Hochwassergefahr in Berlin?

Abgebordnetenhaus Berlin – Drucksache 17 / 11 301

Kleine Anfrage
des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU)
vom 03. Dezember 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Dezember 2012) und Antwort
Hochwassergefahr in Berlin?

 

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wie bewertet der Senat aktuell und zukünftig das Risiko von Überschwemmungen und Hochwasser in Berlin?
Antwort zu 1: Nach europäischer Hochwasserrisiko-managementrichtlinie (HWRM-RL), umgesetzt im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), wurde die Bewertung des Hochwasserrisikos durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) bis Ende 2011 vorgenommen. Hochwasserrisiken verbunden mit Überschwemmungen bestehen für Abschnitte der Erpe, der Müggelspree mit Gosener Wiesen, der Panke, des Tegeler Fließes sowie der Unteren Havel.

Frage 2: Welche detaillierten Zahlen und Statistiken liegen dieser Einschätzung (bitte unterteilt nach Bezirken und Jahren) zugrunde?
Antwort zu 2: Für die Ermittlung der maßgebenden Kenngrößen wurden im Land Berlin folgende Verfahren eingesetzt:

  • Pegelstatistik
  • Niederschlag-Abfluss-Modelle (Hydrologisches Modell) gekoppelt mit numerisch-hydraulischen Modellen

Bei der Pegelstatistik werden die Jahreshöchstwerte einer Abfluss- oder Wasserstandsreihe einer statistischen Hochwasserhäufigkeitsanalyse unterzogen. Der empirischen Verteilung dieser Abfluss- oder Wasserstandsreihen wird eine theoretische Verteilungsfunktion angepasst und aus dieser heraus das 100-jährliche Hochwasserereignis extrapoliert. Die zu ermittelnden Jährlichkeiten sollten dabei nicht größer sein, als die dreifache Länge der Beobachtungsreihe. Für die Ermittlung des HQ100 wurden deshalb Pegel ausgewählt, die mehr als 30 Jahre aufzeichnen. So werden an den Tiefwerder Wiesen seit 48 Jahren Wasserstände und Abflüsse aufgezeichnet, am Pegel Köpenick seit 81 Jahren die Wasserstände. Der zugrunde gelegte Beobachtungszeitraum für den Pegel Köpenick wurde auf 39 Jahre verkürzt, um die hochwasserentlastenden Maßnahmen im Einzugsgebiet der Spree zu berücksichtigen. Mit Niederschlag-Abfluss-Modellen können Abflüsse vorgegebener Jährlichkeiten mit Bemessungsniederschlägen berechnet werden. Dabei wird dem simulierten Abfluss die gleiche Jährlichkeit zugeordnet wie dem Bemessungsniederschlag. Diese Methode wurde im Land Berlin für Panke, Tegeler Fließ und Erpe angewendet. Nach Ermittlung der Abflüsse mit einem Niederschlag-Abfluss-Modell (N-A-Modell) werden diese mit Hilfe eines hydraulisch-numerischen Modells in Wasserstände im Gewässer überführt werden.
Die aus der Pegelstatistik bzw. den Modellberechnungen resultierenden Wasserspiegel werden mit dem Digitalen Geländemodell (DGM) verschnitten. Hieraus erhält man als Ergebnis die Grenzen der Ausuferung.
Die bei einem Hochwasser mit einer Auftrittswahrscheinlichkeit von einmal in 100 Jahren überschwemmten Flächen betragen:

  • Erpe: 0,33 km²
  • Müggelspree : 1,8 km²
  • Gosener Wiesen: 2,5 km²
  • Panke: 0,51 km²
  • Tegeler Fließ: 0,90 km²
  • Untere Havel mit Tiefwerder Wiesen und Breitehorn: 2,00 km²

Frage 3: Gibt es vor diesem Hintergrund seitens des Senats die Absicht, in Berlin Überschwemmungsgebiete festzusetzen?
Antwort zu 3: Für die unter 2 genannten Gebiete werden Überschwemmungsgebiete zunächst vorläufig (ab Januar 2013) gesichert und bis Ende 2013 festgesetzt.

Frage 4: Wie bewertet der Senat in diesem Zusammenhang den infolge des weitläufigen Berliner Wassernetzes mit Flüssen und Seen vorhandenen natürlichen Überschwemmungsschutz?
Antwort zu 4: Die Flussseen im Bereich von Spree und Havel haben grundsätzlich eine retendierende Wirkung. Allerdings sind die Wasserstände im Berliner Wassernetz stark durch die Stauhaltungen geprägt. Diese Stauhaltungen bewirken wiederum, dass die Rückstaubereiche bis weit oberhalb der Wehre ihre Wirkung entfalten. Im Rahmen der Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen bis Ende 2015 werden alle Maßnahmenoptionen zur Minimierung des Risikos unter Beachtung signifikanter Nutzungsansprüche untersucht.

Frage 5: Welche Gebiete in den Berliner Bezirken sind gegebenenfalls im Einzelnen als Hochwasserschutzräume vorgesehen?
Antwort zu 5: An der Panke (Bezirk Pankow und Mitte) werden die vorhandenen Hochwasserrückhaltebecken optimiert. Durch Aufweitungen, Laufverlängerungen und Erhöhung der Rauheit im Bereich der Parkanlagen (Schlosspark Niederschönhausen, Bürgerpark wirken diese retendierend.
An der Erpe (Bezirk Treptow-Köpenick) wird der Bereich nördlich der Landesgrenze (LSG Erpetal) in Abstimmung mit dem Land Brandenburg als Retentionsraum aktiviert.
Die Möglichkeit und Effektivität weiterer Rückhaltemöglichkeiten wird im Rahmen der Aufstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne untersucht.

Frage 6: Welche Auswirkungen auf die Siedlungsgebiete wären insoweit hinsichtlich Grundwasseranstieg /Überflutungsgefährdungen infolge Hochwasserausgleich zu erwarten?
Antwort zu 6: Sämtliche Maßnahmen zum Hochwasserausgleich dürfen keine nachteiligen Auswirkungen auf angrenzende Siedlungsgebiete nach sich ziehen.

Frage 7: Welche Steuerungsmechanismen zur Schadensvermeidung sind in den einzelnen Gebieten vorgesehen?
Antwort zu 7: Ziel der HWRM-RL ist die Verringerung des Risikos hochwasserbedingter nachteiliger Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten. Hierzu werden bis Ende 2015 erstellt. Für diese sind angemessene und an das gefährdete Gebiet angepasste Ziele und Maßnahmen zu identifizieren, z.B. aus den Bereichen Flächenvorsorge, Natürlicher Wasserrückhalt, technischer Hochwasserschutz, Bauvorsorge, Risikovorsorge, Vorhaltung und Vorbereitung der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes.

Frage 8: Wie werden Grundstückseigentümer als Hochwasserbetroffene im Bedarfsfall vom Land Berlin entschädigt?
Antwort zu 8: Der Bundesgesetzgeber misst der privaten Bau- und Verhaltensvorsorge zur Prävention bzw. Minderung von Hochwasserschäden einen hohen Stellenwert bei. So bestimmt § 5 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes: „Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.“
Der gesetzliche Vorrang privater Vorsorge bei Begrenzung auf die Zumutbarkeit entspricht dem Grundsatz der Privatautonomie und Eigenvorsorge, dem Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und dem Sozialstaatsgebot. Dies bedeutet, dass nicht beliebig jedes Schadenspotential angehäuft und ausschließlich dem staatlichen Schutz unterstellt werden darf. Neben baubezogener Vorsorge kommt deshalb insbesondere auch der Abschluss einer Elementarscha-densversicherung gegen Hochwasserschäden in Betracht.
Eine Entschädigung der Hochwasserbetroffenen durch das Land Berlin kommt nach den gesetzlichen Regelungen nur dann in Betracht, wenn die öffentliche Hand ihrer Pflicht zur rechtzeitigen Information und Warnung der Bevölkerung über Hochwasserereignisse (§ 79 Absatz 2 WHG) nicht nachgekommen ist und insoweit eine Amtspflichtverletzung vorliegt. Daneben haften staatliche Stellen auch wie jeder Private deliktisch bei widerrechtlicher und schuldhafter Verletzung des Rechtsgüter von Dritten auf Schadensersatz (§ 823 Bürgerliches Gesetzbuch).

Frage 9: In welchem Umfang wird durch den Senat vor einer etwaigen Festsetzung von Überschwemmungsgebieten eine Beteiligung der betroffenen Anlieger sichergestellt?
Antwort zu 9: Nach Bekanntmachung der Allgemeinverfügung (ab Januar 2013) zur vorläufigen Sicherung der Überschwemmungsgebiete liegen Text und Karten in den Bezirksämtern sowie bei SenStadtUm zur Einsichtnahme aus. Entsprechend § 76 (4) wird die Öffentlichkeit über die vorgesehene Festsetzung der Überschwemmungsgebiete in 2013 informiert und Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Darüber hinaus sind auf der Homepage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Informationen zu Hochwassersituation allgemein sowie zu den Überschwemmungsgebieten, zu den rechtlichen Konsequenzen und zu den Möglichkeiten der Schadens-minderung zeitgleich mit der Bekanntmachung verfügbar.

 

Berlin, den 27. Dezember 2012
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Jan. 2013)

 

Waffenbehörde kontrollierte registrierte Waffenbesitzer

55 Waffenbesitzer = 7 Strafermittlungsverfahren + 7 Ordnungswidrigkeitsverfahren!

Berliner Polizei – Pressemeldung
Eingabe: 16.01.2013 – 13:40 Uhr

Waffenbehörde kontrollierte registrierte Waffenbesitzer

# 0167

In einem stadtweiten Kontrolleinsatz überprüften Beamte gestern von 9 Uhr 30 bis 18 Uhr bei amtlich registrierten Waffenbesitzern die Einhaltung von Vorschriften zur sachgerechten Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition.

Die unangemeldeten Überprüfungsmaßnahmen erfolgten durch die Waffenbehörde beim Landeskriminalamt Berlin. Bei den Kontrollen wurden die Beamten von Mitarbeitern aus anderen Dienststellen der Polizei unterstützt. Die Ermittler überprüften mit sieben Teams 55 Waffenbesitzer, weitere 68 Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis wurden nicht angetroffen.

Während des Einsatzes wurden sieben erlaubnispflichtige Kurzwaffen, vier erlaubnispflichtige Langwaffen und 24.500 Schuss erlaubnispflichtiger Munition beschlagnahmt bzw. sichergestellt. Zudem leiteten die Beamten sieben Strafermittlungsverfahren und sieben Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes bzw. Zuwiderhandlung gegen das Waffengesetz ein.

An dem Einsatz waren rund 40 Beamte beteiligt, die Maßnahmen verliefen störungsfrei.

Die Waffenbehörde wird diese Kontrollen auch künftig unangemeldet durchführen und bittet amtlich registrierte Waffenbesitzer um strikte Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Vorschriften zur Aufbewahrung bzw. Lagerung von Waffen und Munition.

 

siehe auch:

 

 

Abgeordnetenhaus: Berliner Ratten

Kleine Anfrage – Drucksache 17 / 11 122
des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU)
vom 26. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Oktober 2012) und Antwort
Rattenplage in Berlin

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Wie entwickelte sich die Population an Mäusen und Ratten im Berliner Stadtgebiet in den letzten fünf Jahren?
2. Welche Instrumente nutzt der Senat, um diese Daten zu erheben und zu evaluieren?
Zu 1. und 2.: In den Berliner Gesundheitsbehörden wird die Entwicklung von Mäuse- und Rattenpopu-lationen nicht erfasst.
Da Ratten aber als Gesundheitsschädlinge gelten, hat die Berliner Senatsverwaltung sie in die Schädlingsbekämpfungsverordnung aufgenommen. Gemäß dieser Verordnung ist der Rattenbefall und die durchgeführte Bekämpfung dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.
Von 2007 bis 2011 wurde in allen 12 Berliner Bezirken insgesamt folgende Anzahl an Rattenbekämpfungen registriert:

  • 2007 – 4.908
  • 2008 – 5.376
  • 2009 – 4.452
  • 2010 – 4.577
  • 2011 – 3.868
  • Im Jahr 2012 wurden bis zum 31.10. rund 4.950 Bekämpfungsmaßnahmen registriert.

3. Wie bewertet der Senat die aktuelle Rattenpopulation vor dem Hintergrund der Gefährdung und Belastung der Berliner Bevölkerung?
Zu 3.: Die Anzahl gemeldeter Bekämpfungsmaßnahmen lässt keine direkten Schlussfolgerungen auf die Größe der Rattenpopulation in Berlin zu. Die Größenordnung der Rattenproblematik im beobachteten Zeitraum wird als stabil eingeschätzt.

4. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um diese Plage nachhaltig zu bekämpfen?
Zu 4.: Wie bereits dargestellt, sind Ratten als Gesundheitsschädlinge in die o. g. Schädlingsbekämpfungsverordnung aufgenommen worden. Damit ist die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung ihrer Regelungskompetenz nachgekommen. Um eine effektive Rattenbekämpfung im Land Berlin zu gewährleisten, wurden in der Schädlingsbekämpfungsverordnung die Pflichten aller Akteure detailliert dargestellt. Danach muss die Eigentümerin oder der Eigentümer oder die Nutzungsberechtigte oder der Nutzungsberechtigte (allgemein: die pflichtige Person) eines Grundstückes unverzüglich nach Feststellen eines Rattenbefalls dies dem zuständigen Gesundheitsamt melden und eine Fachkraft mit der Bekämpfung beauftragen sowie nach Abschluss der Bekämpfung dem Gesundheitsamt eine Bescheinigung über eingesetztes Mittel, Verfahren und erzieltes Ergebnis vorlegen. Darüber hinaus muss die pflichtige Person die Vermehrung und Verbreitung von Gesundheitsschädlingen durch Beseitigung von Sicherungsmängeln und Beachtung von Hygiene-Grundsätzen verhindern (z. B. Abfallentsorgung, Bereit-stellen von geeigneten Behältnissen für Hausabfälle).
Stellen Mieterinnen oder Mieter einen Rattenbefall fest, so sollen sie ihre Vermieterin oder ihren Vermieter darüber informieren. Diese oder dieser hat dann die o. g. Maßnahmen einzuleiten.
Den Berliner Gesundheitsämtern obliegen die folgenden Pflichten: sie klären die Bevölkerung über Gesundheitsgefahren auf, sie ermitteln das Ausmaß des Rattenbefalls und bestimmen eine Frist, innerhalb der die Bekämp-fung erfolgt sein muss. Kommt die Eigentümerin oder der Eigentümer oder die Nutzungsberechtigte oder der Nutzungsberechtigte seinen Pflichten nicht nach, so können die Gesundheitsämter die notwendigen Maßnahmen selbst anordnen. Die Kosten dafür trägt die Pflichtige oder der Pflichtige.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass durch die Schädlingsbekämpfungsverordnung – insbesondere ihre klare Zuweisung der Pflichten an alle Akteure – sinnvolle Rahmenbedingungen für eine effektive Rattenbekämpfung im Land Berlin gegeben sind.

Berlin, den 17. Dezember 2012
In Vertretung
Emine D e m i r b ü k e n – W e g n e r
_____________________________
Senatsverwaltung für
Gesundheit und Soziales
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jan. 2013)

 

Wie umgehen mit wilden Tieren? – Wölfe

taz berlin, de 05.01.2013:

Wie umgehen mit wilden Tieren?
„Der Wolf ist ein Opportunist“
Wölfe werden sich in Branden ausbreiten. Einzelne Tiere könnten auch durch die Außenbezirke Berlins streifen, sagt Tierexperte Derk Ehlert. – lesen

  • „Es ist interessant, dass wir Wölfe immer mit großen Rudeln verbinden. Aber Wölfe sind auch Einzeltiere. Was wir als beängstigende Rudel mit Alphatieren im Kopf haben, ist Quatsch. Das gibt es in der Natur nicht. Diese Vorstellung vom Rudel stammt von Wildgehegen, aus denen kommen übrigens auch Beißnachweise.“
  • Es gibt keinen einzigen wissenschaftlichen Nachweis, dass jemals Wölfe, die in Freiheit lebten und nicht krank waren, Menschen angegriffen haben.“
  • „Es wird fast jede Woche ein Wolf gemeldet. Doch bislang haben sich alle Fälle ausnahmslos als Hunde erwiesen. Selbst Wolfsforscher haben in ihrem Leben nur wenige Sekunden lang Wölfe gesehen. Also, wenn Sie einen sehen: Genießen Sie diese Sekunden bitte.“

Siehe bitte auch:

  • Zur Wolfsfrage: Boykottaufruf gegenüber Brandenburgs Bauern – lesen

Bitte aufpassen: Tierquäler unterwegs – Schwäne schwer verletzt

Berliner Polizei: Pressemeldung

Eingabe: 21.12.2012 – 12:30 Uhr

Tierquäler unterwegs – Schwäne schwer verletzt

Friedrichshain-Kreuzberg

# 4014

Wegen Verdachts der Tierquälerei ermittelt derzeit die Polizei. Am 18. Dezember waren erstmals zwei verletzte Schwäne auf dem Landwehrkanal zwischen der Kottbusser Brücke und dem Urbanhafen entdeckt worden. Ein toter Schwan ohne Kopf ist am selben Tag im Wasser an der Potsdamer Brücke treibend entdeckt und von der Wasserschutzpolizei geborgen worden. Gestern wurde ein weiterer toter Schwan zwischen der Marchbrücke und der Charlottenburger Brücke aus dem Wasser geholt, und am Urbanhafen entdeckten die Polizisten noch zwei verletzte Schwäne.
Wegen der Häufung der Feststellungen und der Art der Verletzungen – in allen Fällen stark blutende Halswunden – geht die Wasserschutzpolizei davon aus, dass Tierquäler am Werk waren. Entweder wurden die Schwäne mit Messern malträtiert, oder es wurden Hunde auf sie gehetzt. Eine Untersuchung der toten Tiere beim Landeslabor soll darüber Aufschluss geben.
Der Versuch, die verletzten Tiere einzufangen, um sie ggf. tierärztlich versorgen zu lassen, war bisher erfolglos.

Zur Wolfsfrage: Boykottaufruf gegenüber Brandenburgs Bauern

Der Bauenbund Brandenburg fordert die aktive Bejagung des Wolfs. Wer, wie ich, eine solche Forderung als unfassbar empfindet, kann ihr am besten damit begegnen, indem man die landwirtschaftlichen Produkte aus dem Land Brandenburg möglichst nicht mehr kauft.

Wie geht das? Berliner Supermärkte wie Kaisers oder Netto bewerben gezielt Produkte aus der Region. Meiden Sie diese Produkte und nehmen sie die aus anderen Regionen. Bestimmte Restaurants werben außerdem damit, dass sie landwirtschaftliche Produkte aus der Region Brandenburg verarbeiten. Meiden sie diese Restaurants bzw. weisen sie den Wirt darauf hin, dass er mit dem Vertrieb von landwirtschaftlichen Produkten aus dem Land Brandenburg die Forderung des Bauenverbandes unterstützt und Sie als Kunde dies nicht wünschen. Sie können auch eine eMail an den Bauenverband oder Kaisers schicken, wie ich das unten getan habe.

Die Forderung des Brandenburger Bauenverbandes ist kasseorientiert. Etwas anderes als das Druckmittel über die Kasse versteht er daher wohl auch nicht. Ein Boykott landwirtschaftlicher Produkte aus dem Bundesland Branbenburg ist daher gerechtfertigt!

BAUERNBUND BRANDENBURG e.V.
christlich – konservativ – heimatverbunden

PRESSEMITTEILUNG / 04.12.2012
Isegrimm unerwünscht: Bauernbund fordert aktive Bejagung des Wolfs

Eine Woche vor der abschließenden Sitzung zu dem vom Umweltministerium geplanten Wolfsmanagement hat der Bauernbund Brandenburg seine Mitarbeit an dem Projekt aufgekündigt. „Das Beteiligungsverfahren ist eine Farce. Für die Bürokraten stand von vornherein fest, dass der Wolf sich ungehindert ausbreiten soll“, kritisierte Bauernbund-Vorstandsmitglied Lutz-Uwe Kahn, Nebenerwerbslandwirt aus Kleßen im Havelland. Die Ausbreitung des Wolfs bedroht nach Auffassung des Bauernbundes die Weidetierhaltung. Kahn: „Ausgerechnet die umweltfreundlichste und tiergerechteste Haltungsform wird damit langfristig unwirtschaftlich, wenn nicht gar unmöglich gemacht.“

Im Laufe des Verfahrens habe sich herausgestellt, dass das Umweltministerium weder in der Lage sei, den Tierhaltern flächendeckend wolfssichere Zäune zu finanzieren, noch eine dauerhafte Entschädigung von Wolfsrissen innerhalb der bestehenden Zaunsysteme zusagen könne. Kahn: „Dasselbe Problem hatten wir schonmal mit den Wildgänsen. Nach anfänglichen Erfolgen hat das Land seine Zahlungen eingestellt und die Landwirte bleiben auf den Kosten sitzen.“

Völlig ungeklärt sei darüber hinaus die Haftungsfrage bei ausbrechenden Rinderherden, bedauert Kahn: „Kommt es durch Wölfe vermehrt zu Schadensfällen, werden die Beiträge zur Haftpflichtversicherung so steigen, dass es günstiger ist, die Rinder gleich im Stall zu mästen.“

Das Wolfsmanagement des Ministeriums verdiene diesen Namen nicht, weil auch nach mittlerweile vier Sitzungen keine konkrete Zielgröße für eine verträgliche Wolfspopulation in Brandenburg genannt wurde, so Kahn weiter: „Genau das ist aber das Mindeste, wenn man einen Kompromiss zwischen Naturschutz und Tierhaltung finden will.“ Der Bauernbund lehnt die Planungen daher grundsätzlich ab und fordert statt dessen, den Wolf aktiv zu bejagen: „Wir haben in Brandenburg etwa 60.000 Hektar Naturreservate sowie tagebau- oder munitionsgeschädigte Sperrgebiete, in die sich der Wolf schon jetzt zurückziehen kann. Wenn das nicht reicht, gibt es ja auch noch Potsdam und Berlin. Bei uns auf dem Land jedenfalls wollen wir ihn nicht.“

Bauernbund Brandenburg
Geschäftsführer Reinhard Jung
Dorfstraße 20, 19336 Lennewitz
Telefon (038791) 80200
Telefax (038791) 80201
jung@bauernbund-brandenburg.de
http://www.bauernbund-brandenburg.de

Weiterführend:

Land Brandenburg  – „Wölfe im Land Brandenburg

 

Wildtierschutz auf Berliner Gebiet

Abgeordnetenhaus Berlin – Drucksache 17 / 11 124

Kleine Anfrage
des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU)
vom 26. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Oktober 2012) und Antwort
Wildtierschutz auf Berliner Gebiet

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

  • Frage 1: Welchen Stellenwert misst der Senat dem Wildtierschutz im Berliner Landesgebiet bei und welche gesetzlichen Vorschriften liegen dem zugrunde?
    Antwort zu 1: Der Senat misst der Erhaltung der Biodiversität und damit auch dem Schutz der wildlebenden heimischen Tierarten eine große Bedeutung zu. Hierzu hat er sich im Beschluss zur „Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt“ vom 13. März 2012 bekannt. Die gesetzlichen Vorschriften finden sich in erster Linie im Bundesnaturschutzgesetz („Allgemeiner Artenschutz“, „Besonderer Artenschutz“). Für die dem Jagdrecht unterliegenden Wildtierarten gelten darüber hinaus die speziellen Regeln des Jagdrechtes im Bundes– und Landesjagdgesetz. Weitere Vorschriften zum Umgang mit Tieren beinhaltet das Tierschutzgesetz. Ein spezieller Wildtierschutz ist nicht normiert.
  • Frage 2: Wie entwickelten sich die Populationen von Wildtieren in den letzten fünf Jahren (bitte unterteilt nach Tierarten und Jahren)?
    Antwort zu 2: In den Artenverzeichnissen und Roten Listen des Landes Berlin sind für alle untersuchten Tierartengruppen 5.087 Arten aufgeführt. Schätzungen, die die nicht untersuchten Artengruppen beinhalten, gehen für das Land Berlin von knapp 20.000 vorkommenden Tierarten aus. Detaillierte Bestandsangaben sind nur für vergleichsweise wenige Arten bekannt. Aus den veröffentlichten Artenverzeichnissen und Roten Listen lassen sich aber für viele der genannten 5.087 Arten Angaben zu Bestand und Bestandsentwicklung entnehmen. Eine Auflistung hier ist nicht leistbar. Für jagdbare Tiere können an Hand der zum Jagdjahresende mitgeteilten „Streckenergebnisse“ allgemeine Rückschlüsse auf einen Populationszuwachs oder Verlust gezogen werden. Die Streckenmeldungen werden nach Ende des jeweiligen Jagdjahres im Internet veröffentlicht.
  • Frage 3: Welche Instrumente nutzt der Senat, um diese Daten zu erheben und zu evaluieren?
    Antwort zu 3: Die Artenlisten und Roten Listen sind Fachgutachten der entsprechenden Experten. Der Senat beauftragt diese in größeren Zeitabständen, um die Listen zu aktualisieren. Darüber hinaus werden für bestimmte Arten- oder Artengruppen (z.B. Fledermäuse, Trauerseeschwalbe) detailliertere Untersuchungen in Auftrag gegeben. Für die jagdbaren Tiere werden über die Streckenmeldungen hinaus keine Daten erhoben.
  • Frage 4: Inwieweit besteht zwischen dem Senat und den Tierschutzverbänden eine Zusammenarbeit auf diesem Gebiet bzw. wie lässt sich eine solche herstellen?
    Antwort zu 4: Nach Erkenntnis des Senats spielen die Tierschutzverbände für den Erhalt der Biodiversität oder den Schutz von wildlebenden Tierarten eine allenfalls geringe Rolle.

Berlin, den 22. November 2012
In Vertretung
C h r i s t i a n   G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Nov. 2012)

Walter Leistikow Sonderaustellung: „Die Welt will Grunewald von mir.“

Bilder von Walter Leistikow aus dem Nachlass Werner und Irmgard Küpper
Sonderausstellung
19. Oktober 2012 bis 27. Januar 2013

Bröhan Museum
Schlossstr. 1a

(am Schloß Charlottenburg)
14059 Berlin
Di-So 10-18 Uhr, und an allen Feiertagen (24. und 31.12. geschlossen)

Irmgard Küpper (1913-2012), ehemalige Berliner Sopranistin, hat dem Bröhan-Museum 15 wertvolle Bilder des Künstlers Walter Leistikow vererbt. Das Vermächtnis belegt die langjährige Verbundenheit der Eheleute Werner und Irmgard Küpper, die eine beachtliche Kunstsammlung besaßen, zum Bröhan-Museum. Drei der Gemälde waren bereits als Leihgabe in der großen Leistikow-Retrospektive „Stimmungslandschaften“ 2008 im Bröhan-Museum zu sehen. Die Gemälde bilden eine hervorragende Ergänzung der Kollektion von Leistikow-Bildern des Bröhan-Museums. Zusammen mit dem Bestand des Bröhan-Museums kann jetzt eine umfangreiche Werkschau gezeigt werden: Von den frühen Gemälden, wie „Der Hafen“ (Bröhan-Museum), dem Bild-Teppich „Corvi Noctis“ (Bröhan-Museum) über die klassischen Grunewald-Bilder bis hin zu den hellen Sommerlandschaften, die auch in der Schenkung Küpper vorhanden sind und die eine eher unbekannte Facette seines Werkes zeigen: helle, sonnendurchflutete Landschaften, die Leistikow in Dänemark, seinem bevorzugten Ferien-Aufenthaltsort, malte.

Walter Leistikow war einer der bedeutendsten Künstler der Berliner Secession. Er hatte entscheidenden Anteil daran, Berlin als führende Metropole der modernen Kunst zu etablieren. Sein künstlerisches Thema ist die heimatliche Umgebung mit der Schönheit der märkischen Kiefern- und Seenlandschaft, die er in seinen Gemälden farbig und flächenhaft wiedergab. Seine melancholischen Landschaften brachten Leistikow nationales und internationales Renommee. Nicht nur als Maler war Walter Leistikow bedeutend für die Kunst der Jahrhundertwende, sondern auch als Vorkämpfer der Moderne. Zusammen mit Max Liebermann gilt er als Begründer der Berliner Secession, die 1898 von fortschrittlichen Künstlern als Opposition zu der Kunstpolitik der konservativen Kräfte von Akademie und Kaiserhaus ins Leben gerufen worden war. Berlin konnte sich damit als führende Metropole der modernen Kunst etablieren und München den Rang als erste Kunststadt streitig machen.

 

Wilmersdorf: Anschlag auf Hunde (zunächst) verhindert

Berliner Polizei – Pressemeldung

Eingabe: 05.12.2012 – 15:45 Uhr

Anschlag auf Hunde verhindert

Charlottenburg-Wilmersdorf

# 3862

Ein vermutlicher Anschlag auf Hunde ist heute Morgen durch eine aufmerksame Anwohnerin in Charlottenburg verhindert worden. Die 53-jährige Frau hatte gegen 8 Uhr 30 in der Sigmaringer Straße eine Radfahrerin, die auf dem Gehweg fuhr, dabei beobachtet, wie sie während der Fahrt kleine Gegenstände wegwarf. Da ihr das komisch vorkam, entschloss sie sich, nach den Gegenständen zu suchen. Sie entdeckte kleine, mit Rasierklingenteilen versetzte Fleischbällchen und alarmierte die Polizei. Die fünf Fleischbällchen wurden von den Polizisten sichergestellt. Es wird wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gegen Unbekannt ermittelt.
Bei der Radfahrerin soll es sich um eine 50 bis 60 Jahre alte Frau handeln, die mit einer roten Kapuzenjacke bekleidet war.

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