Schlachtensee

Vom Fischerhüttenweg aus erschließt sich nördlich die Krumme Lanke  und südlich der Schlachtensee. Verbunden sind beide Seen durch die Wolfsschlucht.

Auch der Schlachtensee ist wunderschön, aber leider bei schönen Wochenendwetter oftmals total überlaufen.

Das bisherige Restaurant „Alte Fischerhütte“ heißt nach umfassenden baulichen Veränderungen und Wiedereröffnung jetzt nur noch Fischerhütte. Das Ensamble besteht aus der denkmalgeschützen Alten Fischerhütte mit einer Weinhandlung, sowie einen neuen Baukörper mit Restaurant, Lounge-Bar, Festsaal und Sonnen-Terrasse. Abgerundet wird das Angebot von einem großen Biergarten mit SB-Imbiss, sowie einen kleinen Privatstrand und einem Kinderspielplatz.

Wer schnell etwas aus der Hand essen oder zu eine der beiden öffentlichen Liegewiesen an der Krummen Lanke mitnehmen möchte, der wird vermutlich bei dem Imbisswagen am Fischerhüttenweg glücklich.

Die Restauration „Neue Fischerhütte“ gibt es nicht mehr. Allerdings befindet sich in der Nähe ihres früheren Standortes auch heute noch ein Ruderbootverleih (leider keine Webseite). Der Fährverkehr ist längst eingestellt. Früher erfolgte er mit Ruder- und später sogar auch mit Motorbooten. Auf meiner Webseite Berliner Dampfer habe ich etliche Bilder eingestellt.

Auch gab es früher einmal eine kleine Badeanstalt mit Bootsschuppen, davon ist heute vor Ort aber nichts mehr zu erkennen.

1894 Fontane, Seite 45-47 und 71-72:

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„Die Lage der „Alten Fischerhütte“ (mit großer Ausspannung) am Nordende des größten aller Grunewaldseen, des Schlachten-Sees, eingebetet in das tiefe Thal, welches sich von der Krummen Lanke zum Schlachten-See erstreckt, und beschattet von alten Baumriesen, ist eine recht malerische. Der Besuch der Alten Fischerhütte ist um so mehr noch zu empfehlen, als der Blick auf den waldumrandeten Schlachten-See, sowohl von der Veranda im Garten aus, als auch von der durch eine Fahnenstange gekennzeichneten Anhöhe rechts, oberhalb der Wirtschaftsräume, einen hohen Genuß gewährt.
Einst stand hier das Fischerdorf Slatdorf, eine kleine Niederlassung der Sumpf und See liebenden Wenden. Nach der Unterwerfung der wendischen Völkerstämme durch die von Westen her unaufhaltsam vordringenden Deutschen verließen die alten Anwohner des Schlachten-Sees ihre Hütten und das Dorf ging ein, so daß, ebenso wie das vorhin erwähnte Krummensee, auch Slatdorf bereits im Jahre 1375 nicht mehr als Dorf erwähnt wird.
Das alte, rohrgedeckte, nach wendischer Art erbaute Fischerhäuschen, welches noch im Anfang der vierziger Jahre auf der Stelle stand, wo sich heute die ausgedehnten Räumlichkeiten der Restauration „Alte Fischerhütte“ erheben, ist aller Wahrscheinlichkeit nach ein Ueberbleibsel des alten Slatdorfs gewesen.
In dem heutigen Namen Schlachten-See ist die ursprüngliche Bezeichnung Slatsee (aus dem wendischen slatni = goldfarben, goldgelb) ohne Weiteres nicht mehr wieder zu erkennen. Der im Laufe der Zeiten so wunderbar veränderte Name ruft heute unwillkürlich die Vorstellung an eine blutige Schlacht in uns wach, welche einst hier stattgefunden haben könnte, während dessen er uns doch an einen friedlich daliegenden, von goldfarbenem Sonnenlicht überflutheten und von goldgelbem Rohre leise umrauschten See erinnern sollte.…Dann folgten Wanderwegbeschreibungen… Nach 20 Min., kurz nach dem Passieren der im See gelegenen kleinen Badeanstalt, befinden wir uns an der durch eine Anlegerbrücke kenntlichen Ueberfahrtsstelle, von wo wir gegen Entrichtung von 10 Pf. für die Person nach der beim Bahnhof Schlachtensee gelegenen „Neuen Fischerhütte“ übersetzten können. Sofern der Fährmann bei unserer Ankunft sich am jenseitigen Ufer befinden sollte, können wir ihn durch Läuten mit der Glocke herbeirufen.
Am angenehmsten legt man die Strecke von der Alten- zur Neuen Fischerhütte im Kahn zurück (1-5 Personen 1 Mark Überfahrtsgebühr oder 75 Pf. bis 1 Mark Leihgeld für Kahn und Stunde.)
Solch eine Bootsfahrt, besonders wenn sie in den Abendstunden unternommen wird, zählt zu den höchsten Naturgenüssen die See und Wald zu bieten vermögen. Zugleich haben wir auf diese Weise vielfach Gelegenheit den großen Fischreichtum des Sees kennen zu lernen. Außer den kleineren Bewohnern dieser grünen Fluthen, den Barsen, Plötzen, Karauschen und Hechten, sind es besonders die riesigen Welse (Silurus Glanis), welche unsere Aufmerksamkeit, und unser Staunen erregen…
Die Wannsee-Bahn theilt Schlachtensee in zwei Theile. Links (von Berlin aus gedacht) von der Bahn liegt die in den letzten Jahren vergrößerte, jedoch nur wenig besuchte Villencolonie Schlachtensee mit dem „Gesellschaftshause“ und rechts von der Bahn, am Schlachten-See, liegen die „Neue Fischerhütte“ sowie „Schloß Schlachtensee“, früher Khnast genannt. Die beiden letztgenannten Lokale sind große Restaurationen mit guter Aussicht auf den Schlachten-See; sie bilden Jahr für Jahr das Ziel tausender Ausflügler, die entweder von hier aus ihre Grunewaldtouren beginnen oder dieselben hier beenden.
Die „Neue Fischerhütte“ gehört ebenso wie die „Alte Fischerhütte“ und das „Wirtshaus am Rienmeister-See (Onkel Toms Hütte)“ den Pasewalt’schen Erben
(hier mit „t“ !?) , den Nachkommen der Zehlendorfer Lehnschulzen (jetzt Amtsvorsteher), welchen, wie Seite 44 bereits des Näheren ausgeführt ist, für die dem Kurfürsten und später dem Lehniner Kloster zu leistenden Dienste die Fischereigerechtigkeit auf dem Schlachten-See, der Krummen Lanke und dem Rienmeister-See zugesprochen worden ist. Das Restaurant „Schloß Schlachten-See“ dagegen befindet sich in anderweitigem Besitz. Dieser Umstand – abgesehen von anderen Ursachen – bringt es mit sich, daß die Bootsfahrten auf dem Schlachten-See (für Boot und Stunde 75 Pf. bis 1 Mark), sowie die Überfahrten nach dem Forsthaus Wannsee und der Badeanstalt (für die Person 10 Pf.) und nach der „Alten Fischerhütte“ (für 1-5 Personen 1 Mark) nur von der „Neuen Fischerhütte“ aus angetreten werden können.“

1902 Berdrow, Seite 27-28 und 52:

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Rückfenn: “So schwebte z. B. der Schlachtensee um die Mitte des XIX. Jahrhunderts in Gefahr, an seiner schmalsten Stelle durch das auf unsern heutigen Grunewaldkarten wieder verschwundene “Rückfenn” – der Name deutet vielleicht auf den Sandrücken, der das Fenn trug – in zwei Wasserbecken zerlegt zu werden. Wie schnell diese Veränderungen vor sich gehen, erhellt auch aus der Angabe, daß die Grunewaldrinne noch um 1540 zum Transport des Baumaterials, aus dem Joachim II. sein Jagdschloß errichten ließ, gedient haben soll.
…Während an der südlichen Hälfte des Ostufers zwei umfangreiche Etablissements, Schloß Schlachtensee und Neue Fischerhütte, zum Besuche einladen, wird der nördliche von hochangelegten Villen und Schlößchen begleitet, unter denen sich das der Pflege und Erziehung armer Kinder gewidmete Vegetarische Familienheim und die als Runine angelegte Marienburg hervorthun. Ein schmaler Uferpfad trennt ihre prunkvollen, den Abhang in üppiges Grün und duftenden Blumenflor hüllenden Gartenanlagen vom Gestade. Er leitet uns um die hervorspringende Halbinsel zur vielbesuchten Alten Fischerhütte, die ihren guten Ruf nicht nur durch die leiblichen Genüsse, welche sie bietet, sondern auch durch den schönen Ausblick von ihren Veranden und Terrassen und durch die von hier aus zur Abendzeit und im Mondesschimmer unternommenen Kahnfahrten rechtfertigt. Die Zeichnung eines tüchtigen, aber wenig genannten Berliner Künstlers, des Illustrators Gustav Annemüller (1826-1901), hat uns dieses gegenwärtig allen Komfort der Neuzeit bietende Wirtshaus in seinem ursprünglichen Zustande, als alte, anheimelnde, strohgedeckte Fischerhütte, aus dem Jahre 1842, erhalten; der damalige Inhaber hieß Belitz.
Hinter den Stallungen des Restaurants gelangen wir auf die von Zehlendorf zum Grunewald führende Alsenstraße und passieren das von einem „freiwilligen Steuererheber“ des Grunewalds zuvorkommend geöffnete Gattertor. Dem zunächst als breite, chaussierte Straße bis zu den Bahngleisen laufenden Fischerhüttenweg folgend, gelangen wir auf den Kronprinzessin-Weg…

1907 Wahnschaffe, Seiten 12 bis 19:

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Auch von der Kgl. Oberförsterei Grunewald ist angegeben worden, daß seit 3-4 Jahren Senkungen der Spiegel des Hundekehlen- und Schlachtensees eingetreten seien. Von der Gemeinde Zehlendorf sind einige Nivellements ausgeführt worden, die die Höhe des Wasserspiegels des Schlachtensees im Jahre 1899 auf 32,15 m feststellten, (die kgl. preußische Landesaufnahme von 1901 gibt auf der Generalstabskarte Blatt Teltow, wie schon erwähnt, 32,5 m an) am 23. Okt. 1905 auf 31,5 m und am 18. Juni 1906 auf 31,67 m. Es ist demnach nach der Senkung um 65 cm bereits wieder eine Hebung um 17 cm eingetreten.

Nach den Mitteilungen des Herrn Fischereipächters Hensel sind auch schon in früheren Jahren Schwankungen des Schlachtenseespiegels beobachtet worden. Seit 1896 fiel der Seespiegel um 1 m, der stärkste Fall trat 1897 – 1898 ein. In den Jahren 1899 – 1900 hob sich der Wasserstand um ca. 30 cm, dann erfolgte wieder ein Sinken bis 1904, in welchem Jahre nochmals ein Tiefstand erreicht wurde.

1906 Schlachtensee - 1907 Der Grunewald bei Berlin Dahl kleinAm Südostufer des Schlachtensees ist unterhalb des Bahnhofs, dem Bootshause gegenüber, eine interessante Ablagerung von Faulschlammkalk zu beobachten, auf der sich Flora niedriger und mittelhoher Stauden angesiedelt hat, wie Fig. 4 zeigt. Herr E. Schorrig, der die Sapropelablagerungn des Schlachtensees auf Anregung von Prof. Potonié eingehend untersucht hat, konnte feststellen, daß das hier unreine Sapropel beinahe den ganzen Seeboden bedeckt und daß die eben erwähnte Verlandungszone, die an dieser schmalsten Stelle des Sees fast die Hälfte seiner ursprünglichen Breite einnimmt, aus Sapropelkalk besteht. Die von Herrn Schorring ausgeführten Lotungen haben ergeben, daß der Schlachtensee durchschnittlich 4-6 m tief ist und seine größte Tiefe im südwestlichen Teil mit 10 m erreicht.

1927 Wolter, Sommer, Klotz, Seiten 56 und 57:

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Durch die an Stelle der alten Fischerhütte entstandene Gastwirtschaft gelangen wir auf den schönen Uferweg am Nordwestufer des Schlachtensees. (Slatsee nach dem slavischen slatyi = goldgelb. Mummeln ?) Ähnlich wie die Krumme Lanke wird auch dieser 2 1/2 km lange See durch eine seichte Stelle von etwas über 1 1/2 m Tiefe in zwei gleich große, aber verschieden tiefe Wannen zerlegt.
Das östliche Becken ist seichter, nur etwa 5 m tief, das westliche schmaler und tiefer, etwa 8 m.
Auch hier liegen wieder dicke Schichten von Faulschlamm, unterlagert von einer etwa 2 m starken Schicht von sehr kalkhaltigem Faulschlammton. Auch heute noch ist der Kalkgehalt des Wassers, nach der dicken Kalkkruste auf dem herausgehobenen Wasserpflanzen zu urteilen, nicht gering. Die beide Wannen trennende Schwelle besteht aus Faulschlammkalk, der sich nach Westen zu noch etwa 100 m, nach Osten zu 150 m weit erstreckt. Daß bei einer so günstigen Beschaffenheit des Untergrundes die Verlandung hier besonders energisch einsetzt, ist selbstverständlich. Unmittelbar vor der Barre treffen wir auf einen Erlensumpf mit davor gelagerter breiter Verlandungszone. Auch hinter der Barre hat der Schilfgürtel erhebliche Breite.
Sonst ist gerade bei diesem See der grüne Saum ziemlich schmal und oft unterbrochen. Der Wasserspiegel ist um 2 – 2,5 m gesenkt worden. Dadurch wurde mancher Bestand zerstört. Die in den Schilfgürtel hineinfahrenden Boote taten ein Übriges. Auf ihr Konto sind jedenfalls die Lücken im Bestande zu setzen. Und schließlich werden durch die Motorboote ständig Wellen gegen das Ufer geworfen, unterwaschen es und bringen es schließlich zum Absturz. Solche Abbrüche sind allenthalben auf der von uns gewählten Seite zu sehen. Durch diese Wellenbewegung wird aber auch die Ausdehnung des Schilfgürtels oder gar die Neubesiedlung des kahl gewordenen Ufers außerordentlich erschwert. Am besten hält das Ufer da stand, wo es durch Erlen mit ihrem Wurzelwerk geschützt wird. Prächtige alte Bäume stehen besonders in der Nähe der Alten Fischerhütte, die meisten mehrstämig. ….
Leider ist das Südwestende des schönen Sees durch Ausflügler, die überall auf eigene Faust Freibäder anlegen, völlig zerstört und bietet einen so unerfreulichen Anblick, daß Scham und Empörung uns abwechselnd packen. Hoffentlich greift auch hier die Forstverwaltung bald zu und sorgt wie an zahlreichen anderen Stellen im Grunewald dafür, daß dieser Schandfleck für die Berliner “Kultur” verschwinde.
Wir wollen unseren Weg durch die Seenrinne damit abschließen, obgleich wir sie noch nicht bis zum Ende verfolgt haben. Eine 6-7 m hohe Bodenschwelle, die von der Wannseebahn benutzt wird, lagert sich zwischen Schlachtensee und Nikolassee. Dieser ist infolge der Wasserentziehung (Beschreibung siehe Krumme Lanke) fast vollständig verlandet und bildet ein bogenförmiges Flachmoor von genau der Länge des Schlachtensees, das durch eine 200 m breite, nach der Eiszeit entstandene Sandfläche vom Wannsee getrennt ist. Nach Ansicht der Geologen hört die Rinne nicht am Wannsee auf, sondern verläuft über den Kleinen Wannsee, den Pohlsee, Stolper See und Griebnitz-See weiter, um bei Babelsberg zum zweiten Male und endgültig die Havel zu erreichen.

1957 Behm, Seite 21-22

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Der Schlachtensee gliedert sich in zwei nahezu gleichlange Becken. Sie sind durch einen flachen Hals von nicht ganz 2 m Tiefe verbunden. Die über 5 m betragende Wasserhöchsttiefe des östlichen wird von der weit größeren Tiefe (bis zu 8,5 m) des westlichen Beckens übertroffen. Starke Faulschlammschichten schließen auch hier den Wassergründen an. Faulschlammkalke und Faulschlammtone liegen darunter. Der dann folgende Sand ist der ursprüngliche Boden des Sees.

1958 Der Polizeipräsident in Berlin

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Am 18. März 1958 verstarb bei einem Streifenritt der erst 30 jährige Polizeihauptwachtmeister Henry Greiser, als er von seinem scheuenden Pferd fiel und unglücklich gegen einen Baum stürzte. Er hinterließ eine Ehefrau. An den tragischen Unfall erinnert ein Denkmal zwischen dem Schlachtensee und der Fernbahnlinie.

1974 Wille, Seite 32-37

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Mit 2,5 km Länge und einer Wasserspiegelhöhe von 32,5 m NN besitzt der in dieser Grunewald-Seenrinne liegende Schlachtensee zwei Becken von 5,2 und 8,5 m Tiefe, die durch einen seichten Hals miteinander verbunden sind… Die primäre Nutzung lag zweifellos bei der Fischerei, während Ackerbau und Viehzucht auf dem dürftigen Geschiebesand südlich der Seenrinne bald nur geringe Erträge abwarfen. Damit kann man auch erklären, daß die erste – wahrscheinlich slawische – Fischersiedlung „Slatdorp“ am Schlachtensee nur ein einziges Mal urkundlich erwähnt wurde. Als nämlich Markgraf Albrecht III. 1242 das Dorf Zehlendorf an das Kloster Lehnin veräußerte, überließ er diesem auch das Dorf Slatdorp, die „villa slavica Slatdorp“. Eine spätere Nennung der Siedlung erfolgte dann nicht mehr. Eine konkrete Aussage über die Lage des Dorfes konnte aber erst 1965 gemacht werden, als mittelalterliches Scherbenmaterial gefunden wurde. Dieses schrieb man der Zeit um 1200 zu, und es ist anzunehmen, daß Slatdorp gleich in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts entstand, dann aber schom im 13. Jahrhundert wüst geworden ist…
Zur Alten Fischerhütte: Um 1650 nannte der Zehlendorfer Erbschulze das Gebiet rund um den Schlachtensee sein eigen. Etwa 200 Jahre später ging der Besitz an einen weiteren Lehnschulzen über und von diesem auf dem Gesetzeswege an eine Frau Scharfe, bis es schließlich an die bekannte Zehlendorfer Bauernfamilie Pasewald fiel, 1910 erwarben dann die Charlottenburger Wasser- und Industriewerke das Terrain, das später in den Besitz der Berliner Wasserwerke überging.
Die um 1610 von dem Zehlendorfer Schulzen betriebene „kleine Fischerei“ auf dem Schlachtensee fiel etwa hundert Jahre danach an den Amtsgarnmeister Mahnkopf. Wahrscheinlich hat dieser im Jahre 1723 auch die erste strohgedeckte Fischerhütte am Ufer des Sees erbauen lassen. Um 1840 bewirtschaftete dann der Fischer Belitz das Gewässer. Seine Frau dagegen betrieb nebenher eine kleine Gastwirtschaft, in der sie sich bald als „Mutter Belitz“ ein eigenes Denkmal setzte.
Heute ist die Wirtschaft an Frau Vera Zimmer verpachtet, der es zu verdanken ist, daß sich das Gasthaus zu einer stadtbekannten Einrichtung zum Wohle vieler Erholungssuchender entfalten konnte. An vergangene Zeiten erinnert nur noch ein Bild des Berliner Malers Gustav Annemüller, der 1842 die Alte Fischerhütte malte und damit unbewußt eine Überlieferung schuf, denn am 02. März 1863 brannten die Gebäude am Schlachtensee restlos nieder.
Weniger glücklich verläuft dagegen heute die Fischerei am Schlachtensee. Seit drei Genartionen geht hier die Familie Hensel auf dem 31 ha großen Landsee dem Fischfang nach, und es ist nur eine Frage der Zeit, wann ihre Existenzgrundlage durch die völlig veränderten Umwelteinflüsse vernichtet sein wird. – Diagonal zur Fischerhütte, am Mariensteig, stehen die 1896 erbauten Gebäude des Bootsbauers Hensel, dessen Enkel Günter heute unter wesentlich schwierigen Bedingungen seinem Erwerb nachgeht. Schuld daran trägt auch hier die allgemeine negative Landschaftsentwicklung, die auch vor dem Schlachtensee nicht haltmacht.
1974 Wille- Guenter Hensel Schlachtensee-FischerAls Ausgleich betreibt Günter Hensel einen Bootsverleih. Etwa 40 Ruderboote stehen für eine Kahnpartie zur Verfügung. Im Frühjahr und Herbst ist aber für ihn Fangsaison. Obwohl in unterschiedlichen Mengen junge Zandern, Karpfen und Aale ausgesetzt werden, bleibt der Fischfang auf dem „Waldsee dritter Güte“ nur ein mühseliges Unterfangen. Da die wichtigen Schaarkanten an den Uferzonen fast nicht mehr vorhanden sind, kommen beispielsweise die Aale über das „Strippen“-Limit nicht mehr heraus. Trotzdem gibt es gelegentlich noch kapitale Fänge. Sechszehnpfündige Zander und Hechte und 1970 sogar ein 28 Pfund schwerer Karpfen konnten von Günter Hensel an Land gezogen werden. Die Zeit des Welsfangs am Schlachtensee ist hingegen Geschichte; diese findet man eher an der benachbarten Krummen Lanke. Ebenso Legende sind heute die großen Fänge des Fischermeisters Condé, der um 1880 mit zwei Zügen 80 Zentner Fische aus dem See zog.
Der Schlachtensee ist heute Eigentum der Stadt Berlin und somit für die gesamte Bevölkerung zugänglich geworden. Seine Funktion als „öffentliches Grün“ ist zwar für die Großstadtbevölkerung äußerst wichtig, doch verlagert sich Sinn und Zweck dieses Landschaftsschutzgebietes leider zur negativen Seite – und auf Kosten einer sonst anonym bleibenden Familie.
1979, 21. Mai – Tagesspiegel, Schnitzeljagd endete mit Polizeieinsatz – lesen

1981, 30. September – Tagesspiegel: Wasserreinigung

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Am Schlachtensee hat jetzt ein erster Schritt zur Reinigung der Grunewaldseen begonnen. Stündlich werden etwa 200 Kubikmeter nährstoffreichen Tiefenwassers aus dem See in Richtung Havel gepumpt. Der Wasserspiegel der Seen wird deshalb fallen. Anschließend soll dann Havelwasser, das in der Phosphateliminierungsanlage gereinigt wird, in den Schlachtensee zurückgepumpt werden. Die Ableitung des Tiefenwassers soll rund die Hälfte der im See vorhandenen Phosphate entfernen, die eine Folge des Algenwachstums in den Seen sind. Die Grunewaldseen bekommen, um ihren Wasserspiegel zu erhalten, regelmäßig eine Zuleitung von Havelwasser.
1991 Rute & Rolle hat einen Bericht über den Schlachtensee unter dem Titel „Angler-Paradies in der Millionenstadt Berlin“ veröffentlicht.
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1999, 07. Dezember – Tagesspiegel, Alte Fischerhütte – lesen
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2004, 06. April – Tagesspiegel: Alte Fischerhütte – lesen
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2005, 16. Juni – Berliner Zeitung: Alte Fischerhütte – lesen

2005, 15. Oktober – Tagesspiegel: Ruderbootverleih

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Der Bootsverleih an der Ostseite des Sees hat bis Ende Oktober geöffnet. Im Hochsommer sind oft alle 38 Ruderboote vermietet, jetzt ist das Interesse gering, obwohl das Wetter wie geschaffen für Bootsfahrten ist. „Sagen Sie das mal den Leuten“, brummt die ältere Dame an der Kasse. Sie ist die Schwiegermutter von Werner Hoppe, der den Verleih seit 17 Jahren betreibt. Hoppe hat 1988 eine Dynastie von Bootsverleihern abgelöst. August Hensel hatte den Betrieb 1898 gegründet. Später übernahm sein Sohn Otto die Führung, der sie wiederum an seinen Nachkommen Günter weitergab. Auch Günter Hensels Frau Margarete hat hier 28 Jahre lang Boote vermietet. Bis heute betreibt sie eine Praxis für Fußzonenreflexmassage im Haus an der Anlegestelle, das ihr gehört.
2013, 26. Januar – Tagesspiegel: Polizei räumt Schlachtensee mit Hubschrauber – lesen
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2013, 27. Januar – BZ: Die Polizei wachte über den Eisspielplatz – lesen.
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2013, 07. Mai – Bezirksamt:
„Öffentliche Grünanlage am Schlachtensee nicht für Großveranstaltung geeignet – Warnung vor der Durchführung des Bierkastenrennens am Vatertag“ – lesen
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2013, 10. Mai – Berliner Zeitung: „Still ruht der See“ – lesen
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2015 Bürger-Petition: Aufhebung des Hundeverbots am Schlachtensee/ Krumme Lanke – lesen
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  • Ich bin die Falsche für Kompromisse, ich stehe dafür, dass die Seen in den nächsten zwei Jahren Hundefrei sind.
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2015, 12. Mai Lesetipp: „Vermintes Gelände. Eine hoheitliche Zone am Schlachtensee
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2015, 15 Mai – „Grüne“ sorgt für „Gift-Grüne-Sprechblasen“ auf dem Uferweg
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Ich habe mit meinem Hund am 29. April und am 13. Mai 2015 meine letzten beiden Spaziergänge am Westufer des Schlachtensees, also (noch) im Hundeauslaufgebiet, gemacht. Bei beiden Spaziergängen wurde ich grundlos angepöbelt. Am 29. April von einem „Jogger“, der von hinten kam, martialisch, ganz in schwarzer Laufkleidung und am Anfang seiner Laufstrecke emotional wohl noch mit seinem ganzem Lebensfrust aufgeblasen, und am 13. Mai von einem („Alten Knacker“) Spaziergänger mit Kameraausrüstung, der etwas von „Köter“ faselte. Beide also mit „Gift-Grünen-Sprechblasen“ vor dem Mund – wie passend zum rigorosen „Kein-Kompromisse-Standpunkt“ der für die ab dem 15. Mai 2015 gültigen Sperrung für HundeMenschen, für welche maßgeblich die „Grüne“ Stadträtin Christa Markl-Vieto verantwortlich ist.
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Nun gut, meine Abschiedsspaziergänge habe ich für die Anfertigung einer Bilderserie genutzt. Eine Serie vom 16. März zeigt recht deutlich die Erosion durch den Badebetrieb, jedenfalls in den Bereichen, welche nicht zum Schutz des Ufers abgesperrt sind (siehe „Röhrichtschutzprogramm“ 2010). Teilweise auch Grabungslöcher (möglicherweise) durch Hunde, aber das Hauptproblem ist, dass im Sommer nicht abgesperrte Uferbereiche durch die Badegäste und durch Promenadenflanierer plattgetrampelt werden. Diese Uferstreifen werden in Zukunft wohl noch weiter beansprucht werden, denn jetzt sind sie offiziell als Badestellen ausgewiesen und jeder brave BadeBürger kann sich darauf berufen, dort sein Handtuch ausbreiten zu dürfen. Wobei es nebenbei bemerkt dort keine Toiletten gibt und für die Erledigung dieser allzu menschlichen Bedürfnisse, bedingt durch die neuen Einzäunungen, wohl künftig noch mehr der See herhalten muss.  Menschen unterscheiden sich eben manchmal von Hunden, denn letztere verrichten ihre T-Geschäfte niemals im Wasser.
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[caption id="attachment_8280" align="alignleft" width="140"]2006-01-01 Lauftreff Grunewald 29 km Trainingslauf Krumme Lanke 01.01.2006 29 km-Lauf[/caption]

Als ich selbst noch als Lausportler aktiv war, bin ich öfters mit meinem „Lauftreff Grunewald“ vom Mommsenstadion aus kommend über den Hundekehlensee bis zum Schlachtensee bzw. bis zur Rehwiese gelaufen (Kleine Seenrunde rund 25 km, Große Seenrunde rund 29 km). Es war eine schöne Zeit und die Bilder in der Galerie sprechen für sich selbst. Mit dabei immer mein Border Collie „Capy“, welchen ich leider Ende 2013 einschläfern lassen musste. Mit meinem neuen, jungen Hund Timmy, ebenfalls ein Border Collie, war ich auch einige Male an der Krummen Lanke und am Schlachtensee. Durch das HundeMenschenverbot haben sich beide Seen für mich nunmehr leider erledigt. Sperrgebiet.

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[caption id="attachment_8275" align="alignleft" width="140"]f337399855 27.08.2006 Griebnitzsee[/caption]

[caption id="attachment_8276" align="alignright" width="140"]f337400167 27.08.2006 Griebnitzsee[/caption]

Mich erinnert das an einen Trainingslauf vom 27.08.2006 am Ufer des Griebnitzsee, wo wir auf einmal vor einem abgesperrten Weg standen und uns in die Zeit vor 1989 zurückversetzt gefühlt haben und zunächst nicht glauben konnten, was wir dort sahen. So ging es mir auch am 13. Mai, als ich die neue Beschilderung und die neuen Grenzzäune dort sah. Daher heißt der Schlachtensee bei mir jetzt: „Neuer Großer Griebnitzsee“ und die Krumme Lanke „Neuer Kleiner Griebnitzsee“. Dass die beiden neuen Griebnitzseen ausgerechnet durch die „Wolfsschlucht“ miteinander verbunden sind, ist leider kein Witz.

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Eine schlechte Figur in dieser Sache machen übrigens auch die „Berliner Forsten“ bzw. das Forstamt Grunewald mit der Revierförsterei Dachsberg. Kürzlich noch mit dem Preis „Der Grunewald – Waldgebiet des Jahres 2015“ ausgezeichnet, welcher alle Menschen, die den Grunewald verwalten, betreuen oder bewirtschaften, ehren soll und wo bei der Preisverleihung insbesondere auf den schwierigen Spagat zwischen Naturschutz und Intensiverholung hingewiesen wurde, haben die Berliner Forsten in Bezug auf die Sperrung der beiden Seen den Spagat gerade nicht hinbekommen. Die Berliner Forsten sollten den Preis zurückgeben – sie haben ihn nicht verdient! – Zuletzt „gifteten“ die Berliner Forsten diesbezüglich in der Berliner Waldzeitung Ausgabe 03/2015 in dem Artikel „Harte Arbeit im Revier Dachsberg„.
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Ansonsten bleibt zu hoffen, dass insbesondere Frau Christa Markl-Vieto bei der nächsten Wahl im Herbst 2015 abgewählt wird und künftig hoffentlich kein öffentliches Wahlamt mehr erwerben kann. – „Die Frau hat mir den GruneWald versaut!“ wenn ich mal Kaiser Wilhelm II sinnverwandt – diesmal aber wirklich passend – zitieren darf.
  • Die an das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf gerichtete Onlinepetition „Aufhebung des Hundeverbots am Schlachtensee/ Krumme Lanke“ haben innerhalb von vier Monaten 5.147 Bürger unterzeichnet.
  • Am 14. Mai 2015 demonstrierten rund 1.500 HundeMenschen gegen die Aussperrung an den beiden Seen (Tagesspiegel /Berliner Morgenpost)
  • 93 Jahre durften HundeMenschen sich am Westufer der beiden Seen frei bewegen. Das ist jetzt Geschichte!
  • Für ambitionierte Läufer und Radsportler ist jetzt aber eine glückliche Situation eingetreten. Da dort keine HundeMenschen mehr unterwegs sein werden, ist insbesondere der „Neue Große Griebnitzsee“ hervorragend für (steigungslose) Tempoeinheiten geeignet. Viel Spaß!

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2015, Juli: Abgeordnetenhaus: Gewässerqualität und tatsächliche Erkrankungen von Menschen an Schlachtensee und Krumme Lanke

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  • Ein spezielles Monitoring zur Auswirkung von Hundekot oder Hunden auf die Gewässer wurde … nicht durchgeführt.
  • [Es] wurden keine geltenden Grenzwerte für EU-Badegewässer überschritten.
  • Eine Auflistung von Krankheiten und deren Häufigkeit, die nachweislich in Folge von Hunde-Verunreinigungen erfolgten, ist dem Senat nicht möglich.
  • Wissenschaftliche Erkenntnisse, nach denen Hunde ihre Notdurft im Wasser verrichten, liegen dem Senat nicht vor.

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2015, 15. Dezember – Verwaltungsgericht Berlin: „Hundeverbot am Schlachtensee und an der Krummen Lanke aufgehoben“

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Hundeverbot am Schlachtensee und an der Krummen Lanke aufgehoben, weil der Uferweg nicht insgesamt als Badestelle angesehen werden könne.

Beide Seen sind Gewässer, in denen das Baden nach der Berliner Badegewässerverordnung erlaubt ist. Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf stellte im Mai 2015 rund um die beiden Seen verschiedene Schilder und beschriftete Holzpfähle auf, wonach es sich bei beiden Seen einschließlich Uferweg insgesamt um Badestellen handele. Ausgenommen hiervon ist ein ca. 600 m langes Teilstück am südwestlichen Ende des Schlachtensees. Dabei stützte sich die Behörde auf das Berliner Hundegesetz, das die Mitnahme von Hunden an gekennzeichneten Badestellen verbietet. Nach Ansicht der Behörde dient das Mitnahmeverbot dem Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen, die von badenden Hunden ausgingen. Der Kläger meint, der Uferweg könne nicht insgesamt als Badestelle qualifiziert werden, u.a. weil ein Zugang zum See über weite Strecken nicht möglich sei.

Die 23. Kammer des Verwaltungsgerichts gab der Klage statt. Der Uferweg als solcher sei keine Badestelle. Eine Badestelle nach dem Berliner Hundegesetz sei ein für die Allgemeinheit zugänglicher Bereich am Ufer eines zum Baden geeigneten Gewässers, der dem Baden und den hiermit typischerweise verbundenen Freizeitaktivitäten diene. Dies sei hier nicht der Fall, denn der Uferweg diene in erster Linie der Fortbewegung, und der Zugang zum See sei über weite Strecken durch Zäune gerade ausgeschlossen.

Entgegen der Auffassung der Behörde sei nicht jedes Badegewässer nach der Badegewässerverordnung zugleich Badestelle im Sinne des Hundegesetzes. Die eigentlichen Badestellen, an denen allein die vom Hundegesetz erfassten Nutzungskonflikte auftreten könnten, ließen sich vom Weg klar trennen. Das Ziel des Gewässerschutzes sei schließlich durch die allgemein geltende Leinenpflicht für Hunde gewährleistet, deren Einhaltung die Behörde ggf. strenger kontrollieren müsse.

Die Kammer hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, Pressemitteilung Nr. 45/2015 vom 15.12.2015 – Urteil der 23. Kammer vom 15. Dezember 2015 (VG 23 K 359.15)

2016, Juni 22 – Verwaltungsgericht Berlin: „Zehlendorfer Hundeverbot gilt vorerst nicht“

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Das generelle Hundeverbot am Schlachtensee und an der Krummen Lanke gilt vorerst nicht. Das hat das Verwaltungsgericht in zwei Eilverfahren entschieden.

Im Dezember 2015 hatte das Verwaltungsgericht ein vom Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf auf der Grundlage des Berliner Hundegesetzes verhängtes Hundeverbot am Schlachtensee und an der Krummen Lanke aufgehoben. Das Bezirksamt und die Berliner Forsten wollen weiterhin, dass Hunde nicht auf den Uferwegen und Uferbereichen beider Seen mitgeführt werden. Sie haben daher ein sofort vollziehbares Verbot im Zeitraum vom 15. April bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres angeordnet. Die Allgemeinverfügungen sind auf das Grünanlagengesetz [hier] bzw. auf das Landeswaldgesetz [hier] gestützt. Hiergegen wendet sich der Antragsteller, der den Weg mit seinem angeleinten Hund nutzen will.

Die 24. Kammer hat die Regelungen vorerst außer Kraft gesetzt.

  • Es bestünden Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verbote.
  • Nach dem Grünanlagengesetz sei es zwar möglich, Einzelheiten der Nutzung der Anlage durch Ge- und Verbote zu regeln. Die Maßnahme müsse aber einem grünanlagenbezogenen Zweck dienen, und es müsse hierfür ein konkreter orts- und anlassbezogener Grund bestehen.
  • Das Vorliegen dieser Voraussetzungen sei hier vor dem Hintergrund, dass das Spazieren mit angeleintem Hund zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Grünanlage zähle, zweifelhaft.
  • Soweit die Verfügung auf die besondere Enge der Wege und damit einhergehende Konfliktlagen gestützt sei, seien diese angesichts der Breite des Weges, auf dem auch Fahrräder zugelassen sind, nicht nachvollziehbar.
  • Eine Berufung auf Störungen, Belästigungen oder Gefährdungen durch unangeleinte Hunde sei der Behörde erst dann möglich, wenn sie trotz entsprechender Aufklärungs-, Überwachungs- und Bußgeldmaßnahmen den durch solche Hunde verursachten Konflikten nicht wirksam begegnen könne.
  • Das sei aber bislang noch nicht hinreichend geschehen.
  • Zudem hätten aktuell vor Erlass der jetzigen Regelungen keine ausreichenden Ermittlungen stattgefunden.
  • Das zeitlich unbefristete Verbot in den Sommermonaten sei auch unverhältnismäßig, da mögliche Konflikte nicht rund um die Uhr aufträten.
  • Gleiches gelte für das auf das Landeswaldgesetz gestützte Verbot.
  • Es fehle derzeit aus denselben Gründen an einem wichtigen Grund, der die Nutzungseinschränkung für Erholungssuchende mit Hund tragen könne, solange der Leinenzwang nicht wirksam durchgesetzt werde.

Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 28/2016 vom 22.06.2016, Verwaltungsericht Berlin, Beschlüsse der 24. Kammer vom 22. Juni 2016 (VG 24 L 139.16 und VG 24 L 140.16)

2017, 17. Februar: Verwaltungsgericht: „Alte Fischerhütte“: Bezirksamt muss Untersagung von Musikveranstaltungen prüfen

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Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf muss über den Antrag von Anwohnern, Musikveranstaltungen in der „Alten Fischerhütte“ am Schlachtensee zu verbieten, entscheiden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin geurteilt.

Die „Alte Fischerhütte“ am Schlachtensee im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wird seit 1892 als Ausflugslokal betrieben. Nach längerem Leerstand erteilte das Bezirksamt 2003/2004 eine Baugenehmigung zum Betrieb eines Ausflugslokals; die drei beigeladenen Betreiber-GmbHs des Restaurants, der Weinhandlung und des Biergartens erhielten zudem Genehmigungen für Gaststätten „ohne besondere Betriebseigentümlichkeit“. Immer wieder beschwerten sich Anwohner über Lärmbelästigungen durch Veranstaltungen mit Live-Musik; dazu zählte insbesondere das „Oktoberfest“, das im Jahr 2015 sechs Wochen lang an vier Tagen in der Woche stattfand. Die Kläger verlangen als Anwohner ein Einschreiten des Bezirksamts, weil die Lärmentwicklung der Veranstaltungen und der abreisenden Gäste in den Abend- bzw. Nachtstunden für sie in der Summe unzumutbar sei. Über diesen Antrag hat das Bezirksamt bisher nicht entschieden.

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts verpflichtete die Behörde zu einer Entscheidung darüber, ob gegen die Betreiber-GmbHs, soweit diese Veranstaltungen an mehr als zwölf Tagen im Jahr durchführen, eingeschritten wird. Dazu muss die Behörde ihr Ermessen ausüben. Die den Beigeladenen auf der Grundlage des Gaststättengesetzes erteilten Genehmigungen erlaubten im Regelfall nur die Bewirtung mit Speisen und Getränken. Öffentliche Musik- und Tanzveranstaltungen seien hiervon nicht abgedeckt. Diese seien nur ausnahmsweise und im Schnitt etwa einmal pro Monat zulässig. Allein das „Oktoberfest 2015“ habe die durchschnittlich zulässige Zahl von Veranstaltungen überschritten. Das Bezirksamt müsse dabei auch prüfen, ob die Betreiber-GmbHs einen Anspruch auf eine andere gaststättenrechtliche Genehmigung hätten und wie private Feierlichkeiten zu bewerten seien, soweit dabei Musik dargeboten werde und Gelegenheit zum Tanz bestehe.

Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt werden.

Verwaltungsgereicht Berlin, Pressemitteilung Nr. 6/2017 vom 17.02.2017
Urteil der 4. Kammer vom 17. Februar 2017 (VG 4 K 207.15)

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