VG Berlin: Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Erforschung des Gesangs von Nachtigallen

Vorschau: Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Erforschung des Gesangs von Nachtigallen

VG 24 K 1261.17, ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest

Zwei Wissenschaftlerinnen an der Freien Universität Berlin wollen die neuronalen Mechanismen erforschen, die dem Duettgesang („vocal turn taking“) der Nachtigall zugrunde liegen.

Aus der Untersuchung der grundlegenden Koordinationsprozesse im Gehirn der Nachtigallen erhoffen sie sich einen Erkenntnisgewinn für das bessere Verständnis des Krankheitsbildes autistischer Kinder, die nicht in der Lage sind, eine soziale vokale Interaktion zu führen.

Zu diesem Zweck wollen sie in den nächsten fünf Jahren 36 Nachtigallen als Nestlinge der Natur entnehmen, diese mittels Tonaufnahmen ihr Gesangsrepertoire erlernen lassen und ihnen dann unter Narkose einen Speicherchip im Gehirn implantieren.

Nach den beabsichtigten Messungen sollen die Implantate entfernt und die Vögel je nach Heilungsverlauf in die freie Natur entlassen oder eingeschläfert werden.

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat den Antrag auf Erteilung einer hierfür nach dem Bundesnaturschutzgesetz erforderlichen Ausnahmegenehmigung abgelehnt.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, Geschäftsbericht 2017 und Ausblick auf 2018 vom 25.01.2018, Seite 10.

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