Wann gibt es einen natürlichen Wasser-Land-Übergang am Grimnitzsee (Berlin- Spandau)?

1937 Grimnitzsee Spandau klein

Der Grimnitzsee 1937

Drucksache 17/13674
Schriftliche Anfrage
der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE)
vom 23. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. April 2014) und Antwort

Wann gibt es einen natürlichen Wasser-Land-Übergang am Grimnitzsee (Berlin-Spandau)?

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wie bewertet die Senatsverwaltung die Wasserqualität des Grimnitzsees?

Antwort zu 1: Im Grimnitzsee wird keine Messstelle betrieben, daher liegen keine Angaben zur Wasserqualität des Sees vor. Naheliegend ist, dass sie stark von der Qualität der Unterhavel abhängt, die nährstoffreich ist (geringe Sichttiefen, hohe Planktonmassen).

Frage 2: Ist ein naturnaher Wasser-Land-Übergang am Grimnitzsee ein wichtiges Ziel für die Senatsverwaltung?

  • Wie schätzt die Senatsverwaltung die Uferbefestigungen in Bezug auf eine ufernahe Vegetation und einen natürlichen Wasser-Land-Übergang ein?
  • Wie setzt sich die Senatsverwaltung dafür ein, dass ein naturnaher Wasser-Land-Übergang am gesamten Ufer des Grimnitzsees wiederhergestellt werden kann?
  • Wie setzt sich die Senatsverwaltung dafür ein, dass die erfolgten Landaufschüttungen beseitigt werden?
  • Wie setzt sich die Senatsverwaltung dafür ein, dass die Bildung eines Schilfgürtels unterstützt wird?

Frage 3: Inwieweit sind die Uferbefestigungen am Grimnitzsee im Bereich des Mahnkopfweges mit dem naturschutzrechtlich vorgesehenen Röhrichtschutz vereinbar?

Antwort zu 2. und 3.: Die Grundstücke am Grimnitzsee befinden sich größtenteils in Privateigentum. Die Ufer sind teilweise mit Uferbefestigungen verbaut. Es ist ufernahe Vegetation vorhanden, die auch vor den befestigten Ufern gedeiht. Natürliche Wasser-Land- Übergänge können im Zusammenhang mit der Neuerrichtung von Uferbefestigungen geschaffen werden. Bei Neubauanträgen wird die Senatsverwaltung darauf hinwirken, dass möglichst naturnahe Böschungen gebaut werden.

Röhrichte sind im Grimnitzsee am Mahnkopfweg nur am Südufer an der dort vorhandenen Parkanlage vorhanden. Neue Ansiedlungsmaßnahmen im Bereich der verbauten Ufer werden für nicht sinnvoll erachtet.

Frage 4: Welche Maßnahmen hat die Senatsverwaltung in der Vergangenheit ergriffen, um für eine ufernahe Vegetation im genannten Bereich, wie sie an anderer Stelle am Grimnitzsee besteht, zu sorgen?

Antwort zu 4: Das Röhrichtschutzprogramm der Senatsverwaltung beschränkt sich aus Gründen der finanziellen und personellen Prioritätensetzung auf die Gewässer Oberhavel, Unterhavel, Griebnitzsee, Große Grunewaldseenkette sowie die Dahme- und Müggelspreeseen in Köpenick. Im Grimnitzsee wurden keine Maßnahmen ergriffen.
Der gesetzliche Schutz von Röhrichtbeständen ergibt sich aus dem Berliner Naturschutzgesetz, 2. Abschnitt. Dort sind sowohl die Erhaltungspflichten und Schutzvorschriften für bestehende Röhrichtbestände als auch das Ziel, Maßnahmen zur Erhaltung der Röhrichte zu ergreifen, rechtlich verankert. Maßnahmen der Senatsverwaltung dienen auch diesen Zielsetzungen.

Frage 5: Welche Maßnahmen ergreift die Senatsverwaltung, wenn nicht genehmigte Uferbebauungen und -befestigungen wie am Grimnitzsee im Bereich des Mahnkopfweges geschehen, gemeldet werden?

Antwort zu 5: Es ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. Nach Klärung der Eigentumsverhältnisse am Gewässer und dem Ufer wird mit den Verantwortlichen Kontakt aufgenommen und eine Stellungnahme gefordert.

Frage 6: Hat die Senatsverwaltung Kenntnis, wer die Steine für die Uferbebauungen und -befestigungen im Bereich des Mahnkopfweges zur Verfügung gestellt hat?

Antwort zu 6: Von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde 2010 die marode senkrechte Uferwand aus Holz im Bereich des Mahnkopfweges durch eine naturnähere Schrägböschung ersetzt. Damit wurde das dahinter liegende Grundstück vor weiteren Geländeabbrüchen infolge der hydraulischen Belastung durch Schwall- und Sunkwellen der in der Unterhavel vorbeifahrenden Schiffe gesichert. Die Böschung wurde aufgrund der Empfehlungen der Bundesanstalt für Wasserbau nach dem Merkblatt „Anwendung von Regelbauweisen für Böschungs- und Sohlensicherungen an Binnenwasserstraßen“ (MAR) ausgebildet. Die Initialzündung zur Begrünung des Deckwerkes ist leider in den darauf folgenden Jahren nicht eingetreten. Deshalb wurde das Deckwerk in Abstimmung mit dem Bezirksamt Spandau ab März dieses Jahres mit einem Spezialboden (Alginat) aufgefüllt und mit standortgerechten Röhrichtpflanzen begrünt. Mit diesen zusätzlichen naturnahen Maßnahmen wurden die beiden Ziele erreicht, nämlich das Ufer vor weiteren Abbrüchen zu sichern und zum anderen einen möglichst natürlichen Lebensraum zu schaffen.

Frage 7: Welche rechtlichen Konsequenzen hat der Bau nicht genehmigter Uferbebauungen und -befestigungen?

Antwort zu 7: Es wird im Einzelfall geprüft, ob eine Legalisierung der unbefugt betriebenen wasserbaulichen Anlagen durch eine vom Betreiber der Anlage nachträglich zu beantragende Genehmigung möglich ist. Hierfür bedarf es jedoch eines Genehmigungsverfahrens nach dem Berliner Wassergesetz. Ergibt sich im Antragsverfahren, dass schwerwiegende Gründe vorliegen, die eine nachträgliche Genehmigung unmöglich machen, kann der Rückbau oder Umbau der wasserbaulichen Anlagen vom Eigentümer verlangt werden.

Frage 8: Wie ist generell das Prozedere bezüglich Absprache bzw. Aufgabenteilung zwischen Senat, Bezirk und BürgerInnen bei der Genehmigung von Uferbebauungen und -befestigungen?

Antwort zu 8: Die für Uferbebauungen und -befestigungen erforderlichen Genehmigungsverfahren gemäß §§ 62 ff Berliner Wassergesetz liegen in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Im Verfahren werden die Betroffenen (Gewässereigentü-mer, Bezirksamt usw.) um Stellungnahme gebeten.

 

Berlin, den 06. Mai 2014
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2014)

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert