Wolfsmanagementplan für Berlin

Berliner Abgeordnetenhaus, Drucksache 17 / 12933

Kleine Anfrage
des Abgeordneten Danny Freymark (CDU)
vom 06. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Dezember 2013) und Antwort
Wolfsmanagementplan für Berlin

 

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wie bewertet der Senat die Wiederansiedlung von Wölfen im Raum Berlin-Brandenburg?

Antwort zu 1: Der Senat nimmt die natürliche Wiederausbreitung des Wolfes in Deutschland mit Interesse zur Kenntnis, da es sich um eine ursprünglich heimische Tierart handelt.

Frage 2: Welche Maßnahmen wurden zur Unterstützung der Rückkehr von Wölfen unternommen bzw. welche sind geplant?

Antwort zu 2: Da sich die Wolfspopulation eigenstän-dig ausbreitet, hat der Senat weder Maßnahmen zur Unterstützung der Rückkehr der Wölfe durchgeführt noch geplant.

Frage 3: Inwieweit bereitet der Senat Berlins einen sogenannten Wolfsmanagementplan für die vielleicht schon bald auch nach Berlin wiederkehrenden Wölfe vor?

Antwort zu 3: Der Senat bereitet keinen eigenen Wolfsmanagementplan vor. Vielmehr arbeitet er mit den Brandenburger Behörden zusammen, die im Umgang mit dem Wolf über viel Erfahrung verfügen. Um im Land Berlin ggf. auftretenden Problemen begegnen zu können, hat der Senat einige Säugetierexpertinnen und Säugetierexperten als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner ausgewählt, die analog den im Land Brandenburg benannten „Ehrenamtlichen Wolfsbeauftragten“ die künftige Entwicklung betreuen und sowohl vermeintliche Wolfs-nachweise verifizieren als auch möglichen Wolfsschäden nachgehen sollen. Diese Expertinnen und Experten sind im Wolfsmanagementplan des Landes Brandenburg als Ansprechpartnerin und Ansprechpartner benannt:
http://www.lugv.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/wmp_2013_2017.pdf
Darüber wird sich der Senat bemühen, den Managementplan inhaltlich auch im Land Berlin umzusetzen.

Frage 4: Welche Maßnahmen wurden bereits unternommen bzw. welche sollen unternommen werden, um die Bevölkerung rechtzeitig für die Rückkehr der Wölfe zu informieren bzw. zu sensibilisieren?

Antwort zu 4: Der Senat sieht derzeit keinen weiteren Informationsbedarf. Im Unterschied zu anderen Tierarten wird der Wolf aufgrund seiner heimlichen Lebensweise auch bei seinem Erscheinen in Berlin kaum von der Bevölkerung wahrgenommen werden. Halter von Nutz- und Haustieren wissen grundsätzlich über die potenzielle Gefährdung und sichern ihre Tiere aufgrund der vorhandenen Hunde und Füchse ohnehin. Über den Wolfsmanagementplan und die benannten Berliner Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind sowohl die Forstbehörden als auch die Naturschutzbehörden in den Bezirksämter informiert worden, über den Jagdbeirat auch die Jäger in Berlin.

Frage 5: Welche Angebote sind bereits geplant, um die interessierte Öffentlichkeit für einen Wolfsmanagementplan bzw. weitere Kooperationen zu gewinnen?

Antwort zu 5: Der Senat sieht keine Notwendigkeit dafür, die Öffentlichkeit für den Wolfsmanagementplan zu gewinnen. Die interessierte Fachöffentlichkeit ist und wird bei Bedarf weiter informiert. Kontakte mit dem Wolf werden sich allenfalls auf wenige Personen im Land Berlin beschränken. Daher konzentriert der Senat seine Öffentlichkeitsarbeit auf diejenigen Tierarten, bei denen aufgrund zahlreicher Kontakte zur Bevölkerung ein deutliches Informationsbedürfnis besteht.

 

Berlin, den 17. Januar 2014
In Vertretung
C h r i s t i a n    G a e b l e r
………………………………………………………………………
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

 

Berlin gegen Tierquälerei – Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Tierschutzgesetz

Berliner Abgeordnetenhaus – Drucksache 17/12575

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Benedikt Lux und Claudia Hämmerling (GRÜNE)
vom 27. August 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. August 2013) und Antwort

Berlin gegen Tierquälerei – Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Tierschutzgesetz

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: – lesen

.

.

.

.

Hundetod durch Köder: Berliner Senat ist ahnungslos

Berliner Abgeordnetenhaus – Drucksache 17/12605

Kleine Anfrage
des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU)
vom 02. September 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. September 2013) und Antwort

Hundetod durch Köder

 

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

  • 1. Ist dem Senat bekannt, dass auch in Berlin leider immer wieder Hunde durch Giftköder, Köder mit darin eingelegten Rasierklingen und durch mit Fäden umwickelte Köder an ihrer Gesundheit geschädigt oder gar zu Tode kommen?
    2. Wie viele Fälle des Auslegens entsprechender Köder in den letzten 5 Jahren sind dem Senat, bitte unterteilt nach Jahren und Bezirken, bekannt?
    Zu 1.und 2.: Dem Senat ist bekannt, dass es bei den Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern, der Polizei, dem Landestierschutzbeauftraten und niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzten Hinweise und Anzeigen auf derartige ausgelegte Köder für Hunde gibt. Konkrete und belastbare Informationen über die Anzahl solcher Fälle und von Fällen, in denen Hunde durch solche Köder geschädigt wurden oder zu Tode kamen, liegen dem Senat nicht vor.
  • 3. Haben sich dabei in Berlin Schwerpunktbereiche, in denen immer wieder entsprechende Köder ausgelegt werden, herauskristallisiert (alls ja, wird um Mitteilung der entsprechenden Bereiche gebeten)?
    Zu 3.: Nach den dem Senat seitens der Bezirke übermittelten Informationen gibt es solche Schwerpunktbereiche nicht.
  • 4. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat darüber vor, ob das Aufstellen von Dog Service Stations und ähnlichen Einrichtungen zur Entsorgung von Hundekot in den jeweiligen Aufstellgebieten zum Rückgang von der Auslage von Ködern geführt hat?
    Zu 4.: Dem Senat liegen darüber keine Erkenntnisse vor.

 

Berlin, den 27.September 2013
Thomas Heilmann
Senator für Justiz und Verbraucherschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Okt. 2013)

 

Abgeordnetenhaus: Strafbarkeit von Hundeködern

Berliner Abgeordnetenhaus – Drucksache 17 / 12 604

Kleine Anfrage
des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU)
vom 02. September 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. September 2013) und Antwort

Strafbarkeit von Hundeködern

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

  • 1. Inwieweit ist das Auslegen von Ködern mit der Absicht der Tötung oder zumindest Verletzung der den Ködern aufnehmenden Hunde strafbar?
    Zu 1.: Unter Zugrundelegung der Umstände des Einzelfalles ist für den Fall der Aufnahme des Köders eine Strafbarkeit nach § 17 Tierschutzgesetz zu prüfen. Schon das Auslegen kann nach Maßgabe des § 303 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 Strafgesetzbuch als versuchte Sachbeschädigung strafbar sein.
  • 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden wegen des Auslegens von entsprechenden Ködern in den letzten 5 Jahren eingeleitet und wie viele dieser Verfahren führten zur Verurteilung der Täter (bitte unter Angabe des jeweiligen Strafmaßes)?
    Zu 2.: Bei der Staatsanwaltschaft Berlin werden derartige Verfahren im Aktenverwaltungssystem nicht gesondert ausgewiesen. Zu der Anzahl der Verfahren können daher keine Angaben gemacht werden.
  • 3. In welchen Umfang wird insoweit im Land Berlin Präventionsarbeit zum Schutz der Hunde und ihrer Halter geleistet?
    Zu 3.: Wenn derartige Fälle, in der Regel über Print- und Online-Medien, öffentlich bekannt werden, häufen sich Nachfragen besorgter Hundehalterinnen und Hundehalter bei den Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern und dem Berliner Landestierschutzbeauftragten. Die Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten von diesen Stellen sachkundige Hinweise, wie ihre Hunde vor der Aufnahme evtl. ausliegender und aufgefundener verdächtiger Futterhappen geschützt werden können. Der Landestierschutzbeauftragte hat zudem in der Vergangenheit mehrfach öffentlich warnend auf entsprechende Fälle hingewiesen.

Berlin, den 20. September 2013
Thomas Heilmann
Senator für Justiz und
Verbraucherschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Sep. 2013)

Biber und Wölfe: Brandenburger Bauernbund steht weiterhin für Tötung

Der Bauernbund Brandenburg e.V., der sich in der Haedline seiner Webseite selbst als „christlich – konservativ – heimatverbunden“ bezeichnet, fordert weiterhin den Abschuss von Wölfen, wie die Märkische Allgemeine am 03. Oktober berichtete.

Darüber hinaus betrachtet der Bauernbund die Wiederansiedelung des Biber als „Plage“, wie sich aus einer Pressemitteilung vom 22.05.2013 ergibt.

Ich möchte keine Nahrungsmittel von Inhabern landwirtschaftlicher Betriebe kaufen, die eine sehr eingegrenzte und aus meiner Sicht allein profitorientierte Denkweise haben – hier zu Lasten von Tieren, über deren Wiederansiedelung man sich im ländlichen Raum eigentlich freuen sollte. Sicher gibt es und wird es in Zukunft dadurch Konflikte geben, welche gelöst werden müssen. Die Radikalität mit der der Bauernverband aber in dieser Diskussion auftritt, empfinde ich als abstoßend.

Leider veröffentlicht der Bauernbund auf seiner Webseite nur den Vorstand und nicht auch eine Liste seiner ca. 360 Mitglieder, so dass ich gezielt den Kauf von Produkten dieser Betriebe meiden könnte.

Ich handhabe es daher so, dass ich kurzerhand versuche alle landwirtschaftlichen Produkte aus Brandenburger Bauernbetrieben zu meiden – „Frisch aus der Region“ bedeutet für mich daher: „FINGER WEG!

 

  • siehe auch: Boykottaufruf gegen Brandenburger Bauern! – lesen

 

 

 

Großer Wannsee: Nachbarklage gegen geplante sechsgeschossige Bebauung erfolgreich

Pressemitteilung Berliner Verwaltungsgericht
Berlin, den 16.08.2013

Das Verwaltungsgericht Berlin gab einer Nachbarklage gegen eine am Großen Wannsee in unmittelbarer Nähe der Wannseebrücke geplante sechsgeschossige Bebauung statt, mit der das Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbs umgesetzt werden soll.

Das in der Nachbarschaft des Klägers gelegene Baugrundstück wurde in den 70er Jahren viergeschossig bebaut, diese Bebauung wird jedoch nicht mehr genutzt. Der Bebauungsplan für das Gebiet, in dem das Baugrundstück gelegen ist, setzt die Zahl der Vollgeschosse auf zwei fest. Der der Grundstückseigentümerin vom Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin erteilte Bauvorbescheid, gegen den sich der Kläger wendet, stellt die Befreiung von der festgesetzten Zahl der Vollgeschosse auf sechs Vollgeschosse in Aussicht.

Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts hielt die in Aussicht gestellte Befreiung für rechtswidrig und gab der Klage statt. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes dürfe nur erteilt werden, wenn sie die Grundzüge der Planung nicht berühre. Diese Voraussetzung sei nicht erfüllt. Denn die Festsetzung von lediglich zwei Vollgeschossen diene ausweislich des Bebauungsplanes gerade dazu, das landschaftlich reizvolle Gesamtbild des Gebietes, das für den Ausflugsverkehr der Berliner Bevölkerung von übergeordneter städtebaulicher Bedeutung sei, zu erhalten und zu verbessern. Die in Aussicht gestellte Befreiung verletze den Kläger in seinem Anspruch auf Erhalt der typischen Prägung des Gebiets.

Gegen das Urteil ist der Antrag auf Zulassung der Berufung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.

Urteil der 13. Kammer vom 15. August 2013 – VG 13 K 306.12

Badeunfall am Schlachtensee – Junger Schwimmer vermisst

Pressemeldung Berliner Polizei, # 1729

Eingabe: 08.07.2013 – 08:10 Uhr
Badeunfall
Steglitz-Zehlendorf

Zu einem Badeunfall kam es gestern Abend in Zehlendorf.

Von einem Ruderboot sprang ein 21-Jähriger gegen 18.30 Uhr in den Schlachtensee, konnte sich plötzlich nicht mehr über Wasser halten und ging unter. Seine Begleiter im Alter von 22, 26 und 28 Jahren versuchten erfolglos, ihren Freund zu retten. Taucher der Berliner Feuerwehr und des Deutschen Roten Kreuzes, die von einem Polizeihubschrauber unterstützt wurden, suchten den See bis 20 Uhr vergeblich nach dem jungen Mann ab. Der 22 Jahre alte Bekannte musste wegen eines Schocks im Krankenhaus behandelt werden.

Die Suche nach dem Ertrunkenen soll heute fortgesetzt werden.

1 15 16 17 18 19 24