Abgeordnetenhaus: Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Hundegesetzes?

Abgeordnetenhaus, Drucksache 18/10427

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) vom 11. Februar 2017 und
Antwort der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung

Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Hundegesetzes?

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

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1. Für welche Gebiete wurden Mitnahmeverbote für Hunde nach § 15 (2) des Hundegesetzes angeordnet (bitte auflisten)?

Zu 1.: Nach Kenntnis des Senats haben die zuständigen Behörden bisher keine Hundemitnahmeverbote nach § 15 Absatz 2 des Hundegesetzes vom 7. Juli 2016 (GVBl. S. 436) angeordnet.

2. Wann ist mit der Vorlage der Rechtsverordnung zur allgemeinen Leinenpflicht zu rechnen?

Zu 2.: Die allgemeine Leinenpflicht für nicht gefährliche Hunde ergibt sich aus § 28 Abs. 1 des Hundegesetzes. Nach Artikel 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Neuregelung des Haltens und Führens von Hunden in Berlin vom 7. Juli 2016 (GVBl. S. 436) tritt diese Vorschrift an dem Tag in Kraft, an dem die Rechtsverordnung nach § 32 des Hundegesetzes in Kraft tritt. Diese Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes soll Mitte des laufenden Jahres erlassen werden.

3. Ist in der Zukunft eine Evaluation des Hundegesetzes unter Einbeziehung der relevanten Verbände und Initiativen geplant, insbesondere in Bezug auf die Regelungen des Hundegesetzes, die erst kurz vor Ende des Gesetzgebungsverfahrens ohne breite Beteiligung der Verbände in das Gesetz eingefügt wurden?

Zu 3.: Eine Evaluation des Hundegesetzes ist momentan noch nicht geplant. Der Senat ist jedoch stets darauf bedacht, geltendes Recht zu überprüfen.

 

Berlin, den 01. März 2017
In Vertretung
M. Gottstein
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung

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