Abgeordetenhaus: Bestand an Igeln in Berlin

Abgeordnetenhaus – Drucksache 18 / 21 494

  • Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 04.11.2019
  • Antwort Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 16.11.2019

 

Bestand an Igeln in Berlin

 

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.

Frage 1: Welche Erkenntnisse hat der Senat auf welcher Grundlage zu dem Bestand an Igeln (nebst Unterarten) in Berlin in den Jahren 2000 bis 2019? Wie hat sich der Bestand nach Einschätzung des Senats insgesamt entwickelt?

Antwort zu 1: Über die Entwicklung des Bestandes des heimischen Braunbrustigels (Erinaceus europaeus LINNAEUS) liegen aus den Jahren 2000 bis 2019 keine systematischen Erkenntnisse bzw. Beobachtungen vor, so dass eine Einschätzung der Bestandsentwicklung für diesen Zeitraum nicht möglich ist. Der heimische Braunbrustigel gehört zu den Insektenfressern (Insectivora).

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Frage 2: Welche Säugetiere finden sich auf der „Roten Liste“ für Berlin und wann ist diese zuletzt aktualisiert worden?

Antwort 2:
Folgende Säugetierarten finden sich auf der Roten Liste für Berlin:

Deutscher Name – Wissenschaftlicher Name siehe hier

Insektenfresser

Fledermäuse
Bechsteinfledermaus
Braunes Langohr
Breitflügelfledermaus
Fransenfledermaus
Graues Langohr
Große Bartfledermaus
Großer Abendsegler
Großes Mausohr
Kleine Bartfledermaus
Kleiner Abendsegler
Mopsfledermaus
Rauhhautfledermaus
Wasserfledermaus
Zweifarbfledermaus
Zwergfledermaus

Hasenartige
Feldhase
Wildkaninchen

Nagetiere
Biber Castor
Hamster
Hausratte

Raubtiere
Fischotter

Paarhufer
Rothirsch

Die Rote Liste Berlin wird unter der folgenden wissenschaftlichen Quellenangabe
veröffentlicht:
KLAWITTER, J., ALTENKAMP, R., KALLASCH, C., KÖHLER, D., KRAUß, M., ROSENAU, S. & TEIGE, T. 2005: Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) von Berlin. In: DER LANDESBEAUFTRAGTE FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE / SENATSVERWALTUNG FÜR STADTENTWICKLUNG (Hrsg.): Rote Listen der gefährdeten Pflanzen und Tiere von Berlin.

Der Bearbeitungsstand der Roten Liste der Säugetiere Berlin ist das Jahr 2003.

Die Rote Liste der Säugetiere von Berlin wird zusammen mit den Roten Listen der gefährdeten Pflanzen, Tieren und Pilzen von Berlin unter folgendem Link auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz veröffentlicht:

https://www.berlin.de/senuvk/natur_gruen/naturschutz/artenschutz/de/rote_liste/saeugeti ere.shtml

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Frage 3: Sofern der Igel – im Gegensatz zu anderen Bundesländern wie Bayern – nicht auf der „Roten Liste“ steht, weshalb nicht?

Antwort zu 3: Der Braunbrustigel galt nach Einschätzung der Verfasser der Roten Liste (s. Antwort 2) als ungefährdet. Bei der geplanten Fortschreibung der Roten Liste für Säugetiere wird diese Einschätzung erneut überprüft werden.

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Frage 4: Trifft es zu, dass Igel in Laubhaufen überwintern und somit auch ein Winterquartier in aufgeschichteten Laubhaufen beziehen? Wie stellt die BSR sicher, möglichst keine Igel gemeinsam mit dem oftmals über mehrere Tage zu hohen Bergen aufgetürmten Laub einzusammeln?

Antwort zu 4: Ja, es trifft zu, dass Igel versuchen könnten in Laubhaufen zu überwintern.

Die BSR hat hierzu berichtet:
„Im Herbst fällt vor allem in Wohn- und Nebenstraßen sehr viel Laub an. Um nicht jeden zusammengekehrten Laubhaufen einzeln wegzufahren und damit die Umwelt mit unnötigen Fahrzeugabgasen zu belasten, ist es in einigen Gebieten sinnvoll, zusammengekehrtes Laub am Straßenrand zwischenzulagern. Es ist uns dabei sehr wichtig, alle abgelegten Laubhaufen möglichst schnell zu beseitigen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden deshalb jedes Jahr vor Beginn der Laubzeit darauf hingewiesen, die Einsatzleitung umgehend über zwischengelagertes Laub zu informieren. So versuchen wir, eine taggleiche Abholung der Haufen sicherzustellen und haben dafür auch Unterstützung durch Fremdfirmen. Falls kurzfristig Fahrzeuge oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausfallen, holen wir die Laubhaufen spätestens am nächsten Tag ab. Außerdem stellen wir immer wieder fest, dass auch Anwohnerinnen und Anwohnern ihr Gartenlaub auf den Gehwegen entsorgen – manchmal sogar unmittelbar nach unserer durchgeführten Reinigung.“

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Frage 5: Welche rechtlichen Normen regeln die Behandlung von aufgefundenen Wildtieren, speziell Igeln, für Berlin? Sind diese abzugeben? Wenn ja, wo genau?

Antwort zu 5: Nach § 45 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz dürfen verletzte, hilflose oder kranke Tiere besonders geschützter Arten aufgenommen werden, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich freizulassen, sobald sie sich selbständig erhalten können.

Die Naturschutzbehörde könnte festlegen, wo die Tiere ggf. abzugeben sind, dies ist in Berlin bisher nicht erfolgt, da der Bedarf hierfür zurzeit nicht gesehen wird.

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Frage 6: Sofern diese abzugeben sind: Wie werden Stellen, die sich um die Aufzucht aufgefundener Wildtiere insbesondere Igel in Berlin kümmern, durch den Senat oder die Bezirke finanziell gefördert?

Antwort zu 6: Der Senat unterstützt die Wildvogelstation des Naturschutzbund Landesverband Berlin e.V. Im Vordergrund steht die Beratung im Umgang mit Wildvögeln. Eine Förderung von weiteren Auffangstationen ist zurzeit nicht vorgesehen.

 

 

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