Abgeordnetenhaus: Wer hat in Berlin einen Jagdschein?

Berliner Abgeordnetenhaus, Drucksache 17/18624

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (GRÜNE) vom 26. Mai 2016
und Antwort von Christian Gaebler, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, vom 07. Juni 2016

Wer hat in Berlin einen Jagdschein?

.Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

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Frage 1: Für welche befriedeten Gebiete im Land Berlin wurden in den vergangenen fünf Jahren Anträge zur Bejagung gestellt und wie wurden diese im Einzelfall beschieden?

Antwort zu 1: Für die Bezirke I bis XII wurden in den vergangenen 5 Jahren Gestattungen zur beschränkten Jagdausübung in befriedeten Bezirken und jagdbezirksfreien Flächen nach § 5 Abs. 3 Landesjagdgesetz Berlin (LJagdG Bln) vergeben.

Für das Jagdjahr 2016/17 gibt es 35 Gestattungsnehmer.
Fünf Anträge wurden abgelehnt.

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Frage 2: Treffen Informationen zu, nach denen Vattenfall für seinen Standort Hauptverwaltung, Puschkinallee 52, 12435 Berlin, einen Antrag auf die Bejagung von Wildkaninchen und Füchsen gestellt hat, und wenn ja für welches Gebiet, welchen Zeitraum und mit welcher Begründung wurde der Antrag gestellt?
Frage 3: Wurde diesem Antrag stattgegeben?

Antwort zu 2 und 3: Für den genannten Standort wurde kein Antrag gestellt.

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Frage 4: Sollten diese und weitere Jagdgenehmigungen im befriedeten Stadtgebiet erteilt worden sein, wurde die Jagd durch die so genannten Stadtjäger*Innen ausgeübt und falls nicht, durch wen sonst?

Antwort zu 4: Jagdbare Handlungen dürfen nur mit einer Gestattung zur beschränkten Jagdausübung in befriedeten Bezirken und jagdbezirksfreien Flächen nach § 5 Abs. 3 Landesjagdgesetz Berlin ausgeübt werden. Die/der Gestattungsnehmer/in wird als „Stadtjäger/in“bezeichnet. Nur dieser Personenkreis darf auf befriedeten bzw. jagdbezirksfreien Flächen die Jagd ausüben. Das Jagdausübungsrecht der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers bleibt davon unberührt, d.h. bevor der /die Stadtjäger/in aktiv werden können, muss die Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundeigentümers vorliegen.

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Frage 5: Wie viele und welche Unfälle im Zusammenhang mit der Jagdausübung in den Berliner Wäldern oder im Stadtgebiet sind dem Senat in den letzten fünf
Jahren begann geworden?

Antwort zu 5: In den vergangenen fünf Jahren ist nur ein Unfall auf den Jagdbezirksflächen der Berliner Forsten bekannt geworden. Durch ein abgepralltes Geschoss wurde ein Bürger leicht verletzt. In befriedeten Bezirken und auf jagdbezirksfreien Flächen ist der Jagdbehörde kein Jagdunfall bekannt.

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Frage 6: Wie hat sich der Umfang der Anträge zur Bejagung seit der Wende entwickelt?

Antwort zu 6: Über die Anträge zur Bejagung werden keine statistischen Erhebungen geführt, so dass darüber keine Auskunft gegeben werden kann.

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Frage 7: Ist dem Senat bekannt, ob und wie viele Beamte im Polizeidienst über einen Jagdschein verfügen?
Frage 8: Wie viele Einsätze durch so genannte Stadtjäger* Innen zur Gefahrenabwehr gab es in den vergangenen fünf Jahren?

Antwort zu 7 und 8: Eine statistische Erhebung gemäß der Fragestellungen erfolgt durch die Polizei Berlin nicht.

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Frage 9: Wie hat sich der Umfang der Einsätze der Stadtjäger*innen seit der Wende verändert?

Antwort zu 9: Über den Umfang der Einsätze der Stadtjäger und Stadtjägerinnen werden keine statistischen Erhebungen geführt, so dass hierzu keine Daten existieren.

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Frage 10: Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass der Einsatz mit der Jagdwaffe im Berliner Stadtgebiet besser durch beamtete Mitarbeiter*Innen des Landes Berlin ausgeübt werden sollte, als durch private Stadtjäger*innen?

Antwort zu 10: Da die Stadtjägerinnen und Stadtjäger durch das Bestehen der Jägerprüfung und einer langjährigen Jagderfahrung über die gleiche Qualifikation verfügen wie die beamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Berlin ist der Einsatz privater Personen zur Stadtjagd nicht strittig.

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