Waldspielplätze der Berliner Forsten

Der Berliner Wald ist gemäß § 10 Landeswaldgesetz Berlin Schutz- und Erholungswald und als solcher zu sichern und zu entwickeln.

Waldspielplätze sind dabei ein wichtiges und beliebtes Erholungsangebot und werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen durch die Berliner Forsten unterhalten. In den verschiedenen Berliner Waldgebieten gibt es derzeit folgende 12 Waldspielplätze:

  • Blankenfelde (Pankow)
  • Plänterwald (Treptow-Köpenick)
  • Däumlingsweg (Treptow-Köpenick)
  • Hirschgarten (Treptow-Köpenick)
  • Promenade Teufelssee (Treptow-Köpenick)
  • Grünau (Treptow-Köpenick)
  • Badestelle Schmöckwitz (Treptow-Köpenick)
  • Rauchfangswerder (Treptow-Köpenick)
  • Fischerhüttenweg (Steglitz-Zehlendorf)
  • Schildhorn (Spielplatzfoto) (Charlottenburg-Wilmersdorf)
  • Goldfischteich (Spandau)
  • Schulzendorfer Straße (Reinickendorf)

Der Bau der Spielgeräte erfolgt seit über 15 Jahren in Eigenleistung. Dabei hat sich eine gute und robuste Bauweise aus eigenem Berliner Hartholz etabliert.

Die vorhandenen Edelstahlrutschen auf einigen Spielplätzen sind bereits älter als 10 Jahre und werden bei entsprechend gutem Erhaltungszustand wiederverwendet.

Pro Spielplatz und Jahr ist von einem Personalaufwand von ca. 1/4 Forstwirtinnen-Stelle oder Forstwirt-Stelle auszugehen.

Zusätzlich dazu erfolgen der Bau und die grundlegende Sanierung von Spielplätzen jährlich umlaufend durch eine Arbeitsgruppe Spielplatzbau. Die Gruppe von ca. 5 Forstwirtinnen und Forstwirten erneuern pro Jahr innerhalb einer Woche einen der 12 Spielplätze. Daraus ergibt sich ein Personalaufwand von insgesamt ca. 3,25 VZÄ (Vollzeitäquivalente) mit einer durchschnittlichen Kostensumme pro Jahr von ca. 127.000,- € (Lohngruppe E5 (39.050,-€), TV-L-Forst).

Einmal jährlich erfolgt eine Kontrolle aller Spielplätze durch einen externen Sachverständigen. Die Kosten hier-für belaufen sich für die letzten 10 Jahre auf 8.600,- €, durchschnittlich 860,- € pro Jahr.

Waldspielplätze stellen auch in Zukunft ein wichtiges Element des Erholungswaldes dar.

Aufgrund von Prioritätensetzungen hinsichtlich des Einsatzes eigenen Personals (Personalentwicklung siehe Grafik / Drucksache 17/15704) werden Dienstleistungen im Bereich der Waldspielplätze und anderer Erholungseinrichtungen wie z.B. Schutzhütten, Sitzbänke usw. vermehrt auf Dritte (Unternehmer) übertragen werden müssen.

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Vollständig siehe Drucksache 17/16 423:
Abgeordnetenhaus, Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU)
vom 11. Juni 2015 und Antwort des Staatssekretärs Christian Gabeler von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 26. Juni 2015

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