{"id":8357,"date":"2015-07-10T11:09:33","date_gmt":"2015-07-10T10:09:33","guid":{"rendered":"http:\/\/forst-grunewald.de\/?p=8357"},"modified":"2019-01-02T21:07:26","modified_gmt":"2019-01-02T20:07:26","slug":"abgeordnetenhaus-gewaesserqualitaet-und-tatsaechliche-erkrankungen-von-menschen-an-schlachtensee-und-krumme-lanke","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/forst-grunewald.de\/?p=8357","title":{"rendered":"Abgeordnetenhaus: Gew\u00e4sserqualit\u00e4t und tats\u00e4chliche Erkrankungen von Menschen an Schlachtensee und Krumme Lanke"},"content":{"rendered":"<p>Berliner Abgeordnetenhaus: Drucksache <a href=\"http:\/\/pardok.parlament-berlin.de\/starweb\/adis\/citat\/VT\/17\/SchrAnfr\/S17-16435.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">17 \/ 16 435<\/a><br \/>\nSchriftliche Anfrage der Abgeordneten <a href=\"http:\/\/www.parlament-berlin.de\/de\/Abgeordnete\/Magalski-Philipp\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Philipp Magalski<\/a> und <a href=\"http:\/\/www.parlament-berlin.de\/de\/Abgeordnete\/Kowalewski-Simon\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Simon Kowalewski<\/a> (PIRATEN) vom 09. Juni 2015<br \/>\nund Antwort der Staatssekret\u00e4rin <a href=\"https:\/\/www.berlin.de\/sen\/gessoz\/ueber-uns\/leitung\/staatssekretaerin-fuer-gesundheit\/lebenslauf.62113.php\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Emine Demirb\u00fcken-Wegner<\/a> von der Senatsverwaltung f\u00fcr Gesundheit und Soziales vom 27. Juni 2015:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Gew\u00e4sserqualit\u00e4t und tats\u00e4chliche Erkrankungen von Menschen an Schlachtensee und Krumme Lanke<\/strong><\/h3>\n<p>Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Frage 1. Welche Parameter der Gew\u00e4sserg\u00fcte wurden in den vergangenen f\u00fcnf Jahren (2010-2014) im Schlachtensee und in der Krummen Lanke von welchen Beh\u00f6rden oder beauftragten Unternehmen wann gemessen, deren Werte Aufschluss bzw. Anzeichen daf\u00fcr ergaben, dass badende Hunde bzw. Hundekot hierf\u00fcr Verursacher waren?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 30px;\">Zu 1.: Im Auftrag des Landesamtes f\u00fcr Gesundheit und Soziales(LAGeSo) wurden der Schlachtensee und die Krumme Lanke w\u00e4hrend der Badesaison regelm\u00e4\u00dfig in 14-t\u00e4gigen Abst\u00e4nden auf Indikatorbakterien (Escherichia coli, Intestinale Enterokokken, coliforme Bakterien) untersucht. Die untersuchten Indikatorbakterien kommen sowohl im Darm vom Mensch als auch vom Hund vor. Ein Nachweis erh\u00f6hter Keimzahlen weist zun\u00e4chst allgemein auf eine f\u00e4kale Verunreinigung hin. Leider kann die Herkunft anhand dieser Parameter nicht explizit einem Verursacher zugeordnet werden. Bei Ortsbesichtigungen wurden jedoch mehrfach Verunreinigungen der Ufer mit Hundekot festgestellt. Im zur\u00fcckliegenden Zeitraum von 2010 bis 2014 wurden in den Jahren 2010 und 2011 erh\u00f6hte Keimzahlwerte f\u00fcr den Indikatorparameter \u201ecoliforme Bakterien\u201c gemessen. Die Werte erreichten jeweils die Bestimmungsgrenze von 11.000 KBE\/ 100 ml. Es ist davon auszugehen, dass nach Starkregen eingesp\u00fclter Hundekot bei den Messungen miterfasst wurde. Es kann aber aufgrund dieser Untersuchungen keine Aussage getroffen werden, welchen Anteil eingesp\u00fclter Hundekot an den Keimzahlschwankungen hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 30px;\">Durch das Referat wasserwirtschaftliche Grundlagen und Hydrologie in der Senatsverwaltung f\u00fcr Stadtentwicklung und Umwelt (bzw. anderslautende Verwaltungsbezeichnung in den Vorjahren) wurden in den Seen Schlachtensee und Krumme Lanke von 1988 bis 2013 j\u00e4hrlich je eine Messstelle in 0,5 m beprobt. Ab 2013 werden ausgew\u00e4hlte Seen &lt;50 ha alle 3 Jahre in der Seemitte detailliert in mehreren Tiefen beprobt. Weitere Sonderuntersuchungen zur Dokumentation der Betriebs-weise der OWA Beelitzhof bzw. Sanierungsstand f\u00fcr den Schlachtensee: Vertikalprofile 2009, 2012, 2013; Krumme Lanke 2013. N\u00e4chstes Monitoring f\u00fcr beide Seen ist f\u00fcr 2016 geplant. Untersuchungen von Seen &lt;50 ha erfolgen in Amtshilfe f\u00fcr die Bezirks\u00e4mter.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 30px;\">Als Parameter werden untersucht: N\u00e4hrstoffe, Sauerstoff, pH, Leitf\u00e4higkeit, Phytoplankton, Chlorophyll a.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 30px;\">Ein spezielles Monitoring zur Auswirkung von Hundekot oder Hunden auf die Gew\u00e4sser wurde in diesem Zeitraum nicht durchgef\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>Frage 2. Gibt es ungefilterte oder gefilterte Einleitungen in beide Seen, z.B. von Niederschlagswasser? Wenn ja, wo befinden sich diese und wie kann ausgeschlossen werden, dass diese Einleitungen Ursache f\u00fcr m\u00f6gliche Verunreinigungen sind?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Frage 3. Wurden bei gemessenen Parametern (Frage 1) geltende Grenzwerte f\u00fcr EU-Badegew\u00e4sser \u00fcberschritten? Wenn ja, welche und in welcher Art und Weise?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 30px;\">Zu 2. und 3.: Nach Starkregenereignissen wird \u00fcber die Regenwassereinleitung vom Becken unter der Fischerh\u00fcttenstra\u00dfe das anfallende Wasser \u00fcber den Wolfsschluchtgraben in den Schlachtensee geleitet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass kurzzeitig Keime und N\u00e4hrstoffe aus dem Einzugsgebiet (u. a. mit Hundekot kontaminierte Fl\u00e4chen) eingesp\u00fclt werden. Die Messwerte im See spiegeln einen nachhaltigen Einfluss nicht wider.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 30px;\">Bei den gemessenen Parametern (Frage1) wurden keine geltenden Grenzwerte f\u00fcr EU-Badegew\u00e4sser \u00fcberschritten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>4. Welche tats\u00e4chlichen Erkrankungen von Kindern sind dem Senat bekannt, die in den vergangenen f\u00fcnf Jahren (2010-2014) nachweislich in Folge von Hunde-Verunreinigungen der Gew\u00e4sser Schlachtensee und Krumme Lanke bzw. deren Uferbereiche erfolgten? (Bitte nach Jahren und F\u00e4llen aufschl\u00fcsseln!)<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>5. Welche tats\u00e4chlichen Erkrankungen von Erwachsenen sind dem Senat bekannt, die in den vergangenen f\u00fcnf Jahren (2010-2014) nachweislich in Folge von Hunde-Verunreinigungen der Gew\u00e4sser Schlachtensee und Krumme Lanke bzw. deren Uferbereiche erfolgten? (Bitte nach Jahren und F\u00e4llen aufschl\u00fcsseln!)<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>6. Welche tats\u00e4chlichen Erkrankungen von Kindern oder Erwachsenen sind dem Senat bekannt, die in den vergangenen f\u00fcnf Jahren (2010-2014) nachweislich in Folge von Hunde-Verunreinigungen an \u00f6ffentlichen Ber-liner Badestellen erfolgten? (Bitte nach Jahren und F\u00e4llen aufschl\u00fcsseln!)<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 30px;\">Zu 4. bis 6.: Eine Auflistung von Krankheiten und deren H\u00e4ufigkeit, die nachweislich in Folge von Hunde-Verunreinigungen erfolgten, ist dem Senat nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 30px;\">Die nach dem Infektionsschutzgesetz zur Verhinderung der Weiterverbreitung von \u00fcbertragbaren Erkrankungen beim Menschen zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden sind in Berlin die bezirklichen Gesundheits\u00e4mter. Sie erhalten Meldungen zu \u00fcbertragbaren Krankheiten bzw. zum Nachweis von Krankheitserregern und stellen die notwendigen Ermittlungen zu Art, Ursache, Ansteckungs-quelle und Ausbreitung von meldepflichtigen Krankheiten an, wobei die Ansteckungsquelle bei Einzelerkrankungen i. d. R. nicht ermittelbar ist. Zudem unterliegt der Nachweis vieler Erreger, die vom Hund auf den Menschen \u00fcbertragen werden k\u00f6nnen, nicht der gesetzlichen Meldepflicht, z. B. vom Hund \u00fcbertragbare Pilzinfektionen, bzw. erfolgt im Fall der Echinokokkose nicht-namentlich direkt an das Robert Koch-Institut.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>7. Welches ist die Rechtsgrundlage daf\u00fcr, Hundehalter*innen entgegen \u00a7 6 Abs. 1 Nr. 3 des Berliner Gr\u00fcnanlagengesetzes (Gr\u00fcnanlG) sogar zu verbieten, Hunde im Bereich der ausgewiesenen Gr\u00fcnanlagen \u00fcberhaupt mitzuf\u00fchren?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 30px;\">Zu 7.: Hunde m\u00fcssen in \u00f6ffentlichen Gr\u00fcn- und Erholungsanlagen grunds\u00e4tzlich angeleint werden, damit Besucherinnen und Besucher nicht von frei laufenden Hunden gest\u00f6rt oder bel\u00e4stigt sowie Anpflanzungen nicht besch\u00e4digt oder zerst\u00f6rt werden. Ohne Leine ist ein Freilauf von Hunden nur in daf\u00fcr gesondert ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Diese Fl\u00e4chen sind entsprechend eingefriedet und gekennzeichnet. Die Leinenpflicht wird durch das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der \u00f6ffentlichen Gr\u00fcn- und Erholungsanlagen (Gr\u00fcnanlagengesetz) in \u00a7 6 Absatz 1 Nummer 3 vorgeschrieben. Die Vorschrift enth\u00e4lt ferner ein generelles Mitnahmeverbot von Hunden f\u00fcr besondere Benutzungsbereiche in \u00f6ffentlichen Gr\u00fcnanlagen wie Kinderspielpl\u00e4tze und Liegewiesen. Laut \u00a7 6 Absatz 4 des Gr\u00fcnanlagengesetzes k\u00f6nnen dar\u00fcber hinaus von der zust\u00e4ndigen Bezirksverwaltung f\u00fcr Anlagen oder Anlagenteile Beschr\u00e4nkungen auf bestimmte Benutzungen festgelegt und die Benutzung durch weitere Ge- und Verbote geregelt werden. Dies erfolgt im Einzelfall unter Abw\u00e4gung der \u00f6rtlichen Gegebenheiten und Erfordernisse. In manchen Gr\u00fcnanlagen besteht darum auch ein generelles Hundeverbot.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>8. Welches ist die Rechtsgrundlage daf\u00fcr, Hundehalter*innen entgegen \u00a7 23 Abs. 1 Nr. 2 Landeswaldgesetz Berlin (LWaldG) sogar zu verbieten, Hunde im Waldgebiet \u00fcberhaupt mitzuf\u00fchren?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 30px;\">Zu 8.: Rechtsgrundlage f\u00fcr das Mitnahmeverbot f\u00fcr Hunde an gekennzeichneten \u00f6ffentlichen Badestellen an Krumme Lanke und Schlachtensee ist \u00a7 2 des Gesetzes \u00fcber das Halten und F\u00fchren von Hunden in Berlin. Die gleiche Regelung verbietet auch das Mitf\u00fchren von Hunden auf Kinderspielpl\u00e4tzen im Wald.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>9. Wie vertr\u00e4gt sich das Hundeverbot mit \u00a7 25 Abs. 1 des Berliner Wassergesetzes (BWG), wonach zum Gemeingebrauch auch das \u201eTr\u00e4nken\u201c und \u201eSchwemmen\u201c geh\u00f6ren, also Verhaltensweisen, die zwingend voraussetzen, dass die in Betracht kommenden Tiere, also auch Hunde, an das Wasser gelangen?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a010. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen dem Senat dar\u00fcber vor, dass Hunde entgegen landl\u00e4ufiger Meinung, die bisher auch von den Senatsdienststellen vertreten wurde, ihre Notdurft ins Wasser verrichten?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 30px;\">Zu 9. und 10.: Nach \u00a7 25 Abs. 1 Satz 1 Berliner Wassergesetz (BWG) ist \u201eSchwemmen\u201c, d. h. das Baden und Tr\u00e4nken von Tieren, im Rahmen des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gew\u00e4ssern jeder Person ohne besondere Zulassung gestattet. Dies gilt auch f\u00fcr den Schlachtensee und die Krumme Lanke. Das Gesetz gestattet aber ausdr\u00fccklich Einschr\u00e4nkungen dieser erlaubnisfreien Nutzung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 30px;\">Wissenschaftliche Erkenntnisse, nach denen Hunde ihre Notdurft im Wasser verrichten, liegen dem Senat nicht vor.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berliner Abgeordnetenhaus: Drucksache 17 \/ 16 435 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Philipp Magalski und Simon Kowalewski (PIRATEN) vom 09. 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