VG Berlin: Entfernung von Hornblatt und Fadenalgen aus Halensee und Hundekehlesee

Verwaltungsgericht Berlin, Pressemitteilung und Terminhinweis vom 26.09.2016 zu VG 10 K 529.15

 

In der Verwaltungsstreitsache VG 10 K 529.15

  • der Wohnungseigentümergemeinschaft G. u.a.
    Verfahrensbevollmächtigter: Prof. Dr. Curt Lutz Lässig

gegen

  • das Land Berlin,
    vertreten durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin

hat das Verwaltungsgericht Berlin Termin zur mündlichen Verhandlung auf

Freitag, den 30. September 2016, 10.00 Uhr,

im Gerichtsgebäude, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 3104, anberaumt.

Gegenstand des Verfahrens:

Entfernung von Hornblatt und Fadenalgen aus Halensee und Hundekehlesee

Die Kläger sind Anwohner von Halensee und Hundekehlesse in Berlin-Grunewald. Dort haben sich in der Vergangenheit immer wieder in großen Mengen Fadenalgen und Hornkraut ausgebreitet. Während dieser Bewuchs in den Jahren 2013 und 2014 vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf in Kooperation mit den Anwohnern entfernt worden war, hat die Behörde seitdem Abstand von entsprechenden Aktionen genommen. Sie stellt sich u.a. auf den Standpunkt, weder Fadenalgen noch das Hornblatt seien giftige Pflanzen; im Gegenteil versorge das Hornblatt die Seen mit Sauerstoff und diene auch vielen Wasserbewohnern als Lebensraum. Derzeit solle ein in Auftrag gegebenes Gutachtens klären, auf welche Art und Weise das Hornblatt zukünftig naturschutzgerecht entfernt werden könne. Bis dahin sei den Klägern ein Abwarten zuzumuten. Demgegenüber wollen die Anwohner mit ihrer Klage ein sofortiges behördliches Tätigwerden erreichen.

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