Abgeordnetenhaus: Wer pflegt in Zukunft die Berliner Wälder?

Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Turgut Altug (GRÜNE)
vom 09. März 2015 und Antwort vom 26. März 2015
von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Drucksache 17/15704
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Wer pflegt in Zukunft die Berliner Wälder?

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Frage 1: Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten bei den Berliner Forsten in den letzten 20 Jahren entwickelt? (bitte nach Beschäftigten und Vollzeitäquivalenten aufschlüsseln)

Antwort mit Diagramm siehe hier.

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Frage 2: Wie stellt sich die Altersstruktur der Beschäftigten bei den Berliner Forsten – auch im Vergleich zu anderen Teilen der Berliner Verwaltung – dar?

Antwort mit Diagramm siehe hier.
2015-03-26 Berliner Forsten Anzahl der Beschaeftigten

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Frage 3: Wie hat sich die Zahl der Ausbildungsstellen bei den Berliner Forsten in den letzten 20 Jahren entwickelt? Wie viele der Ausgebildeten konnten dauerhaft, d.h. nicht nur im Rahmen von Zeitverträgen, übernommen werden?

Antwort zu 3: Entwicklung/Zahl der Ausbildungsstellen
bis 2009: 18 Ausbildungsplätze (3 Ausbildungsreviere)
ab 2010: 24 Ausbildungsplätze (4 Ausbildungsreviere)
Im Zeitraum von 20 Jahren (1995 bis zum Jahr 2014) konnten 6 ehemalige Auszubildende einen dauerhaften Arbeitsplatz bei den Berliner Forsten erhalten.
3 ehemalige Auszubildende nahmen nach ihrer Ausbildung zum Forstwirt ein Studium für den gehobenen Forstdienst auf und bewarben sich anschließend erfolgreich auf Stellen als Revierleiter.

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Frage 4: In welchem Umfang plant der Senat im Rahmen des Personalkonzepts 2016 die Zahl der Beschäftigten bei den Berliner Forsten weiter zu reduzieren? Welche Bereiche werden davon in welchem Umfang betroffen sein?

Antwort zu 4: Im Rahmen des Projekts SenStadtUm2016 sollen nach dem derzeitigen Stand 32,3 VZÄ eingespart werden, davon 30 VZÄ im Bereich der TV-L-Forst (Forstwirte/innen), 1,8 VZÄ im Angestelltenbereich und 0,5 VZÄ im Beamtenbereich.

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Frage 5: Treffen Berichte darüber zu, dass der Senat plant, die Müllbeseitigung in den Berliner Wäldern, die bisher durch die Berliner Forsten erfolgt, in Zukunft durch die Berliner Stadtreinigung durchführen zu lassen? Welche Einsparungen werden dadurch ggf. erwartet und auf welchen Berechnungen beruhen diese Annahmen?

Antwort zu 5: Die Berliner Forsten sind im Rahmen des Projekts SenStadtUm 2016 aufgefordert, erhebliche Teile der Müllbeseitigung im Wald durch Dritte erledigen zu lassen, da die Müllreinigung innerhalb der Berliner Waldflächen nicht zu den Kernaufgaben der Berliner Forsten gehört.

Zurzeit werden hierzu Gespräche mit der Berliner Stadtreinigung (BSR) geführt. Es ist geplant, in einem Forstamt (FoA Köpenick) ein entsprechendes Pilotprojekt zu starten, um eine planbare Datenlage zu dem voraussichtlichen Aufwand, der veränderten Logistik und zu den Kostensätzen zu bekommen.

Die Vorbereitungen dafür laufen derzeit. Es wird von einer personellen Einsparung in den Berliner Waldflächen bis zu 6 VZÄ aus dem Bereich TV-L- Forst ausgegangen. Hierbei handelt es sich um einen Schätzwert der Berliner Forsten. Die Kosten pro VZÄ liegen hier bei rd. 39.050,- €/Jahr.

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Frage 6: In welchem Umfang wurden in den vergangenen 20 Jahren Aufgaben, die zuvor von den Berliner Forsten wahrgenommen wurden, privatisiert? Welche weiteren Privatisierungen sind mit Blick auf die Personalentwicklung geplant?

Antwort zu 6: Die Berliner Forsten erfüllen in ihrem Kern gesetzliche Aufgaben, die nicht privatisiert werden können. Andererseits bedient sich die Forstverwaltung zur Bewältigung eines wachsenden Aufgabenspektrums der Hilfe verschiedener Unternehmenszweige durch Outsourcing.

Aufgrund des erheblichen und weiterhin anhaltenden Personalabbaues (siehe Tabelle zu Frage 2) ist die Zuhilfenahme externer Ressourcen sowohl in technischer als auch personeller Hinsicht unvermeidbar.

Für den Großteil der Pflegemaßnahmen in jungen und mittelalten Beständen (ca. 30 bis 80 Jahre alt) verfügen die Berliner Forsten selbst nicht über die sehr kostenintensive und hoch effizient arbeitende Technik, sogenannte Vollernter (Harvester) oder Rückezüge (Forwarder). Diese Forstspezialmaschinen bringen verschiedene Forstunternehmen ein und erfüllen damit inzwischen ca. 90% der notwendigen Fäll-und Transportleistungen der Berliner Forsten. Dieser Spitzenwert stellt inzwischen die vertretbare Obergrenze dar. Eine weitere Steigerung würde zu nicht vertretbaren Kompetenz- und Qualitätsverlusten bei den Berliner Forsten führen.

Weiterhin ist ein deutlicher Anstieg von Leistungen durch Dritte im Zusammenhang mit dem Mischwaldprogramm seit 2012 zu verzeichnen. Diese erfolgen ausschließlich durch private Unternehmen. Aber auch hier handelt es sich nicht um eine im engeren Sinn durchgeführte Privatisierung von Leistungen, sondern um die Umsetzung eines in dieser Art vorher nicht bestehenden Programms.

Einen deutlichen Anstieg in der Unterstützung durch Dritte lässt sich eindeutig auch im Bereich von Projekten nachweisen. Beispielhaft sei hier auf UEP1-Projekte verwiesen, die ohne die Vergabe von Leistungen an Dritte für die Projektplanung und die Projektdurchführung durch eigenes Personal der Berliner Forsten so nicht hätte erbracht werden können.

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Frage 7: Sind dem Senat Berichte darüber bekannt, dass private Firmen im Bereich des Holzeinschlags Niedriglöhne zahlen, die zum Teil unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns liegen? In welcher Weise wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch die AuftragnehmerInnen hier regelmäßig kontrolliert?

Antwort zu 7: Bei der Vergabe von Aufträgen im Holzeinschlag an Dritte gelten die Vergabevorschriften des Landes Berlin. Dabei ist die Einhaltung der Vorschriften zum gesetzlichen Mindestlohn für im Auftrag des Landes Berlin tätige Unternehmen verbindlich. Im Rahmen der Vergabe erfolgen die in diesem Fall erforderlichen Selbsterklärungen der Unternehmen, mit denen auch die Einhaltung der tarifl. Mindestlöhne schriftlich zugesichert wird.

Regelmäßig werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Forsten zur Einhaltung dieser Vorschriften befragt.

Die Berliner Forsten selbst sind aufgrund datenschutzrechtlicher Vorschriften nicht berechtigt, Lohnunterlagen von beschäftigten Unternehmen zu prüfen.

Liegen Verdachtsmomente vor, dass Unternehmen die Vergabevorschriften oder arbeitsrechtliche Vorgaben nicht einhalten, erfolgte eine Meldung an die zuständigen Stellen des Zolls oder der Gewerbeaufsicht. Dazu ist allerdings nur ein einziger Fall (FoA Grunewald im Jahr 2012) bekannt. Die Zusammenarbeit mit der betreffenden Firma wurde aufgekündigt. Im Rahmen des jährlich stattfindenden Audits (externer Auditor), zur Überwachung der auferlegten Qualitätsstandards nach den Kriterien des Forest Stewardship Council (FSC) sowie des Naturland Siegels für eine anerkannt ökologische Waldnutzung, erfolgt regelmäßig die Prüfung der Mindestlohnkriterien.

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Frage 8: Warum wird der von den Wasserbetrieben gezahlte sogenannte „Wasserpfennig“ nicht entsprechend dem Anteil der Berliner Forsten (80%) als Entschädigung für die Wasserentnahme als Einnahme gebucht?

Antwort zu 8: Gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 5 Berliner Wassergesetz ist das Ziel des Berliner Grundwasserentnahmeentgeldes, diese Mittel „vordringlich zum Schutze der Menge und Güte des vorhandenen Grundwassers, insbesondere zur Abwehr von Gefahren für das Grundwasser oder zur Beseitigung von Schäden an diesem, zu verwenden“. Der Wasserpfennig soll damit ganz bewusst eine Steuerungsfunktion beim Wasserverbrauch entfalten und zum sorgsamen Umgang mit der begrenzten Ressource Wasser animieren.

Eine solche Steuer wird üblicherweise im Landeshaushalt verbucht (woraus auch Grundwassersanierungen finanziert werden) und nicht einzelnen Flächenverwaltungen zugeordnet.

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Berlin, den 26. März 2015
In Vertretung
Christian Gaebler
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

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