Private Fotos zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verboten

Rechtsanwaltskanzlei Weiß & Partner, 22.05.2015:

  • Private Fotos zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verboten
    hier: Fotografieren von Menschen mit Hunden, die widerrechtlich abgeleint waren, durch einen „selbsternannten Hilfsermittler“
    Besprechung des Urteils des Landgericht Bonn vom 07.01.2015, Aktenzeichen 5 S 47/14 – lesen

Hier das vollständige Urteil.

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