{"id":3190,"date":"2013-01-23T11:11:05","date_gmt":"2013-01-23T10:11:05","guid":{"rendered":"http:\/\/forst-grunewald.de\/?p=3190"},"modified":"2019-05-26T12:42:40","modified_gmt":"2019-05-26T11:42:40","slug":"hochwassergefahr-in-berlin","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/forst-grunewald.de\/?p=3190","title":{"rendered":"Hochwassergefahr in Berlin?"},"content":{"rendered":"<p>Abgebordnetenhaus Berlin &#8211; Drucksache <a href=\"http:\/\/www.parlament-berlin.de:8080\/starweb\/adis\/citat\/VT\/17\/KlAnfr\/ka17-11301.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">17 \/ 11 301<\/a><\/p>\n<p>Kleine Anfrage<br \/>\ndes Abgeordneten <a href=\"http:\/\/www.alexander-j-herrmann.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Alexander J. Herrmann<\/a> (CDU)<br \/>\nvom 03. Dezember 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Dezember 2012) und Antwort<br \/>\n<strong>Hochwassergefahr in Berlin?<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:<\/p>\n<p><strong>Frage 1:<\/strong> Wie bewertet der Senat aktuell und zuk\u00fcnftig das Risiko von \u00dcberschwemmungen und Hochwasser in Berlin?<br \/>\nAntwort zu 1: Nach europ\u00e4ischer Hochwasserrisiko-managementrichtlinie (HWRM-RL), umgesetzt im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), wurde die Bewertung des Hochwasserrisikos durch die Senatsverwaltung f\u00fcr Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) bis Ende 2011 vorgenommen. Hochwasserrisiken verbunden mit \u00dcberschwemmungen bestehen f\u00fcr Abschnitte der Erpe, der M\u00fcggelspree mit Gosener Wiesen, der Panke, des Tegeler Flie\u00dfes sowie der Unteren Havel.<\/p>\n<p><strong>Frage 2:<\/strong> Welche detaillierten Zahlen und Statistiken liegen dieser Einsch\u00e4tzung (bitte unterteilt nach Bezirken und Jahren) zugrunde?<br \/>\nAntwort zu 2: F\u00fcr die Ermittlung der ma\u00dfgebenden Kenngr\u00f6\u00dfen wurden im Land Berlin folgende Verfahren eingesetzt:<\/p>\n<ul>\n<li>Pegelstatistik<\/li>\n<li>Niederschlag-Abfluss-Modelle (Hydrologisches Modell) gekoppelt mit numerisch-hydraulischen Modellen<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei der Pegelstatistik werden die Jahresh\u00f6chstwerte einer Abfluss- oder Wasserstandsreihe einer statistischen Hochwasserh\u00e4ufigkeitsanalyse unterzogen. Der empirischen Verteilung dieser Abfluss- oder Wasserstandsreihen wird eine theoretische Verteilungsfunktion angepasst und aus dieser heraus das 100-j\u00e4hrliche Hochwasserereignis extrapoliert. Die zu ermittelnden J\u00e4hrlichkeiten sollten dabei nicht gr\u00f6\u00dfer sein, als die dreifache L\u00e4nge der Beobachtungsreihe. F\u00fcr die Ermittlung des HQ100 wurden deshalb Pegel ausgew\u00e4hlt, die mehr als 30 Jahre aufzeichnen. So werden an den Tiefwerder Wiesen seit 48 Jahren Wasserst\u00e4nde und Abfl\u00fcsse aufgezeichnet, am Pegel K\u00f6penick seit 81 Jahren die Wasserst\u00e4nde. Der zugrunde gelegte Beobachtungszeitraum f\u00fcr den Pegel K\u00f6penick wurde auf 39 Jahre verk\u00fcrzt, um die hochwasserentlastenden Ma\u00dfnahmen im Einzugsgebiet der Spree zu ber\u00fccksichtigen. Mit Niederschlag-Abfluss-Modellen k\u00f6nnen Abfl\u00fcsse vorgegebener J\u00e4hrlichkeiten mit Bemessungsniederschl\u00e4gen berechnet werden. Dabei wird dem simulierten Abfluss die gleiche J\u00e4hrlichkeit zugeordnet wie dem Bemessungsniederschlag. Diese Methode wurde im Land Berlin f\u00fcr Panke, Tegeler Flie\u00df und Erpe angewendet. Nach Ermittlung der Abfl\u00fcsse mit einem Niederschlag-Abfluss-Modell (N-A-Modell) werden diese mit Hilfe eines hydraulisch-numerischen Modells in Wasserst\u00e4nde im Gew\u00e4sser \u00fcberf\u00fchrt werden.<br \/>\nDie aus der Pegelstatistik bzw. den Modellberechnungen resultierenden Wasserspiegel werden mit dem Digitalen Gel\u00e4ndemodell (DGM) verschnitten. Hieraus erh\u00e4lt man als Ergebnis die Grenzen der Ausuferung.<br \/>\nDie bei einem Hochwasser mit einer Auftrittswahrscheinlichkeit von einmal in 100 Jahren \u00fcberschwemmten Fl\u00e4chen betragen:<\/p>\n<ul>\n<li>Erpe: 0,33 km\u00b2<\/li>\n<li>M\u00fcggelspree : 1,8 km\u00b2<\/li>\n<li>Gosener Wiesen: 2,5 km\u00b2<\/li>\n<li>Panke: 0,51 km\u00b2<\/li>\n<li>Tegeler Flie\u00df: 0,90 km\u00b2<\/li>\n<li>Untere Havel mit Tiefwerder Wiesen und Breitehorn: 2,00 km\u00b2<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Frage 3:<\/strong> Gibt es vor diesem Hintergrund seitens des Senats die Absicht, in Berlin \u00dcberschwemmungsgebiete festzusetzen?<br \/>\nAntwort zu 3: F\u00fcr die unter 2 genannten Gebiete werden \u00dcberschwemmungsgebiete zun\u00e4chst vorl\u00e4ufig (ab Januar 2013) gesichert und bis Ende 2013 festgesetzt.<\/p>\n<p><strong>Frage 4:<\/strong> Wie bewertet der Senat in diesem Zusammenhang den infolge des weitl\u00e4ufigen Berliner Wassernetzes mit Fl\u00fcssen und Seen vorhandenen nat\u00fcrlichen \u00dcberschwemmungsschutz?<br \/>\nAntwort zu 4: Die Flussseen im Bereich von Spree und Havel haben grunds\u00e4tzlich eine retendierende Wirkung. Allerdings sind die Wasserst\u00e4nde im Berliner Wassernetz stark durch die Stauhaltungen gepr\u00e4gt. Diese Stauhaltungen bewirken wiederum, dass die R\u00fcckstaubereiche bis weit oberhalb der Wehre ihre Wirkung entfalten. Im Rahmen der Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementpl\u00e4nen bis Ende 2015 werden alle Ma\u00dfnahmenoptionen zur Minimierung des Risikos unter Beachtung signifikanter Nutzungsanspr\u00fcche untersucht.<\/p>\n<p><strong>Frage 5:<\/strong> Welche Gebiete in den Berliner Bezirken sind gegebenenfalls im Einzelnen als Hochwasserschutzr\u00e4ume vorgesehen?<br \/>\nAntwort zu 5: An der Panke (Bezirk Pankow und Mitte) werden die vorhandenen Hochwasserr\u00fcckhaltebecken optimiert. Durch Aufweitungen, Laufverl\u00e4ngerungen und Erh\u00f6hung der Rauheit im Bereich der Parkanlagen (Schlosspark Niedersch\u00f6nhausen, B\u00fcrgerpark wirken diese retendierend.<br \/>\nAn der Erpe (Bezirk Treptow-K\u00f6penick) wird der Bereich n\u00f6rdlich der Landesgrenze (LSG Erpetal) in Abstimmung mit dem Land Brandenburg als Retentionsraum aktiviert.<br \/>\nDie M\u00f6glichkeit und Effektivit\u00e4t weiterer R\u00fcckhaltem\u00f6glichkeiten wird im Rahmen der Aufstellung der Hochwasserrisikomanagementpl\u00e4ne untersucht.<\/p>\n<p><strong>Frage 6:<\/strong> Welche Auswirkungen auf die Siedlungsgebiete w\u00e4ren insoweit hinsichtlich Grundwasseranstieg \/\u00dcberflutungsgef\u00e4hrdungen infolge Hochwasserausgleich zu erwarten?<br \/>\nAntwort zu 6: S\u00e4mtliche Ma\u00dfnahmen zum Hochwasserausgleich d\u00fcrfen keine nachteiligen Auswirkungen auf angrenzende Siedlungsgebiete nach sich ziehen.<\/p>\n<p><strong>Frage 7:<\/strong> Welche Steuerungsmechanismen zur Schadensvermeidung sind in den einzelnen Gebieten vorgesehen?<br \/>\nAntwort zu 7: Ziel der HWRM-RL ist die Verringerung des Risikos hochwasserbedingter nachteiliger Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen T\u00e4tigkeiten. Hierzu werden bis Ende 2015 erstellt. F\u00fcr diese sind angemessene und an das gef\u00e4hrdete Gebiet angepasste Ziele und Ma\u00dfnahmen zu identifizieren, z.B. aus den Bereichen Fl\u00e4chenvorsorge, Nat\u00fcrlicher Wasserr\u00fcckhalt, technischer Hochwasserschutz, Bauvorsorge, Risikovorsorge, Vorhaltung und Vorbereitung der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes.<\/p>\n<p><strong>Frage 8:<\/strong> Wie werden Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer als Hochwasserbetroffene im Bedarfsfall vom Land Berlin entsch\u00e4digt?<br \/>\nAntwort zu 8: Der Bundesgesetzgeber misst der privaten Bau- und Verhaltensvorsorge zur Pr\u00e4vention bzw. Minderung von Hochwassersch\u00e4den einen hohen Stellenwert bei. So bestimmt <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/WHG\/5.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">\u00a7 5 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes<\/a>: &#8222;Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr M\u00f6glichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgema\u00dfnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundst\u00fccken den m\u00f6glichen nachteiligen Folgen f\u00fcr Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.&#8220;<br \/>\nDer gesetzliche Vorrang privater Vorsorge bei Begrenzung auf die Zumutbarkeit entspricht dem Grundsatz der Privatautonomie und Eigenvorsorge, dem Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushaltsf\u00fchrung und dem Sozialstaatsgebot. Dies bedeutet, dass nicht beliebig jedes Schadenspotential angeh\u00e4uft und ausschlie\u00dflich dem staatlichen Schutz unterstellt werden darf. Neben baubezogener Vorsorge kommt deshalb insbesondere auch der Abschluss einer Elementarscha-densversicherung gegen Hochwassersch\u00e4den in Betracht.<br \/>\nEine Entsch\u00e4digung der Hochwasserbetroffenen durch das Land Berlin kommt nach den gesetzlichen Regelungen nur dann in Betracht, wenn die \u00f6ffentliche Hand ihrer Pflicht zur rechtzeitigen Information und Warnung der Bev\u00f6lkerung \u00fcber Hochwasserereignisse (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/WHG\/79.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">\u00a7 79 Absatz 2 WHG<\/a>) nicht nachgekommen ist und insoweit eine Amtspflichtverletzung vorliegt. Daneben haften staatliche Stellen auch wie jeder Private deliktisch bei widerrechtlicher und schuldhafter Verletzung des Rechtsg\u00fcter von Dritten auf Schadensersatz (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/823.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">\u00a7 823 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch<\/a>).<\/p>\n<p><strong>Frage 9:<\/strong> In welchem Umfang wird durch den Senat vor einer etwaigen Festsetzung von \u00dcberschwemmungsgebieten eine Beteiligung der betroffenen Anlieger sichergestellt?<br \/>\nAntwort zu 9: Nach Bekanntmachung der Allgemeinverf\u00fcgung (ab Januar 2013) zur vorl\u00e4ufigen Sicherung der \u00dcberschwemmungsgebiete liegen Text und Karten in den Bezirks\u00e4mtern sowie bei SenStadtUm zur Einsichtnahme aus. Entsprechend <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/WHG\/76.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">\u00a7 76 (4)<\/a> wird die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber die vorgesehene Festsetzung der \u00dcberschwemmungsgebiete in 2013 informiert und M\u00f6glichkeit zur Stellungnahme gegeben. Dar\u00fcber hinaus sind auf der Homepage der Senatsverwaltung f\u00fcr Stadtentwicklung und Umwelt Informationen zu Hochwassersituation allgemein sowie zu den \u00dcberschwemmungsgebieten, zu den rechtlichen Konsequenzen und zu den M\u00f6glichkeiten der Schadens-minderung zeitgleich mit der Bekanntmachung verf\u00fcgbar.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Berlin, den 27. Dezember 2012<br \/>\nIn Vertretung<br \/>\nC h r i s t i a n G a e b l e r<br \/>\n&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;..<br \/>\nSenatsverwaltung f\u00fcr Stadtentwicklung und Umwelt<br \/>\n(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Jan. 2013)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Abgebordnetenhaus Berlin &#8211; Drucksache 17 \/ 11 301 Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 03. 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