VG Potsdam: Eilantrag gegen Insektizid-Einsatz

Die für das Pflanzenschutz- und Umweltrecht zuständige 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam hat in dem vom Naturschutzbund (NABU), Landesverband Brandenburg e. V., anhängig gemachten Eilverfahren gegen die vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung erteilten Genehmigungen zur Ausbringung des Pflanzenschutzmittels „Karate Forst flüssig“ durch Luftfahrzeuge zur Bekämpfung des Kiefernschädlings Nonne am heutigen Vormittag eine sog. Zwischenverfügung erlassen.

Mit dieser Zwischenverfügung wird es dem beigeladenen Landesbetrieb Forst Brandenburg vorläufig, d. h. bis zur Entscheidung im Eilverfahren, längstens bis zum 17. Mai 2019, untersagt,

  • das Pflanzenschutzmittel auf Flächen auszubringen, die in den den Beteiligten bekannten Bescheiden des Landrats des Landkreises Potsdam-Mittelmark im Einzelnen bezeichnet sind oder die in FFH-Gebieten, Europäischen Vogelschutzgebieten (SPA) und Naturschutzgebieten belegen sind.

Damit wird hinsichtlich dieser Schutzgebiete auch durch den gerichtlichen Ausspruch das Verbot des Insektizideinsatzes einstweilen sichergestellt.

Zu darüber hinausgehenden vorläufigen Schutzanordnungen sieht sich die Kammer unter Berücksichtigung des bisherigen Vortrags der Antragstellerin und der vorliegenden Erkenntnisse nicht veranlasst. Die Kammer hat den beteiligten Behörden bis Montag Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Vorlage der behördlichen Verwaltungsvorgänge gegeben. Deren Vorlage und Sichtung ist Voraussetzung für eine tragfähige Beurteilung der sich in dem Eilverfahren stellenden Fragen.

Quelle: Pressemitteilung VG Potsdam, Beschluss vom 10. Mai 2019 – VG 4 L 358/19