten Berlin, Treffpunkt beim Eingangstor des Botanischen Gartens in Höhe Wildenowstraße 22a, 12203 Berlin

Freiwillige Helferinnen und Helfer für die Pflanzung im „Klimawald“
Donnerstag und Freitag, 19. und 20. Dezember 2019 von 9.00 bis 15.30 Uhr
Treffpunkt bei der „Klimawald“-Forschungsfläche auf dem Gelände des Waldmuseums des SDW im Grunewald, Königsweg 4, 14193 Berlin

 

Quelle: FU Berlin, Pressemitteilung Nr. 383/2019 vom 09.12.2019

 

Siehe auch:

Bildbericht rbb vom 12.12.2019: „800 Rotbuchen ziehen um

Abgeordetenhaus: Bestand an Igeln in Berlin

Abgeordnetenhaus – Drucksache 18 / 21 494

  • Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 04.11.2019
  • Antwort Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 16.11.2019

 

Bestand an Igeln in Berlin

 

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.

Frage 1: Welche Erkenntnisse hat der Senat auf welcher Grundlage zu dem Bestand an Igeln (nebst Unterarten) in Berlin in den Jahren 2000 bis 2019? Wie hat sich der Bestand nach Einschätzung des Senats insgesamt entwickelt?

Antwort zu 1: Über die Entwicklung des Bestandes des heimischen Braunbrustigels (Erinaceus europaeus LINNAEUS) liegen aus den Jahren 2000 bis 2019 keine systematischen Erkenntnisse bzw. Beobachtungen vor, so dass eine Einschätzung der Bestandsentwicklung für diesen Zeitraum nicht möglich ist. Der heimische Braunbrustigel gehört zu den Insektenfressern (Insectivora).

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Frage 2: Welche Säugetiere finden sich auf der „Roten Liste“ für Berlin und wann ist diese zuletzt aktualisiert worden?

Antwort 2:
Folgende Säugetierarten finden sich auf der Roten Liste für Berlin:

Deutscher Name – Wissenschaftlicher Name siehe hier

Insektenfresser

Fledermäuse
Bechsteinfledermaus
Braunes Langohr
Breitflügelfledermaus
Fransenfledermaus
Graues Langohr
Große Bartfledermaus
Großer Abendsegler
Großes Mausohr
Kleine Bartfledermaus
Kleiner Abendsegler
Mopsfledermaus
Rauhhautfledermaus
Wasserfledermaus
Zweifarbfledermaus
Zwergfledermaus

Hasenartige
Feldhase
Wildkaninchen

Nagetiere
Biber Castor
Hamster
Hausratte

Raubtiere
Fischotter

Paarhufer
Rothirsch

Die Rote Liste Berlin wird unter der folgenden wissenschaftlichen Quellenangabe
veröffentlicht:
KLAWITTER, J., ALTENKAMP, R., KALLASCH, C., KÖHLER, D., KRAUß, M., ROSENAU, S. & TEIGE, T. 2005: Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) von Berlin. In: DER LANDESBEAUFTRAGTE FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE / SENATSVERWALTUNG FÜR STADTENTWICKLUNG (Hrsg.): Rote Listen der gefährdeten Pflanzen und Tiere von Berlin.

Der Bearbeitungsstand der Roten Liste der Säugetiere Berlin ist das Jahr 2003.

Die Rote Liste der Säugetiere von Berlin wird zusammen mit den Roten Listen der gefährdeten Pflanzen, Tieren und Pilzen von Berlin unter folgendem Link auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz veröffentlicht:

https://www.berlin.de/senuvk/natur_gruen/naturschutz/artenschutz/de/rote_liste/saeugeti ere.shtml

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Frage 3: Sofern der Igel – im Gegensatz zu anderen Bundesländern wie Bayern – nicht auf der „Roten Liste“ steht, weshalb nicht?

Antwort zu 3: Der Braunbrustigel galt nach Einschätzung der Verfasser der Roten Liste (s. Antwort 2) als ungefährdet. Bei der geplanten Fortschreibung der Roten Liste für Säugetiere wird diese Einschätzung erneut überprüft werden.

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Frage 4: Trifft es zu, dass Igel in Laubhaufen überwintern und somit auch ein Winterquartier in aufgeschichteten Laubhaufen beziehen? Wie stellt die BSR sicher, möglichst keine Igel gemeinsam mit dem oftmals über mehrere Tage zu hohen Bergen aufgetürmten Laub einzusammeln?

Antwort zu 4: Ja, es trifft zu, dass Igel versuchen könnten in Laubhaufen zu überwintern.

Die BSR hat hierzu berichtet:
„Im Herbst fällt vor allem in Wohn- und Nebenstraßen sehr viel Laub an. Um nicht jeden zusammengekehrten Laubhaufen einzeln wegzufahren und damit die Umwelt mit unnötigen Fahrzeugabgasen zu belasten, ist es in einigen Gebieten sinnvoll, zusammengekehrtes Laub am Straßenrand zwischenzulagern. Es ist uns dabei sehr wichtig, alle abgelegten Laubhaufen möglichst schnell zu beseitigen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden deshalb jedes Jahr vor Beginn der Laubzeit darauf hingewiesen, die Einsatzleitung umgehend über zwischengelagertes Laub zu informieren. So versuchen wir, eine taggleiche Abholung der Haufen sicherzustellen und haben dafür auch Unterstützung durch Fremdfirmen. Falls kurzfristig Fahrzeuge oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausfallen, holen wir die Laubhaufen spätestens am nächsten Tag ab. Außerdem stellen wir immer wieder fest, dass auch Anwohnerinnen und Anwohnern ihr Gartenlaub auf den Gehwegen entsorgen – manchmal sogar unmittelbar nach unserer durchgeführten Reinigung.“

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Frage 5: Welche rechtlichen Normen regeln die Behandlung von aufgefundenen Wildtieren, speziell Igeln, für Berlin? Sind diese abzugeben? Wenn ja, wo genau?

Antwort zu 5: Nach § 45 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz dürfen verletzte, hilflose oder kranke Tiere besonders geschützter Arten aufgenommen werden, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich freizulassen, sobald sie sich selbständig erhalten können.

Die Naturschutzbehörde könnte festlegen, wo die Tiere ggf. abzugeben sind, dies ist in Berlin bisher nicht erfolgt, da der Bedarf hierfür zurzeit nicht gesehen wird.

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Frage 6: Sofern diese abzugeben sind: Wie werden Stellen, die sich um die Aufzucht aufgefundener Wildtiere insbesondere Igel in Berlin kümmern, durch den Senat oder die Bezirke finanziell gefördert?

Antwort zu 6: Der Senat unterstützt die Wildvogelstation des Naturschutzbund Landesverband Berlin e.V. Im Vordergrund steht die Beratung im Umgang mit Wildvögeln. Eine Förderung von weiteren Auffangstationen ist zurzeit nicht vorgesehen.

 

 

Stellenausschreibung: Land Berlin – Forstdirektor/in – Forsttarifbeschäftigte/r (m/w/d) – Bewerbungsfrist 15.11.2019

Waldversteher/innen gesucht

Mit rund 275 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind die Berliner Forsten für die Bewirtschaftung und Bewahrung des Berliner Stadtwaldes, mit einer Fläche von fast 29.000 ha, zuständig. Die Waldbewirtschaftung erfolgt naturnah nach FSC- und Naturlandkriterien. Aufgrund der wichtigen Erholungswaldfunktion unterliegen die Berliner Wälder einer starken Frequentierung durch die Berliner Bevölkerung. Für unsere Behörde suchen wir engagierte Verstärkung.

Forstdirektor/in – Forsttarifbeschäftigte/r (m/w/d)

Kennziffer: G/ 2020

Besoldungsgruppe/ Entgeltgruppe: A15/  E15
(Bei Beamten/innen ist gemäß § 97 Landesbeamtengesetz eine Probezeit von zwei Jahren zu absolvieren)
Vollzeit: 40,0/ 39,4 Wochenstunden)
Besetzbar ab: 01.01.2020 (im Rahmen des Wissenstransfers/ Stellendoppelbesetzung)

Ihr Arbeitsgebiet umfasst:

Leiter/in des Forstamtes Grunewald:
Planen und Kontrollieren der Bewirtschaftung des Erholungswaldes; Forstschutz; Bürgerberatung; Aufstellen und Überwachen der Wirtschafts-, Hauungs- und Abschusspläne; Verwerten von Holz und sonstigen Forsterzeugnissen, Holzverkauf und ‘Marktpflege’; Erlaubnisse, Sondernutzungen; Liegenschaften; Bewirtschaften der Haushaltsmittel; Mitarbeit bei der Vermögensverwaltung;
• Bereich der Hoheitsaufgaben: Fällgenehmigungen nach § 6 LWaldG, Feststellen der Waldeigenschaft und interne fachliche Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach § 9 LWaldG
• Fachliche Aufgabe: Entwicklung einer forstamtsspezifischen Waldnaturschutzstrategie und deren Umsetzung
• Bereich Personal: Feststellen des forstlichen Fortbildungsbedarfs Verantwortung für die Einleitung von Personalentwicklungsmaßnahmen
• Organisationsentwicklung und Führung: Entwicklung und Implementierung der neuen Führungskultur: Führen mit Zielen und Umsetzung der Zielvereinbarungen
• laufende Optimierung forstbetrieblicher Standorte im Forstamtsbereich
• Arbeitssicherheit
• Öffentlichkeitsarbeit und Waldpädagogik; Hoheitsaufgaben und Träger Öffentlicher Belange (TÖB)
• Personalangelegenheiten, Personalstelle der Tarifbeschäftigten (Forst), arbeits- und sozialfördernde Maßnahmen
• Jagdleitung und Wildtiermanagement
• Projektarbeit
• Für den Bereich Berliner Forsten: Zentrale Beschaffungsstelle

Formale Voraussetzungen:

• Abschluss einer Hochschule mit Master oder gleichwertig in der Fachrichtung Forstwissenschaft/ Forstwirtschaft.
Bei Beamten/innen: Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der technischen Dienste im Land Berlin, Laufbahnzweig Forstdienst
• Einschlägige, langjährige Berufserfahrung im forstlichen Außendienst oder in einer Forstverwaltung
• Leitungserfahrung
• Jagdschein
• Führerschein Klasse B
• Sachkundenachweis Pflanzenschutz (kann auch zeitnah nachgeholt werden)

Fachliche Voraussetzungen:
• langjährige Erfahrungen und Kenntnisse in der naturgemäßen Waldbewirtschaftung
• Erfahrungen bei der Bewirtschaftung von zertifizierten Wäldern (FSC und/oder Naturland) im Ballungsraum
• Grundlegende Kenntnisse einschlägiger Landesgesetzgebung (LJagdgesetz Bln, LwaldG Berlin und Brandenburg, Naturschutzrecht u.ä.)
• Kenntnisse im Haushalts- und Verwaltungsrecht
• Erfahrunfen mit forstbetrieblicher Software (ProForst) sowie GIS-Systemen
• Kenntnisse über Aufbau und Organisation der BF

Außerfachliche Voraussetzungen:

• Erwartet wird ein überdurchschnittliches Engagement und hohe Belastbarkeit auch bei hohem Arbeits- und Termindruck.
• Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Durchsetzungsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und die Fähigkeit zur selbständigen Arbeitserledigung werden erwartet.
• Die Arbeit in stadtnahen Wäldern setzt ein hohes Maß an Kommunikation- und Konfliktfähigkeit voraus.
• Zum Aufgabengebiet gehört auch die Mitwirkung an Aktivitäten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, die auch abends und an Wochenenden stattfinden können. Entsprechend dem Einsatzplan fällt Bereitschaftsdienst, insbesondere an Wochenenden und Feiertagen an.

Wir bieten Ihnen

  • ein familienfreundlich geprägtes Betriebsklima.
  • ein attraktive/s Besoldung/ Entgelt
  • einen interessanten, abwechslungsreichen und sicheren Arbeitsplatz in grüner Umgebung, mit moderner Büroausstattung.
  • flexible Arbeitszeitgestaltung durch die gleitende Arbeitszeit und die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung im Rahmen der dienstlichen Notwendigkeiten.
  • die Möglichkeit, Ihre persönlichen Kompetenzen weiterzuentwickeln, indem Sie unsere vielfältigen Angebote der fachlichen und außerfachlichen Fort- und Weiterbildung nutzen und so Karrierechancen für sich eröffnen.
  • ein Betriebliches Gesundheitsmanagement, mit Angeboten welche Ihre Gesundheit erhalten sollen.

Das Anforderungsprofil mit fachlichen und außerfachlichen Kriterien sowie weitere Informationen erhalten Sie über den Button „weitere Informationen“.

Bitte stellen Sie uns folgende Unterlagen zur Verfügung:

– Lebenslauf
– Studiennachweis
– aktuelle/s Dienstliche Beurteilung/Arbeitszeugnis ( möglichst nicht älter als 1 Jahr) und
– ggf. eine Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht mit Angabe Ihrer personalaktenführenden Stelle

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ihre Bewerbung nur mit vollständig eingereichten Bewerbungsunterlagen im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden kann.

Bewerbungen sind über das Berliner Karriereportal/ Jobportal der Berliner Verwaltung möglich. Das Karriereportal ist die zentrale Bewerbungsplattform der Berliner Verwaltung. Nutzen Sie folgenden Link:

https://www.berlin.de/karriereportal/stellen/jobportal/stellenangebote.html.

Wenn das beschriebene Aufgabengebiet Ihr Interesse geweckt hat, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum  15.11.2019 ausschließlich online. Die Eingabe Ihrer Daten erfolgt über den Button „Jetzt bewerben“ (unten rechts in dieser Anzeige). Die geforderten Unterlagen sind Ihrer Bewerbung als PDF-Upload hinzuzufügen.

Allgemeine Hinweise:

Ich bin gehalten, im Rahmen des Auswahlverfahrens auch die/das aktuelle dienstliche Beurteilunge/ Arbeitszeugnis (möglichst nicht älter als 12 Monate) zu berücksichtigen. Falls ein/e entsprechende/s Beurteilung/ Arbeitszeugnis nicht vorhanden ist, ist die Erstellung einzuleiten. Sollte kein/e aktuelle/s Beurteilung/ Arbeitszeugnis vorliegen, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt. Die Berliner Forsten sind bestrebt, den Anteil der Frauen an der Dienstkräftezahl zu erhöhen bzw. sie beruflich zu fördern. Aus diesem Grunde sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, ausdrücklich erwünscht sind. Reisekosten können leider nicht erstattet werden.

Für Rückfragen steht Frau  Schober unter 030-64193768  oder per Mail karen.schober@senuvk.berlin.de zur Verfügung.

Quelle

Stellenausschreibung: Land Berlin – Leitende/n Forstdirektor/in (m/w/d) oder Beschäftigte/n mit außertariflichem Sondervertrag (m/w/d) – Bewerbungsfrist 31.10.2019

Waldversteher/innen gesucht

Mit rund 275 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind die Berliner Forsten für die Bewirtschaftung und Bewahrung des Berliner Stadtwaldes, mit einer Fläche von fast 29.000 ha, zuständig. Die Waldbewirtschaftung erfolgt naturnah nach FSC- und Naturlandkriterien. Aufgrund der wichtigen Erholungswaldfunktion unterliegen die Berliner Wälder einer starken Frequentierung durch die Berliner Bevölkerung. Für unsere Behörde suchen wir engagierte Verstärkung.

Die Berliner Forsten suchen eine/ n

Leitende/n Forstdirektor/in (m/w/d)

oder Beschäftigte/n mit außertariflichem Sondervertrag (m/w/d)

Kennziffer: BF AL/2019

Besoldungsgruppe: A 16 (mit der Option demnächst Beförderung nach B2)

Es ist gemäß § 97 Landesbeamtengesetz (LBG) eine Probezeit von zwei Jahren zu absolvieren

Entgeltgruppe: AT 1 (Bewertungsvermutung)

Besetzbar ab: 01.05.2020 (im Rahmen des Wissenstransfers/ Stellendoppelbesetzung)
Ihr Arbeitsgebiet umfasst:

Leiter/in der Berliner Forsten (Landesforstdirektor/in)
Das Aufgabenspektrum der Amtsleitung umfasst die Aufgabenbereiche der Entwicklung der Ziele, Konzepte und Leitlinien für den Umgang mit den Berliner Wäldern, die Forstbetriebssteuerung, die Öffentlichkeitsarbeit und die Repräsentation gegenüber Dritten. Der/dem Dienstposteninhaber/in obliegt die Führungsverantwortung für derzeit 275 Mitarbeitende, die Budgetverantwortung sowie die Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen des Arbeitsschutzes gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4 Arbeitsschutzgesetz und des Brandschutzes.

Formale Voraussetzungen:

Bei Beamten/innen: Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des technischen Dienstes im Land Berlin, Laufbahnzweig Forstdienst

Das Arbeitsgebiet kann auch von Tarifbeschäftigten im Rahmen eines Dienstvertrages wahrgenommen werden. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium in der Fachrichtung Forstwissenschaften oder mit dem Schwerpunkt Forstwissenschaften.

Langjährige und einschlägige Berufserfahrung im Forstdienst, davon mindestens 5 Jahre in einem Forstbetrieb oder einer Forstverwaltung.

Leitungserfahrung im öffentlichen Dienst

Jagdschein, Führerschein der Klasse B

Fachliche Voraussetzungen:

  •  Einschlägige Fach- und Rechtskenntnisse Verwaltungs-, Umwelt- , Forst-, Naturschutz- und Jagdrecht
  •  Kenntnisse der naturnahen Waldbewirtschaftung unter den Anforderungen im Ballungsraum
  •  Kenntnisse über FSC-/Naturlandzertifizierungen
  •  Kenntnisse über und Erfahrungen mit Inhalte(n), Methoden und Instrumente(n) des Organisationsmanagements (strategische Steuerung von Organisationsänderungs- und – entwicklungsprozessen) sowie des Personalmanagements (insb. Personalentwicklung, -planung, Führung mit Zielen, projektorientiertes Führen, Moderation),
  •  Kenntnisse der verwaltungsspezifischen Bearbeitungsstandards (GGO, AZG, LHO)
  •  Gender- und Diversitykompetenz, Kenntnisse Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm (GPR), Leitbild Gleichstellung, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration (PartIntG),
  •  Kenntnisse des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG), des Personalvertretungsgesetzes Berlin (PersVG) und des Sozialgesetzbuches Teil IX (SGB IX)
  •  Darüber hinaus sind Kenntnisse des Arbeitsschutzes, insb. zur Wahrnehmung der erforderlichen Maßnahmen gem. § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbschG – und des Gesundheitsschutzes, insb. DV Gesundheit und zu Maßnahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements BEM wichtig.

Außerfachliche Kompetenzen:

  • Belastbarkeit, Leistungs-, Organisationsfähigkeit, Selbständigkeit, Entscheidungsfähigkeit, prozessorientiertes und strukturiertes Denken, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit sowie Dienstleistungsorientierung.
  •  Durchsetzungsvermögen und die Fähigkeit mit Arbeitskraft und –mitteln sowie Kosten und Zeit ökonomisch umzugehen.
  •  Der/die künftige Stelleninhaber/in soll in der Lage sein, hoch qualifizierte Mitarbeiter/innen auch bei hoher Arbeitsbelastung kooperativ zu führen. Delegationsfähigkeit ist hierbei unabdingbar.
  •  Von der künftigen Führungskraft wird erwartet, dass sie aktiv auf die Gleichstellung der Mitarbeitenden in der Beschäftigung und auf die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanzen hinwirkt.

Das Anforderungsprofil mit fachlichen und außerfachlichen Kriterien sowie weitere Informationen erhalten Sie über den Button „weitere Informationen“.Bitte stellen Sie uns folgende Unterlagen zur Verfügung:

– Lebenslauf
– Studiennachweis
– aktuelle/s Dienstliche Beurteilung/Arbeitszeugnis ( möglichst nicht älter als 1 Jahr) und
– ggf. eine Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht mit Angabe Ihrer personalaktenführenden Stelle

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ihre Bewerbung nur mit vollständig eingereichten Bewerbungsunterlagen im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden kann.

Bewerbungen sind über das Berliner Karriereportal/ Jobportal der Berliner Verwaltung möglich. Das Karriereportal ist die zentrale Bewerbungsplattform der Berliner Verwaltung. Nutzen Sie folgenden Link:

https://www.berlin.de/karriereportal/stellen/jobportal/stellenangebote.html.

Wenn das beschriebene Aufgabengebiet Ihr Interesse geweckt hat, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum  30.10.2019  ausschließlich online. Die Eingabe Ihrer Daten erfolgt über den Button „Jetzt bewerben“ (unten rechts in dieser Anzeige). Die geforderten Unterlagen sind Ihrer Bewerbung als PDF-Upload hinzuzufügen.

Allgemeine Hinweise:

Ich bin gehalten im Rahmen des Auswahlverfahrens auch die aktuellen Dienstlichen Beurteilungen/ Zeugnisse oder Zwischenzeugnisse (nicht älter als 12 Monate) zu berücksichtigen. Falls ein/e entsprechende/s Dienstliche Beurteilung/ Zeugnis nicht vorhanden ist, ist die Erstellung einzuleiten. Sollte kein/e aktuelle/s Dienstliche Beurteilung/ Zeugnis vorliegen, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.

Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt.

Die Berliner Forsten sind bestrebt, den Anteil der Frauen an der Dienstkräftezahl zu erhöhen bzw. sie beruflich zu fördern. Aus diesem Grunde sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen ausdrücklich erwünscht sind.

Reisekosten können leider nicht erstattet werden.

Für telefonische Rückfragen steht  Fr. Schober unter 030-64193768 oder Frau Lischeswki unter 030-64193760  zur Verfügung.

EuGH-Urteil: Wölfe dürfen nur geschossen werden, wenn es keine Alternative gibt

Spiegel, 10.10.2019:

 

Europäischer Gerichtshof, Urteil zum Az C-674/17 vom 10.10.2019:

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Zweite Kammer) für Recht erkannt:

Art. 16 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist dahin auszulegen, dass er dem Erlass von Entscheidungen entgegensteht, mit denen Ausnahmen von dem in Art. 12 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Anhang IV Buchst. a dieser Richtlinie niedergelegten Verbot der absichtlichen Tötung von Wölfen im Rahmen der bestandspflegenden Jagd genehmigt werden und das Ziel der Bekämpfung von Wilderei verfolgt wird, wenn

  • das mit diesen Ausnahmen verfolgte Ziel nicht klar und deutlich belegt wird und die nationale Behörde nicht anhand fundierter wissenschaftlicher Daten nachzuweisen vermag, dass diese Ausnahmen geeignet sind, dieses Ziel zu erreichen,
  • nicht hinreichend nachgewiesen ist, dass das mit ihnen verfolgte Ziel nicht durch eine anderweitige zufriedenstellende Lösung erreicht werden kann, wobei das bloße Vorliegen einer illegalen Aktivität oder die Schwierigkeiten, denen bei der Durchführung der Kontrolle dieser Aktivität begegnet wird, hierfür nicht ausreichen können,
  • nicht gewährleistet ist, dass der günstige Erhaltungszustand der Populationen der betreffenden Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet trotz der Ausnahmeregelungen gewahrt bleibt,
  • in Bezug auf die Ausnahmen keine Bewertung des Erhaltungszustands der Populationen der betreffenden Art sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der in Betracht gezogenen Ausnahme auf diesen bezogen auf das Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats oder gegebenenfalls bezogen auf die betreffende biogeografische Region, wenn sich die Grenzen dieses Mitgliedstaats mit mehreren biogeografischen Regionen überschneiden oder das natürliche Verbreitungsgebiet der Art dies erfordert, und soweit möglich grenzüberschreitend vorgenommen wurde und
  • nicht sämtliche Bedingungen erfüllt sind, die sich auf die Entnahme einer begrenzten und spezifizierten Anzahl von Exemplaren bestimmter in Anhang IV der Habitatrichtlinie genannter Arten unter strenger Kontrolle, selektiv und in beschränktem Ausmaß beziehen; die Erfüllung dieser Bedingungen ist u. a. unter Berücksichtigung der Größe der Population, ihres Erhaltungszustands und ihrer biologischen Merkmale nachzuweisen.

Es ist Aufgabe des vorlegenden Gerichts [dem Korkein hallinto-oikeus (Oberstes Verwaltungsgericht, Finnland)], zu prüfen, ob dies im Ausgangsverfahren der Fall ist.

Abgeordnetenhaus: Brand im Grunewald II

Abgeordnetenhaus – Drucksache 18/20246

  • Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 15.07.2019
  • Antwort der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 26.07.2019

zum Thema:
Brand im Grunewald II

 

Frage 1: Was war nach aktuellem Kenntnisstand die Ursache des Brands am 25.06.2019 im Grunewald?
Frage 2: Kann eine Brandstiftung ausgeschlossen werden?

Das Verfahren ist bei der Staatsanwaltschaft Berlin noch nicht anhängig. Die polizeilichen Ermittlungen des LKA 121 zur Brandursache sind noch nicht abgeschlossen. Eine Brandstiftung kann derzeit nicht ausgeschlossen werden.

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Frage 3: Wieviel Waldfläche in welchem genauen Bereich ist vom Brand betroffen worden? Steht diese Fläche vollständig im Eigentum des Landes Berlin bzw. nachgelagerter Behörden? Falls nicht, wer ist Eigentümer?

Im Jagen 117 der Revierförsterei Saubucht brannten insgesamt rund 4,00 ha Wald ab. Die betroffene Fläche befindet sich als Eigentum des Landes Berlin vollständig im Fachvermögen der Berliner Forsten.

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Frage 4: Aus welchem Haushaltstitel mit welchem aktuellen Ansatz wird grundsätzlich eine Wiederaufforstung bezahlt? Welche Mittel sind in den Jahren 2016 bis 2018 tatsächlich aus diesem verwendet worden?

Eine Aufforstung wird in Abhängigkeit der notwendigen Arbeiten und Materialien aus Titeln im Kapitel 0751 – Berliner Forsten – finanziert:
– Titel 51423 Saat- und Pflanzgut, Düngemittel; Ansatz 2019: 50.000 €
– Titel 52124 Unterhaltung der Forsten; Ansatz 2019: 1.861.000 €
Der Kostenaufwand einer Aufforstung beträgt ca.10.000 – 14.000 € / ha.
Wiederaufforstungen gab es im Zeitraum 2016 – 2018 bei den Berliner Forsten nur in geringem Umfang in der Folge der Schadensbehebung von Sturm Xavier (Herbst 2017).
Im darauf folgenden Jahr 2018 erfolgten Neubepflanzungen von Sturmflächen (zum Beispiel im Revier Spandau des Forstamtes Tegel auf einer Größe von rund 0,70 ha und in 2019 weitere 2 Flächen von jeweils 0,60 ha).
Im Zusammenhang mit Waldbränden sind planmäßige Wiederaufforstungen in Berlin bisher selten. Voraussetzung dafür wäre die weitgehende Zerstörung des Baumbestandes auf einer erheblichen Flächengröße. Dies war im Zeitraum der Jahre 2016 – 2018 und auch 2019 nicht flächig der Fall. Die Anzahl der Waldbrände in Berlin ist zwar in trockenheißen Sommern hoch, jedoch als Bodenfeuer im Schadensausmaß gegenüber dem vorhandenen höheren, älteren Baumbestand nach bisherigen Erfahrungen für die einzelnen Waldbestände nicht bedrohlich.

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Frage 5: Welche finanziellen Mittel sind aus Sicht der Forstverwaltung erforderlich, um eine unverzügliche Wiederaufforstung zu gewährleisten? In welchem Zeitraum könnte diese abgeschlossen werden?

Eine Wiederaufforstung der Waldbrandfläche im Grunewald ist vorerst nicht vorgesehen, da das Feuer als Bodenfeuer vor allem die Kraut- und Strauchschicht geschädigt hat. Der ältere Baumbestand war nur in geringem Maß betroffen. Sofern die Vegetation auf der Fläche sich in den kommenden Jahren nicht ausreichend regeneriert, werden ggf. Sträucher und Laubbäume nachgepflanzt. Da der notwendige Umfang der Maßnahmen noch nicht feststeht, ist eine Kostenschätzung derzeit nicht möglich.

 

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