Abgeordnetenhaus: Hundeauslaufgebiete im Grunewald

Abgeordnetenhaus, Drucksache 18 / 10404:

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 08. Februar 2017 und Antwort der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 16. Februar 2017

Hundeauslaufgebiete im Grunewald

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

 

Frage 1: Sind durch die geplante Neuausweisung des Grunewaldes als Landschaftsschutzgebiet mit darin liegenden Naturschutzgebieten die im Grunewald gelegenen Hundeauslaufgebiete in ihrer bisherigen Nutzung als solche gefährdet oder kann sich eine solche Gefährdung aus der Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet ergeben?

Frage 2: Falls ja, wie stellt der Senat sicher, dass die artgerechte Haltung von Hunden in der Stadt, die bekanntlich auch Freilauf erfordert, weiterhin für die hundesteuerzahlenden Berliner Hundehalter bzw. ihre Tiere möglich ist?

Frage 3: Welche Abwägung zwischen Landschaftsschutz und Tierschutz trifft der Senat dabei mit welchem Ergebnis?

Antwort zu 1 bis 3: Die geplante Verordnung wird kein Mitnahmeverbot für Hunde oder eine Einschränkung in Bezug auf das Hundeauslaufgebiet enthalten.

Deshalb wird es auch nach der Neuausweisung weiterhin wie bisher möglich sein, Hunde im Landschaftsschutzgebiet und auf zugelassenen Wegen in den Naturschutzgebieten an kurzer Leine mitzuführen und im eingerichteten Hundeauslaufgebiet Hunde frei umherlaufen zu lassen.

Ausschließlich für den Fall, dass es zum Erreichen des Schutzzweckes der neuen Grunewaldschutzverordnung zukünftig erforderlich werden sollte, schafft die Verordnung die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen und angesichts konkreter Verhältnisse Vorort Bereiche zu etablieren, in denen Hunde dann nicht mehr mitgeführt werden könnten.

Berlin, den 16. Februar 2017

In Vertretung
Stefan Tidow
Staatssekretär
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

 

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