Corgeut/Debert DE91

So, meine letzte. Und ich bin froh, dass ich es geschafft habe, bei fast allen Uhren im mittleren zweistelligen Berich zu bleiben und jetzt nicht den Sprung in eine höhere Liga mache. Also: ABSPRUNG!

Diese Uhr hat es mir jedoch von Anfang an angetan. Sie war mir aber zu teuer, jetzt, für 83,62 €, habe ich sie mir aber zum Abschluss doch noch gegönnt. Aus Guangzhou, China (natürlich).

  • Ohne Branding
  • Laut Verkäufer „Corgeut“, wird aber auch von ihm selbst über einen anderen Shop und von anderen Anbietern mit identischen Produktfotos als „Debert“ angeboten.
  • Bei meinem Verkäufer in diesem Fall mit der Zusatzangabe Modell „DE91“
  • Miyota 8215
  • Saphierglas
  • Edelstahl 316L
  • Es gibt sie in unterschiedlichen Ausführungen hinsichtlich Bänder, Lünetten, Farben, Sekundenzeiger, Werke. Bei manchen (früheren?) Versionen statt der „0“ auf der Lünette auch mit einem (Leucht?)punkt.
  • Umfangreich ist diese Hommage hier beschrieben.

Vorlage ist die OMEGA Seamaster 300.

Hier die Bond-Version-Spectre mit Lollipop Sekundenzeiger, nett vorgestellt hier.

 

 

Abgeordnetenhaus: Fuchsjagd in Berlin

Abgeordnetenhaus: Drucksache 18/20018

  • Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Michael Efler (LINKE) vom 21. Juni 2019
  • Antwort der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 04. Juli 2019

zum Thema:

Fuchsjagd in Berlin

 

Frage 1: Gibt es seitens des Senats Kriterien, aus welchen Gründen Füchse getötet werden dürfen?

Antwort: Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere (Wild), die dem Jagdrecht unterliegen, die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Füchse unterliegen nach dem Bundesjagdgesetz dem Jagdrecht. Darauf stützend bedarf es keiner gesonderten Begründung für die Jagdausübung auf Füchse.
Die Jagd in befriedeten Bezirken ist nur gestattet, wenn Füchse handzahm sind, sich nicht mehr vergrämen lassen oder von ihnen eine Gefahr ausgeht sowie sie verletzt oder krank sind.

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Frage 2: Sind dem Senat die Gründe für die pro Jagdjahr ca. 70-80 erlegten Füchse bekannt und wenn nein, warum nicht?

Antwort: Die einzelnen Gründe sind dem Senat nicht bekannt. Es gibt keine Rechtsgrundlage, die Jägerinnen oder Jäger verpflichtet, die Gründe für die Erlegung darzulegen.

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Frage 3: Gibt es bei der Jagdstrecke des Fuchses Unterschiede zwischen dem Stadtgebiet Ost und dem Stadtgebiet West und wenn ja, wie sind diese zu begründen?

Antwort: Nach Auswertung der vorliegenden Streckenmeldungen werden im Stadtgebiet Ost insgesamt mehr Füchse erlegt als im Stadtgebiet West. Auf Grund auch der höheren Fallwildzahlen im Ostteil der Stadt ist zu vermuten, dass die Population größer ist.

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Frage 4: Wie steht der Senat zu einer ganzjährigen Schonzeit für Füchse, wie zum Beispiel beim Dachs und beim Baummarder?

Antwort: Die Populationen des Dachses und des Baummarders sind wesentlich geringer als die des Fuchses. Bei einer ganzjährigen Schonzeit wären notwendige schnelle Handlungen aus Gründen des Tierschutzes nicht mehr gewährleistet. Dann müsste die jeweils notwendige Bejagung über Einzelfallregelungen genehmigt werden. Dieser hohe Verwaltungsaufwand könnte durch die Jagdbehörde nicht in der notwendigen Kurzfristigkeit sichergestellt werden.

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Frage 5: Sofern der Senat eine ganzjährige Schonzeit mit der Begründung ablehnt, dass dann etwaige Nottötungen verletzter/schwerkranker Tiere erschwert wären: Wie wird dies bei kranken/verunfallten Dachsen, Baummardern, Greifvögeln oder Schwänen organisiert?

Antwort: Kranke und verunfallte Tiere ziehen sich größtenteils zurück, so dass sie oftmals nicht gefunden werden und in der Regel nicht erlegt werden.
Bezogen auf den Dachs wurden in den letzten fünf Jagdjahren insgesamt lediglich sieben Dachse mit einer Ausnahmegenehmigung erlegt, 40 Dachse wurden als Fallwild gemeldet.
Beim Baummarder wurden nur drei Totfunde gemeldet, Genehmigungen zum Erlegen wurden nicht beantragt oder erteilt.
Greifvögel und Wasservögel werden in einer Auffangstation vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) Berlin bis zur Wiederausgliederung aufgenommen. Ausnahmegenehmigungen werden hierzu nicht erteilt.

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Frage 6: Wie steht der Senat zu einer Herausnahme von Füchsen aus dem Jagdrecht?

Antwort 6: Der Senat sieht keine Notwendigkeit, den Fuchs aus dem Jagdrecht herauszunehmen.
Wie alle nicht dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten würde dann auch der Fuchs ausschließlich dem Artenschutz unterliegen. Notwendige Maßnahmen, gegebenenfalls auch die Tötung von „Problemtieren“ müssten dann über Ausnahmereglungen nach dem Artenschutzrecht getroffen werden. Ein eventuell notwendiges schnelles Agieren wäre dann kaum mehr möglich.

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Frage 7: Arbeitet die Verwaltung mit Wildtierärzten oder Auffangstationen zusammen, die verletzte Wildtiere pflegen und wieder auswildern?

Antwort: Lediglich Greifvögel und Wasservögel werden in einer Auffangstation vom NABU Berlin bis zur Wiederausgliederung aufgenommen. Für weitere Wildtiere gibt es keine Wildtierärzte oder Auffangstationen, mit der die Verwaltung zusammenarbeitet.

 

Drei Briefe an Karl Bartoschek

Karl Joseph Bartoschek (* 26. November 1870 in Wien; † 31. Dezember 1943 in Ahrenshoop) war ein österreichisch-deutscher Maler und Sänger.

Laut Wikipedia ließ sich Bartoschek 1895 in Berlin nieder. 1897 war er auf der Großen Berliner Kunstausstellung vertreten mit den Werken „Der Poet“ und „Der Chronist“. In den Berliner Adressbüchern wurde er in den folgenden Jahren als Zeichenlehrer geführt:

  • Bartoschek, Carl. In: Berliner Adreßbuch, 1904, Teil 1, S. 67. „Städt. Zeichenlehrer, NW, Turmstr. 30 I“.
  • Bartoschek, Wilma. In: Berliner Adreßbuch, 1904, Teil 1, S. 67. „Frau, Pianomagazin u. Leihinstitut, NW, Turmstr. 30 I“.
  • Bartoschek, Karl. In: Berliner Adreßbuch, 1930, Teil 1, S. 116. „Leiter d. Schubertbund, NW21, Turmstr. 30, T. Mb. 6199“

Bartoschek war verheiratet mit der Pianistin Wilhelmine Bartoschek, die nebenher ein „Pianomagazin und Leihinstitut“ führte. In Berlin gründete er 1905 den Schubertbund. Dieser veranstaltete unter seiner Leitung 25 Jahre lang Volkskunstabende. Nach dem Tod seiner Frau Wilhelmine († 1907) heiratete er 1909 in zweiter Ehe die Pianistin Klara Stenzel († 1934) und 1943 in dritter Ehe seine Haushälterin Grete Kühnel († 1945).

Die nachfolgenden Postsendungen aus dem Jahr 1923 bestätigen die Anschrift in der Turmstraße.

ebay, 13.07.2019 für insgesamt 15,88 €.

 

13.09.1923 – 30.000 Mark Porto:

22.09.1923 – 103.000 Mark Porto:

13.10.1923 – 1.000.000 Mark Porto:

Tiere besser schützen – Tierschutzverbandsklagerecht kommt in Berlin

Der Senat hat heute auf Vorlage des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, den Entwurf des Gesetzes zur Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts zur Kenntnis genommen. Vor Beschlussfassung durch den Senat und Einbringung in das Abgeordnetenhaus wird die Vorlage nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.

Senator Dr. Behrendt: „Tiere können naturgemäß nicht selbst Klage erheben. Für Tierschutzorganisationen fehlt aber bisher die Möglichkeit, stellvertretend für die Tiere rechtswidriges Handeln oder Unterlassen seitens der Behörden des Landes Berlin anzugreifen.“

In dem vorliegenden Gesetzentwurf wird anerkannten Tierschutzorganisationen das Recht eingeräumt, an tierschutzrelevanten Verwaltungsverfahren mitzuwirken und Maßnahmen der Behörden des Landes Berlin oder deren Unterlassen auf die Vereinbarkeit mit dem Tierschutzrecht gerichtlich überprüfen zu lassen, ohne dass diese Tierschutzorganisationen in eigenen Rechten verletzt sein müssen (Verbandsklagerecht). Die Regierungskoalition hat sich in den Richtlinien der Regierungspolitik auf die Schaffung eines Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzorganisationen verständigt, um auch so Tierversuche auf das notwendige Maß zu beschränken und Tierleid zu verringern.

Quelle: Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vom 25.06.2019

Abgeordnetenhaus: Rodungen in den Berliner Forsten

Abgeordnetenhaus – Drucksache 18/18923

  • Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 14.05.2019
  • Antwort der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 30.05.2019

 

 

Frage 1: Wie viel Holz wurde in den vergangenen zehn Jahren aus den Berliner Forsten gerodet (aufgeteilt nach Revierförstereien)?

Rodungen finden bei den Berliner Forsten nicht statt, die Bewirtschaftung erfolgt gemäß der §§ 11 und 12 Landeswaldgesetz nach den Grundsätzen der naturgemäßen Waldbewirtschaftung und damit kahlschlagfrei. Rodungen würden nur im Rahmen von Waldumwandlungen bei einer Nutzungsänderung stattfinden.
Da die Frage wahrscheinlich auf die Menge des im Rahmen der Waldpflege geernteten Holzes zielte, sind diese Daten in der folgenden Tabelle aufgeführt.

Revier Holzernte in fm aufsummiert 2008 – 2018
Anmerkung: Das Holzvolumen für Rundholz wird in Festmetern (fm) angegeben. Ein Festmeter entspricht dem Volumen von einem Kubikmeter (m³).
Dachsberg 30.115
Eichkamp 34.998
Saubucht 45.380
Wannsee 29.170
Weitere

 

Frage 2: Wie viele Bäume wurden in den vergangenen zehn Jahren in Berliner Forsten gepflanzt (aufgeteilt nach Revierförstereien)?

In den vergangenen zehn Jahren wurden in den Berliner Forsten ca. 2,5 Mio. Bäume gepflanzt. Die Ermittlung der Einzeldaten für die 28 Reviere war den Berliner Forsten nicht möglich, da die Pflanzungen nicht nur im Rahmen des zentral koordinierten Mischwaldprogramms (100 ha je Jahr), sondern auch durch eine Vielzahl kleinerer Pflanzaktionen erfolgten, sowohl in Eigenregie als auch durch ehrenamtliche Initiativen bis hin zu besonderen Solitärpflanzungen (z.B. Pflanzungen anläßlich der Aktion Baum des Jahres, Pflanzaktionen verschiedener Naturschutzvereine, Einzelgruppen, Unternehmen usw.).

 

Frage 3: Wie hat sich der Preis für Holz in den letzten zehn Jahren entwickelt?

Der Preis für Holz wird immer zwischen den jeweiligen Vertragsparteien ausgehandelt. Er ist abhängig vom allgemeinen Holzmarkt, der Holzart, dem Sortiment usw. Eine bundesweite Übersicht gibt die Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: LINK.
Die in der folgenden Tabelle aufgeführten Preise sind die Nettoerlöse in Euro je Festmeter (fm) verkauften Holzes als Durchschnittswert aller Sortimente und Baumarten, die durch die Berliner Forsten erzielt wurden.

Jahr Durchschnittspreis/fm
2008 26,77
2009 23,01
2010 22,24
2011 29,89
2012 24,89
2013 19,58
2014 26,19
2015 25,16
2016 21,33
2017 23,05
2018 22,19

 

Frage 4: Wie hoch ist der Gewinn aus dem Verkauf des Holzes?

Die im Durchschnitt der letzten Jahre erzielten Erlöse belaufen sich für die Berliner Forsten insgesamt auf ca. 2 Mio. € /Jahr.

 

Frage 4.2: Wer sind die Abnehmer?

Bei den Abnehmern handelt es sich in der Regel um forstliche Dienstleister, die als sogenannte Selbstwerber das Holz nach den vertraglich mit den Berliner Forsten vereinbarten Regeln auf eigene Rechnung ernten und vermarkten. Kleinstmengen gehen an private Verbraucher, die entweder fertig aufgearbeitetes Holz kaufen oder ebenfalls als Selbstwerber liegendes Holz im Wald aufarbeiten und gegen Entgelt erwerben.

 

Frage 5: Wird das Holz durch Angestellte des Landes geerntet oder werden damit Drittunternehmen beauftragt?

Die überwiegende Holzmenge wird im Rahmen standardisierter Pflegemaßnahmen durch Drittunternehmen (siehe Antwort zu 4.2) gewonnen. Die Holzernte durch angestellte Forstwirtinnen/Forstwirte, Forstwirtschaftsmeisterinnen / Forstwirtschaftsmeister und Auszubildende erfolgt unter anspruchsvollen Bedingungen schwerpunktartig in sensiblen und komplexen Waldarealen sowie im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.

 

Frage 6: Mit welchen Geräten werden die Bäume geerntet?

Der überwiegende Teil der Waldpflege erfolgt durch sogenannte Harvester (vollmechanisierte Holzerntemaschinen). Je nach den Verhältnissen in den verschiedenen Waldflächen (Alter, Struktur, Baumartenzusammensetzung) erfolgt eine Kombination zwischen mechanisierter Harvesterfällung und manueller Zufällung mit 1-Personen- Motorsägen. Die Bäume werden dann durch den Harvester entastet und in unterschiedlichen Längen aufgearbeitet (Sortimentsbildung).

(Kritscher Hinweis: Boden ist kein „Schwamm“, „verdichtet bleibt verdichtet – bis zur nächsten Eiszeit“.
Weiterführend u.a. bitte: Wikipedia Holzvollernter – Ökologische Auswirkung)

 

Frage 6.2: Wird darauf geachtet, leichte Geräte zur Schonung des Waldbodens zu nutzen?

Die Pflege der Berliner Wälder erfolgt unter Einhaltung der Bewirtschaftsungsvorgaben der §§ 11 und 12 des Landeswaldgesetzes. Die dabei zum Einsatz kommenden Verfahren und Maschinen entsprechen den Grundsätzen der naturgemäßen Waldwirtschaft.
Leichte Geräte sind für die Pflege größerer Waldflächen im Rahmen der Holzrückung (Holztransport außerhalb der Wege) aus technischen Gründen (Schwere des Holzes, Unwegsamkeit der Fläche, Aspekte der Arbeitssicherheit, Arbeitsökonomie) in der Regel nicht einzusetzen.
Die Verwendung von bodendruckmindernden Breitreifen ist Standard. Nach den Maßgaben der FSC1- und Naturland-Zertifizierung erfolgt der Einsatz von Maschinen im Wald ausschließlich auf dafür dauerhaft markierten Rückegassen. Auf diesen wird zur Verminderung des Bodendrucks das Reisigmaterial aus der Entastung abgelegt. In geeigneten Beständen kommen auch Pferde für Waldarbeiten zum Einsatz.

 

Frage zu 7: Warum wird das Holz geerntet?

Die Nutzung von Holz verfolgt mehrere Zwecke.
Vorrangig erfolgt die Holzgewinnung in den Wäldern der Berliner Forsten im Rahmen einer ordnungsgemäßen Pflege und im Sinne der Entwicklungsziele des gesetzlichen Schutz- und Erholungswaldes.
Weiterhin dient die Holznutzung der Steuerung von Prozessen der Waldentwicklung (Standraumregulierung der Bäume). Die Entnahme von Kiefern zugunsten von Laubholz beschleunigt die Veränderung der Baumartenzusammensetzung hin zu stabilen und zukunftsfähigen Mischwäldern im Rahmen des so wichtigen Klimaschutzes und der Biodiversität.
Mit dem aus den Wäldern gewonnenem nachwachsendem Rohstoff Holz tragen die Berliner Forsten auch zur Deckung des Holzbedarfs der Berliner Bevölkerung bei.
Auch wenn global gesehen das Holz aus den Berliner Wäldern nur einen relativ kleinen Teil zur Nachfragedeckung beitragen kann, spiegelt sich doch in der Holznutzung die Verantwortung der Berliner Stadtgesellschaft wider, den eigenen Holzbedarf nicht nur anderen Holzerzeugern, möglicherweise aus Übersee, aufzulasten.

 

Frage 7.2: Welche Auswirkungen hat das auf das Ökosystem Wald?

Wie schon unter Antwort zu 7 beschrieben dient die Ernte von Holz auch der Steuerung von Prozessen im Wald. Durch die Entnahme von Bäumen stehen größere Anteile der verfügbaren Ressourcen (Wasser, Licht, Nährstoffe) den verbleibenden Baumindividuen zur Verfügung. Damit verbessern sich deren Wachstumsbedingungen, was zu einer höheren Stabilität und Vitalität der Waldbestände beiträgt. Dies wirkt sich insbesondere auf Baumarten mit erhöhtem Lichtbedarf (z.B. Eichen) positiv aus und die natürliche Verjüngung der Waldbäume sowie Prozesse der Bodenentwicklung (Humusbildung, Nährstoffumsatz) werden gefördert.

 

Frage 8: Wie war die Personalentwicklung inklusive Krankenstand in den letzten zehn Jahren (aufgeteilt nach Revierförsterein)?

Eine Auswertung für die gewünschte Darstellung ist digital erst für die Personalentwicklung ab 2010 möglich.

Tabelle siehe hier.
Weiterführend: Abgeordnetenhaus 2017: Berliner Forsten – Personalentwicklung

Krankenstand an dieser Stelle weggelassen, Antwort siehe hier.

 

Frage 9: Gibt es Vorgaben an die Revierförstereien, wieviel Holz geerntet werden kann?

Für die Berliner Forsten und die Revierförstereien gibt es eine zehnjährige Maßnahmenund Nutzungsplanung (Forsteinrichtung). Diese beschreibt unter anderem auch, wieviel Holz geerntet werden kann und soll.

 

Frage 10: Dürfen auch private Käufer Holz erwerben?

Ja.

 

Frage 10.2: Wenn ja, wie ist der Ablauf (Telefon, Abholung, Kosten)?

Berliner Forsten bieten verschiedene Möglichkeiten, Holz zu erwerben. Für Kleinstabnehmer (Private mit Kamin- bzw. Ofenheizung) empfiehlt sich, die jeden Dienstag stattfindenden Sprechstunden in den Revierförstereien und Forstämtern zu nutzen oder bei den bevorzugt zur Weihnachtszeit stattfindenden Märkten mit Holzversteigerung zu bieten. Regelmäßig ist das Holz selbst abzuholen. Dieses Brennholz ist in aller Regel auch durch die Käufer zu schneiden, zu spalten und zu trocknen. In geringem Umfang wird auch meterlanges, teilweise gespaltenes Holz angeboten.
Die Kosten für dieses Holz liegen je nach Holzart und Aufarbeitungsgrad in der Regel zwischen 12,00 € und 50,00 € pro Raummeter (rm), ansonsten siehe Antwort zu 3.

 

OVG Berlin-Brandenburg: Einsatz des Insektizids Karate Forst gegen den Kiefernschädling „Nonne“ in zweiter Instanz gestoppt

Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg auf die Beschwerde des NABU die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die Genehmigung der Anwendung des Pflanzenschutzmittels „Karate Forst flüssig“ wiederhergestellt und damit die weitere Ausbringung des Insektizids über Kiefernwaldflächen im Landkreis Potsdam-Mittelmark gestoppt.

Gegenstand des Verfahrens war eine vom Landesbetrieb Forst Brandenburg beantragte und durch das zuständige Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) erteilte Genehmigung, das genannte Pflanzenschutzmittel mittels Helikopter über Waldflächen zu versprühen, die von dem Kiefernschädling „Nonne“ befallen worden sind. der. Das Verfahren war besonders eilbedürftig, weil die Schädlinge die befallenen Bäume in kurzer Zeit kahlgefressen und ihr Raupenstadium, in dem das Pflanzenschutzmittel Wirkung entfaltet, bald verlassen hätten.

Anders als das Verwaltungsgericht Potsdam hat der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts den Antrag (sogenannte Verbandsklage) nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz für zulässig gehalten.

Der Antrag hatte auch in der Sache Erfolg, weil die Genehmigungsbehörde die erforderlichen naturschutzrechtlichen, insbesondere artenschutzrechtlichen Prüfungen nicht durchgeführt hatte.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung Nr. 15/19 zum Beschluss vom 17. Mai 2019 – OVG 11 S 40.19 –

 

 

Fossil AM-4258

Habe sie am 03.02.2019 bei ebay für 17,49 € gebraucht gekauft, mit einem langen Kratzer auf der Rückseite und leerer Batterie. Diese war schon ausgelaufen, aber mit einer neuen Batterie läuft sie zum Glück noch. Von daher ein guter Kauf, da die Uhr ansonsten keine Kratzer hat.

  • Fossil AM-4258
  • Quartz
  • 10 ATM
  • Gehäuse-Durchmesser 44 Millimeter
  • All Stainless Steel
  • Band Silkon
  • Herstellungszeitraum vermutlich vor 2012

 

 

 

 

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