- Anfrage des Abgeordneten Michael Braun (CDU) vom 09.06.2011
- Antwort Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz vom 08.07.2011
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat überwiegend nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Daher hat der Senat das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin und die Berliner Wasserbetriebe um Auskunft gebeten. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage basiert teilweise auf deren Auskünften.
Frage 1. Wer ist seit wann Eigentümer des in Berlin-Zehlendorf gelegenen Waldsees?
Antwort zu 1.: Der Waldsee im Bezirk Steglitz-Zehlendorf ist ein stehendes Gewässer 2. Ordnung. Gewässereigentümer ist das Land Berlin, vertreten durch das Tiefbau- und Grünflächenamt des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf.
Frage 2. Wer ist seit wann für die Unterhaltung und Reinhaltung des Waldsees verantwortlich und zuständig?
Frage 10. Entspricht das derzeitige Einleiten von Abwasser in den Waldsee (Direktleitung) den gesetzlichen Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes in der Fassung von 2009?
Frage 12. Hat der Senat von Berlin, ggf. wann, eine Emissionsbetrachtung des Waldsees vorgenommen, um die erforderlichen Regenwasserbehandlungen und die Erfolgsaussichten für eine Verbesserung der Wasserqualität beurteilen zu können?
Frage 13. Hat der Senat von Berlin das Regenwasser im Bereich des Waldsees untersucht, sowohl zentrale Behandlungsmaßnahmen (Retentionsbodenfilter) als auch dezentrale Behandlungsverfahren (z.B. Filtergullys „Pocket Wetlands“) geprüft?
Frage 14. Ist dem Senat bekannt, welche Kosten durch die Behandlung des Regenwassers und die Reinigung des Waldsees insgesamt entstehen?
Frage 15. Wer hat ggf. für die vorgenannten Kosten aufzukommen?
Antwort zu 2., 10., 12. bis 15.: Auf Grund der Aufgabenverlagerung der Zuständigkeit für die stehenden Gewässer 2. Ordnung von der Haupt- auf die Bezirksverwaltung ist seit dem 1. Januar 2001 das Tiefbau- und Grünflächenamt des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf als Gewässereigentümer für die Unterhaltung des Waldsees zuständig (s. § 40 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz – WHG – und § 41 Abs. 2 Berliner Wassergesetz – BWG -). Zuständige Ordnungsbehörde für die Zulassung und Überwachung von Gewässerbenutzungen und damit die Einhaltung der Anforderungen an die Reinhaltung des Waldsees ist entsprechend § 85 Satz 2 BWG das Umweltamt Steglitz-Zehlendorf als untere Wasserbehörde. Untersuchungen hinsichtlich der Emissionen und möglicher Behandlungsverfahren zur Verbesserung der Gewässerqualität sind deshalb durch den Bezirk vorzunehmen. Im Rahmenvertrag über die Straßenregenentwässerung zwischen dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und den Berliner Wasserbetrieben vom 1. Juli 1999 ist grundsätzlich die Kostentragungspflicht des Landes Berlin geregelt. In Klärung begriffen ist die Frage, wer künftig Maßnahmen zur Reinhaltung für Gewässer zweiter Ordnung vor dem Hintergrund der Zuständigkeitsverlagerung zu tragen hat (Senat oder Bezirk).
Frage 3. In welchem Zustand befindet sich der See, insbesondere
a. wie bewertet der Senat von Berlin die Sediment- bzw. Schlammablagerung
b. die Qualität des Wassers?
Antwort zu 3.: Dem Senat liegen keine konkreten Informationen zur Gewässer- und Sedimentqualität vor. Im April 2011 haben die Berliner Wasserbetriebe das vorhandene Absetzbecken am Einlaufbauwerk Argentinische Allee gereinigt. Dabei wurden 9,8 t Sand und 300 kg Steine und Geröll entnommen.
Frage 4. Wodurch ist die schlechte Qualität des Wassers und des Sees insgesamt begründet?
Frage 5. Welchen Einfluss haben die Regenwassereinleitungen der umliegenden Einzugsgebiete auf die Qualität des Sees und seines Wassers?
Frage 6. Wie groß sind seine Einzugsgebiete insgesamt?
Frage 8. Welche Verschmutzungen von Niederschlagsabflüssen aus Trennsystemen (d.h. ohne Vermischung mit dem Abwasser) treten typischerweise an stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen, wie der nahe gelegenen Argentinischen Allee, auf?
Antwort zu 4. bis 6., 8.: Regenabflüsse von urbanen versiegelten Flächen können ein erhebliches Belastungspotenzial aufweisen. Problematisch sind insbesondere Nährstoffe, Schadstoffe wie Schwermetalle und Mineralölkohlenwasserstoffe, die zu ökologischen Problemen im Aufnahmegewässer führen können. Die Größe der Einzugsgebiete der drei Einleitstellen in den Waldsee beträgt insgesamt 61 ha.
Frage 7. Werden aus weiteren Einzugsgebieten, beispielsweise aus dem Vierling, indirekt weitere Regenabflüsse in den Waldsee geleitet?
Antwort zu 7.: Über das Auslaufbauwerk Vierling werden momentan Regenabflüsse von der angrenzenden Wohnsiedlung und angrenzenden Straßenflächen indirekt in den Waldsee eingeleitet. Die Berliner Wasserbetriebe planen die Sanierung des Kammerbauwerks vor Einleitung in den Vierling. Um den Waldsee von Regenwassereinleitungen aus dem Einzugsgebiet des Vierlings zu entlasten, soll künftig durch entsprechende Abflussverteilung im Bauwerk das gesamte Regenwasser aus diesem Einzugsgebiet dem Vierling zugeführt werden. Die Umsetzung der Maßnahme ist für Ende 2012/Anfang 2013 geplant.
Frage 9. In welchem baulichen Zustand befindet sich die Verbindungsleitung zwischen dem Schlachtensee und dem Waldsee?
Antwort zu 9.: Die Leitung befindet sich in ordnungsgemäßem Zustand.
Frage 11. Liegen dem Senat detaillierte Daten vor
a. zur Entwässerungssituation im Einzugsgebiet (Kanaleinzugsgebiet, versiegelte Flächen, stoffliche Belastungen);
b. zur Recherche weiterer Eintragspfade (Überlauf Vierling, umliegende Grundstücke, Bäume etc.)?
Antwort zu 11.: Dem Senat liegen keine detaillierten Daten vor. Die Berliner Wasserbetriebe reichten beim Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf im Rahmen der Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnisse detaillierte Unterlagen zu den Einzugsgebietsdaten ein. Es existieren keine Messdaten der stofflichen Belastung der Niederschlagswasserabflüsse für das Einzugsgebiet des Waldsees.