Abgeordnetenhaus: See Festspiele am Wannsee – Aufwand und Nutzen für die BBB

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE)
vom 27. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2012) und Antwort (Drucksache 17/10684)
See Festspiele am Wannsee – Aufwand und Nutzen für die BBB

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Welche vertraglichen Regelungen zwischen den Berliner Bäder-Betrieben und dem Veranstalter der Wannsee-Festspiele bzw. See Festspiele gab bzw. gibt es im Hinblick auf die Nutzung des Wannseebades für diese Veranstaltung, insbesondere bezüglich der Modalitäten für Verpachtung/Vermietung und der Beteiligung an den Einnahmen?
Zu 1.: Zur Durchführung der Veranstaltung wurden bzw. werden Teilbereiche des Strandbades Wannsee vermietet. Für die diesjährige Veranstaltung befinden sich die Vertragspartner in abschließenden Gesprächen bzw. Abstimmungen. Neben einem festen Mietzins ist jeweils eine Erlösbeteiligung vereinbart. Die durch die Veranstaltung entstehenden Betriebskosten trägt der Veranstalter.

2. Wie hoch waren die Einnahmen, die die Berliner Bäder-Betriebe 2011 mit den Wannsee-Festspielen erzielt haben?
Zu 2.: Nach Angaben der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) wurde über die konkreten finanziellen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien Stillschweigen vereinbart. An diese Vereinbarung sind die BBB gebunden.

3. In welcher Art und Weise wurde der Badebetrieb 2011 durch Proben und Aufführungen 2011 beeinträchtigt, welche Einnahmeausfälle gab es dadurch und wie wurden diese kompensiert?
Zu 3.: Durch Proben und Aufführungen gab es keine Beeinträchtigungen des Badebetriebes. Durch rechtzeitige Abstimmungen und geänderte Wegeführung wurde der ungehinderte Zugang für die Badegäste zum Strandbereich gewährleistet. Die Veranstaltung fand darüber hinaus im oberen Bereich des Strandbades Wannsee und nicht im unmittelbaren Strand- bzw. Badebereich statt. Da die Veranstaltungen generell parallel bzw. nach dem öffentlichen Badebetrieb stattfanden, kam es auch zu keinerlei Einnahmeausfällen.

4. Wie ist der Genehmigungsstand für die diesjährigen Veranstaltungen im Rahmen der See Festspiele?
Zu 4.: Der Veranstalter befindet sich derzeit im Antragsverfahren und den notwendigen Abstimmungen mit den zu beteiligenden Behörden.

5. Mit welchen Einnahmen rechnen die Berliner Bäder-Betriebe im Rahmen der Berliner See Festspiele 2012 durch die geplante Aufführung der Oper „Carmen“?
Zu 5.: Die BBB rechnen in diesem Jahr mit Einnahmen in gleicher Höhe wie in 2011. Im Weiteren wird auf die Antwort zu 2. verwiesen.

6. Welche Beeinträchtigungen des Badebetriebes sind 2012 durch die o.g. Veranstaltung einschließlich Proben zu erwarten und mit welchen Einnahmeausfällen ist zu rechnen?
Zu 6.: Die Veranstaltungen werden zu den gleichen Bedingungen wie im Jahr 2011 stattfinden. Es wird auch in diesem Jahr keine Beeinträchtigungen des öffentlichen Badebetriebes geben.

7. Wofür wurden bzw. werden die Einnahmen beider Jahre aus der o.g. Veranstaltung durch die Berliner Bäder-Betriebe verwendet?
Zu 7.: Die Einnahmen der Veranstaltungen wurden bzw. werden im Gesamthaushalt der BBB vereinnahmt.

8. Welche zusätzlichen Kosten und Belastungen entstehen den Berliner Bäder-Betrieben durch die Überlassung des Geländes für die o.g. Veranstaltung und wie bewertet der Senat diesbezüglich Aufwand und Nutzen?
Zu 8.: Nach Angaben der BBB entstanden bzw. entstehen den BBB keinerlei zusätzliche Kosten oder Belastungen durch die Vermietung der für die Veranstaltung benötigten Flächen.
Die Durchführung der Veranstaltungen im letzten Jahr wird als großer Erfolg bewertet.
Neben der Erhöhung des Bekanntheitsgrades des Strandbades Wannsee waren die Veranstaltungen angesichts des sehr „durchwachsenen“ Sommers ein deutlicher Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen Bilanz des Bades.

Berlin, den 10. Juli 2012
Frank Henkel
Senator für Inneres und Sport
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juli 2012)

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