Abgeordnetenhaus: High Noon im Prinzenbad: Warum musste Fuchsi sterben?

Berliner Abgeordnetenhaus, Drucksache 17/18 588

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Behrendt (GRÜNE) vom 18. Mai 2016
und Antwort von Christian Gaebler, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, vom 02. Juni 2016

High Noon im Prinzenbad: Warum musste Fuchsi sterben? (Vorgeschichte hier und hier)

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

.

Frage 1: Wie kam es zum tödlichen Zwischenfall am 08.05.2016 bei dem der im Prinzenbad lebende Fuchs „Fuchsi“ sein Leben lassen musste?
Frage 2: Wie war die Auffindesituation von Fuchsi? Wer ist wann aufmerksam geworden und welche Maßnahmen wurden von wem eingeleitet?

Antwort zu 1 und 2: Ein Mitarbeiter der Berliner Bäder-Betriebe alarmierte am 07. Mai 2016 gegen 13:10 Uhr die Polizei ins Sommerbad Kreuzberg („Prinzenbad“). Der Alarmierende stellte einen „verendenden Fuchs“ fest. Bei Eintreffen der eingesetzten Dienstkräfte lag der Fuchs nahezu regungslos am Rand eines Gebüsches.

Frage 3: Warum wurde die Polizei hinzugezogen? Wie viele Einsatzkräfte waren in welchem Zeitraum vor Ort? Zu welcher Entscheidung kam die Einsatzleitung?

Antwort zu 3: Die Polizei wurde hinzugezogen, um die unaufschiebbaren Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen. Vor Ort befanden sich Kräfte eines Funkstreifenwagens des Polizeiabschnitts 53, der diensthabende Wachleiter sowie Teilkräfte der 14. Einsatzhundertschaft der Direktion Einsatz der Polizei Berlin. Die Polizei Berlin kam zu der Einschätzung, dass das Tier aufgrund der schweren Verletzungen unter den Qualen verenden wird.

Frage 4: Wurde ein Stadtförster oder ein Jäger hinzugezogen? Mit welcher Begründung traf der Hinzugezogene die Entscheidung, Fuchsis Leben zu beenden? Woraus ergab sich die Zuständigkeit des Hinzugezogenen? Über welche Qualifikation verfügte der Hinzugezogene? Wie viel Erfahrung im Umgang und Erschießen von Wildtieren hatte der Hinzugezogene? Wer erteilte die Genehmigung für den Einsatz im Prinzenbad, das kein Wald ist?

Antwort zu 4: Die sachliche Zuständigkeit der Polizei Berlin ergibt sich aus § 4 Abs. 1 Satz 1 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln). Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 ASOG Bln kann die Polizei Maßnahmen durch einen Beauftragten unmittelbar ausführen. Die tatbestandlich erforderliche konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung lag in dem aus § 1 des Tierschutzgesetzes i. V. m. Art. 20a des Grundgesetzes resultierenden Auftrag, vermeidbare Schmerzen und Leiden von Tieren zu verhindern. Für die unmittelbare Ausführung wurde ein Stadtjäger hinzugezogen. Der Stadtjäger erlegte den Fuchs waidgerecht.

Frage 5: Mit welcher Waffe wurde Fuchsi getötet? Wie viele Schüsse wurden abgegeben? Welche Körperteile wurden beschossen?

Antwort zu 5: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor.

Frage 6: Wann und durch wen wurde das zuständige Veterinäramt informiert? War das Veterinäramt vor Ort? Traf das Veterinäramt die Entscheidung, Fuchsi zu erschießen?

Antwort zu 6: Das Veterinäramt wurde durch den Polizeiabschnitt 53 am 09. Mai 2016 durch Übersendung eines Tätigkeitsberichts über den Sachverhalt informiert.

Frage 7: Welche Verletzungen lagen bei Fuchsi vor? Hatte die Badeanstaltsleitung etwaige Erkenntnisse über Fuchsis Zustand? Hätte eine medizinische Behandlung Fuchsis Leben retten können?

Antwort zu 7: Es wird auf die Antwort zu Fragen 1 bis 3 verwiesen. Weitere Erkenntnisse sind hierzu dem Senat nicht bekannt.

Frage 8: Wurden die Badegäste über die Vorgänge informiert? Wurde darauf geachtet, einen Sichtschutz und einen Sicherheitsabstand für die Badegäste (besonders für die Kinder) einzurichten?

Antwort zu 8: Sowohl die Beschäftigten des „Prinzenbades“ als auch die Polizei Berlin nahmen nach Abwägung aller Umstände davon Abstand, die Badegäste vor und während der Maßnahmen umfassend über den Sachverhalt zu informieren. Dadurch sollte ein größerer Zulauf von Schaulustigen vermieden werden. Die Einsatzkräfte sicherten den Auffindeort des Fuchses durch Umstellen ab. Dadurch wurde ein Hinzutreten oder das Beobachten des Geschehens durch Badegäste verhindert.

Frage 9: Wurde Fuchsi obduziert? Was ergab die Obduktion?

Antwort zu 9: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor.

Frage 10: Wie war der Umgang der Angestellten des Prinzenbades mit Fuchsi? Wurde Fuchsi aktiv gefüttert und getränkt?

Antwort zu 10: Einen Umgang mit dem Fuchs durch die Beschäftigten des „Prinzenbades“, auch mit anderen im Bereich des „Prinzenbades“ lebenden Füchsen, gab und gibt es nicht. Auch werden Füchse durch das Personal nicht aktiv gefüttert oder getränkt. Das Füttern von jagdbaren Wildtieren ist grundsätzlich verboten. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann nach §§ 34 und 50 des Gesetzes über den Schutz, die Hege und Jagd wildlebender Tiere im Land Berlin (LJagdG Bln) mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Frage 11: Was passierte mit den sterblichen Überresten von Fuchsi? Wurde er beerdigt?

Antwort zu 11: Es wurde nach dem für tote Wildtiere üblichen Verfahren gehandelt.

.

.

Orientierungsläufe bald in allen Berliner Forsten möglich?

Berliner Abgeordnetenhaus – Drucksache 17 / 18 053

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 22. Februar 2016
und Antwort von Christian Gaebler von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 10. März 2016

Orientierungsläufe bald in allen Berliner Forsten möglich?

Frage 1: Welches Ergebnis haben die in der Schriftlichen Anfrage 17-17335 angekündigten Abstimmungsgespräche?

Frage 2: Falls die Gespräche noch nicht stattgefunden haben, wird um Mittteilung der Gründe und des neuen Termins gebeten?

Antwort zu 1 und 2: Es fand ein Abstimmungsgespräch zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenInnSport), der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) und den Berliner Forsten statt. Neben den nach dem Landeswaldgesetz Berlin (LWaldG) unter Beachtung der naturschutz- und wasserschutzrechtlichen Bestimmungen genehmigungsfrei möglichen Trainingsaktivitäten einzelner Sportlerinnen und Sportler waren Veranstaltungen wie organisierte Vereinstrainingsläufe und Wettkämpfe Gegenstand des Gesprächs. Für diese Veranstaltungen sind jeweils Genehmigungen nach dem LWaldG und ggf. weiteren Rechtsvorschriften einzuholen.

Gemeinsam mit dem Landessportbund, SenInnSport, SenStadtUm und den Berliner Forsten (Landesforstamt) werden in weiteren Schritten mögliche Waldgebiete, Zeiträume und Rahmenbedingungen verabredet, die Grundlage für die zukünftige Nutzung verschiedener Berliner Wälder für Orientierungslaufveranstaltungen sein werden.

Für die im Rahmen des Internationalen Turnfestes 2017 in Berlin geplanten Orientierungslaufveranstaltungen legen die Veranstalter dem Landesforstamt Berlin ein hinreichend konkretes Veranstaltungskonzept vor. Auf Grundlage dieses Konzeptes werden die Details der Veranstaltungen abgestimmt, um rechtzeitig die notwendigen Genehmigungen erteilen zu können.

Frage 3: Welche zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten der Berliner Wälder für Orientierungslaufveranstaltungen sieht der Senat?

Antwort zu 3: Die starken und vielfältigen Beanspruchungen des Berliner Erholungswaldes und seine wichtigen Schutzfunktionen insbesondere für den Natur- und Artenschutz und für die Trinkwasserversorgung machen jeweils einen Ausgleich der verschiedenen Nutzungsinteressen und entsprechende Abwägungsprozesse erforderlich. Der Berliner Senat hält vor diesem Hintergrund die verabredeten Schritte für geeignet, Orientierungslaufveranstaltungen in den Berliner Wäldern in verträglichem Maß zu ermöglichen.

 

 

 

 

 

VG Berlin: Hundeverbot am Schlachtensee und an der Krummen Lanke aufgehoben

Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Hundeverbot am Schlachtensee und an der Krummen Lanke aufgehoben, weil der Uferweg nicht insgesamt als Badestelle angesehen werden könne.

Beide Seen sind Gewässer, in denen das Baden nach der Berliner Badegewässerverordnung erlaubt ist. Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf stellte im Mai 2015 rund um die beiden Seen verschiedene Schilder und beschriftete Holzpfähle auf, wonach es sich bei beiden Seen einschließlich Uferweg insgesamt um Badestellen handele. Ausgenommen hiervon ist ein ca. 600 m langes Teilstück am südwestlichen Ende des Schlachtensees. Dabei stützte sich die Behörde auf das Berliner Hundegesetz, das die Mitnahme von Hunden an gekennzeichneten Badestellen verbietet. Nach Ansicht der Behörde dient das Mitnahmeverbot dem Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen, die von badenden Hunden ausgingen. Der Kläger meint, der Uferweg könne nicht insgesamt als Badestelle qualifiziert werden, u.a. weil ein Zugang zum See über weite Strecken nicht möglich sei.

Die 23. Kammer des Verwaltungsgerichts gab der Klage statt. Der Uferweg als solcher sei keine Badestelle. Eine Badestelle nach dem Berliner Hundegesetz sei ein für die Allgemeinheit zugänglicher Bereich am Ufer eines zum Baden geeigneten Gewässers, der dem Baden und den hiermit typischerweise verbundenen Freizeitaktivitäten diene. Dies sei hier nicht der Fall, denn der Uferweg diene in erster Linie der Fortbewegung, und der Zugang zum See sei über weite Strecken durch Zäune gerade ausgeschlossen.

Entgegen der Auffassung der Behörde sei nicht jedes Badegewässer nach der Badegewässerverordnung zugleich Badestelle im Sinne des Hundegesetzes. Die eigentlichen Badestellen, an denen allein die vom Hundegesetz erfassten Nutzungskonflikte auftreten könnten, ließen sich vom Weg klar trennen. Das Ziel des Gewässerschutzes sei schließlich durch die allgemein geltende Leinenpflicht für Hunde gewährleistet, deren Einhaltung die Behörde ggf. strenger kontrollieren müsse.

Die Kammer hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.
.

.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, Pressemitteilung Nr. 45/2015 vom 15.12.2015
Urteil der 23. Kammer vom 15. Dezember 2015 (VG 23 K 359.15)

.

Waldklimapfad durch den Grunewald

Berliner Abgeordnetenhaus
Drucksache 17 / 17 290

  • Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 28. Oktober 2015 und
  • Antwort von Herrn Staatssekretär Christian Gaebler (SPD). Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 16. November 2015

.

Wohin führt der Wald-Klima-Pfad?

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

.

Frage 1: Wie ist der Stand der Planung für die Anlage eines Wald-Klima-Pfades im Grunewald?

Antwort zu 1: Die Konzeptionierung ist abgeschlossen. Das Projekt befindet sich aktuell in der Entwurfs- und Feinplanungsphase.

.

Frage 2: Wie erfolgt die Finanzierung des Wald-Klima-Pfades, welche Mittel werden aus dem Haushalt des Landes Berlin bereitgestellt (bitte nach Haushaltstiteln aufschlüsseln)?

Antwort zu 2:
Gesamtmittel: 1.035.193,00 €

Projektförderung: 319.856,50 €
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB [im Rahmen des Wald-Klima-Fonds])

Landesmittel: 715.336,50 €
Strategie Stadtlandschaft – Haushalttitel 54106

.

Frage 3: Wie viele und welche Objekte sind dafür geplant, welche baulichen Eingriffe sind dafür erforderlich, wie und auf welcher Länger werden Wege ausgebaut und Flächen versiegelt?

Antwort zu 3: Sämtliche Objekte (Stege und Präsentationsmöbel) werden in temporärer Bauweise aus Holz gebaut. Bis auf einen ca. 700m langen Wegeumbau von Reitweg zum Wanderweg verläuft der Pfad auf bereits existierenden Wegen.

.

Frage 4: Wie soll die öffentliche Erschließung des Wald-Klima-Pfad erfolgen?

Antwort zu 4: Die Erschließung wird durch den Öffentlichen Personennahverkehr (S-Bahnhof Grunewald und Bushaltestelle am Grunewaldturm) und durch ein seitens der Agentur für Erneuerbare Energien geplantes E-Mobilitätskonzept erfolgen.

.

Frage 5: Wurde hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf das FFH-Gebiet Grunewald eine FFH-Vorprüfung durchgeführt und zu welchem Ergebnis ist diese ggf. gelangt?

Antwort zu 5: Ja, es wurde eine Vorprüfung durchgeführt. Diese kam zu dem Ergebnis, dass der Wald-Klima-Pfad mit den Zielen des FFH1-Gebietes vereinbar angelegt werden kann.

.

Frage 6: Trifft es zu, dass der Wald-Klima-Pfad im Bereich des NSG PechseeBarsee angelegt werden soll? Wie wird sichergestellt, dass durch den Pfad die Naturschutzziele des Gebiets nicht beeinträchtigt werden?

Antwort zu 6: Der 4 km lange Wald-Klima-Pfad soll auf einer kurzen Strecke durch das NSG2 „Barssee und Pechsee“ geführt werden und nutzt dabei überwiegend vorhandene Waldwege. Die Informationsinseln innerhalb des NSG werden auf Holzplateaus beschränkt. Durch die bauliche Anlage des Pfades wird sichergestellt, dass das NSG nicht beeinträchtigt wird. Wesentliche Bereiche des NSG sind ohnehin eingezäunt und nicht begehbar.

.

Frage 7: Durch wen und in welchem zeitlichen Umfang wird der Wald-Klima-Pfad betreut und welche zusätzlichen Mittel sind für die Müllbeseitigung und die Instandhaltung vorgesehen?

Antwort zu 7: Die Betreuung wird durch die Berliner Forsten erfolgen, intensiv während der Zeit der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2017 (April – Oktober 2017) und regulär für einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Kosten für Wartung und Müllbeseitigung werden die Berliner Forsten tragen.

.

Frage 8: Wurden bei der Konzeption und Planung des Wald-Klima-Pfades die anerkannten Naturschutzverbände beteiligt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Antwort zu 8: Im Rahmen des Grünen Runden Tisches der Berliner Forsten ergingen Einladungen zur Ortsbesichtigung an die Naturschutzverbände. Die letzte Ortsbesichtigung mit den Naturschutzverbänden fand am 22.09.2015 statt. Weitere Termine erfolgten mit Beteiligung der Obersten Naturschutzbehörde, dem Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege und der Stiftung Naturschutz Berlin.

.

Frage 9: Welche anderen Standorte, die ggf. weniger in schutzwürdige Naturräume eingreifen, wurden für den Wald-Klima-Pfad geprüft? Was war ggf. das Ergebnis der Prüfung?

Antwort zu 9: Alternative Versionen wurden geprüft und nicht weiter verfolgt.

.

.

.

Abgeordnetenhaus: Umwandlungsgenehmigungen nach dem Landeswaldgesetz

Abgeordnetenhaus von Berlin
Drucksache 17 / 17 086

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 23. September 2015 und
Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, vom 08. Oktober 2015
Wie viel Beschleunigung bringt das Wohnungsbaubeschleunigungsgesetz des Senats?

Auszug:

Frage 2:

  • Bei wie vielen Wohnungsbauverfahren war in den vergangenen 5 Jahren eine Umwandlungsgenehmigung nach dem Landeswaldgesetz erforderlich?
  • In wie vielen Fällen wurde die Genehmigung nicht erteilt?
  • Wie lange dauerte durchschnittlich das Genehmigungsverfahren (bitte nach Baugenehmigung bzw. bauordnungsrechtlicher Zustimmung und Umwandlungsgenehmigung aufteilen)?

Antwort zu 2:

  • In den vergangenen fünf Jahren sind neben den Waldumwandlungsgenehmigungen für sonstige Vorhaben (Parkplätze, Sicherheitseinrichtungen, Straßenbau etc.) zehn Waldumwandlungsgenehmigungen erteilt worden, die Wohnungsbauvorhaben zuzuordnen sind.
  • Da sich im Vorfeld eines Antrages auf Waldumwandlung der Vorhabenträger bei Berliner Forsten nach den Möglichkeiten und einer grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit erkundigt, werden kaum Anträge abgelehnt, doch wurde hierüber keine Statistik geführt.
  • Ab Antragsdatum wird i.d.R. innerhalb von vier Wochen beschieden, hier ist unberücksichtigt, dass im Vorfeld umfangreiche Abstimmungen erfolgen.

.

.

VG Berlin: Hunde dürfen am Schlachtensee mitdemonstrieren

Eine für den 11. August 2015 geplante Demonstration gegen das Verbot von Hunden auf dem Uferweg des Schlachtensees kann dort nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin wie geplant stattfinden.

Der Antragsteller beabsichtigt, im Rahmen eines Aufzuges mit ungefähr 30 Personen und mitgeführten Hunden, den Schlachtensee auf dem Uferweg einmal zu umrunden, um gegen das seit Mai 2015 vom Bezirksamt Zehlendorf-Steglitz ausgeschilderte Mitnahmeverbot zu protestieren. Der Polizeipräsident in Berlin untersagte dem Antragsteller daraufhin sofort vollziehbar, den Uferweg im Rahmen des Aufzuges zu nutzen.

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts räumte dem Versammlungsrecht im konkreten Fall den Vorrang ein. Die Rechtmäßigkeit des Mitnahmeverbots könne angesichts der Kürze der Zeit und vor dem Hintergrund des noch bestehenden tatsächlichen Aufklärungsbedarfs in der Sache nicht abschließend geprüft werden. Eine daher nur mögliche Abwägung des Versammlungsrechts des Antragstellers mit den öffentlichen Interessen am Verbot gehe zu dessen Gunsten aus. Denn etwaigen Gefahren durch die mitgeführten Hunde könne dadurch begegnet werden, dass diese ständig anzuleinen seien und deren Kot mit Hundekotbeuteln ordnungsgemäß entsorgt werde. Darüber hinausgehende Belästigungen durch Hunde seien unwahrscheinlich und müssten ansonsten wegen der zeitlichen Kürze der möglichen Beeinträchtigung hingenommen werden.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
.

Quelle:Verwaltungsgericht Berlin, Pressemitteilung Nr. 30-2015 vom 10.08.2015
Beschluss der 1. Kammer vom 10. August 2015 (VG 1 L 257.15)

.

.

Berliner Forsten machen mit Front gegen HundeMenschen am Neuen Großen Griebnitzsee (ex Schlachtensee)

„größtes Hundeklo Deutschlands“

In der Ausgabe 03/2015 der Berliner Waldzeitung machen die Berliner Forsten ebenfalls Front gegen HundeMenschen. Im Artikel „Harte Arbeit im Revier Dachsberg“, in welchem von der Arbeit des zuständigen Revierförster berichtet und dieser kurz porträtiert wird, heißt es:

Harte Arbeit im Revier Dachsberg….

Berliner Förster haben Residenzpflicht. Das heißt, sie bekommen eine Dienstwohnung, um ihr Forstrevier zu betreuen. Andreas Constien, der Förster vom Grunewaldrevier Dachsberg, wohnt und arbeitet seit 1987 idyllisch am Waldrand im hübschen Forsthaus mit Naturgarten……

Ähnlich idyllisch ist sein Revier um Grunewald-, Schlachtensee und Krumme Lanke auf den ersten Blick. Drei lange schmale Seen, die sich an steilen Hängen durch die Landschaft schlängeln, mit Uferwegen und Badestellen.

Doch hier ist die Idylle leider empfindlich gestört. Denn Andreas Constien hat mit dem Revier auch das größte Hundeauslaufgebiet Europas zu betreuen. Er mag Vierbeiner. Aber was sich hier täglich abspielt, muss man mal erlebt haben. Nirgends sonst in Berlin und Brandenburg gibt es ein vergleichbares Gebiet, das Hunden so großzügig Auslauf erlaubt. Schon seit den 20iger Jahren des vergangenen Jahrhunderts führen die Berliner hier ihre Vierbeiner aus. Heute kommen nicht nur Frauchen oder Herrchen mit dem Hund, sondern auch der Gassi-Service mit je 10 bis 15 Vierbeinern im Schlepptau. Die Hunde spielen und toben, buddeln und bellen …. Sportler, Spaziergänger und vor allem Badegäste an Schlachtensee und Krumme Lanke fühlten sich längst ausgebotet. Seit Beginn der Badesaison in diesem Jahr sind nun die Seeufer für Hunde gesperrt. Das gibt Konfliktstoff, mit dem sich Andreas Constien täglich auseinandersetzen muss. Er tut es gelassen und freundlich, schließlich kennt er viele Leute hier. Doch es brodelt zwischen den Fronten und die Natur an den Grunewaldseen hat sichtbar gelitten. Das schmerzt den Förster natürlich sehr. „Schon Richard von Weizäcker spazierte hier einst am Schlachtensee“, erzählt er und blickt die geschundenen Uferhänge hinauf. Einem Nachfolger, der in dreieinhalb Jahren sein Revier übernehmen soll, wird er empfehlen, die Buchen und Amerikanischen Roteichen hier wegzunehmen und auf einen Mischwald aus lichten Kiefern, Eichen und Birken zu setzen. Sogar Gräser und Kräuter wie Drahtschmiele und Sternmiere könnten sich hier eines Tages in neuer Pflanzengesellschaft ansiedeln, sobald sich die Natur vom Spiel der Hunde erholt hat und sich in Ruhe wieder ausbreiten kann….

Als er 1987 in Berlin-Zehlendorf das Revier Dachsberg übernahm, wusste er, worauf er sich hier einlässt. Das ist kein ruhiges Plätzchen im Walde, sondern stadtnahes Ausflugsziel für Anwohner und Gäste und dazu noch ein historisch bedingtes Gebiet für Vierbeiner, das er scherzhaft „größtes Hundeklo Deutschlands“ nennt….

 

Berliner Waldzeitung Ausgabe 03/2015
Herausgegeben von der Senatsverwaltung für Stadtwentwicklung und Umwelt
Erhältlich hier, sowie in den Forstämtern und Revierförstereien
Forstamt Grunewald und Revierförstereien

Wildtiere in Berlin

Abgebordentenhaus Berlin
Drucksache 17 / 16 568

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 06.07.2015 und
Antwort von Staatssekretär Christian Gaebler, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, vom 16.07.2015

Wildtiere in Berlin

 

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Welche Wildtiere (Säugetiere) leben in Berlin? (bitte soweit möglich nach Anzahl und Bezirken aufschlüsseln)

Antwort zu 1: Die Gesamtartenliste der Säugetiere umfasst 59 Arten.

Quantitative Angaben liegen nur zu wenigen Säugetierarten im Land Berlin vor:

– Bei den Fledermäusen finden regelmäßig Zählungen an den großen Winterquartieren statt. Bei der letzten Kontrolle wurden hierbei ca. 5.100 Tiere gezählt. Da in einigen Quartieren (Zitadelle Spandau, Fort Hahneberg) nur ein kleiner Teil der Tiere erfasst wird, und zahlreiche kleine Quartiere nicht bekannt sind, kann vermutlich von mindestens dem doppelten Bestand ausgegangen werden.

– Der Biber hat rund 40 Ansiedlungen im Land Berlin. Dies entspricht vermutlich 100-150 Individuen.

Zu den in Berlin lebenden jagdbaren Wildtieren gibt es keine zahlenmäßigen Erfassungen.

Frage 2: Gibt es Aufklärungskampagnen für die Berlinerinnen und Berliner bzgl. des Umgangs mit den Wildtieren in der Stadt, wenn nein, warum nicht, wenn ja, wie sehen diese aus?

Antwort zu 2: Über die Internetseiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und die Versendung von Broschüren werden die Berlinerinnen und Berliner informiert. Des Weiteren gibt es das Wildtiertelefon, welches derzeit im Auftrag des Senats vom Naturschutzbund (NABU) Berlin betreut wird und zu jagdbaren Säugetieren Auskünfte erteilt. Darüber erfolgt eine gezielte Beratung im Einzelfall auf Anfrage.
Bei Bedarf werden zu speziellen Themen Pressemitteilungen herausgegeben.

Frage 3: Zu welchen Problemen und Konflikten kommt es mit Wildtieren in der Stadt?

Antwort zu 3: Grundsätzlich ist ein Leben mit den Wildtieren ohne Probleme und Konflikte in der Stadt möglich. In Einzelfällen können demnach beispielhaft folgende Situationen auftreten:

Fledermäuse fliegen in der Zeit der Auflösung der Wochenstuben (Juli/August) vermehrt in Wohnungen ein, was vereinzelt zu Handlungsbedarf führt. Maulwürfe führen durch ihre Grabtätigkeit zu Problemen auf Sportplätzen oder in Gärten. Biber fressen im Winterhalbjahr Gehölze an den Gewässern und in deren Nähe an.

Bei den jagdbaren Säugetieren kann die Errichtung von Bauen durch Wildkaninchen oder Füchse zu Problemen führen. Steinmarder oder Waschbären können sich in Wohngebäuden einnisten oder Wildschweine auf Gartengrundstücken Schäden verursachen, sofern die Gebäude oder Grundstücke nicht entsprechend gesichert sind.

Frage 4: Wie viele Wildtiere wurden 2014 bei der NABU-Wildvogelstation abgegeben? Wie viele Tiere konnten dort wieder ausgewildert werden?

Antwort zu 4: Es wurden im Jahr 2014 fünf Säugetiere (hilflose Fledermäuse) bei der Wildvogelstation des NA-BU abgegeben und wieder ausgewildert.

Frage 5: Wie ist die Zusammenarbeit mit den Umwelt- und Naturschutzverbänden zu diesem Thema?

Antwort zu 5: Es gibt zu diesen wie zu anderen Themen eine enge Zusammenarbeit. Da die Kompetenz bei den Umwelt- und Naturschutzverbänden vorhanden ist, werden entsprechende Aufträge wie z.B. die Bestandserfassung im Rahmen der Roten Liste von gefährdeten Zielarten oder die Beratung der Bevölkerung an diese Organisationen gegeben.

 

 

1 11 12 13 14 15 24