Amtsblatt: Ausführungsvorschriften über die Verwaltung und die Bewirtschaftung der Verwaltungsjagdbezirke der Berliner Forsten (Jagdnutzungsvorschriften – JNV)

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Ausführungsvorschriften über die Verwaltung und die Bewirtschaftung
der Verwaltungsjagdbezirke der Berliner Forsten
(Jagdnutzungsvorschriften – JNV)
Bekanntmachung vom 29. März 2017

Auf Grund des § 8 Absatz 3 des Landesjagdgesetzes Berlin (LJagdG Bln) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2006 (GVBl. S. 1006) werden zur Ausführung des Landesjagdgesetzes Berlin die folgenden Ausführungsvorschriften erlassen:

Inhaltsverzeichnis
1. Anwendungsbereich, Grundsätze und Ziele
2. Verwaltungsjagdbezirke
3. Landeseigene Waldflächen als Bestandteil von gemeinschaftlichen Jagdbezirken
4. Verwaltungsjagd
5. Einsatz von Jagdwaffen; Jagdaufwandsentschädigung
6. Beteiligung der nicht zur Jagdausübung verpflichteten Dienstkräfte und Jagdgäste
an der Verwaltungsjagd
7. Planung und Durchführung des Abschusses
8. Jagdbetrieb und Jagdarten
9. Jägerrecht
10. Verwerten und Überlassen von Wild und Wildbret

Jagdnutzungsvorschriften – JNV

 

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