Parseval-Naatz-Luftschiff D-PN28 – Trumpf Schokoladen Werbeluftschiff

Laut Wikipedia:

Unter der Bezeichnung Parseval entstanden unter August von Parseval zwischen 1909 und 1919 insgesamt 22 Luftschiffe. Später wurden noch einige Luftschiffe unter der Bezeichnung Parseval-Naatz-Prinzip gebaut. Die Schiffe wurden früher mit der männlichen Form beschrieben. Es hieß: Der Parseval, ähnlich wie es auch bei den Zeppelinen der Fall war. Die Parseval-Luftschiffe bis PL 25 waren Prallluftschiffe, die folgenden Kielluftschiffe.

Parseval-Naatz PN 28

  • Kennung D-PN 28
  • Halbstarre Konstruktion
  • Länge: 39,5 m
  • Max. Durchmesser: 10,5 m
  • zweites Werbeluftschiff mit Aufschrift Trumpf-Schokolade
  • Gebaut in Seddin/Pommern von der Berliner Wasser- und Luftfahrzeug GmbH
  • Erste Fahrt am 6. Juni 1929 in Berlin
  • Volumen: 1800 m³[4]

Ich habe das Foto über eBay ersteigert. Mündlich wurde als Aufnahmeort „Berlin-Wannsee“ überliefert. Ich kann das aber nicht nachvollziehen.

  1. Auf der Rückseite ist der Name „Hans Schüler“ mit einer Berliner Anschrift aufgeführt.
  2. Das Foto enthält eine mir unbekannte Ufer-Skyline
  3. und die Fahne eines mir unbekannten Ruderclubs.

Falls jemand eine Idee hat, wann und wo die Aufnahme gemacht wurde, bitte melden.

 

 

Falls jemand diesen Ruderverein kennt:

Sieht ähnlich aus wie die Vereinsfahne der ASTORIA Rudergemeinschaft
,
heute mit einem Standort am Wannsee, aber diese scheint es nicht zu sein, es fehlt da links oder rechts oben noch etwas!?

 

PS 1. Bei ebay wurden einige Privatfotos versteigert. Unter anderem war auch D-PN 28 mit dabei, möglicherweise, als es 1930 über den Stößensee am nördlichen Grunewald flog.

PS 2. Ein Luftbildfoto aus dem Trumpf-Luftschiff:

Geflogen mit dem Trumpf-Luftschiff. Man beachte die Namensnennung „Grunewald-Turm vormals Kaiser-Wilhelm-Turm“.

Berliner Polizei: Mit Auto im Wald überschlagen

Pressemeldung

Eingabe: 23.11.2012 – 08:40 Uhr

Mit Auto im Wald überschlagen

Charlottenburg-Wilmersdorf

# 3743

Zu einem Verkehrsunfall mit einem überschlagenen Fahrzeug kam es gestern Abend in einem Waldstück in Grunewald. Gegen 20 Uhr 40 war ein 18-Jähriger mit einem „Fiat“ im Hüttenweg unterwegs und fuhr in Richtung AVUS. Nach eigenen Angaben verlor der junge Mann kurz vor der Autobahn das Bewusstsein, so dass der Wagen unkontrolliert weiterfuhr. Nachdem das Auto die Unterführung durchfahren hatte, rollte es in den Wald, prallte kurz hinter dem Kronprinzessinnenweg gegen zwei Bäume und überschlug sich. Bei dem Aufprall und Überschlag zog sich der 18-Jährige Verletzungen am Arm zu und wurde stationär in einem Krankenhaus aufgenommen. Andere Personen kamen nicht zu Schaden. Die Ergebnisse einer Atemalkoholkontrolle sowie eines Drogentests waren negativ.

Sonntag 16.12.2012: Wildfleischverkauf im Forstamt Grunewald mit kleinem Weihnachtsmarkt

Die Berliner Forsten bieten in der Adventszeit auch in diesem Jahr in stimmungsvoller Atmosphäre die Gelegenheit, sich unter anderem einen Weihnachtsbraten von Wildschwein und Reh aus dem Berliner Wald zu kaufen:

Holzspielzeug

Holzspielzeug

Wildfleischverkauf im Forstamt Grunewald mit kleinem Weihnachtsmarkt

16. Dezember 2012, 11:00 bis 16:00 Uhr
Forstamt Grunewald (Wirtschaftshof), Koenigsallee 80, 14193 Berlin
Parken ist nur entlang der Koenigsallee möglich.

Es gibt dazu Kiefern-Schmuckgrün, Schwedenfackeln, Misteln und kleinere Kiefern-Weihnachtsbäume zu kaufen und etwas Warmes zu Trinken zum Aufwärmen während des Schlange-Stehens.

Ein Wildhändler verkauft das Fleisch von Grunewälder Wildschweinen und Rehen, aber auch anderes Wildfleisch wird angeboten, dies allerdings nicht aus dem Grunewald. Das Fleisch ist frisch und in Portionen eingeschweißt, es kann also eingefroren werden. Preise zwischen 15 und 25 € je nach Wildart und Portionsqualität.

Dazu stellen sich zwei Arbeitspartner des Forstamtes Grunewald mit Ständen mit Holzprodukten vor: die Domäne Dahlem (Kinderspielzeug, Blumenkästen, Vogelkästen) und die GFBM (Gesellschaft für berufsbildende Maßnahmen), Betreiber des Sägewerk Grunewald (Holzspielzeug).

Berliner Feuerwehr: Hund aus Dachsbau befreit

Berliner Feuerwehr: 09.11.2012 – 18:19

Hund aus Dachsbau befreit

Ein kleiner Hund hatte sich am Abend in einen Dachsbau verrannt. Mit Spaten und Schippen legten die Einsatzkräfte eine Fläche von ca. 50 m² teilweise bis zu einer Tiefe von 3,5 m frei. Nach diesen intensiven Grabearbeiten konnte der Hund um 01:33 Uhr befreit und seinem Besitzer übergeben werden. Das Zuschütten des Dachsbaus übernahmen Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerkes.

Vor Ort: 3 LHF, 1 TLF, 1 RTW, ELW-C, THW

FOTOS

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Jack-Russell-Terrier „Skipper“: Laut BILD im Grunewald, laut Berliner KurrierBerliner Morgenpost, Berliner Zeitung und BZ in Tegeler Forst-Konradshöhe

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Berliner Kurrier: „Skippers Übermut wird die Familie wohl laut Einsatzleiter „weit über 10 000 Euro“ kosten.“
Berliner Zeitung: „Das war die bisher längste und auch teuerste Tierrettung aller Zeiten in Berlin, hieß es anschließend bei der Feuerwehr. Die Rettung habe alles in allem mehr als 10 000 Euro gekostet. Allerdings nicht die Steuerzahler. Der Gebührenbescheid geht nun an die Besitzer von Skipper.“

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Berliner Feuerwehr Rechtsgrundlagen:

  • Tabelle Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung „Gebührenverzeichnis „K“ – Kostenersatz“ Seiten 48/49

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Berliner Feuerwehr: Häufig gestellte Fragen zum Notruf 112:

  • Die Notrufnummer 112 ist nur für die Meldung akuter Notfallsituationen, wie z.B. Brände, Unfälle und akute medizinische Notfälle
    Ein akuter medizinischer Notfall liegt dann vor, wenn der Rettungsdienst beim Patienten lebensrettende Maßnahmen oder Maßnahmen zur Verhinderung schwerer gesundheitlicher Schäden durchführen und ggf. die Transportfähigkeit herstellen muss. Die Patienten werden dann unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden in eine weiterführende medizinische Versorgungseinrichtung, in der Regel das nächstgelegene geeignete Krankenhaus, transportiert. Bei einem akuten medizinischem Notfall sind ohne sofortige Hilfeleistung erhebliche gesundheitliche Schäden oder der Tod des Patienten zu befürchten.
  • Entstehen Kosten bei einem Feuerwehreinsatz und wer trägt diese?
    Bei jedem Feuerwehreinsatz entstehen Kosten. Gebührenpflichtig sind zum Beispiel:

    • Tätigkeiten im Rettungsdienst (Behandlung vor Ort/Transport ins Krankenhaus). Diese Kosten werden im Regelfall direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Gebührenschuldner bleibt jedoch stets der Betroffene.
    • Vorsätzlich grundlose Alarmierungen Hier ist der Alarmierende auch der Gebührenschuldner.
    • Gefahrenabwehreinsätze infolge vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachens. Hier ist der Verursacher der Gebührenschuldner.
    • Gefahrenabwehreinsätze mit Anspruch aus der Gefährdungshaftung (z. B. Gefahrenabwehreinsätze im Nachgang zu Verkehrsunfällen). Hier ist der Halter des die Hilfe der Feuerwehr benötigenden Fahrzeuges der Gebührenschuldner.
    • Gefahrenabwehreinsätze im Zusammenhang mit dem Umgang von brennbaren Flüssigkeiten/Gefahrgütern. Gebührenschuldner ist hier der Transportunternehmer, Eigentümer, Besitzer bzw. sonstiger Nutzungsberechtigter.
    • Fehlalarmierungen durch Brandmelde-/Gefahrenmeldeanlagen
    • Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen, insbesondere Brandsicherheitswachen und deren Einrichtung
  • Muss ich als Anrufer die Kosten für den Einsatz tragen?
    Nein. Generell trägt derjenige die Kosten, der die Hilfe der Feuerwehr in Anspruch nimmt. Nur bei einer vorsätzlich grundlosen bzw. böswilligen Alarmierung werden die Kosten des Einsatzes gegen den Alarmierenden erhoben sowie eine Strafanzeige erstattet.
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