Abgeordnetenhaus: Mehr Auslaufmöglichkeiten für Hunde in der Stadt?

Berliner Abgeordnetenhaus
Drucksache 18 / 12 106

  • Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) vom 18. August 2017
  • Antwort der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 06. September 2017

Thema:
Mehr Auslaufmöglichkeiten für Hunde in der Stadt?

 

 

Frage 1: In welchen Bezirken ist aktuell der Bedarf an Hundeauslaufgebieten noch nicht ausreichend gedeckt?

Antwort zu 1:
Dem Senat ist keine wissenschaftlich belastbare und rechtlich verbindliche Grundlage bekannt, mittels derer ein Bedarf an Hundeauslaufgebieten begründet definiert und eine ausreichende Bedarfsdeckung abgebildet werden könnte.

Berlin verfügt nach Auffassung des Senats insgesamt über ein gutes Angebot an Hundeauslaufgebieten und -freilaufflächen sowie Hundegärten (siehe hier und hier. Bedingt durch die Teilung Berlins bis 1989 ist das Angebot an Hundeauslaufgebieten im westlichen Teil Berlins größer als im östlichen.

Obwohl in den zurückliegenden Jahren im östlichen Teil Berlins zusätzliche Auslaufflächen ausgewiesen wurden, empfinden Hundehalterinnen und -halter insbesondere dort das Angebot als noch nicht überall ausreichend.

Frage 2:
Wo in Berlin sieht der Senat Möglichkeiten, zusätzliche Hundeauslaufgebiete zu schaffen? (bitte sortiert nach Bezirken auflisten)?

Frage 3:
Verfolgt der Senat das Ziel, dass in jedem Bezirk ein ausreichendes Angebot an Hundeauslaufgebieten bereitgestellt wird?

Frage 4:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, auf die Bezirke einzuwirken, ein solches ausreichendes Angebot an Hundeauslaufgebieten zu schaffen?

Frage 6:
Welche Lösungsvorschläge und Maßnahmen zur Ausweitung des Angebots an Hundeauslaufgebieten hat der Senat aus den Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern im so genannten „Bello-Dialog“ entwickelt?

Antwort zu 2, 3, 4 und 6:
Öffentliche Grünflächen in Berlin wie auch der Wald haben als Lebensraum unzähliger Pflanzen und Wildtiere wichtige Funktionen für den Naturhaushalt und den Klimaschutz, für die Biodiversität und den Artenschutz sowie auch eine Erholungsfunktion für die Menschen. Weitere Freiflächen ohne bereits bestehende oder geplante Nutzungen stehen nicht unbegrenzt zur Verfügung. Eine Abwägung über die Möglichkeit einer Freigabe für Hundeauslauf erfolgt jeweils in Zuständigkeit der für die Flächen verantwortlichen Behörden bzw. Eigentümer, der Senat hat hier in der Regel eine beratende Rolle und verfügt daher über keine Listen potentieller Flächen.

Angesichts des aktuell in nennenswertem Umfang voranschreitenden Bevölkerungszuwachses in Berlin einschließlich der damit zusammenhängenden baulichen Verdichtung und Flächeninanspruchnahme insbesondere durch Wohnbebauung und begleitende Infrastruktur wie zum Beispiel Schulen, Verkehrs- und Gewerbeflächen, Sozialeinrichtungen oder gesundheitliche Grundversorgung sowie der damit einhergehenden stärkeren Nutzung der bestehenden Erholungsflächen durch immer mehr
Menschen ist davon auszugehen, dass für eine Ausweitung des Angebots an Hundeauslaufgebieten künftig eher weniger Potentiale als bisher bestehen.

Es ist grundsätzlich Ziel des Senats und der Bezirke bezüglich der Nutzung von Flächen einen Ausgleich der zum Teil divergierenden Interessen unter anderem des Tier-, Natur und Grünanlagenschutzes, aber auch des Wohnungsbaus und von Erholungssuchenden zu erreichen. In diesem Zusammenhang wird auf die unverändert geltenden Ausführungen in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 17 / 15 590 verwiesen.

Der Senat hat sich unter der Federführung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung in diesem Kontext in der zurückliegenden Legislaturperiode mit der Problematik des nach Auffassung von Hundehalterinnen und -haltern noch nicht optimalen Angebots an Hundeauslaufgebieten in Berlin befasst. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen am sogenannten Bello-Dialog kamen in ihren Beratungen zu dem Ergebnis, dass das Angebot an Hundeauslaufflächen erweitert werden müsse, um im Verhältnis zur Anzahl der gehaltenen Hunde eine angemessenes Angebot zu erreichen.

Die für die Ausweisung von Flächen zuständigen Bezirke und die damalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurden deshalb von der damaligen Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz gebeten, das Anliegen zu prüfen und ggf. Maßnahmen zur Umsetzung zu ergreifen. Unter anderem wurde die Problematik in der Leitungskonferenz Naturschutz und Stadtgrün, in der die Amtsleitungen sowohl der Umwelt- und Naturschutzämter als auch der Straßen- und Grünflächenämter zusammenkommen, beraten. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der damaligen Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz und der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurden einige wenige geeignete Brachflächen ermittelt, die sich für eine Nutzung als Hundeauslauf eignen könnten. Es gelang jedoch nicht, private Träger oder Hundevereine zu gewinnen, die diese Flächen entsprechend entwickelt hätten.

Frage 5:
Wird der Senat auch auf die Berliner Forsten einwirken, mit dazu beizutragen, weitere Hundeauslaufgebiete zu schaffen (u.a. in Treptow-Köpenick bei der Umsetzung des dortigen Einwohnerantrages zu Hundeauslaufgebieten?)

Antwort zu 5:
Wie schon in der Antwort zu 2, 3, 4 und 6 beschrieben, haben gerade die Erholungswälder für den Naturhaushalt (Wasser, Boden, Klima, Luft), als Lebensraum für Pflanzen und Wildtiere und als Erholungsflächen für die Menschen in Berlin eine große Bedeutung. Ihr Potential für eine Ausweitung von Hundeauslaufgebieten ist damit sehr deutlich beschränkt.

 

Berlin, den 06.09.2017

In Vertretung
Stefan Tidow
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

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