Abgeordnetenhaus: High Noon im Prinzenbad: Warum musste Fuchsi sterben?

Berliner Abgeordnetenhaus, Drucksache 17/18 588

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Behrendt (GRÜNE) vom 18. Mai 2016
und Antwort von Christian Gaebler, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, vom 02. Juni 2016

High Noon im Prinzenbad: Warum musste Fuchsi sterben? (Vorgeschichte hier und hier)

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

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Frage 1: Wie kam es zum tödlichen Zwischenfall am 08.05.2016 bei dem der im Prinzenbad lebende Fuchs „Fuchsi“ sein Leben lassen musste?
Frage 2: Wie war die Auffindesituation von Fuchsi? Wer ist wann aufmerksam geworden und welche Maßnahmen wurden von wem eingeleitet?

Antwort zu 1 und 2: Ein Mitarbeiter der Berliner Bäder-Betriebe alarmierte am 07. Mai 2016 gegen 13:10 Uhr die Polizei ins Sommerbad Kreuzberg („Prinzenbad“). Der Alarmierende stellte einen „verendenden Fuchs“ fest. Bei Eintreffen der eingesetzten Dienstkräfte lag der Fuchs nahezu regungslos am Rand eines Gebüsches.

Frage 3: Warum wurde die Polizei hinzugezogen? Wie viele Einsatzkräfte waren in welchem Zeitraum vor Ort? Zu welcher Entscheidung kam die Einsatzleitung?

Antwort zu 3: Die Polizei wurde hinzugezogen, um die unaufschiebbaren Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen. Vor Ort befanden sich Kräfte eines Funkstreifenwagens des Polizeiabschnitts 53, der diensthabende Wachleiter sowie Teilkräfte der 14. Einsatzhundertschaft der Direktion Einsatz der Polizei Berlin. Die Polizei Berlin kam zu der Einschätzung, dass das Tier aufgrund der schweren Verletzungen unter den Qualen verenden wird.

Frage 4: Wurde ein Stadtförster oder ein Jäger hinzugezogen? Mit welcher Begründung traf der Hinzugezogene die Entscheidung, Fuchsis Leben zu beenden? Woraus ergab sich die Zuständigkeit des Hinzugezogenen? Über welche Qualifikation verfügte der Hinzugezogene? Wie viel Erfahrung im Umgang und Erschießen von Wildtieren hatte der Hinzugezogene? Wer erteilte die Genehmigung für den Einsatz im Prinzenbad, das kein Wald ist?

Antwort zu 4: Die sachliche Zuständigkeit der Polizei Berlin ergibt sich aus § 4 Abs. 1 Satz 1 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln). Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 ASOG Bln kann die Polizei Maßnahmen durch einen Beauftragten unmittelbar ausführen. Die tatbestandlich erforderliche konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung lag in dem aus § 1 des Tierschutzgesetzes i. V. m. Art. 20a des Grundgesetzes resultierenden Auftrag, vermeidbare Schmerzen und Leiden von Tieren zu verhindern. Für die unmittelbare Ausführung wurde ein Stadtjäger hinzugezogen. Der Stadtjäger erlegte den Fuchs waidgerecht.

Frage 5: Mit welcher Waffe wurde Fuchsi getötet? Wie viele Schüsse wurden abgegeben? Welche Körperteile wurden beschossen?

Antwort zu 5: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor.

Frage 6: Wann und durch wen wurde das zuständige Veterinäramt informiert? War das Veterinäramt vor Ort? Traf das Veterinäramt die Entscheidung, Fuchsi zu erschießen?

Antwort zu 6: Das Veterinäramt wurde durch den Polizeiabschnitt 53 am 09. Mai 2016 durch Übersendung eines Tätigkeitsberichts über den Sachverhalt informiert.

Frage 7: Welche Verletzungen lagen bei Fuchsi vor? Hatte die Badeanstaltsleitung etwaige Erkenntnisse über Fuchsis Zustand? Hätte eine medizinische Behandlung Fuchsis Leben retten können?

Antwort zu 7: Es wird auf die Antwort zu Fragen 1 bis 3 verwiesen. Weitere Erkenntnisse sind hierzu dem Senat nicht bekannt.

Frage 8: Wurden die Badegäste über die Vorgänge informiert? Wurde darauf geachtet, einen Sichtschutz und einen Sicherheitsabstand für die Badegäste (besonders für die Kinder) einzurichten?

Antwort zu 8: Sowohl die Beschäftigten des „Prinzenbades“ als auch die Polizei Berlin nahmen nach Abwägung aller Umstände davon Abstand, die Badegäste vor und während der Maßnahmen umfassend über den Sachverhalt zu informieren. Dadurch sollte ein größerer Zulauf von Schaulustigen vermieden werden. Die Einsatzkräfte sicherten den Auffindeort des Fuchses durch Umstellen ab. Dadurch wurde ein Hinzutreten oder das Beobachten des Geschehens durch Badegäste verhindert.

Frage 9: Wurde Fuchsi obduziert? Was ergab die Obduktion?

Antwort zu 9: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor.

Frage 10: Wie war der Umgang der Angestellten des Prinzenbades mit Fuchsi? Wurde Fuchsi aktiv gefüttert und getränkt?

Antwort zu 10: Einen Umgang mit dem Fuchs durch die Beschäftigten des „Prinzenbades“, auch mit anderen im Bereich des „Prinzenbades“ lebenden Füchsen, gab und gibt es nicht. Auch werden Füchse durch das Personal nicht aktiv gefüttert oder getränkt. Das Füttern von jagdbaren Wildtieren ist grundsätzlich verboten. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann nach §§ 34 und 50 des Gesetzes über den Schutz, die Hege und Jagd wildlebender Tiere im Land Berlin (LJagdG Bln) mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Frage 11: Was passierte mit den sterblichen Überresten von Fuchsi? Wurde er beerdigt?

Antwort zu 11: Es wurde nach dem für tote Wildtiere üblichen Verfahren gehandelt.

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