Polizeistationen
Außer Polizeimeldern, gab es früher in den zwanziger Jahren im Bereich des Grunewaldes auch Polizeistationen bzw. Gendarmerieposten:
1. | Hundekehle(fenn) | Koenigsallee 80, heute Forstamt Grunewald |
2. | Torfgraben | Havelchaussee/Am Postfenn, heute Wohnhaus |
3. | Wannsee-Beelitzhof | Kronprinzessinnenweg 33 (Badeweg), heute ? |
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1914 | Zur Historie der Gendarmerie im Kreis Teltow
2019 Berliner Polizeihistoriker – Nummer 64 – Aktenfund Reichwalde (III) – Auszug: Ernst Tilsch und weitere fünf Oberwachtmeister waren im Kreis Teltow jeweils für einen bestimmten räumlichen Bereich, genannt „Beritt“, in der Funktion eines Berittführers, tätig. Im Jahr 1914 bestand der Landkreis Teltow aus sechs Beritten (Berlin-Teltow, Berlin-Lankwitz, Berlin-Niederschönweide, Zehlendorf, Zossen und Königs-Wusterhausen) in denen insgesamt 63 Fußgendarmen und 52 berittene Gendarmen als Mitglieder der Landgendarmerie eingesetzt waren. Wurden die „Ortspolizeibehörden“ zumeist in den Städten stationiert, so taten die Gendarmen vornehmlich in den Landgemeinden und kleineren Dörfern ihren Dienst. Ernst Tilsch führte den beritt Berlin (Teltow). Die Personalstärke dieses Beritts umfasste zwölf berittene Gendarmen und die gleiche Anzahl Fußgendarmen. Stationiert waren diese in Dahlem, Grunewald, Grunewald Forst, Schmargendorf, Hundekehle, Grunewald Rennbahn, Ruhleben, Spandau und Am Torfgraben (Forst Grunewald). In einigen wenigen Fällen teilte man sich ein Dienstbüro mit den Ortspolizeibehörden, meist jedoch befand sich das Dienstbüro der Gendarmen in der eigenen Wohnung. […] Die preußische Landgendarmerie unterstand einem General (Chef der Landgendarmerie), die Gendarmen waren also Soldaten, die jedoch in Bezug auf die Ausübung der amtlichen Tätigkeiten den Zivilbehörden (in der Regel dem Landrat) unterstellt waren. Die Landgendarmen waren strengen Anforderungen an Disziplin und an die „körperliche, geistige und sittliche Beschaffenheit“ unterworfen. Alle diese Vorschriften waren im „Ordre- und Instructionsbuch für die Landgendarmerie“ von 1876 festgelegt. […] Neben den persönlichen Voraussetzungen sind im „Ordre- und Instructionsbuch“ auch die Dienstaufgaben der Gendarmen, die ja meist im ländlichen Raum tätig waren, festgelegt. Hierzu gehören u.a. die Unterhaltung ständiger Polizeiwachen, der Gefangenentransport, die Durchführung von Patrouillen, die Verfolgung von Verbrechen, die Hilfeleistung bei Bedrohungen und die Aufnahme von Anzeigen gegen polizeiliche Vorschriften. Aber auch die Überwachung des Verhaltens bei Ausbruch von Maul- und Klauenseuche, Lebensmittelkontrollen (Mühlen, Bäckereien) und die Überwachung „verbotener Lokale“, in denen sich zwielichtige Personen herumtrieben, zählte zu ihren Aufgaben. Speziell in den Kriegsjahren kam noch die Fahndung nach Deserteuren, das Auffinden subversiver Flugblätter und Zeitschriften und die Bewachung kriegswichtiger Betriebe und Transportwege hinzu. […] Die Gehälter der Gendarmen lagen zum Teil deutlich über den Durchschnitt der allgemeinen Arbeoitseinkommen. Während dieses 1910 bei jährlich ca. 1.100 Mark lag, bezogen die gendarmen, abhängig von der Dienstzeit etwa 1.500 bis 2.000 Mark, ein Oberwachtmeister erhielt zwischen 2.400 und 2.700 Mark. |
1929 – 1934 | 1950 – Alexander Schmook – Seite 209:
Da nahte mein Retter: Auf dem Wege tauchte eine Schutzmannsuniform auf! Auf den Seiten 65 uff. 75 und beschreibt er, dass bei der Jagd auf Wilderer Kriminalpolizeibeamte eines Polizeipräsidiums im Einsatz waren: „Ja, hier Forstamt Grunewald, Oberförster Schmook!“ Seite 73: Die Kriminalpolizei nutze für ihre Jagd auf Wilderer auch „Achtgroßschenjungen (Polizeispitzel)“. Seite 77: „In jenem ersten Amtsjahr [1929] im Grunewald erlebte ich mehr oder minder den Freitod von 109 Menschen mit!„ |