Abgeordnetenhaus: Umwandlungsgenehmigungen nach dem Landeswaldgesetz

Abgeordnetenhaus von Berlin
Drucksache 17 / 17 086

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 23. September 2015 und
Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, vom 08. Oktober 2015
Wie viel Beschleunigung bringt das Wohnungsbaubeschleunigungsgesetz des Senats?

Auszug:

Frage 2:

  • Bei wie vielen Wohnungsbauverfahren war in den vergangenen 5 Jahren eine Umwandlungsgenehmigung nach dem Landeswaldgesetz erforderlich?
  • In wie vielen Fällen wurde die Genehmigung nicht erteilt?
  • Wie lange dauerte durchschnittlich das Genehmigungsverfahren (bitte nach Baugenehmigung bzw. bauordnungsrechtlicher Zustimmung und Umwandlungsgenehmigung aufteilen)?

Antwort zu 2:

  • In den vergangenen fünf Jahren sind neben den Waldumwandlungsgenehmigungen für sonstige Vorhaben (Parkplätze, Sicherheitseinrichtungen, Straßenbau etc.) zehn Waldumwandlungsgenehmigungen erteilt worden, die Wohnungsbauvorhaben zuzuordnen sind.
  • Da sich im Vorfeld eines Antrages auf Waldumwandlung der Vorhabenträger bei Berliner Forsten nach den Möglichkeiten und einer grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit erkundigt, werden kaum Anträge abgelehnt, doch wurde hierüber keine Statistik geführt.
  • Ab Antragsdatum wird i.d.R. innerhalb von vier Wochen beschieden, hier ist unberücksichtigt, dass im Vorfeld umfangreiche Abstimmungen erfolgen.

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