Am Schlachtensee sollen Hunde an die kurze Leine

Tagesspiegel, 01.08.2014: Am Schlachtensee sollen Hunde an die kurze Leine

 

Eine Lösungsmöglichkeit wäre:

  1. Sperrung des westlichen Schlachtenseeufers als Hundeauslaufgebiet.
  2. Freigabe der gesamten Krummen Lanke als Hundeauslaufgebiet, bis auf vielleicht die südliche Badestelle zur Wolfsschlucht/Schlachtensee hin.
    • Freigabe der Badestelle an der Krummen Lanke zum Riemeistersee hin als Hundebadestelle und Schaffung einer zweiten Hundebadestelle am Westufer (Autobahnseite).
    • Ansonsten Einzäunung der gesamten Uferbereiche, so wie auch schon am Grunewaldsee geschehen.

Müllbehälter für die Entsorgung der Hundetüten sollten unbedingt aufgestellt werden.

 

Umfrage: Der Grunewald im Spannungsfeld des Klimawandels

herzlichen Glückwunsch zu der großartigen Webseite!

Ich bin wissenschaftliche Mitarbeiterin an der HU Berlin und dem Potsdam Institut für Klimafolgenforschung.
Ich bin verantwortlich für eine Studie zu Waldnutzung und Forstmaßnahmen im Zuge des Klimawandels in Ballungsgebieten, die dieses Jahr mit einem Pilotprojekt im Berliner Grunewald startet.

Ich weiß nicht, ob Sie das in Erwägung ziehen, ich würde Sie jedoch gerne fragen, ob Sie die online Befragung auf Ihrer Webseite plazieren können.
Wir arbeiten eng mit den Berliner Forsten zusammen, es werden OR Codes im Grunewald verteilt, einen Link auf der offziellen Seite geben und zusätzlich eine 2wöchige Umfrage vor Ort. Ihre Webseite ist jedoch eine der besten Informationsquellen zum Grunewald.
Sollte die Veröffentlichung für Sie nicht in Frage kommen, dann entschuldigen Sie höflichst meine Anfrage.
Es würde mich natürlich auch freuen, wenn Sie einfach daran teilnehmen. Sebstverständlich ist die Umfrage annonym.
Sollten Sie fragen dazu haben, dann stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Der Link:
https://docs.google.com/forms/d/1Q8_lqJkrOzg3ziFCCmeHabW0JvWV1bHZAeQzkTpcrZU/viewform?usp=send_form

Herzlichen Dank und mit freundlichen Grüßen
Neele Larondelle

Wann gibt es einen natürlichen Wasser-Land-Übergang am Grimnitzsee (Berlin- Spandau)?

1937 Grimnitzsee Spandau klein

Der Grimnitzsee 1937

Drucksache 17/13674
Schriftliche Anfrage
der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE)
vom 23. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. April 2014) und Antwort

Wann gibt es einen natürlichen Wasser-Land-Übergang am Grimnitzsee (Berlin-Spandau)?

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wie bewertet die Senatsverwaltung die Wasserqualität des Grimnitzsees?

Antwort zu 1: Im Grimnitzsee wird keine Messstelle betrieben, daher liegen keine Angaben zur Wasserqualität des Sees vor. Naheliegend ist, dass sie stark von der Qualität der Unterhavel abhängt, die nährstoffreich ist (geringe Sichttiefen, hohe Planktonmassen).

Frage 2: Ist ein naturnaher Wasser-Land-Übergang am Grimnitzsee ein wichtiges Ziel für die Senatsverwaltung?

  • Wie schätzt die Senatsverwaltung die Uferbefestigungen in Bezug auf eine ufernahe Vegetation und einen natürlichen Wasser-Land-Übergang ein?
  • Wie setzt sich die Senatsverwaltung dafür ein, dass ein naturnaher Wasser-Land-Übergang am gesamten Ufer des Grimnitzsees wiederhergestellt werden kann?
  • Wie setzt sich die Senatsverwaltung dafür ein, dass die erfolgten Landaufschüttungen beseitigt werden?
  • Wie setzt sich die Senatsverwaltung dafür ein, dass die Bildung eines Schilfgürtels unterstützt wird?

Frage 3: Inwieweit sind die Uferbefestigungen am Grimnitzsee im Bereich des Mahnkopfweges mit dem naturschutzrechtlich vorgesehenen Röhrichtschutz vereinbar?

Antwort zu 2. und 3.: Die Grundstücke am Grimnitzsee befinden sich größtenteils in Privateigentum. Die Ufer sind teilweise mit Uferbefestigungen verbaut. Es ist ufernahe Vegetation vorhanden, die auch vor den befestigten Ufern gedeiht. Natürliche Wasser-Land- Übergänge können im Zusammenhang mit der Neuerrichtung von Uferbefestigungen geschaffen werden. Bei Neubauanträgen wird die Senatsverwaltung darauf hinwirken, dass möglichst naturnahe Böschungen gebaut werden.

Röhrichte sind im Grimnitzsee am Mahnkopfweg nur am Südufer an der dort vorhandenen Parkanlage vorhanden. Neue Ansiedlungsmaßnahmen im Bereich der verbauten Ufer werden für nicht sinnvoll erachtet.

Frage 4: Welche Maßnahmen hat die Senatsverwaltung in der Vergangenheit ergriffen, um für eine ufernahe Vegetation im genannten Bereich, wie sie an anderer Stelle am Grimnitzsee besteht, zu sorgen?

Antwort zu 4: Das Röhrichtschutzprogramm der Senatsverwaltung beschränkt sich aus Gründen der finanziellen und personellen Prioritätensetzung auf die Gewässer Oberhavel, Unterhavel, Griebnitzsee, Große Grunewaldseenkette sowie die Dahme- und Müggelspreeseen in Köpenick. Im Grimnitzsee wurden keine Maßnahmen ergriffen.
Der gesetzliche Schutz von Röhrichtbeständen ergibt sich aus dem Berliner Naturschutzgesetz, 2. Abschnitt. Dort sind sowohl die Erhaltungspflichten und Schutzvorschriften für bestehende Röhrichtbestände als auch das Ziel, Maßnahmen zur Erhaltung der Röhrichte zu ergreifen, rechtlich verankert. Maßnahmen der Senatsverwaltung dienen auch diesen Zielsetzungen.

Frage 5: Welche Maßnahmen ergreift die Senatsverwaltung, wenn nicht genehmigte Uferbebauungen und -befestigungen wie am Grimnitzsee im Bereich des Mahnkopfweges geschehen, gemeldet werden?

Antwort zu 5: Es ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. Nach Klärung der Eigentumsverhältnisse am Gewässer und dem Ufer wird mit den Verantwortlichen Kontakt aufgenommen und eine Stellungnahme gefordert.

Frage 6: Hat die Senatsverwaltung Kenntnis, wer die Steine für die Uferbebauungen und -befestigungen im Bereich des Mahnkopfweges zur Verfügung gestellt hat?

Antwort zu 6: Von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde 2010 die marode senkrechte Uferwand aus Holz im Bereich des Mahnkopfweges durch eine naturnähere Schrägböschung ersetzt. Damit wurde das dahinter liegende Grundstück vor weiteren Geländeabbrüchen infolge der hydraulischen Belastung durch Schwall- und Sunkwellen der in der Unterhavel vorbeifahrenden Schiffe gesichert. Die Böschung wurde aufgrund der Empfehlungen der Bundesanstalt für Wasserbau nach dem Merkblatt „Anwendung von Regelbauweisen für Böschungs- und Sohlensicherungen an Binnenwasserstraßen“ (MAR) ausgebildet. Die Initialzündung zur Begrünung des Deckwerkes ist leider in den darauf folgenden Jahren nicht eingetreten. Deshalb wurde das Deckwerk in Abstimmung mit dem Bezirksamt Spandau ab März dieses Jahres mit einem Spezialboden (Alginat) aufgefüllt und mit standortgerechten Röhrichtpflanzen begrünt. Mit diesen zusätzlichen naturnahen Maßnahmen wurden die beiden Ziele erreicht, nämlich das Ufer vor weiteren Abbrüchen zu sichern und zum anderen einen möglichst natürlichen Lebensraum zu schaffen.

Frage 7: Welche rechtlichen Konsequenzen hat der Bau nicht genehmigter Uferbebauungen und -befestigungen?

Antwort zu 7: Es wird im Einzelfall geprüft, ob eine Legalisierung der unbefugt betriebenen wasserbaulichen Anlagen durch eine vom Betreiber der Anlage nachträglich zu beantragende Genehmigung möglich ist. Hierfür bedarf es jedoch eines Genehmigungsverfahrens nach dem Berliner Wassergesetz. Ergibt sich im Antragsverfahren, dass schwerwiegende Gründe vorliegen, die eine nachträgliche Genehmigung unmöglich machen, kann der Rückbau oder Umbau der wasserbaulichen Anlagen vom Eigentümer verlangt werden.

Frage 8: Wie ist generell das Prozedere bezüglich Absprache bzw. Aufgabenteilung zwischen Senat, Bezirk und BürgerInnen bei der Genehmigung von Uferbebauungen und -befestigungen?

Antwort zu 8: Die für Uferbebauungen und -befestigungen erforderlichen Genehmigungsverfahren gemäß §§ 62 ff Berliner Wassergesetz liegen in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Im Verfahren werden die Betroffenen (Gewässereigentü-mer, Bezirksamt usw.) um Stellungnahme gebeten.

 

Berlin, den 06. Mai 2014
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2014)

 

 

„Kick Off“ am Schlachtensee

Steglitz – Zehlendorf

In der Sommerzeit ist der Schlachtensee ein beliebtes Ausflugsziel. Insbesondere junge Leute nutzen die Liegewiese des Paul-Ernst-Parks als Treffpunkt. Dabei wurde in den zurückliegenden Jahren oftmals zu viel Alkohol getrunken, übermäßig Lärm und Müll verursacht sowie andere Besucher und Anwohner belästigt. Auch die Polizei ist immer wieder gefordert, wenn es u. a. zu Körperverletzungen, Eigentums- und anderen Delikten kommt.

Aus diesen Gründen wird der Polizeiabschnitt 43 auch in diesem Jahr gemeinsam mit dem Bezirksamt Steglitz–Zehlendorf um und am Schlachtensee präsent sein. So sind beispielsweise auch gemeinsame Streifen mit dem Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf und den Berliner Forsten in Vorbereitung.

Der Abschnitt 43 und die beteiligten Behörden laden daher alle interessierten Anwohner, Besucher und Nutzer des Parks bzw. des Sees am Freitag, den 16. Mai 2014, zwischen 11 und 13 Uhr zu einer „Kick Off“–Veranstaltung an der Liegewiese des Paul-Ernst-Parks in unmittelbarer Nähe des S-Bahnhofs Schlachtensee ein. Neben Mitarbeitern der Jugendarbeit in Steglitz-Zehlendorf, welche u.a. mit ihrem „MoWo-Mobil“ vor Ort sein werden, bietet die Polizei Berlin einen so genannten Rauschbrillen-Parcours an. Darüber hinaus gibt es Zeit und Gelegenheit, mit den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des Abschnitts 43, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes und weiteren Verantwortlichen ins Gespräch zu kommen.

Zu dieser Veranstaltung werden u.a. der Bezirksbürgermeister von Steglitz-Zehlendorf, Herr Norbert Kopp, der Bezirksstadtrat Herr Michael Karnetzki, der Leiter des Außendienstes des Ordnungsamtes, Herr Ralf Henning, sowie der Leiter des Abschnitts 43, Herr Polizeioberrat Sven Heinrich, anwesend sein.

 

 

Der Berliner Wald braucht Hilfe! / Im Grunewald ist ein „Wald-Klima-Pfad“ geplant

Berliner Abgeordnetenhaus, Drucksache 17 / 13 395

Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE)
vom 12. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. März 2014) und Antwort

Der Berliner Wald braucht Hilfe!

 

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wie ist die aktuelle Situation beim „Waldumbauprojekt“ der Berliner Forsten?

Antwort zu 1: 2012 wurden als vorbereitende Maßnahme in den Forstämtern Köpenick und Grunewald auf 155 ha Kiefernwald die aus Nordamerika stammende Spätblühende Traubenkirsche gerodet und auf 80 ha ca. 200.000 Laubgehölze gepflanzt.
2013 wurden weitere 207 ha vorbereitet und die Mischwaldentwicklung durch Pflanzung von 301.000 Jungpflanzen auf 150 ha unterstützt.
Für das Referenzprojekt „Wald-Klima-Pfad Grunewald“ wird ein Konzept entwickelt.

Frage 2: Werden auch Berliner Wälder in Brandenburg ins Projekt einbezogen? Wenn, ja, wie?, wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 2: Der Waldumbau in Berlin wird aus Mitteln der Strategie Stadtlandschaft finanziert. Diese Projektmittel werden ausschließlich innerhalb des Landes Berlin eingesetzt. Waldumbaumaßnahmen auf den berlineigenen Waldflächen in Brandenburg werden durch die Berliner Forsten zusätzlich durchgeführt.

Frage 3: Wie sehen die Planungen für die nächsten Jahre aus?

Antwort zu 3: Die Maßnahmen werden in der unter 1. beschriebenen Größenordnung fortgeführt.
Wenn EU-Mittel zur Verfügung stehen wird die Mischwaldentwicklung auf 200 ha / Jahr ausgeweitet.
Auch auf den berlineigenen Waldflächen in Brandenburg werden die Waldumbaumaßnahmen – wie in den vergangenen Jahren – fortgeführt.

Frage 4: Werden die klimaschutzrelevanten Aspekte, wie die Wahl der Baumart, in die Planungen einbezogen? Wenn, ja, wie?, wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 4: Klimaschutzrelevante Aspekte werden berücksichtigt, indem bei der Pflanzung eine intensive Mischung heimischer Baumarten erfolgt.

Frage 5: Wie bewertet der Senat den Waldzustandsbericht 2013, nach dem 33% der Berliner Waldflächen ohne Schäden sind?

Antwort zu 5: Der Senat bewertet den Waldzustandsbericht 2013 als sehr informativ, umfassend und gut.

Im Waldzustandsbericht 2013 werden in bewährter Weise Informationen zur gesundheitlichen Entwicklung der Wälder innerhalb des Landes Berlin aufgelistet – auch unterteilt nach Baumarten. Dafür werden im Waldzustandsbericht 2013 unterschiedliche Wirkfaktoren forstsanitärer Art diskutiert, die starken Einflüsse der Witterung auf die Baumgesundheit dargelegt und auch auf fachressortübergreifende Lösungsmöglichkeiten für eine bessere Entwicklung der Waldbäume hingewiesen. Denn generell unterliegen die Berliner Wälder durch die Stadtnähe, eine hohe Besucherfrequenz und die Trinkwassergewinnung einer erhöhten Belastung im Vergleich zu Wäldern im Umland. Die Berliner Forsten arbeiten u.a. mit dem Mischwaldprogramm an einer kontinuierlichen Stabilisierung der Wälder.

Berlin, den 18. März 2014
In Vertretung
C h r i s t i a n   G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

 

 

 

Köpenick: Jagdhochsitze beschädigt

Berliner Polizei, Pressemeldung

Eingabe: 29.03.2014 – 10:35 Uhr

Jagdhochsitze beschädigt

Treptow-Köpenick

# 0758

Unbekannte haben gestern Vormittag zwei Jagdhochsitze in Köpenick beschädigt. Mitarbeiter des Forstamtes bemerkten gegen 10.00 Uhr in einem Waldstück am Müggelheimer Damm, dass die beiden Hochsitze umgestoßen und teilweise demontiert worden waren. An einem der Sitze wurden durch Unbekannte Buchstaben in roter Farbe Buchstaben aufgetragen, die auf eine Tierschutzorganisation hinweisen. Der Polizeiliche Staatsschutz beim Landeskriminalamt führt die Ermittlungen.

Stadtjäger – das Ehrenamt zur Gefahrenabwehr mit der Schusswaffe?

Berliner Abgeordnetenhaus – Drucksache 17 / 13 308

Schriftliche Anfrage
der Abgeordneten Claudia Hämmerling (GRÜNE)
vom 27. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. März 2014) und Antwort

Stadtjäger – das Ehrenamt zur Gefahrenabwehr mit der Schusswaffe?

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

 

Frage 1: Wie viele Stadtjäger sind in Berlin im Einsatz?
Antwort zu 1: Derzeit haben 40 Personen eine Gestattung zur beschränkten Jagdausübung.

 

Frage 2: An welche Voraussetzungen ist die Bestel-lung von Stadtjägern gebunden?
Antwort zu 2: Es handelt sich um ein Antragsverfahren. Dem Antrag auf beschränkte Jagdausübung wird unter der Voraussetzung stattgegeben, dass die Person einen gültigen Jagdschein sowie einen aktuellen Schießnachweis vorweist, jachtpachtfähig ist und über jagdliche Erfahrungen in der stadtnahen Jagd verfügt.

 

Frage 3: In welchem Rechtsverhältnis stehen sie zum Land Berlin, wie sind haftungsrechtliche Ansprüche bei ggf. durch Stadtjäger verursachten Schäden/Unfällen geregelt?
Antwort zu 3: Sie erhalten mit der Gestattung eine öffentlich-rechtliche Genehmigung zur beschränkten Jagdausübung und stehen darüber hinaus in keinem Rechtsverhältnis zum Land Berlin. Sie handeln für die/den Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks, auf dem die Jagd stattfindet. Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheins ist das Vorliegen einer Jagdhaftpflichtversicherung, über die jede/jeder Jägerin oder Jäger rechtlich abgesichert ist.

 

Frage 4: Werden die Stadtjäger bei allen verletzten jagdbaren Wildtieren, also auch bei Füchsen, Waschbären, Vögeln etc. gerufen?
Antwort zu 4: Nein.

 

Frage 5: Erfolgt in diesen Fällen die Entschädigung auch über Naturalien wie z.B. bei Rot- und Schalenwild, und wenn nicht, wie ist dann die Entschädigungsregelung?
Antwort zu 5: Es gibt keine Entschädigungsregelung.

 

Frage 6: Verletzte Tiere welcher Tierarten werden zur Behandlung beispielsweise in die Tierklinik Düppel gebracht und welche Tierarten werden grundsätzlich geschossen?
Antwort zu 6: Nach den vorliegenden Informationen, bringen die Stadtjäger keine verletzten Tiere in die Tierklinik.

 

Frage 7: Wie wird die kurzfristige Erreichbarkeit und Verfügbarkeit eines ehrenamtlichen Stadtjägers in Gefahrensituationen sichergestellt und wie lang ist die durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Benachrichtigung des Stadtjägers, der gerade Zeit für einen Einsatz hat und seinem Eintreffen?
Antwort zu 7: Zur Gefahrenabwehr in Gefahrensituationen wird grundsätzlich die Polizei gerufen, die ggf. eine/einen Stadtjägerin/Stadtjäger als Verwaltungshelferinnen oder Verwaltungshelfer hinzuzieht. Die Stadtjägerinnen und Stadtjäger handeln dann im Auftrag der Polizei, außerhalb des Jagdrechts.

 

Frage 8: Weshalb kann angefahrenes Wild nicht beispielsweise von rascher verfügbaren, jagdrechtlich geschulten und entsprechend ausgestatteten Polizeibeamten mit einem gezielten Schuss von seinen Leiden erlöst werden, statt auf einen naturgemäß erst viel später eintreffenden Stadtjäger zu warten?
Antwort zu 8: Grundsätzlich sind Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte so geschult und ausgestattet, dass unfallverletzte Tiere durch gezielte Maßnahmen von ihren Leiden erlöst werden können.

 

Frage 9: Wie oft waren Stadtjäger im vergangenen Jahr in Berlin im Einsatz und wie hat sich der Umfang der Einsätze in den vergangenen Jahren entwickelt?
Antwort zu 9: Hierüber gibt es keine Erhebungen.

 

Frage 10: Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass der Einsatz von bewaffneten ehrenamtlich tätigen Privatpersonen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in befriedetem Gebiet rechtlich auf tönernen Füßen steht?
Antwort zu 10: Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im befriedeten Gebiet obliegt nicht den Stadtjägerinnen und Stadtjägern. Diese handeln lediglich unterstützend als Verwaltungshelferinnen oder Verwaltungshelfer für die Polizei oder im privatrechtlichen Auftrag von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern im Rahmen einer nach § 5 Abs. 3 Landesjagdgesetz (LJagdG) Bln erteilten öffentlich rechtlichen Gestattung.

 

Berlin, den 17. März 2014
In Vertretung
C h r i s t i a n   G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

 

 

Fröhliches Halali in Berlin – Fragen rund um die Jagd?

Berliner Abgeordnetenhaus – Drucksache 17 / 13 309
Schriftliche Anfrage
der Abgeordneten Claudia Hämmerling (GRÜNE)
vom 27. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. März 2014) und Antwort
Fröhliches Halali in Berlin – Fragen rund um die Jagd?

 

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wie viele Personalstellen sind im Senat und den nachgeordneten Einrichtungen für die Jagd zuständig?

  • Antwort zu 1: Bei der Jagdbehörde (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) obliegt einer Person die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Bundes- und Landesjagdgesetz. Hiervon ausgenommen ist die Erteilung der Gestattungen zur beschränkten Jagdausübung für die befriedeten Bezirke, für die eine Person bei den Berliner Forsten zuständig ist, sowie die Verwaltungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Jagdscheinvergabe, die durch 12 Personen beim Landeskriminalamt wahrgenommen werden.Nach den Jagdnutzungsvorschriften sind alle Forstdienstkräfte zur Jagdausübung in den Verwaltungsjagdbezirken verpflichtet. Es handelt sich dabei um 41 Personen. Mit der Betreuung der Wildkammern und die Abrechnung der Wildverwertung sind weitere 10 Personen betraut.Alle betroffenen Personen sind neben den Aufgaben für die Jagd für weitere Aufgaben zuständig, so dass der tatsächliche Personalstellenanteil nicht ermittelt werden kann.

Frage 2: Wie hoch sind die Einnahmen der Berliner Forsten aus dem Verkauf von Wildbret?

  • Antwort zu 2: Durch den Verkauf von Wildbret wurden im Jagdjahr 2013/2014 131.703,98 € eingenommen.

Frage 3: Welche Voraussetzungen müssen private Jäger erfüllen, um das Jagdrecht pachten zu können?

  • Antwort zu 3: Vorschriften zur Jagdpacht enthält das Bundesjagdgesetzes, wonach eine/ein Pächterin/Pächter nur sein darf, wer einen Jahresjagdschein besitzt und schon vorher einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen hat.

Frage 4: Wie groß ist der Anteil von Privatwald im Land im Verhältnis zum Landesforst?

  • Antwort zu 4: Dem Senat liegen keine Daten über Flächenanteile für Privatwald vor, so dass das Verhältnis zum Landesforst nicht ermittelt werden kann.

Frage 5: Wie viele und welche Eigenjagdbezirke gibt es in Berlin?

  • Antwort zu 5: Es gibt folgende drei Eigenjagdbezirke:
    Eigenjagdbezirk Pankow des Bezirksamts Pankow
    Eigenjagdbezirk Jungfernheide der Bundesforsten
    Eigenjagdbezirk Rieselfeld Karolinenhöhe der Berliner Wasserbetriebe

Frage 6: Wie hoch ist jeweils der Anteil von Hochund Niederwild-Jagdbezirken?

  • Antwort zu 6: Es gibt ein Niederwildrevier, die restlichen Jagdbezirke sind Hochwildreviere.

Frage 7: Durch wen wird die Jagd in den Landesforsten ausgeübt und welche jagdbaren Tierarten werden in Berlin bejagt (bitte auflisten)?

  • Antwort zu 7: Die Jagd in den Verwaltungsjagdbezirken wird von den Forstbediensteten ausgeübt, zu deren Dienstpflichten die Jagdausübung gehört. Darüber hinaus werden Privatpersonen an der Jagd beteiligt, die Jagderlaubnisse für bestimmte Jagdreviere erhalten. Es können alle dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten bejagt werden, die keine ganzjährige Schonzeit haben. In Berlin können auf Grund des Vorkommens folgende Tierarten bejagt werden: Rehwild, Damwild, Schwarzwild, Muffelwild, Fuchs, Wildkaninchen, Steinmarder, Waschbären, Marderhunde, Stockente, Blässhuhn

 Frage 8: Wie viele staatliche Jäger und wie viele Privatjäger üben jeweils in Berlin die Jagd aus?

  • Antwort zu 8: In Berlin üben in den Verwaltungsjagdbezirken 41 staatliche Jägerinnen und Jäger (Dienstpflicht) und 128 private Jägerinnen und Jäger (Jagderlaubnisinhaber ohne Dienstpflicht) die Jagd aus.
    In den privaten Jagdrevieren, der Eigenjagden oder Jagdgenossenschaften üben ca. 10 Personen die Jagd aus. Weiterhin haben 40 Stadtjäger die Gestattung zur beschränkten Jagdausübung für die befriedeten Bezirke und jagdbezirksfreien Flächen. Dazu kommen noch 13 Frettiererinnen und Frettierer/Falknerinnen und Falkner, wovon einer auch Stadtjäger ist.

 Frage 9: Wie hoch waren die Jagdstrecken für die jeweils erlegten Tierarten und wie haben sich die Abschusszahlen in den letzten 10 Jahren verändert?

  • Antwort zu 9: Aus der folgenden Tabelle ist die Jagdstrecke (davon Fallwild) und deren Veränderung zu entnehmen.

Berlin Abschusszahlen 2003-2013

Frage 10: Wie hoch sind die Jagdabgaben, wie hoch sind die durchschnittlichen jährlichen Einnahmen aus den Jagdabgaben und wozu werden sie verwendet?

Frage 11: Wie viele im Hunde und Katzen wurden in den Berliner Jagdbezirken zur Strecke gebracht?

  • Antwort zu 11: Dem Senat liegen hierüber keine Zahlen vor.

Frage 12: Welche Behörde ist zuständig für die Durchsetzung des Berliner Hundegesetzes in den Berliner Forsten?

  • Antwort zu 12: Die Durchsetzung des Hundegesetzes obliegt dem jeweils für den Bezirk zuständigen Ordnungsamt.

Frage 13: Musste die Jagdbehörde die Erfüllung von Abschussplänen für Schalenwild erzwingen und wenn ja wie häufig?

  • Antwort zu 13: Nein.

Frage 14: In welchen Umfang musste Schadenersatz für Wildschäden geleistet werden?
Frage 19: Ist der für die Jagd zuständigen Behörde bekannt, wie hoch die Ersatzleistungen für Wildschäden im vergangenen Jahr waren und wie sich der Umfang der Wildschäden in den letzten 10 Jahren entwickelt hat, wenn ja, bitte erläutern?

Antwort zu 14 und 19: Dem Senat ist nicht bekannt, dass Schadensersatz gezahlt werden musste.

Frage 15: Mussten Jagdscheine eingezogen werden und wenn ja, aus welchen Gründen?

  • Antwort zu 15: Die Frage wird für die letzten fünf Jahre wie folgt beantwortet:
    2009: 4 Einziehungen insgesamt, davon 1 wegen mangelnder Zuverlässigkeit, 2 wegen mangelnder Zuverlässigkeit und Eignung, 1 wegen erloschener Jagdhaftpflichtversicherung
    2010: 3 Einziehungen wegen mangelnder Zuverlässigkeit
    2011: keine Einziehung
    2012: keine Einziehung
    2013: 1 Einziehung wegen mangelnder Zuverlässigkeit

Frage 16: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um das für die Landesforsten geltende Verbot zur Verwendung bleihaltiger Munition auf die privaten Jagdgebiete auszudehnen.

  • Antwort zu 16: Dies wäre nur durch eine Änderung des Landesjagdgesetzes möglich. Der Bund bestreitet jedoch, dass den Ländern eine Gesetzgebungskompetenz für ein generelles Verbot bleihaltiger Munition bei der Jagd zusteht.

Frage 17: Wie viele Verkehrsunfälle durch wechselndes Wild wurden im vergangenen Jahr erfasst?

  • Antwort zu 17: Im Jahr 2013 wurden 429 Verkehrsunfälle mit der Ursache „Wild auf der Fahrbahn“ in Berlin polizeilich registriert

Frage 18: Gab es in den vergangenen 10 Jahren Jagdunfälle in Berlin und wenn ja, welche?

  • Antwort zu 18: Dem Senat sind keine Jagdunfälle in den vergangenen 10 Jahren bekannt.

Frage 20: Wie viele Schusswaffen sind auf Berliner Jäger registriert (bitte auflisten getrennt nach Lang- und Kurzwaffen)?

  • Antwort zu 20: Nach der Waffendatenbank sind 2425 Kurzwaffen und 10778 Langwaffen unter dem Bedürfnis „Jäger“ registriert.

 

 

Berlin, den 12. März 2014
In Vertretung
C h r i s t i a n   G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

 

 

 

 

„Vorsicht! Schon wieder Giftköder und gefährliche Köder ausgelegt“

Presseerklärung des Landestierschutzbeauftragten zum Thema
„Vorsicht! Schon wieder Giftköder und gefährliche Köder ausgelegt“

Pressemitteilung
Berlin, den 25.03.2014

Aus aktuellem Anlass werden dringend alle Hundebesitzer, aber auch Eltern von kleinen Kindern, vor Giftködern und gefährlichen Ködern auf Straßen, Plätzen und in Grünanlagen gewarnt.

Es kommt immer wieder vor, dass Hundehasser aus Ärger über Hundekot oder über angeblich aggressive Hunde, vielleicht sind sie einmal von einem Hund angesprungen worden, Giftköder auslegen.

Auch Kinder sind durch diese Köder gefährdet, ganz besonders zu Ostern, wenn sie nach Süßigkeiten suchen, da die Köder sehr unterschiedliche Gifte enthalten können.

  • Wenn Hundebesitzer Auffälligkeiten an ihrem Tier entdecken, sollten sie unverzüglich einen Tierarzt, oder die bekannten Kleintierkliniken aufsuchen beziehungsweise mit dem tierärztlichen Notdienst Kontakt aufnehmen.
  • Tierärztliche Kliniken bieten einen 24-Stunden-Dienst für Notfälle an. Die Tierärztekammer Berlin zeigt die Notdienste der aktuell dienstbereiten Berliner Kliniken hier an.
  • Hilfe gibt es zudem beim Berliner Giftnotruf der Charité, der unter der Telefonnummer +49 30 – 19240 (Tag und Nacht) zu erreichen ist. Dessen Beratung ist für alle Anrufer aus den Ländern Berlin und Brandenburg sowie für Laien bundesweit kostenlos.

Polizei verständigen

Da das Auslegen von Giftködern eine Straftat ist, muss auch die Polizei verständigt werden. Hilfreich sind dabei genaue Angaben über den Fundort.

Prof Dr. Horst Spielmann
Tierschutzbeauftragter des Landes Berlin

 

 

1 14 15 16 17 18 24